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Panorama | Für mehr Informationskompetenz |

„Dr. Google“ dient vielen als erster Ansprechpartner in Gesundheitsfragen. Deutlich schwerer fällt es offenbar, die jeweiligen Netzfunde auf ihre Seriosität hin zu bewerten – im Beratungsgespräch in der Apotheke bekommt Apothekenpersonal das immer wieder zu spüren. Eine neue Google-Funktion soll helfen – nicht nur in Bezug auf Gesundheitsinformationen.
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Markt | „Telefonleitungen brechen zusammen“ |

Berlin - Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZVNR) hat die Auswirkungen der Softwareprobleme bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) öffentlich gemacht. Vorstandsvorsitzender Dr. Ralf Wagner kritisiert, dass es in den vergangenen 26 Jahren nie Probleme bei der pünktlichen Auszahlung gegeben habe. Während man bei der Apobank betont, dass gestern alle Zahlungen erfolgt seien, spricht Wagner von zusammengebrochenen Telefonleitungen, Liquiditätsproblemen und einer Zusage der Bank.
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Markt | Bis zu 600.000 Rezepturen pro Jahr |

Berlin - Der Berliner Herstellbetrieb Medios kann endlich ein neues Reinraumlabor in Betrieb nehmen und damit seine Kapazitäten nahezu verdoppeln. Gestern erteilte das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) die Herstellungserlaubnis.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Haben Telefonanbieter die persönlichen Kundendaten an andere Anbieter und Suchmaschinen weitergegeben, müssen sie dafür sorgen, dass dort die Einträge gelöscht werden, wenn die Kunden sie darum bitten. Diese müssen die Löschung nicht bei jedem Unternehmen einzeln beantragen, teilte der EuGH mit (Rs. C-129/21).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Haben Telefonanbieter die persönlichen Kundendaten an andere Anbieter und Suchmaschinen weitergegeben, müssen sie dafür sorgen, dass dort die Einträge gelöscht werden, wenn die Kunden sie darum bitten. Diese müssen die Löschung nicht bei jedem Unternehmen einzeln beantragen, teilte der EuGH mit (Rs. C-129/21).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat das BSG entschieden (Az. B 9 SB 4/21 R).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Bei Abfassung eines Testaments bedenkt man häufig nicht, wie sich das Leben entwickeln kann. Im Falle einer Demenz ist man nicht mehr in der Lage, das Testament zu ändern. Nach dem Tode kann es dann zu Streit zwischen den Erben kommen. So in einem vom Oberlandesgericht Oldenburg entschiedenen Fall (Az. 3 W 55/22).
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Pharmazie | Umfrage unter Endokrinologen |

Die THESIS-Initiative untersucht den Einsatz von Schilddrüsenhormonen bei Hypothyreose in mehreren europäischen Ländern – darunter auch Deutschland. Dabei wurde unter anderem der Frage nachgegangen, mit welchen Schilddrüsenhormonen die Endokrinologen eine Hypothyreose behandeln und ob deren Einsatz auch bei euthyreoten Patienten gerechtfertigt werden kann.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Grundsätzlich steht es dem zu Begutachtenden frei, zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Ein Ausschluss ist aber möglich, wenn er zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen, wirksamen Rechtspflege erforderlich ist. So das BSG (Az. B 9 SB 1/20 R).
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Markt | Umsatzbeteiligung und Rezeptzuführung |

Berlin - Am 8. Dezember steht eine erste Entscheidung zur Zulässigkeit von Apothekenplattformen an. Dann will das Landgericht Karlsruhe (LG) in einem Streit über den Marktplatz von DocMorris entscheiden.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der 16. Senat des LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es für die Einhaltung einer Frist auf die Feiertagsregelungen an dem Ort ankommt, an dem sich das betreffende Gericht befindet (Az. L 16 KR 156/20).
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Panorama | Ausstellungsdatum vs. Signaturdatum |

Die Einführung des E-Rezepts zieht einen ganzen Rattenschwanz an notwendigen Maßnahmen nach sich. So müssen beispielsweise Gesetzes- und Verordnungstexte an unzähligen Stellen an die Besonderheiten elektronischer Verordnungen angepasst werden. Bei der Arzneimittelverschreibungsverordnung ist das nun in Bezug auf das Ausstellungsdatum geschehen.
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Markt | Apotheken und Ärzt:innen betroffen |

Berlin - Die Probleme bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) betreffen nicht nur Inhaber:innen – auch die Angestellten können die verzögerten Überweisungen zu spüren bekommen. Während Rechenzentren noch immer darauf warten, dass die Monatszahlungen bei den Kunden eingehen, muss etwa eine Zahnärztin in Nordrhein-Westfalen die Gehälter von ihrem privaten Konto begleichen. Denn auf dem Geschäftskonto tut sich nichts.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH hatte zu entscheiden, ob mit dem Betrieb eines Internetportals zum Erwerb von Erlebnisgutscheinen unter Bereitstellung einer Infrastruktur zur Buchung und Inanspruchnahme der angebotenen Erlebnisse eine steuerbare Leistung an die Gutscheinerwerber erbracht wird (Az. V R 35/20).
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Panorama | Novo Nordisk |

Die DAZ berichtete bereits Anfang des Jahres über Ansätze, die Pharmazie nachhaltiger zu machen – etwa mit Inhalator- oder Pen-Recycling-Programmen. Allerdings schafften es solche bislang kaum über die Pilotphase hinaus. In Großbritannien wurde das Programm „PenCyle“ nun zumindest auf ganz Großbritannien ausgeweitet, zuvor war es nur auf wenige Regionen beschränkt.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH entschied, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit - im Streitfall solche aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage - bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegenstehen (Az. IV R 42/19).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der BFH entschied, dass die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes (hier: eines Ladengeschäftes) an eine mit nur etwa 1/6000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegensteht, wenn der vom Betrieb der Genossin erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht erreicht (Az. III R 19/21).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 29.06.2022 - III R 19/21 entschieden, dass die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes --eines Ladengeschäftes-- an eine mit nur etwa 1/6000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegen steht, wenn der vom Betrieb der Genossin erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG nicht erreicht.Der Gewinn von Unternehmen, die u.a. ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, wird für Zwecke der Gewerbesteuer um den auf die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teil gekürzt. Diese Kürzung wird jedoch versagt, wenn der Grundbesitz dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen dient.Die Klägerin ist eine Genossenschaft, die ausschließlich Wohnungen und gewerblich genutzte Flächen vermietet. Eine ihrer gewerblichen Mieterinnen betrieb darin ein Einzelhandelsgeschäft, dessen Gewinne unter dem gewerbesteuerlichen Freibetrag i.H. von 24.500 € lagen. Um auch eine Wohnung anmieten zu können, erwarb sie einen Genossenschaftsanteil.Das Finanzgericht hatte als Vorinstanz entschieden, dass die erweiterte Kürzung zu gewähren sei, weil die Genossin nur geringfügig beteiligt und ihr Unternehmen selbst keiner Gewerbesteuerbelastung ausgesetzt sei. Der BFH hat demgegenüber die erweiterte Kürzung abgelehnt und ausgeführt, dass eine Gesamtbetrachtung, wonach das Zusammenkommen mehrerer "Bagatellaspekte" die Nichtanwendung des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG rechtfertigt, obwohl diese für sich --einzeln genommen-- die Nichtanwendung der Vorschrift nicht rechtfertigen würden, im Gesetz keine Stütze finde. Es sei Sache des Gesetzgebers, derartige unbillig erscheinende Ergebnisse zu vermeiden, wie dies kürzlich hinsichtlich des Ausschließlichkeitsgebots des § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG geschehen ist (vgl. § 9 Nr. 1 Satz 3 GewStG n.F.).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 30.06.2022 – IV R 42/19 entschieden, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit --im Streitfall solche aus dem Betrieb einer Photovoltaik-anlage-- bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen stehen.Im Streitfall hatte die Klägerin, eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auf einem von ihr vermieteten Grundstück eine Photovoltaikanlage (PVA) errichten lassen, aus deren Betrieb sie zunächst Verluste erwirtschaftete. Dem Finanzamt (FA) gegenüber erklärte sie Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken sowie gewerbliche Verluste im Zusammenhang mit der PVA. Das FA ging demgegenüber davon aus, dass die Klägerin ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielt habe. Denn sie habe mit dem Betrieb der PVA eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit „abgefärbt“ habe. Das Finanzgericht wies die dagegen gerichtete Klage ab.Der BFH bestätigte das Urteil der Vorinstanz unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung. Er hatte in einem Urteil aus dem Jahr 2018 zunächst die Rechtsauffassung vertreten, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit nicht zur Umqualifizierung der vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR führen. Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber mit dem rückwirkend auch für frühere Veranlagungszeiträume anwendbaren § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 Alternative 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (WElektroMobFördG) außer Kraft gesetzt. Nach dieser Neuregelung tritt die umqualifizierende („abfärbende“) Wirkung einer originär gewerblichen Tätigkeit (hier: aus dem Betrieb der PVA) einer Personengesellschaft unabhängig davon ein, ob aus dieser Tätigkeit ein Gewinn oder Verlust erzielt wird. Der BFH erachtet diese Neuregelung und deren rückwirkende Geltung als verfassungsgemäß.Zudem hat der BFH entschieden, dass die von der Rechtsprechung geschaffene und von der Finanzverwaltung akzeptierte sog. Bagatellgrenze auch bei Anwendung der Neuregelung zu beachten ist. Danach führt eine originär gewerbliche Tätigkeit einer Personengesellschaft nicht zur Umqualifizierung ihrer im Übrigen freiberuflichen Tätigkeit, wenn die originär gewerblichen Nettoumsatzerlöse 3 % der Gesamtnettoumsätze der Personengesellschaft (relative Grenze) und zugleich den Höchstbetrag von 24.500 € im Veranlagungszeitraum (absolute Grenze) nicht übersteigen. Das gilt nach Ansicht des BFH auch dann, wenn die Personengesellschaft --wie im Streitfall-- neben ihrer originär gewerblichen eine vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt. Im Streitfall war diese Bagatellgrenze überschritten.
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Politik | Umfrage des Apothekerverbands Schleswig-Holstein |

Die Beteiligung des Apothekerverbands Schleswig-Holstein am Apothekenstreik in der vorigen Woche hatte eine Vorgeschichte. In einer Umfrage hatte der Verband die Streikbereitschaft seiner Mitglieder und ihre Zukunftseinschätzungen abgefragt. In 26 Prozent der Fälle äußerten die Mitglieder Bedenken, ihre Apotheke mittelfristig weiter betreiben zu können, wenn der Apothekenabschlag erhöht wird und die Kosten wie zuletzt weiter steigen.
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