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  • 17.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Die unterschätzte Krise im Gesundheitssystem
    17.09.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Die unterschätzte Krise im Gesundheitssystem
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken in Deutschland hat sich dramatisch verschlechtert, doch die Dringlichkeit ihrer Situation wird o...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Die unterschätzte Krise im Gesundheitssystem

 

Wachsende Verantwortung, sinkende Unterstützung – Apotheken in Deutschland kämpfen mit dem Rücken zur Wand

Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken in Deutschland hat sich dramatisch verschlechtert, doch die Dringlichkeit ihrer Situation wird oft übersehen. Apotheker wie Suzana Stojanovic aus Berlin kämpfen um ihr Überleben, fühlen sich jedoch von Politik und Berufsverbänden im Stich gelassen. Zugleich verschärfen Lieferengpässe die Lage weiter, da lebenswichtige Medikamente immer häufiger nicht verfügbar sind. Auch in puncto Sicherheit steht der Berufsstand vor Herausforderungen: Warnmeldungen der Software zur Erkennung von Wechselwirkungen und Dosierungsfehlern sind nicht immer ausreichend, um alle Gefahren zu verhindern. Zudem wird die Verantwortung der Apotheker durch neue Impfangebote weiter erhöht, was höchste Sorgfalt bei der Impf-Anamnese erfordert. Parallel dazu drohen finanzielle Engpässe die Einführung des digitalen E-Betäubungsmittelrezepts zu verzögern, während geplante Notfallreformen der Regierung auf Widerstand stoßen. Die Situation der Apotheken ist angespannt – und die notwendige Unterstützung scheint in weiter Ferne.

 

Der stille Kampf der Apotheken um das Überleben

Die wirtschaftliche Lage deutscher Apotheken hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert, doch die Botschaft scheint viele Menschen nicht zu erreichen. Suzana Stojanovic, Inhaberin der Titania-Apotheke in Berlin, ist eine von vielen Apothekenbetreibern, die um das Überleben kämpfen. Mit einem handgeschriebenen Plakat im Schaufenster ihrer Apotheke wollte sie auf die schwierige Situation aufmerksam machen, doch das Feedback war ernüchternd. „Die Menschen glauben einfach nicht, dass es uns nicht gut geht“, erklärte sie enttäuscht. Sie führt die Apotheke seit 2021 und fühlt sich von der ABDA, dem Apothekerverband, im Stich gelassen.

Stojanovic hatte im vergangenen Jahr in Dresden an den Protesten der Apotheker teilgenommen, doch dieses Jahr entschied sie sich für eine individuelle Form des Protests. Ihr Aushang sollte die Kunden vor Ort direkt erreichen, da sie das Medienecho der Proteste als zu schwach empfindet. „Die Menschen werden einfach nicht erreicht“, meint sie. Auch das Apothekenteam wird regelmäßig von Kunden auf das Plakat angesprochen. Häufige Kommentare wie „Die Medikamente kosten doch so viel“ oder „Die Krankenkassen geben doch genug Geld aus“ zeigen, wie wenig die wirtschaftliche Realität der Apotheken bekannt ist.

Stojanovic erklärt den Kunden immer wieder, dass ihre Apotheke von den sechs Euro lebt, die sie pro verschriebenem Medikament erhält. Trotz dieser geringen Marge habe sie es bisher geschafft, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Doch die bevorstehenden Änderungen durch das Apothekenreformgesetz (ApoRG) werden es noch schwieriger machen. „Die dramatischen Veränderungen werden uns nicht mehr erlauben, richtig für die Kunden da zu sein“, warnt sie. In einem bitteren Ton fügt sie hinzu, dass auch Apotheker bald nur noch den Mindestlohn erhalten könnten, wenn die Entwicklungen so weitergehen.

Ein weiteres Problem sei das mangelnde Verständnis der Kunden für die Abläufe in der Apotheke. Besonders der Umgang mit dem E-Rezept bereite vielen Schwierigkeiten. Da die meisten Patienten die Apps zur Einsicht der E-Rezepte nicht nutzen, kommt es an der Kasse häufig zu Missverständnissen und Unklarheiten. „Der Patient hat nichts in der Hand“, sagt Stojanovic. Sie müsse den Patienten oft vorlesen, was der Arzt verordnet habe, oder es ausdrucken. Doch dies sei nur eine von vielen Hürden im alltäglichen Apothekenbetrieb.

Hinzu kommt die häufige Nichtverfügbarkeit von Medikamenten. Die Patienten würden nicht verstehen, warum bestimmte Präparate nicht einfach bestellt werden können, was zu weiterem Frust führe. „Es ist wirklich frustrierend“, sagt Stojanovic. Sollte das ApoRG in Kraft treten, werde es noch schwieriger, die notwendige Aufklärungsarbeit zu leisten. Die Apothekerin betont, dass Apotheken zunehmend um ihre Existenz kämpfen müssen, um überhaupt bestehen zu bleiben.

Auch das Verhältnis zu den Arztpraxen hat sich laut Stojanovic verschlechtert. Wenn es Rückfragen zu Wechselwirkungen gebe, könne sie selten direkt mit einem Arzt sprechen. Dies führe dazu, dass Patienten im Zweifel nicht mit ihrem verschriebenen Medikament versorgt werden könnten, was die Frustration auf beiden Seiten verstärke. „Wir müssen uns rechtfertigen, dass wir das Medikament erst abgeben können, wenn wir Klarheit haben“, erläutert Stojanovic.

Insgesamt zeigt sich, dass die Probleme der Apotheken vielfältig sind – von finanziellen Engpässen über unzureichende Kommunikation mit Ärzten bis hin zu organisatorischen Hürden im Alltag. Viele Apotheken stehen kurz vor dem Aus, und ohne grundlegende Reformen wird sich die Lage weiter verschärfen.

Die Herausforderungen, mit denen Apotheken wie die von Suzana Stojanovic konfrontiert sind, offenbaren eine besorgniserregende Realität. Während die Öffentlichkeit oft wenig Verständnis für die wirtschaftlichen Nöte der Apotheken zeigt, wächst der Druck auf die Betreiber mit jeder neuen gesetzlichen Veränderung. Der geringe Verdienst pro Rezept und die zunehmend komplexen bürokratischen Abläufe machen es für viele Apotheken fast unmöglich, rentabel zu arbeiten.

Es ist erschreckend, dass die Rolle der Apotheken als unverzichtbare Säule der Gesundheitsversorgung so wenig anerkannt wird. Der tägliche Kampf, den sie führen, um Medikamente verfügbar zu halten und Patienten korrekt zu beraten, bleibt für viele unsichtbar. Insbesondere die anstehenden Veränderungen durch das Apothekenreformgesetz werfen düstere Schatten auf die Zukunft der Branche.

Eine stärkere Unterstützung durch Politik und Öffentlichkeit ist dringend notwendig. Die Apotheken müssen nicht nur als Verkäufer von Medikamenten gesehen werden, sondern als wichtige Schnittstelle im Gesundheitssystem, die Beratung, Versorgung und Sicherheit für die Patienten gewährleistet. Es ist an der Zeit, den Wert dieser Einrichtungen stärker in den Vordergrund zu rücken, bevor noch mehr Apotheken gezwungen sind, ihre Türen endgültig zu schließen.

 

Software-Warnmeldungen in Apotheken: Eine Sicherheitsbarriere mit Schwachstellen

Der Einsatz von Apothekensoftware zur Erkennung von Wechselwirkungen, Kontraindikationen und Dosierungsfehlern ist ein wichtiger Bestandteil der Arzneimittelabgabe und dient dem Schutz der Patienten. Doch wie ein aktueller Vorfall zeigt, ist das Vertrauen auf diese technische Unterstützung allein nicht ausreichend, um potenzielle Gefahren auszuschließen.

In einem kürzlich gemeldeten Fall wurde einem Patienten das Antimykotikum Posaconazol verordnet, obwohl er dauerhaft das Cholesterinsenker-Medikament Simvastatin einnahm. Die Apothekensoftware erkannte die potenziell gefährliche Wechselwirkung der beiden Medikamente und warnte vor einem erhöhten Risiko für Myopathien und Rhabdomyolysen. Trotz dieser Warnung wurde das Medikament abgegeben. Zwei Wochen später fiel der Fehler bei einer Rezeptkontrolle auf, als der gleiche Patient erneut Posaconazol erhielt.

Der Fall offenbart ein verbreitetes Problem: das sogenannte „Wegklicken“ von Software-Warnmeldungen, auch als „Alert fatigue“ bekannt. Wenn Apothekenmitarbeiter täglich mit einer Vielzahl an Warnhinweisen konfrontiert werden, besteht die Gefahr, dass sie gegenüber diesen Warnungen desensibilisiert werden. In diesem Fall wurde die Warnung über die Wechselwirkung ignoriert, und der Patient musste schließlich auf ein anderes Medikament umgestellt werden.

Die Schwachstelle in diesem Prozess liegt jedoch nicht allein in der Desensibilisierung gegenüber Warnmeldungen. Vielmehr trugen auch die mangelnde Kommunikation zwischen den beiden behandelnden Kliniken sowie die fehlende interne Weitergabe der Information innerhalb des Apothekenteams zu dem Fehler bei. Wichtige Entscheidungen wurden nicht vollständig dokumentiert, und eine klare, nachvollziehbare Kommunikation zwischen allen beteiligten Parteien fehlte.

Experten weisen darauf hin, dass Apothekensoftware oft auf sogenannte „Soft Stops“ setzt, bei denen die Arbeitsabläufe nicht unterbrochen werden und Warnungen durch einen einfachen Klick ignoriert werden können. In Fällen von schwerwiegenden Risiken, wie bei der Kombination von Posaconazol und Simvastatin, sind jedoch stärkere Maßnahmen notwendig. Hard-Stop-Alerts, bei denen eine Handlung erforderlich ist, bevor der Prozess fortgesetzt werden kann, könnten hier Abhilfe schaffen.

Die Einführung solcher Hard-Stop-Systeme stellt jedoch technische Herausforderungen dar, da die Software individuell angepasst werden muss. Zusätzlich sind regelmäßige Schulungen und klare Richtlinien notwendig, um sicherzustellen, dass das Apothekenpersonal in der Lage ist, die Risiken korrekt einzuschätzen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Der beschriebene Fall verdeutlicht die Bedeutung eines koordinierten Ansatzes in der Arzneimittelsicherheit. Technische Lösungen allein sind nicht ausreichend. Es bedarf auch eines gut funktionierenden Kommunikationssystems und einer verantwortungsvollen Nutzung der verfügbaren Informationen, um die Patientensicherheit in der Apotheke zu gewährleisten.

Der Umgang mit Software-Warnmeldungen in Apotheken ist ein entscheidender Faktor für die Arzneimittelsicherheit. Doch wie der aktuelle Fall zeigt, reichen technische Systeme allein nicht aus, um die Patientensicherheit zu gewährleisten. Es ist beunruhigend, dass Warnmeldungen, die auf schwerwiegende Risiken hinweisen, einfach ignoriert werden können. Die „Alert fatigue“ – das Desensibilisieren gegenüber Warnmeldungen – ist dabei nur ein Teil des Problems.

Der eigentliche Kern des Versagens liegt in der fehlenden Kommunikation. Sowohl zwischen den behandelnden Kliniken als auch innerhalb des Apothekenteams gab es erhebliche Defizite im Informationsfluss. Entscheidungen wurden nicht ausreichend dokumentiert, und wichtige Warnungen erreichten nicht alle Beteiligten. Das Vier-Augen-Prinzip und die interne Weitergabe von Warnmeldungen sind daher unerlässlich, um solche Fehler zu vermeiden.

Die Einführung von Hard-Stop-Alerts könnte eine wirksame Maßnahme sein, um das Wegklicken von Warnmeldungen zu verhindern. Doch allein technische Lösungen werden nicht ausreichen. Vielmehr muss das Apothekenpersonal umfassend geschult und in der Lage sein, die Risiken angemessen zu bewerten. Nur durch ein Zusammenspiel aus Technik, Kommunikation und Verantwortungsbewusstsein kann eine wirklich sichere Arzneimittelversorgung gewährleistet werden.

Die beschriebenen Schwachstellen sollten als Warnsignal verstanden werden. Apotheken tragen eine große Verantwortung gegenüber ihren Patienten. Es ist daher notwendig, Prozesse und Systeme ständig zu hinterfragen und anzupassen, um sicherzustellen, dass Warnmeldungen nicht nur angezeigt, sondern auch ernst genommen und angemessen bearbeitet werden.

 

Kreditkarte und Versicherungsschutz – Das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen sorgt für Klarheit

Das Oberlandesgericht Bremen hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Versicherungsschutz einer Auslandsreisekrankenversicherung, die als Zusatzleistung einer Kreditkarte gewährt wird, nur dann greift, wenn die gesamte Reise mit der betreffenden Kreditkarte bezahlt wird. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Klage eines Mannes ab, dessen Ehefrau während einer USA-Reise schwer erkrankte und operiert werden musste. Die Behandlungskosten in Höhe von rund 32.000 US-Dollar wurden vom Versicherer abgelehnt, da die Flüge der Ehefrau mit einer anderen Kreditkarte bezahlt worden waren, die keinen entsprechenden Versicherungsschutz beinhaltete.

Im konkreten Fall hatte der Kläger zwar seinen eigenen Flug mit der Kreditkarte bezahlt, in deren Rahmen eine Auslandsreisekrankenversicherung inkludiert war, jedoch wurden die Tickets seiner Frau und seines Sohnes über eine andere Kreditkarte abgerechnet. Der Versicherer berief sich auf die Vertragsbedingungen, die klar festlegen, dass der Versicherungsschutz nur dann greift, wenn die Reise mit der versicherten Kreditkarte bezahlt wird. Das Landgericht Bremen sowie das Oberlandesgericht Bremen folgten dieser Argumentation und stellten fest, dass die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall nicht erfüllt waren.

In der Urteilsbegründung betonten die Richter, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne spezielle Rechtskenntnisse in der Lage sein müsste, die Versicherungsbedingungen zu verstehen. Diese legen eindeutig fest, dass der Karteneinsatz eine zwingende Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist. Eine alternative Auslegung, wonach die bloße Anwesenheit des Kreditkarteninhabers auf der Reise ausreichen würde, um auch für andere Reiseteilnehmer den Versicherungsschutz auszulösen, wurde vom Gericht als unbegründet abgelehnt.

Das Gericht stellte außerdem klar, dass es sich bei der in die Kreditkarte integrierten Auslandsreisekrankenversicherung um ein „Nebenprodukt“ des Kreditkartenvertrages handelt. Die Kopplung des Versicherungsschutzes an die Bezahlung der Reise mit der Kreditkarte sei daher weder überraschend noch intransparent. Vielmehr sei es dem Versicherungsnehmer zumutbar, die Bedingungen zu prüfen und entsprechend zu handeln.

Dieses Urteil hebt die Bedeutung der genauen Prüfung von Versicherungsbedingungen hervor, insbesondere bei Zusatzversicherungen, die mit Kreditkarten verbunden sind. Reisende sollten sich bewusst sein, dass derartige Versicherungsangebote oft an bestimmte Nutzungsvorgaben gebunden sind und nicht automatisch für alle Reiseteilnehmer gelten. Das OLG Bremen schafft mit seiner Entscheidung Klarheit und stärkt die Position der Versicherer in der Frage, unter welchen Umständen ein Versicherungsschutz besteht.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen mag auf den ersten Blick hart erscheinen, ist jedoch ein klarer Fingerzeig für Verbraucher, die Kreditkarten mit inkludierten Versicherungsleistungen nutzen. Der Fall zeigt deutlich, dass solche Versicherungen oft strikte Nutzungsvorgaben haben, die nicht vernachlässigt werden dürfen. Ein kleines Detail – in diesem Fall die Bezahlung der Flüge – kann darüber entscheiden, ob eine Versicherung greift oder nicht.

Es mag für viele überraschend sein, dass der bloße Besitz einer Kreditkarte mit Versicherungspaket nicht ausreicht, um den gewünschten Schutz zu erhalten. Doch Versicherungsverträge sind häufig komplex, und es ist unerlässlich, die Bedingungen genau zu kennen. Der hier behandelte Fall zeigt einmal mehr, dass Verbraucher sich nicht blind auf den vermeintlichen Schutz verlassen sollten, sondern die Vertragsklauseln im Detail verstehen müssen.

Auch der Hinweis des Gerichts, dass es sich bei der Versicherung um ein „Nebenprodukt“ des Kreditkartenvertrages handelt, ist von Bedeutung. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass solche Zusatzversicherungen nicht die gleiche Flexibilität und den gleichen Umfang wie eigenständige Versicherungsverträge bieten. Gerade bei Reisen in Länder wie die USA, wo medizinische Kosten enorm hoch sein können, ist es ratsam, ergänzende und umfassendere Versicherungen abzuschließen, die nicht an die Nutzung einer bestimmten Kreditkarte gebunden sind.

Letztlich hat das Urteil eine klare Botschaft: Die exakte Einhaltung von Vertragsbedingungen ist unerlässlich, wenn es um Versicherungsleistungen geht. Versicherungsnehmer müssen die Verantwortung übernehmen, die Bedingungen ihrer Policen zu kennen und sicherzustellen, dass sie im Schadensfall tatsächlich greifbar sind.

 

Sorgfaltspflicht bei Impfungen: Apotheker in der Verantwortung

Seit Oktober 2022 dürfen in Deutschland impfgeschulte Apothekerinnen und Apotheker Impfungen gegen Grippe und COVID-19 anbieten. Dies markiert einen bedeutenden Schritt in der öffentlichen Gesundheitsversorgung, insbesondere angesichts der alljährlichen Impfsaison im Herbst, in der die Nachfrage nach Impfungen steigt. Doch die Verantwortung, die mit der Durchführung solcher Impfungen verbunden ist, erfordert höchste Sorgfalt, insbesondere bei der Durchführung der Impf-Anamnese.

Eine gründliche Impf-Anamnese ist entscheidend, um sicherzustellen, dass der Impfling die geplante Impfung erhalten darf. Dabei müssen Apothekerinnen und Apotheker überprüfen, ob der Impfling gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft werden sollte und ob gesundheitliche Einschränkungen oder Kontraindikationen vorliegen. Besonders wichtig ist, mögliche Allergien, frühere Impfreaktionen oder chronische Erkrankungen zu berücksichtigen, die eine Impfung ausschließen könnten. Menschen mit akuten Erkrankungen, fieberhaften Infekten oder Überempfindlichkeiten gegen Bestandteile des Impfstoffes dürfen in der Apotheke nicht geimpft werden.

Die STIKO-Empfehlungen umfassen eine jährliche Grippeimpfung für Menschen ab 60 Jahren sowie Personen mit bestimmten Grunderkrankungen. Für COVID-19 empfiehlt die STIKO Auffrischimpfungen für Personen ab 60 Jahren und solche mit erhöhtem Risiko. Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, die Impffähigkeit der Person anhand dieser Kriterien individuell zu beurteilen.

Die Durchführung einer Impf-Anamnese allein auf Basis von Patientenfragebögen reicht rechtlich nicht aus. Ein persönliches Gespräch ist unerlässlich, um alle relevanten medizinischen Informationen zu erfassen. Die Bundesapothekerkammer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Anamnese individuell erfolgen muss und der Dialog mit dem Impfling durch nichts ersetzt werden kann. Für COVID-19-Impfungen stellt das Robert Koch-Institut zwar unterstützende Anamnesebögen zur Verfügung, doch auch hier ist das persönliche Gespräch weiterhin erforderlich.

Apothekerinnen und Apotheker müssen zudem sicherstellen, dass der Impfling nicht bereits in derselben Saison gegen Grippe geimpft wurde. Ein Blick in den Impfpass ist daher obligatorisch, um doppelte Impfungen zu vermeiden. Sollte der Impfstatus unklar sein, wird empfohlen, auf ärztliche Unterlagen zurückzugreifen oder im Zweifelsfall von fehlenden Impfungen auszugehen.

Für die Apotheken bedeutet dies eine erhebliche Verantwortung. Sie müssen nicht nur die Impfanamnese sorgfältig durchführen, sondern auch das Aufklärungsgespräch gemäß § 35a der Apothekenbetriebsordnung. Dies umfasst Informationen über den Nutzen der Impfung, mögliche Nebenwirkungen, sowie Verhaltenshinweise nach der Impfung. Jede Impfung muss dokumentiert werden, um rechtlichen Vorgaben zu entsprechen und die Sicherheit der geimpften Personen zu gewährleisten.

Die Übertragung von Impfaufgaben an Apothekerinnen und Apotheker zeigt das Bestreben, die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu erweitern und flexibler zu gestalten. Diese Entwicklung ist im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Grippe- und COVID-19-Impfungen sicherlich sinnvoll, stellt jedoch auch hohe Anforderungen an das Fachpersonal. Die Sorgfaltspflicht, die Apotheker in Bezug auf die Impfanamnese haben, ist enorm und darf nicht unterschätzt werden.

Die Apothekerinnen und Apotheker übernehmen hier Aufgaben, die traditionell dem ärztlichen Bereich zugeordnet waren, was eine sorgfältige Schulung und eine ständige Aktualisierung der Kenntnisse erfordert. Zudem ist die rechtliche Absicherung von entscheidender Bedeutung, da Fehler in der Anamnese oder bei der Durchführung der Impfung schwerwiegende Folgen haben könnten – sowohl für die Gesundheit der Patienten als auch für die Apotheker selbst.

Die Einschränkung, dass Patientenfragebögen lediglich als Ergänzung dienen dürfen, macht deutlich, dass der persönliche Kontakt unverzichtbar ist. Dieser Aspekt unterstreicht die Verantwortung, die mit der Impfleistung einhergeht. Ein falscher Eindruck, dass Fragebögen den persönlichen Dialog ersetzen könnten, wäre fatal und könnte die Qualität der Gesundheitsversorgung beeinträchtigen.

Nicht zuletzt zeigt die Einführung der Impfungen in Apotheken, wie wichtig es ist, die Apothekerinnen und Apotheker kontinuierlich über medizinische Entwicklungen und Empfehlungen zu informieren. Ihre Rolle in der Präventionsarbeit wird zunehmend komplexer, und sie sind ein wichtiger Bestandteil der nationalen Impfstrategie. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich diese zusätzliche Verantwortung auf den Apothekenalltag und die Gesundheitsversorgung insgesamt auswirkt.

 

Laut Bild fehlen Apotheken 1000 Arzneimittel – Engpässe verschärfen sich

Apotheken in Deutschland kämpfen weiterhin mit massiven Lieferengpässen. Laut einem aktuellen Bericht der Bild-Zeitung fehlen in vielen Apotheken landesweit mehr als 1000 verschiedene Medikamente. Besonders betroffen sind dabei lebensnotwendige Arzneimittel, wie Antibiotika, Medikamente für Diabetiker sowie Präparate für Krebspatienten. Apotheker schlagen Alarm und sehen die Versorgungssicherheit zunehmend in Gefahr.

Carsten Moser, Inhaber der Stern-Apotheke in Emmerich, beschreibt die Lage als dramatisch. In seiner Apotheke seien aktuell rund 1600 Medikamente nicht lieferbar. Dies betreffe insbesondere Patienten, die auf chronisch notwendige Behandlungen angewiesen sind, wie Diabetiker und Krebspatienten. „Die Erkältungssaison hat noch nicht einmal begonnen, aber schon jetzt fehlen uns zahlreiche Präparate,“ so Moser. Ein weiterer besorgniserregender Faktor sei die unzureichende Kommunikation zwischen Lieferanten und Apotheken, was die Planungssicherheit zusätzlich erschwere.

Michael Becker, Apotheker aus Gengenbach, spricht von einem „regelrechten Notstand“, da er in seiner Apotheke auf 226 Medikamente nicht zugreifen kann. Er warnt davor, dass die Lage im Herbst und Winter noch angespannter werden könnte. Besonders kritisch sieht er die Abhängigkeit von ausländischen Lieferketten. „Wirkstoffe aus China und Indien werden bei uns verarbeitet, doch schon bei kleinsten Verunreinigungen fallen ganze Lieferungen aus“, erklärt Becker.

Auch Dr. Philipp Hoffmann aus Diez äußert sich besorgt. In seinen Filialen sind derzeit rund 250 Medikamente nicht vorrätig, darunter Gichtmedikamente und Antibiotika. Hoffmann kritisiert die Politik von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und wirft ihm vor, die Belieferung durch ausländische Anbieter zu bevorzugen, statt die dezentralen Strukturen in Deutschland zu stärken. „Die Vorschläge des Ministers sind Scheinlösungen, die das Problem nur verschärfen“, so Hoffmann.

Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind derzeit 480 Humanarzneimittel offiziell von Lieferengpässen betroffen. Allerdings wird befürchtet, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt, da nur versorgungsrelevante Medikamente gemeldet werden müssen. Der Hessische Apothekerverband (HAV) kritisierte zuletzt das vor über einem Jahr eingeführte Gesetz gegen Lieferengpässe (ALBVVG), das bisher keine nennenswerte Wirkung gezeigt habe. Die Apotheken fordern nun umgehende Maßnahmen, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten.

Die anhaltenden Lieferengpässe bei Medikamenten sind ein ernstes Warnsignal für das deutsche Gesundheitssystem. Wenn lebensnotwendige Medikamente wie Antibiotika und Präparate für chronische Erkrankungen nicht mehr verfügbar sind, wird die Versorgungssicherheit der Bevölkerung massiv gefährdet. Besonders alarmierend ist die zunehmende Abhängigkeit von ausländischen Lieferketten, die durch Unterbrechungen in der Produktion oder Verunreinigungen empfindlich gestört werden können.

Die Verantwortlichen in der Politik, allen voran Gesundheitsminister Karl Lauterbach, stehen in der Pflicht, hier dringend nachzubessern. Es ist nicht ausreichend, auf kurzfristige Notlösungen wie erhöhte Importe zu setzen. Stattdessen muss das Ziel eine Stärkung der inländischen Produktion und eine bessere Sicherung der Lieferketten sein. Dezentrale Strukturen, die eine flächendeckende Versorgung sicherstellen, sollten dabei im Fokus stehen.

Apotheker wie Carsten Moser und Dr. Philipp Hoffmann schlagen zurecht Alarm. Sie erleben tagtäglich, was es bedeutet, Patienten nicht mit den benötigten Medikamenten versorgen zu können. Ihre Sorgen müssen ernst genommen werden, denn die Probleme, die sie heute schildern, könnten morgen lebensbedrohliche Folgen für viele Menschen haben.

Der Gesetzgeber muss endlich wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu entschärfen. Sonst droht Deutschland im Winter erneut eine dramatische Verschärfung der Engpässe – und die Verantwortung dafür wird nicht allein bei den Apothekern liegen.

  

Widerstand gegen Notfallreform: Länder kritisieren neue Apothekenstrukturen

Die geplante Reform der Notfallversorgung durch die Bundesregierung sorgt weiterhin für erhebliche Diskussionen. Insbesondere die Einführung sogenannter „notdienstpraxisversorgender Apotheken“, die durch spezielle Versorgungsverträge an Integrierte Notfallzentren (IVZ) angebunden werden sollen, trifft auf deutliche Ablehnung in den Ländern. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat zahlreiche Änderungsvorschläge vorgelegt, die im Plenum des Bundesrats Ende September zur Abstimmung stehen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will mit der Reform die Versorgung von Notfallpatienten verbessern und die verschiedenen Bereiche – den vertragsärztlichen Notdienst, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die Rettungsdienste – besser vernetzen. Dazu sollen Integrierte Notfallzentren eingerichtet werden, die auch für die Arzneimittelversorgung der Patienten verantwortlich sind. Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, dass Apotheken über spezielle Verträge mit den Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen eingebunden werden. Ist dies nicht möglich, soll den Notarztpraxen ein begrenztes Dispensierrecht eingeräumt werden.

Besonders aus Bayern kommt erheblicher Widerstand gegen die Pläne. Die bayerische Landesregierung fordert, dass sämtliche Regelungen, die die Apotheken betreffen, gestrichen werden. Man sehe keine Notwendigkeit für eine „notdienstpraxisversorgende Apotheke“, da bereits ein funktionierendes Netz an Nacht- und Notdienstapotheken bestehe, das eine flächendeckende Versorgung sicherstelle. Eine zusätzliche Struktur würde nur zu unnötiger Bürokratie und finanziellen Belastungen führen, heißt es in der Stellungnahme.

Während Bayern sechs weitere Länder auf seiner Seite hat, sind sechs Länder gegen den Antrag, und drei enthalten sich. Sollten die radikalen Forderungen Bayerns im Plenum keine Mehrheit finden, gibt es gemäßigtere Vorschläge aus Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Diese Länder lehnen die neuen Versorgungsverträge nicht vollständig ab, schlagen jedoch vor, dass Arzneimittel in Notdienstpraxen nur zur Überbrückung abgegeben werden dürfen, wenn keine Verträge mit Apotheken zustande kommen. Zudem kritisieren sie die wirtschaftlichen und logistischen Herausforderungen, die eine Lagerhaltung von Arzneimitteln in Notdienstpraxen mit sich bringen würde.

Brandenburg und Nordrhein-Westfalen fordern überdies eine Klarstellung, dass in den Lagerräumen der Zweitoffizin keine Herstellungstätigkeiten durchgeführt werden dürfen. Diese Empfehlung stößt auf breite Zustimmung.

Die nächste Plenarsitzung des Bundesrats am 27. September wird entscheidend dafür sein, welche Änderungsvorschläge in die Stellungnahme der Länderkammer zum Notfallreformgesetz einfließen. Die Bundesregierung wird anschließend eine Gegenäußerung zu den Empfehlungen abgeben, ist jedoch nicht verpflichtet, diese umzusetzen, da es sich um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz handelt.

Die Debatte um die Reform der Notfallversorgung zeigt, wie kompliziert die Vernetzung der Gesundheitsversorgung in Deutschland ist. Karl Lauterbachs Bestreben, eine bessere Koordination zwischen Krankenhäusern, Rettungsdiensten und dem vertragsärztlichen Notdienst zu erreichen, mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen. Doch die Einführung neuer Strukturen wie „notdienstpraxisversorgender Apotheken“ birgt erhebliche Risiken.

Die Apothekerschaft sieht sich schon jetzt mit einem engmaschigen Netz an Regelungen konfrontiert, das die Bewältigung des Alltagsgeschäfts erschwert. Neue Verträge und Zweitoffizinen, die in direkter Nähe zu den Integrierten Notfallzentren eingerichtet werden sollen, schaffen nur unnötige Parallelstrukturen zu den bereits bestehenden Nacht- und Notdienstapotheken. Hier haben Bayern und die anderen Länder, die diesen Vorschlag ablehnen, einen wichtigen Punkt. Das bestehende System der Apotheken hat sich bewährt und sollte nicht durch zusätzliche Regelungen destabilisiert werden.

Wirtschaftlich wäre der Betrieb zusätzlicher Lagerräume und die Vorratshaltung eines umfassenden Apothekensortiments an Notdienstpraxen kaum tragbar. Zudem stellt sich die Frage, ob es wirklich notwendig ist, dass Ärzte in Notdiensten selbst Medikamente abgeben, wenn keine Versorgungsverträge mit Apotheken bestehen. Die Lösung von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, die lediglich eine Überbrückungsabgabe in solchen Fällen vorschlägt, scheint ein sinnvoller Kompromiss zu sein.

Letztlich bleibt abzuwarten, wie sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen der Länder positionieren wird. Es ist jedoch klar, dass jede Reform im Gesundheitssystem mit Bedacht und Rücksicht auf die bereits bestehenden Strukturen erfolgen sollte, um keine unnötigen Belastungen zu schaffen.

  

Scheitert das E-BtM-Rezept an fehlenden Mitteln?

Das E-Betäubungsmittelrezept (E-BtM-Rezept), das die handschriftlichen, dreiteiligen Papierrezepte für Betäubungsmittel ersetzen soll, steht offenbar vor einer möglichen Verzögerung. Ursprünglich war geplant, das digitale Rezept ab dem 1. Juli 2025 flächendeckend einzuführen, nachdem in den Modellregionen Franken sowie Hamburg und Umgebung erste Testläufe durchgeführt werden. Doch die Umsetzung des E-BtM-Rezepts hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel ab, die derzeit unklar ist.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) befindet sich der Entwurf zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, der die rechtlichen Grundlagen für das elektronische BtM-Rezept schaffen soll, noch im Gesetzgebungsverfahren. Die notwendigen Abstimmungen laufen, und die technische Umsetzung kann erst dann erfolgen, wenn die beteiligten Stellen, darunter auch die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), über die erforderlichen Haushaltsmittel verfügen. Ob diese Mittel jedoch rechtzeitig zur Verfügung stehen, ist momentan nicht absehbar.

Das BMG verweigert konkrete Auskünfte dazu, ob der angestrebte Zeitplan eingehalten werden kann. Auch das BfArM verweist auf das Ministerium, wenn es um Fragen zur Finanzierung geht. Diese Unklarheit sorgt bei Fachleuten für Skepsis. Es wird zunehmend befürchtet, dass das Projekt aufgrund fehlender Mittel ins Stocken geraten könnte, was die vollständige Digitalisierung von BtM-Verschreibungen erheblich verzögern würde.

Während das E-Rezept für Arzneimittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden, seit Anfang des Jahres flächendeckend im Einsatz ist, zeigt sich bei der Einführung des E-BtM-Rezepts, dass komplexere technische und rechtliche Anforderungen den Prozess erschweren. Für Ärzte und Apotheker bleibt die Lage ungewiss, und es wird abzuwarten sein, ob die angestrebten Termine für den Start der Testläufe sowie die flächendeckende Einführung eingehalten werden können.

Die Einführung des E-BtM-Rezepts markiert einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung im Gesundheitswesen. Doch wie so oft in großen Digitalisierungsprojekten scheint auch hier das liebe Geld zum entscheidenden Faktor zu werden. Der Verweis des Bundesgesundheitsministeriums auf laufende Abstimmungen und die fehlende Bereitschaft, klare Aussagen zur Verfügbarkeit der nötigen Mittel zu machen, deuten auf mögliche Verzögerungen hin.

Dass ein so bedeutendes Projekt wie das E-BtM-Rezept an der Finanzierung scheitern könnte, offenbart jedoch ein strukturelles Problem. Digitalisierung erfordert nicht nur rechtliche Grundlagen und technische Anpassungen, sondern vor allem auch eine solide finanzielle Planung. Es ist kaum nachvollziehbar, warum ein Projekt dieser Tragweite erst dann vorangetrieben werden soll, wenn ungewiss ist, ob die benötigten Ressourcen rechtzeitig bereitgestellt werden können.

Für Apotheker und Ärzte bedeutet dies eine zusätzliche Unsicherheit, da sie im Fall von Verzögerungen weiterhin auf das umständliche Papierverfahren zurückgreifen müssen. Die versprochenen Effizienzsteigerungen und die Entlastung, die das E-BtM-Rezept bringen könnte, rücken damit in weite Ferne. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Beteiligten auf politischer Ebene bald einig werden und die finanziellen Mittel bereitstellen, bevor sich die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter verzögert.

  

Rizatriptan: Neue Sicherheitsbewertung für Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit

Migräne ist eine weit verbreitete neurologische Erkrankung, die auch während der Schwangerschaft und Stillzeit auftreten kann. Für betroffene Frauen stellt sich in diesen besonderen Phasen jedoch oft die Frage, welche Medikamente sicher eingesetzt werden können. Eine kürzlich erfolgte Änderung der Produktinformation für das Migränemittel Rizatriptan könnte nun mehr Klarheit schaffen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Sicherheitshinweis für die Anwendung des Medikaments in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft aktualisiert. Diese Änderungen basieren auf einer Überprüfung der verfügbaren Daten zur Sicherheit von Rizatriptan in der Schwangerschaft.

Demnach weisen die Daten für das erste Trimenon darauf hin, dass die Anwendung von Rizatriptan in dieser Phase kein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen beim Ungeborenen mit sich bringt. Dies ist ein bedeutender Fortschritt, da in der Vergangenheit eine striktere Warnung galt, das Medikament nur in Ausnahmefällen zu verwenden. Allerdings bleiben die Erfahrungen zur Anwendung von Rizatriptan im zweiten und dritten Trimenon nach wie vor begrenzt. Daher lautet die Empfehlung weiterhin, das Medikament nur dann anzuwenden, wenn es klinisch notwendig ist. In diesem Zusammenhang wird jedoch klargestellt, dass Sumatriptan, ein anderes Medikament aus der Gruppe der Triptane, nach wie vor als bevorzugtes Mittel gilt. Sumatriptan ist mittlerweile gut untersucht und gilt als erste Wahl bei Migräneattacken während der Schwangerschaft.

Auch für stillende Mütter gibt es eine leichte Entwarnung. Während zuvor empfohlen wurde, nach der Einnahme von Rizatriptan mindestens 24 Stunden bis zum erneuten Stillen zu warten, wird nun ein Zeitraum von lediglich zwölf Stunden als ausreichend angesehen. Diese Anpassung könnte für viele stillende Mütter eine Erleichterung darstellen, da sie den Zeitraum, in dem auf das Stillen verzichtet werden muss, deutlich verkürzt.

Nichtmedikamentöse Maßnahmen wie Ruhe, ausreichend Schlaf und Entspannungstechniken bleiben jedoch weiterhin die erste Wahl bei Migränebehandlungen in der Schwangerschaft. Sollten diese nicht ausreichen, raten Experten wie Embryotox zu Paracetamol oder nicht-steroidalen Antiphlogistika (NSAIDs) wie Ibuprofen oder Naproxen, wobei die Risiken dieser Schmerzmittel je nach Phase der Schwangerschaft unterschiedlich ausfallen können. NSAIDs sind insbesondere im letzten Trimenon mit Vorsicht zu verwenden.

Die Entscheidung für oder gegen die Anwendung von Rizatriptan oder anderen Triptanen in der Schwangerschaft sollte in jedem Fall in enger Absprache mit einem Arzt getroffen werden. Der individuelle Gesundheitszustand der Mutter, das Risiko für das ungeborene Kind sowie die Schwere der Migräneanfälle müssen sorgfältig abgewogen werden.

Die aktualisierte Produktinformation von Rizatriptan markiert einen weiteren Schritt hin zu einer verbesserten medizinischen Betreuung schwangerer Frauen, die unter Migräne leiden. Die Entscheidung, den Sicherheitshinweis zu lockern und die Verfügbarkeit dieses Medikaments auch für Schwangere zu erweitern, spiegelt den Fortschritt in der Erforschung von Medikamentensicherheit wider. Dennoch bleibt die Abwägung, welches Medikament in der Schwangerschaft angewendet werden soll, eine komplexe Herausforderung.

Sumatriptan wird weiterhin als das Mittel der ersten Wahl angesehen, da es als gut untersucht gilt. Doch dass nun auch Rizatriptan unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden kann, bietet Betroffenen eine wertvolle zusätzliche Option. Wichtig bleibt, dass diese Medikamente nicht ohne ärztliche Rücksprache angewendet werden sollten.

Auch die leichtere Handhabung der Anwendung in der Stillzeit zeigt, dass sich die Behandlungsmöglichkeiten für Mütter in besonderen Lebensphasen stetig verbessern. Solche Fortschritte in der Arzneimittelsicherheit sind ein ermutigendes Zeichen, dass die medizinische Versorgung in sensiblen Phasen wie Schwangerschaft und Stillzeit immer präziser und sicherer wird.

 

Lieferengpässe bei Kinderantibiotika: Lage entspannt sich vor Erkältungssaison

Im Winter 2022/23 sorgten Lieferengpässe bei Kinderantibiotika für große Unsicherheit bei Eltern und Apotheken. Auch im Jahr 2023/24 setzte sich der Mangel bei bestimmten Wirkstoffen fort. Doch pünktlich zur bevorstehenden Erkältungssaison gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun Entwarnung. Die Lage hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich entspannt, teilte ein Sprecher des Instituts mit. Besonders die Versorgungslage mit Kinderantibiotika zeigt sich stabiler als noch im vergangenen Jahr.

Bereits im Juni dieses Jahres trat der Beirat nach § 52b Absatz 3b des Arzneimittelgesetzes (AMG) zusammen, um die anhaltenden Engpässe bei Arzneimitteln zu diskutieren. Es wurde festgestellt, dass bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder weiterhin ein Mangel besteht, insbesondere bei Wirkstoffen wie Penicillin V, Amoxicillin, Clarithromycin, Cefadroxil und Sultamicillin. Die Situation konnte durch den Import von Arzneimitteln teilweise entschärft werden, jedoch blieb die Lage auch im Sommer angespannt.

Mittlerweile hat sich die Situation jedoch gebessert. Nach Angaben des BfArM ist das Verhältnis zwischen Ein- und Abverkauf von Antibiotikasäften für Kinder in den Apotheken mittlerweile ausgeglichen. Es gebe keine Anzeichen für übermäßige Vorratshaltung in den Apotheken. Besonders der Engpass bei Penicillin V, der vielen Apotheken Sorgen bereitete, soll bis Ende Oktober 2024 weitgehend behoben sein. Die bestehenden Lieferprobleme können laut dem BfArM durch orale Medikamente wie Amoxicillin und Amoxicillin/Clavulansäure kompensiert werden, für die aktuell keine Engpässe gemeldet werden.

Auch bei fiebersenkenden Säften wie Paracetamol und Ibuprofen für Kinder zeigt sich die Lage stabil. Derzeit gibt es keine Meldungen über Lieferengpässe, und die Bestände in den Apotheken sind ausreichend. Das BfArM bewertet die Versorgungslage als unkritisch und geht davon aus, dass die Erkältungssaison 2023/24 ohne größere Probleme verlaufen wird.

Die Entspannung auf dem Markt für Kinderantibiotika und fiebersenkende Säfte ist zweifellos eine positive Entwicklung. Nach den massiven Engpässen im vergangenen Jahr war die Sorge groß, dass sich ähnliche Probleme in diesem Winter wiederholen könnten. Dass nun eine Stabilisierung erreicht wurde, ist nicht nur ein Zeichen für die verbesserte Logistik, sondern auch für die frühzeitige Planung seitens der Behörden und der pharmazeutischen Industrie.

Es bleibt jedoch die Frage, wie nachhaltig diese Entspannung ist. Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten wie Antibiotika haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, wie anfällig das System ist. Die Abhängigkeit von wenigen Herstellern und globalen Lieferketten ist nach wie vor ein Problem. Trotz der derzeitigen Verbesserung der Lage ist Vorsicht geboten, denn unvorhergesehene Ereignisse können die Situation schnell wieder verschärfen.

Die Aufgabe der Politik und der pharmazeutischen Industrie wird es in den kommenden Jahren sein, nachhaltige Lösungen für die Versorgungssicherheit zu entwickeln. Eine Erhöhung der inländischen Produktion und eine Diversifizierung der Lieferketten könnten dazu beitragen, künftige Engpässe zu verhindern. Eltern und Apotheken können vorerst aufatmen, doch die anhaltende Wachsamkeit bleibt entscheidend, um langfristig sicherzustellen, dass die Versorgung mit wichtigen Medikamenten gewährleistet ist.

 

Neuer Bericht: Hohe LDL-Werte und Sehverlust als neue Risikofaktoren für Demenz

Die Forschung zur Prävention von Demenzerkrankungen hat neue Erkenntnisse hervorgebracht. Wie die „Lancet Commission on Dementia Prevention, Intervention, and Care“ kürzlich bekanntgab, zählen hohe LDL-Cholesterinspiegel und unbehandelter Sehverlust zu den neuesten modifizierbaren Risikofaktoren für Demenz. Diese Faktoren ergänzen die bereits bekannten 12 Risikofaktoren, die das Risiko einer Demenzerkrankung beeinflussen. Die Woche der Demenz vom 16. bis 22. September 2024, die unter dem Motto „Demenz - Gemeinsam. Mutig. Leben.“ stattfindet, rückt diese Entwicklungen besonders in den Fokus.

Besonders die neue Erkenntnis über den Zusammenhang zwischen hohen LDL-Werten und Demenz erregt Aufsehen. Laut einer Metaanalyse von 2023, die Daten von über 1,1 Millionen Teilnehmern aus drei großen Kohortenstudien untersuchte, führt ein Anstieg des LDL-Cholesterins um 1 mmol/l (38,7 mg/dl) zu einem Anstieg des Demenzrisikos um 8 %. Noch alarmierender sind die Ergebnisse einer weiteren Studie, die zeigte, dass Personen mit einem LDL-Wert über 3 mmol/l (116 mg/dl) ein um 33 % höheres Risiko für eine Demenzerkrankung haben. Die Forscher empfehlen daher, bereits in der Lebensmitte verstärkt auf gesunde Ernährung und lipidsenkende Medikamente zu setzen, um das Demenzrisiko zu reduzieren.

Auch der Zusammenhang zwischen Sehverlust und Demenz rückt zunehmend in den wissenschaftlichen Fokus. Eine Analyse von 26 Metaanalysen mit über sechs Millionen älteren Erwachsenen, die über bis zu 14,5 Jahre beobachtet wurden, zeigt, dass unbehandelter Sehverlust das Risiko einer kognitiven Verschlechterung um 35 % und das Risiko einer Demenzentwicklung um 47 % erhöht. Besonders Katarakte und diabetische Retinopathie stehen in engem Zusammenhang mit einem erhöhten Demenzrisiko, wohingegen Glaukom und altersbedingte Makuladegeneration weniger Einfluss auf das Risiko haben.

Die „Lancet Commission“ hat nun insgesamt 14 modifizierbare Risikofaktoren identifiziert, die, wenn sie frühzeitig erkannt und behandelt werden, das Risiko für Demenz erheblich senken können. Neben den neuen Faktoren gehören dazu bekannte Risikofaktoren wie Hörverlust, Bluthochdruck, Depressionen, Rauchen und körperliche Inaktivität. Theoretisch könnten durch die Eliminierung dieser Risikofaktoren 45 % aller Demenzerkrankungen vermieden werden. Allerdings schätzen Experten die realistische Vermeidung eher auf etwa 10 % pro Dekade.

Diese Zahlen zeigen, dass Prävention im Bereich Demenz noch lange nicht ausgeschöpft ist, und verdeutlichen die Notwendigkeit, in allen Lebensbereichen auf gesunde Lebensgewohnheiten und rechtzeitige medizinische Versorgung zu achten. Da viele Risikofaktoren für Demenz auch das kardiovaskuläre System betreffen, könnte eine umfassende Prävention auch die allgemeine Gesundheit im Alter verbessern.

Die neuen Erkenntnisse der „Lancet Commission“ sind ermutigend, werfen aber gleichzeitig die Frage auf, wie realistisch die Erwartung an eine weitreichende Prävention von Demenz ist. Dass rund 45 % aller Demenzerkrankungen theoretisch vermeidbar sind, ist zwar eine eindrucksvolle Zahl, doch die Realität sieht anders aus. Viele der identifizierten Risikofaktoren sind tief im Lebensstil und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verwurzelt und lassen sich nur schwer in der breiten Bevölkerung minimieren.

Wesentlich realistischer erscheint die Schätzung, dass etwa 10 % der Demenzerkrankungen pro Dekade verhindert werden könnten. Dies ist kein unerheblicher Fortschritt, vor allem in Anbetracht der zunehmenden Alterung der Gesellschaft. Wichtig ist es jedoch, die Erwartungen an die Prävention nicht zu überhöhen. Demenz bleibt eine komplexe und multifaktorielle Erkrankung, die nicht allein durch die Vermeidung von Risikofaktoren besiegt werden kann.

Trotzdem bietet die Forschung eine klare Botschaft: Ein gesunder Lebensstil und die frühzeitige Behandlung von Gesundheitsproblemen wie hohem LDL-Cholesterin oder Sehverlust können das Risiko für Demenz und andere chronische Erkrankungen erheblich reduzieren. Doch auch die besten Präventionsmaßnahmen müssen von einer breiteren gesellschaftlichen Veränderung begleitet werden, um langfristig Wirkung zu zeigen. Die Verbesserung der allgemeinen Gesundheitsversorgung und der Zugang zu Früherkennungsmaßnahmen sind hierbei von entscheidender Bedeutung.

Letztlich ist Demenzprävention kein isolierter Prozess, sondern ein langfristiges Ziel, das in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext erreicht werden muss.

 

Gefährliche Verwechslung – Pilzvergiftungen durch unsachgemäßen Pilzverzehr nehmen zu

Mit dem Herbstbeginn zieht es viele Menschen in die Wälder, um frische Pilze zu sammeln. Doch dabei lauern Gefahren, die immer wieder unterschätzt werden. Aktuelle Zahlen des Giftinformationszentrums Erfurt zeigen, dass die Zahl der gemeldeten Pilzvergiftungen in den letzten Wochen stark angestiegen ist. Besonders die Verwechslung von essbaren Pilzen mit hochgiftigen Exemplaren wie dem Grünen Knollenblätterpilz sorgt jährlich für zahlreiche Krankheits- und Todesfälle.

Eine der häufigsten Ursachen für Pilzvergiftungen ist mangelnde Kenntnis der Pilzarten. Viele Sammler sind sich nicht bewusst, dass bestimmte Giftpilze ihren essbaren Verwandten zum Verwechseln ähnlich sehen können. Der Grüne Knollenblätterpilz, der für 90 Prozent der tödlichen Pilzvergiftungen in Europa verantwortlich ist, wird oft mit harmlosen Speisepilzen wie dem Wiesenchampignon oder grünen Täublingen verwechselt. Bereits der Verzehr kleiner Mengen kann zu schwerwiegenden Symptomen führen, die von Übelkeit und Erbrechen bis hin zu akutem Leberversagen reichen.

Pilzexperten warnen davor, unkenntlich oder beschädigt gesammelte Pilze zu verzehren, da diese oft wichtige Identifikationsmerkmale nicht mehr aufweisen. Auch sollte stets die gesamte Struktur des Pilzes – inklusive der Stielbasis – betrachtet werden, um gefährliche Verwechslungen auszuschließen. „Es ist entscheidend, dass nur Pilze verzehrt werden, die zweifelsfrei als essbar erkannt wurden. Im Zweifel sollte immer auf den Verzehr verzichtet werden“, betont ein Sprecher des Deutschen Pilzvereins.

Die Behandlung von schweren Pilzvergiftungen erfordert eine rasche medizinische Intervention. „Besonders tückisch ist, dass die ersten Symptome einer Amatoxinvergiftung, wie sie beim Grünen Knollenblätterpilz auftritt, oft erst nach mehreren Stunden spürbar werden. Zu diesem Zeitpunkt haben die Gifte jedoch bereits großen Schaden in den inneren Organen angerichtet“, warnt Dr. Andreas Berger, Leiter der Giftnotrufzentrale in Erfurt. Betroffene müssen umgehend in ein Krankenhaus eingeliefert werden, wo ihnen unter anderem Aktivkohle und das Antidot Silibinin verabreicht werden. Doch selbst mit rascher Behandlung ist die Überlebenschance nicht immer garantiert.

Neben den gefährlichen Knollenblätterpilzen gibt es auch andere Giftpilze wie den Fliegenpilz und den Pantherpilz, die weniger tödlich, aber ebenfalls sehr gefährlich sein können. Der Verzehr dieser Pilze führt zu schwerwiegenden Vergiftungen mit neurologischen Symptomen wie Halluzinationen, Bewegungsstörungen und Bewusstseinsverlust. In den sozialen Medien, insbesondere auf Plattformen wie TikTok, kursieren zudem zunehmend Videos, in denen der Konsum von Fliegenpilzen als Rauschmittel propagiert wird. Experten warnen ausdrücklich vor dieser Praxis, da die Gefahr von Vergiftungen extrem hoch ist.

Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie rät daher allen Pilzsammlern, sich vorab gründlich über die Pilzarten zu informieren und im Zweifel einen Pilzsachverständigen zu konsultieren. Zudem sollte auf die richtige Lagerung und Zubereitung geachtet werden, da auch essbare Pilze bei unsachgemäßer Behandlung zu Magen-Darm-Problemen führen können. Besonders wichtig: Pilze sollten niemals roh gegessen werden, da sie in diesem Zustand schwer verdaulich sind und ebenfalls gesundheitliche Beschwerden auslösen können.

Pilzvergiftungen betreffen jedoch nicht nur Erwachsene. Kinder sind besonders gefährdet, da sie beim Spielen im Freien Pilze pflücken und in den Mund nehmen könnten. Eltern und Aufsichtspersonen sollten daher darauf achten, dass Kinder in der Nähe von Pilzvorkommen besonders beaufsichtigt werden. In Kindergärten und auf Spielplätzen wird empfohlen, regelmäßig nach Pilzen zu suchen und diese zu entfernen, um das Risiko einer Vergiftung zu minimieren.

Die Behörden appellieren an alle Pilzsammler, die Gefahr ernst zu nehmen und sich bewusst zu machen, dass die Freude am Sammeln schnell in einer lebensbedrohlichen Situation enden kann. Bei Verdacht auf eine Vergiftung sollten sofort medizinische Hilfe und der Giftnotruf kontaktiert werden.

Die steigende Zahl der Pilzvergiftungen zeigt deutlich, dass das Sammeln von Pilzen kein harmloses Hobby ist. Zu oft werden gefährliche Pilze mit essbaren verwechselt – eine Verwechslung, die tödlich enden kann. Es mag verlockend sein, die Schätze des Waldes für ein leckeres Pilzgericht zu nutzen, doch wer sich dabei nicht ausreichend auskennt, spielt mit seinem Leben.

Dabei sind die Risiken bekannt: Knollenblätterpilze, Fliegenpilze und andere Giftpilze haben sich längst als lebensgefährlich erwiesen. Die unsachgemäße Bestimmung von Pilzen, leichtfertige Annahmen oder gar der Konsum zu Rauschzwecken sind verantwortungslos. Dass Plattformen wie TikTok diese Gefahr durch leichtfertige Trends zusätzlich verstärken, ist eine bedenkliche Entwicklung, die dringend gestoppt werden muss.

Jeder, der Pilze sammelt, sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein. Es reicht nicht, nur die häufigsten Speisepilze zu kennen. Wer auf Nummer sicher gehen will, konsultiert einen Experten oder verzichtet im Zweifel auf den Verzehr. Denn letztlich kann nur Achtsamkeit vor den verheerenden Folgen einer Pilzvergiftung schützen.

Die Botschaft muss klar sein: Pilze sind keine Ware, die man nach Belieben ernten kann. Sie erfordern Respekt, Wissen und Vorsicht. Achtsamkeit ist der Schlüssel, um das Risiko zu minimieren – denn jede Pilzmahlzeit sollte in der Küche und nicht im Krankenhaus enden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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