ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 22.10.2013 – Bundeskabinett beschließt Erhöhung der Bemessungsgrenzen
    22.10.2013 – Bundeskabinett beschließt Erhöhung der Bemessungsgrenzen
    APOTHEKE – Wissen & Tipps Ab 2014 gelten neue Bemessungsgrenzen. Dies hat das Kabinett beschlossen. Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicher...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


Wissen & Tipps

Bundeskabinett beschließt Erhöhung der Bemessungsgrenzen

 

Ab 2014 gelten neue Bemessungsgrenzen. Dies hat das Kabinett beschlossen. Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird sich erhöhen.

Als Grund für die Erhöhung nennt die Regierung den Anstieg der Löhne und Gehälter im vergangenen Jahr. Daher werde sich 2014 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung verändern.

Für die weit überwiegende Mehrheit der Versicherten ändert sich die Beitragsbelastung durch die neuen Werte im Jahr 2014 nicht. Nur für Versicherte, die mit ihren Verdiensten im Jahr 2013 oberhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegen, erhöht sich die Beitragsbelastung im Jahr 2014, weil diese Grenzen steigen, das meldet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steigt von 5.800 Euro/Monat (2013) auf 5.950 Euro/Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt 2014 auf 5.000 Euro/Monat (2013: 4.900 Euro/Monat).

In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden folgende neue monatliche Beträge gelten: Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.300 Euro/Monat, Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 6.150 Euro/Monat.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2014 bundeseinheitlich auf 34.857 Euro/Jahr festgesetzt.

Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben

Wer über die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, kann sich, wenn er möchte, bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zugleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese wiederum ist zugleich die Beitragsbemessungsgrundlage in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bundeseinheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt: Sie erhöht sich gegenüber 2013 (52.200 Euro) auf 53.550 Euro jährlich in 2014.

Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. 12.2002 versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze 48.600 Euro für das Jahr 2014 betragen (2013: 47.250 Euro).

Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der Jahresarbeitsentgeltgrenze (48.600 Euro/Jahr beziehungsweise 4.050 Euro/Monat).

Bezugsgröße in der Sozialversicherung neu festgelegt

Die Bezugsgröße hat für viele Werte der Sozialversicherung Bedeutung. Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist sie die Grundlage der Beitragsberechnung. Die Bezugsgröße 2014 beträgt 2.765 Euro in den alten Bundesländern (2013: 2.695 Euro/Monat). In den neuen Bundesländern beträgt sie 2.345 Euro (2013: 2.275 Euro/Monat). (ac)

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken