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    Versicherungen für Senioren
    Versichern & Vorsorgen | "Golden Agers" heißen Senioren in der Sprache der Marketingfachleute. Auf Deutsch: Menschen im goldenen Alter. Und sie entwickeln sich mehr u...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Ratgeber - Sicherheit:


Versichern & Vorsorgen

Versicherungen für Senioren


"Golden Agers" heißen Senioren in der Sprache der Marketingfachleute. Auf Deutsch: Menschen im goldenen Alter. Und sie entwickeln sich mehr und mehr zur Goldgrube für Unternehmen aller Art. Werbefachleute nehmen ihre Bedürfnisse immer genauer unter die Lupe.

Versicherer und Finanzdienstleister haben die älteren Kunden schon etwas länger im Blick. Sie veranstalten Vertriebsschulungen für ihre Mitarbeiter, damit diese lernen, wie sie ihre Produkte am besten an die reifere Generation bringen. Auch im Internet finden Vermittler reichlich Anleitung. Besonders ins Auge fallen dort die Tipps vom seriös klingenden "Institut für Senioren-Ökonomie". Dessen Experten raten, aus den Ängsten Älterer gezielte Fragen zu entwickeln wie z.B. "Haben Sie nicht auch Angst, keine Rente mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen"? So könne der Bedarf an Versicherungen geweckt werden.

Die Kunden tun gut daran, sich gegen die Vermarktung unsinniger Produkte zu wappnen. Gerne verkaufen Vermittler z.B. Sterbegeldversicherungen an ältere Menschen. Diese Policen sind überteuert und unnötig. Viele Versicherte zahlen im Lauf der Jahre mehr in die Versicherung ein, als später ausbezahlt wird. Andere Anlageformen bringen eine viel bessere Verzinsung.

Oft wird Senioren auch zu Ausbildungsversicherungen für die Enkel geraten. Doch hohe Kosten für Abschluss und Risikoschutz schmälern die Rendite und die langen Laufzeiten machen sie sehr unflexibel. Deshalb ist davon abzuraten.

Der Versicherungsbedarf von Rentnern ist auf jeden Fall geringer als der von Berufstätigen oder Familien mit Kindern. Denn die teure Absicherung für Berufsunfähigkeit und Todesfall schlägt nicht mehr zu Buche. Außerdem werden keine Beiträge für die Altersvorsorge mehr fällig. Wer im Ruhestand noch so viele Beiträge zahlt wie zuvor, sollte dringend seinen Versicherungsschutz überprüfen, unwichtige Verträge kündigen, wichtige abschließen und vorher immer Preis und Leistungen eines Angebots vergleichen. Eine Übersicht der wichtigen und unwichtigen Versicherungen finden Sie auf Seite 5.


TIPPS:

Prioritäten: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Versicherung wirklich brauchen, hilft Ihnen die folgende Faustregel: Stellen Sie sich einfach den größtmöglichen Schaden vor, den diese Versicherung abdeckt. Wenn Sie diesen Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen können, ist die Versicherung sinnvoll.

Hausrat: Weniger Hausrat - weniger Beitrag. Teilen Sie dem Versicherer mit, wenn Sie in eine kleinere Wohnung ziehen. Er berechnet den Beitrag neu.

Seniorentarif: Viele Versicherungsgesellschaften bieten ab Rentenbeginn oder ab dem 60. Geburtstag, einige sogar ab dem 50. Lebensjahr, günstige Sondertarife für Senioren an. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach.

Haftpflicht: Die Privathaftpflichtpolice bietet für ehrenamtliche Tätigkeiten oft keinen Schutz. Achten Sie darauf, dass Ihre Organisation Sie versichert.

Zähne: Eine private Zusatzversicherung brauchen Sie nur, wenn Sie teureren Zahnersatz wünschen, als die Regelversorgung der Kassen vorsieht - beispielsweise ein Implantat anstelle einer Brücke. Nicht mehr sinnvoll ist eine Zusatzversicherung, wenn Sie ein künstliches Gebiss tragen. Auch nach der Gesundheitsreform zahlt die Krankenkasse noch Zuschüsse zu Zahnersatz - selbst für Reparaturen an beschädigten Prothesen.

Auto: Wenn Sie eine hohe Schadenfreiheitsklasse haben, achten Sie beim Wechsel auf Tarife mit Rabattretter. Dann werden Sie nach einem Schaden nicht zurückgestuft.

Unfall: Haben Sie mehrere Unfallversicherungen, sortieren Sie ungünstige Policen aus. Eine Unfallversicherung sollte weltweit rund um die Uhr gelten, eine Versicherungssumme von 100.000 Euro und möglichst eine 350er-Progression haben. Besser ist es, wenn das Geld auf einmal ausgezahlt wird und nicht als Rente.

Kündigungsfrist: Ihre Kündigung muss vor Ablauf der Frist beim Versicherer eingegangen sein. Schreiben Sie ihm frühzeitig. Dann können Sie sich die fristgerechte Kündigung vom Versicherer bestätigen lassen.

Stichtag: Die Frist für den Rücktritt oder Widerruf einer gerade abgeschlossenen Versicherung beginnt mit dem Erstellungsdatum der Police. Hat der Versicherer den Brief aber viel später abgeschickt, wird der Poststempel wichtig. Sie sollten den Umschlag aufheben.

Wechsel: Kündigen Sie wichtige Versicherungen erst, sobald Ihnen der neue Versicherer den Vertrag bestätigt hat. Er ist nicht verpflichtet, Ihren Antrag anzunehmen. Nur eine Kfz-Haftpflichtpolice darf er Ihnen nicht verweigern.

Empfehlenswert: Die Senioren-Unfallversicherung
Zu empfehlen für Senioren ist der Abschluss einer speziellen Senioren-Unfallversicherung mit Hilfeleistungen. Diese werden seit ein paar Jahren von den Versicherern angeboten - rund zwei Millionen Verträge dürften schon im Umlauf sein.

Das wichtigste Verkaufsargument der Vermittler hierbei sind die Hilfeleistungen nach einem Unfall: Ein Anruf nach dem Sturz genügt und schon kümmert sich umgehend jemand um den Verunglückten. Er bekommt Hilfe im Haushalt, zum Beispiel beim Putzen, Wäschewaschen oder Einkaufen. Im Idealfall gehören auch ein Menübringdienst, pflegerische Unterstützung zum Beispiel beim Aufstehen, der Körperpflege oder anderen Verrichtungen des täglichen Lebens dazu.

Für Menschen, die allein leben, kann die Hilfe vom Versicherer entscheidend sein, um weiter in der eigenen Wohnung zurechtzukommen. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung hat bei solchen vorübergehenden Problemen Lücken.

Sinnvolle Angebote für die Senioren-Unfallversicherung gibt es bereits für 60 Euro im Jahr. Wer zusätzlich zu den Hilfeleistungen auch Geld bei bleibenden Gesundheitsschäden haben möchte, muss mehr bezahlen.

Zu empfehlen ist ein Angebot nur, wenn der Versicherer auch die Kosten für die Putzhilfe, den Pflegedienst oder die Mittagsmahlzeit übernimmt. Das ist nicht selbstverständlich. Manch ein Versicherer wirbt mit einer langen Liste von Dienstleistungen, doch bei näherem Hinsehen stellt sich heraus, dass er viele Leistungen lediglich vermittelt und nicht bezahlt. Außerdem sollten die Hilfen nicht zu knapp bemessen sein. Beispiel: Mindestens einmal pro Woche sollte zwei Stunden lang geputzt werden, wenn der Kunde dies wünscht. Manche Versicherer halten ihre Kunden offenbar für weniger reinlich und bezahlen den Reinigungsdienst nur in 14-tägigem Abstand.


TIPPS:

Bedarf: Eine Senioren-Unfallversicherung mit Hilfeleistungen ist sinnvoll, wenn Sie alleine leben und keine Angehörigen oder Bekannten in der Nähe haben, die sich nach einem Unfall um Sie kümmern könnten.

Hilfe und Geld: Bleibt nach einem Unfall ein dauerhafter Gesundheitsschaden zurück, brauchen Sie vielleicht Geld für einen Wohnungsumbau oder für eine Haushaltshilfe. Wenn Sie dies nicht aus Ihrem Vermögen zahlen können, sollte die Versicherung neben den Hilfeleistungen auch einen größeren Geldbetrag bei Invalidität vorsehen.

Checkliste: Nehmen Sie nur eine Versicherung, deren Anbieter für Sie die Hilfe im Haushalt und bei der Pflege wirklich organisiert und bezahlt und nicht nur Ansprechpartner vermittelt. Das ist bei den meisten Angeboten zumindest für ein halbes Jahr der Fall.

Versorgung ohne Unfallversicherung

Was passiert eigentlich, wenn ein älterer Mensch sich verletzt, der keine Senioren-Unfallpolice hat? Wenn er zuhause bleiben kann, aber Hilfe braucht, bittet er am besten jemanden, für ihn einen ambulanten Pflegedienst anzurufen, zum Beispiel eine Sozialstation. Die Mitarbeiter pflegen nicht nur, sondern übernehmen auch Aufträge für Hilfsarbeiten im Haushalt.

Meist wird der Hausarzt geeignete Pflegedienste empfehlen können. Informationen über Dienste in der Nähe des Patienten und die Kosten für deren Arbeit geben auch die Krankenkassen.

Gesetzliche Hilfen nach einem Unfall

Ist die Verletzung so schwer, dass der Patient für längere Zeit ins Krankenhaus muss, stellt sich die Frage nach einer Soforthilfe zuhause gar nicht. Bis zur Entlassung kann der Sozialdienst des Krankenhauses die nötigen Hilfen für zuhause organisieren. Wenn es jemandem nach Krankenhaus und Reha immer noch schlecht geht, ist es sinnvoll, gleich Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu beantragen. Sie ist über die Krankenkasse zu erreichen. Bekommt der Patient dann eine Pflegestufe zuerkannt, kann es sogar sein, dass er einen Teil seiner zunächst selbst bezahlten Hilfe- und Pflegeleistungen von der Pflegekasse rückwirkend ab dem Datum des Antrags erstattet bekommt.

Problematischer sind kurzfristige Notfälle. Nur unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Hilfe im Rahmen der "Häuslichen Krankenpflege". Wenn durch die häusliche Pflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann, gehört auch hauswirtschaftliche Hilfe dazu. Die häusliche Krankenpflege verschreibt der Arzt.

Viele Verletzungen, beispielsweise ein gebrochener Unterarm, werden heutzutage aber gar nicht mehr im Krankenhaus stationär behandelt. Deshalb trägt in vielen Fällen weder die Kranken- noch die Pflegekasse die Kosten für eine Hilfe zuhause.

Hilfe selbst bezahlen: Kunden ohne Senioren-Unfallversicherung müssen die notwendigen Hilfen selbst bezahlen. Je umfangreicher die nötige Hilfe ist und je länger jemand sie braucht, desto teurer wird es.

Haushalt: Wenn jemand nur für vier Wochen Hilfe im Haushalt und beim Einkaufen und eventuell eine Fahrt pro Woche zum Arzt braucht, kostet das etwa 300 bis 500 Euro im Monat. Das selbst zu zahlen, dürfte für viele noch machbar sein.

Pflege: Braucht jemand auch Körperpflege, zum Beispiel Hilfe beim Aufstehen, beim Waschen und beim Anziehen, dann wird es deutlich teurer: Je nach Umfang der gewünschten Leistungen belaufen sich die Kosten für Pflege und hauswirtschaftliche Hilfen dann auf rund 1.000 Euro im Monat. Wer intensivere Pflege benötigt, kann auch auf Kosten von mehreren tausend Euro im Monat kommen.

Essen: Für eine warme Mahlzeit pro Tag, die ins Haus geliefert wird, zahlt der Kunde 5 bis 7 Euro, das sind noch einmal 150 bis 210 Euro im Monat.

Hausnotruf: Ein Hausnotrufgerät zu installieren, kostet einmalig etwa 40 bis 50 Euro. Die laufenden Kosten für die Grundleistung betragen etwa 15 bis 20 Euro Grundgebühr. Will der Kunde für den Notfall einen Schlüssel bei der Einsatzzentrale hinterlegen und bestimmte Hilfen garantiert haben, kostet der Hausnotruf 30 bis 40 Euro im Monat.

Unterstützung für zwei Monate

Nach Angaben der Dienstleister, die im Auftrag von Versicherungsgesellschaften arbeiten, dauert ein Einsatz nach einem Unfall im Schnitt 1,5 bis 2 Monate und kostet einige tausend Euro. Schon in solchen Fällen lohnt sich eine Versicherung - erst recht, wenn ein Mensch im Lauf der Jahre mehrere Unfälle hat. Benötigt jemand das volle im Versicherungsschutz enthaltene Leistungsprogramm, würde dies zum Beispiel bei der Johanniter Unfallhilfe einem Gegenwert von 6.500 Euro im Monat entsprechen. Über ein halbes Jahr gerechnet würde das selbst Menschen mit größerem Vermögen sehr belasten.

Geld vom Sozialamt

Doch auch Menschen ohne Geld und ohne Versicherung bekommen Hilfe. Hat jemand nur eine kleine Rente und nicht genug Vermögen, springt der Sozialhilfeträger mit "Hilfe zur Pflege" ein. Diese können auch Menschen bekommen, die ihren normalen Lebensunterhalt noch ohne Unterstützung des Sozialamts bestreiten können. Kann jemand also absehen, dass er sich im Alter wahrscheinlich knapp am Existenzminimum durchschlagen muss, hat eine private Unfallversicherung wenig Sinn. Denn es besteht die Gefahr, dass er irgendwann das Geld für die Versicherungsbeiträge nicht mehr aufbringen kann und die Police kündigen muss. Das jahrelang eingezahlte Geld ist dann unnötig ausgegeben.

Außerdem haben Menschen mit sehr wenig Geld Anspruch auf die Unterstützung vom Sozialhilfeträger. Allerdings prüft das Sozialamt genau, wie viel Einkommen und Vermögen jemand hat. Alleinstehende dürfen als laufendes Einkommen nur rund 700 Euro plus Unterkunftskosten haben, ihr Geldvermögen darf nur ungefähr 2.600 Euro betragen.

Jeder muss zunächst seine eigenen Reserven aufbrauchen, bevor er Anspruch auf Unterstützung hat, auch wenn er nur knapp über der Grenze liegt. Manch einen wird sicherlich der Gedanke stören, gegenüber der Behörde seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen zu müssen. Das bliebe ihm mit einer privaten Versicherung erspart.



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