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  • Besserer Schutz vor falscher Beratung - Neues Versicherungsrecht
    Besserer Schutz vor falscher Beratung - Neues Versicherungsrecht
    Steuer & Recht | Seit Anfang Januar gilt in Deutschland ein neues Versicherungsrecht. Verbraucher sind damit besser als bisher vor falscher Beratung und versteckten Kost...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Ratgeber - Sicherheit:


Steuer & Recht | Besserer Schutz vor falscher Beratung

Neues Versicherungsrecht


Seit einigen Jahren gilt in Deutschland ein neues Versicherungsrecht. Verbraucher sind damit besser als bisher vor falscher Beratung und versteckten Kosten geschützt. Die neuen Rechte im Überblick.

Den Schwarzen Schafen unter den Versicherungsvermittlern geht's an den Kragen. Seit dem Neujahrstag gilt das verbesserte

ersicherungsvertragsgesetz. Es sorgt für mehr Durchblick im Policen-Dschungel und besseren Schutz der Kunden. Allerdings haben die Versicherer bis zum 1. Juli Zeit, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.

Im Durchschnitt gab 2007 jeder Haushalt in Deutschland fast 3.100 Euro für Versicherungen aus. Doch viele Versicherte hätten ihr Geld gleich aus dem Fenster werfen können, meinen Experten. Laut "Stiftung Warentest" sind eine große Zahl der Policen die vielen Euros, die sie kosten, nicht wert: "Immer noch finden unsinnige Insassenunfallversicherungen und überteuerte Angebote wie Ausbildungs- und Sterbegeldversicherungen Käufer."

Hauptsächlich haperte es in der Vergangenheit an einer umfassenden Beratung der Kunden, kritisiert auch Versicherungs-Experte Stefan Peitmann aus Stuttgart: "Daher hat der Gesetzgeber hier die Meßlatte hoch gesetzt. In Zukunft müssen Kunden genau informiert werden, damit sie am Ende auch nur den Vertrag unterschreiben, den sie wirklich benötigen."

Der Vorteil des neuen Gesetzes: Die Versicherungskosten werden für die Verbraucher transparenter. Der Nachteil: Bessere Information ist kein Schutz vor schlechten Versicherungsverträgen. Denn geringe Kosten alleine sprechen noch nicht für die Qualität einer Versicherung.

Alle Infos vor Vertragsabschluss

In Zukunft müssen Versicherer bereits vor Vertragsabschluss alle wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Die Verletzung dieser Dokumentationspflicht kann im Streitfall zum Schadensersatz für den Kunden führen. Bisher war es meist so, dass die Vertragsunterlagen erst mit dem Versicherungsschein zugeschickt wurden.

Keine bösen Überraschungen mehr

Damit falsch beratene Kunden leichter einen Schadensersatz durchsetzen können, gilt eine Aufzeichnungspflicht. Das bedeutet: Jede Beratung muss schriftlich festgehalten, das Protokoll gegengezeichnet werden. So lässt sich später leichter nachvollziehen, ob es einen oder mehrere Beratungsfehler gegeben hat oder nicht.

Allerdings kann der Kunde den Vermittler auch von seiner Pflicht, ein Protokoll zu führen, entbinden. Das sollte man aber nicht tun, da man sonst im Streitfall einen Beratungsfehler nicht nachweisen kann.

Unser Rat: Auch wenn Freunde einen Vertrag vermitteln, sollte man nicht auf das Protokoll verzichten.

Auskunftspflicht gelockert

Auch die Auskunftspflicht ändert sich zugunsten des Versicherten: Nur die Umstände, nach denen der Versicherer schriftlich fragt, muss der Kunde auch beantworten. Damit muss er nicht mehr selbst entscheiden, ob ein Umstand für ein versichertes Risiko wichtig ist oder nicht.

Mögliche Fehleinschätzungen sollen so vermieden werden. Selbst wenn der Versicherte Sachverhalte verschwiegen hat, trägt er nur noch Verantwortung für die sich daraus ergebende Folgen.

Bislang hatten sich Unternehmen immer wieder erfolgreich vor der Zahlung drücken können, weil Kunden entscheidende Angaben (nach denen oft nicht konkret gefragt wurde) nicht gemacht haben.

"Alles- oder Nichts-Prinzip" entfällt

Versicherte, denen im Schadensfall grobe Fahrlässigkeit und damit eine Teilschuld vorgeworfen wurde, bekamen von ihrer Versicherung in der Regel nichts ersetzt ("Alles- oder Nichts-Prinzip"). Zum Beispiel, wenn sie das Erdgeschoss-Fenster nicht ganz geschlossen hatten und Einbrecher so leichtes Spiel hatten.

Ab sofort kommt es darauf an, wie schwer das Verschulden des Versicherten eingeschätzt wird. Heißt: Auch wenn man mal sehr leichtsinnig war, kann man noch einen Teil des Geldes bekommen. Es gilt also in Zukunft ein "Abstufungsprinzip".

Veränderte Widerrufsfristen

Alle neuen Versicherungsverträge können ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen, bei der Lebensversicherung sind es 30 Tage.

Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn dem Versicherungsnehmer sämtliche Vertragsbedingungen und Informationen übermittelt worden sind.

Weniger Kosten bei Kündigung

Wer kündigt, muss keine Beiträge mehr zahlen. So sollte es eigentlich sein. Im Versicherungsrecht galt das aber nur selten. Meist mussten Kunden den Beitrag bis zum Ende des Versicherungsjahres leisten.

Die neue Regelung: Wird der Vertrag von der Versicherung gekündigt oder durch den Versicherten per Rücktritt beendet, muss der Kunde die Beiträge auch nur bis zu diesem Zeitpunkt zahlen. Was zu viel bezahlt wurde, gibt es zurück.

Beispiel: Der Versicherer kündigt den Vertrag z. B. wegen Zahlungsverzugs des Versicherungsnehmers zum 1. April. Obwohl das Versicherungsjahr erst am 31. Dezember endet, muss der Versicherte nur bis 31. März zahlen.

Lebensversicherer müssen realistisch rechnen

Die nicht immer seriösen Modellrechnungen der Lebensversicherer, die das Blaue vom Himmel versprochen, aber wenig gehalten haben, waren mehr als ärgerlich. Ab sofort müssen die Unternehmen allen Neukunden mitteilen, welche Summen diese am Ende der Versicherungszeit tatsächlich ausgezahlt bekommen können. Die Berechnungen müssen auf realistischen Zinssätzen basieren.

Außerdem muss der Kunde an so genannten stillen Reserven beteiligt werden. Wenn sich diese Summe aus den Beiträgen speist, sollen 50 Prozent davon sofort gut geschrieben werden.

Auch bei den Abschlusskosten wurde nachgebessert: Wer in der Vergangenheit seine Lebensversicherung kurz nach Vertragsabschluss wieder kündigte, sah von seinen Einzahlungen meistens keinen Cent wieder. In Zukunft müssen die Gebühren für einen Neuvertrag auf mehrere Jahre verteilt werden.

Fazit: Darauf sollten Sie achten

  • Bereits vor Vertragsschluss muss ein Versicherungskunde die wesentlichen Informationen erhalten haben.
  • Fordern Sie, dass der Vermittler ein Beratungsprotokoll anfertigt und unterschreibt.
  • Der Versicherte muss künftig nur die Angaben machen, nach denen der Versicherer auch schriftlich gefragt hat.
  • Bislang verlor ein Versicherter bei grober Fahrlässigkeit seinen Schutz komplett. Dieses "Alles-Oder-Nichts-Prinzip" soll künftig abgestuft werden, je nach Schwere der eigenen Schuld bzw. Verantwortlichkeit für den Versicherungsfall.
  • Für Versicherungsverträge gilt ein Widerrufsrecht von zwei Wochen (Lebensversicherungen: 30 Tage).
  • Bislang erhält ein Lebensversicherter bei einer Kündigung nach einem Jahr die bis dahin eingezahlten Beiträge meist nicht zurück, weil die Versicherung diese mit ihren Abschlusskosten verrechnet. Künftig gibt es zumindest einen Teil erstattet.
  • Abschluss- und Vertriebskosten für einen Vertrag müssen die Unternehmen in Zukunft auf den Cent genau beziffern können. Lassen Sie sich diese Aufstellung erklären.
  • Lebensversicherer müssen ihren Kunden mitteilen, welche Summen sie am Ende der Versicherungszeit in etwa ausgezahlt bekommen.
  • An stillen Reserven muss der Versicherte beteiligt werden.


Unser Rat:

Die billigste Versicherung ist nicht unbedingt immer auch die beste. Bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen neuen Versicherungsvertrag setzen, sollten Sie sich unabhängig von ApoRisk beraten lassen.



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