ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • Lexikon Hausratversicherung
    Lexikon Hausratversicherung
    Das Lexikon mit Begriffen aus der Hausratversicherung

Versicherungslexikon - HausratVergleichsrechner



Das Versicherungslexikon bietet Ihnen eine alphabetische Übersicht der Begriffe, die oftmals im Zusammenhang mit einer Hausratversicherung genannt werden oder für den Versicherungsvertrag von Bedeutung sind.


Lexikon Übersicht A-Z

 

A | 
B | 
C | 
D | 
E | 
F | 
G | 
H | 
I | 
J | 
K | 
L | 
M | 
N | 
O | 
P | 
Q | 
R | 
S | 
T | 
U | 
V | 
W | 
Z

A

Wenn Ihnen Sachen abhanden kommen, so ist dies grundsätzlich nicht versichert. Sollte die versicherte Sache aber infolge eines versicherten Schadenereignisses abhanden kommen, liegt ein ersatzpflichtiger Schaden vor.
weiterlesen...

Ableitungsrohre dienen der Entsorgung des gebrauchten Wassers (Abwasser). Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungsrohren austritt, ist Leitungswasser im Sinne der Hausratversicherung.
weiterlesen...

Mitgeschützt sind auch Schäden, die durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung entstanden sind. Hinweis: Der Begriff "Luftfahrzeug" wird in §1(2) des Luftverkehrsgesetzes wie folgt definiert: Luftfahrzeuge sind Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Fallschirme, Flugmodelle und sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, insbesondere Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper. In der Regel sind solche Schäden durch die Haftpflichtversicherung des Betreibers des Flugkörpers versichert.
weiterlesen...

Wenn Sie Einbruch-Melde-Anlagen (EMA) installiert haben, wird dadurch das Einruchsrisiko verringert. Sie erhalten einen Beitragsnachlass bei Ihrer Versicherung.
weiterlesen...

So werden Sachversicherungen bezeichnet, die einen umfassenden Schutz gegen Zerstörung, Beschädigung oder Verlust der versicherten Sachen bieten. Es werden alle im Versicherungsvertrag aufgezählten Sachen gegen alle Gefahren versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
weiterlesen...

B

Abkürzung für die "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht". Die BAFin ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. Sie ist die staatliche Behörde, die die privaten Versicherungsunternehmen beaufsichtigt. Die Hauptaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland. Damit sollen die Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems sichergestellt werden. Als (finanz-)marktorientierte Anstalt ist die BaFin für Anbieter und Konsumenten verantwortlich. Auf der Angebotsseite achtet sie auf die Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten. Für Anleger, Bankkunden und Versicherte sichert sie das Vertrauen in die Finanzmärkte und die darin agierenden Gesellschaften.
weiterlesen...

Der Balkon zählt zu den versicherten Räumen der Wohnung, also zum Versicherungsort. Er wird aber nicht bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt.
weiterlesen...

Hausratgegenstände, die Sie in einem Bankschließfach untergebracht haben (Wertpapiere, Sammlungen...), sind in der Regel durch die Bank versichert. Dies jedoch zu einem relativ geringen Wert (oft maximal bis zu 15.000 ). Deshalb sollte man diese Hausratgegenstände mit in die Hausratversicherung einschließen. Dies erfordert einen Mehrbeitrag und ist nur bei sehr wenigen Versicherungsgesellschaften möglich. Über die Nutzung des Bankschließfachs wird ein Mietvertrag zwischen Bank und Kunde abgeschlossen. Dieser enthält meist eine Versicherung des Schließfachinhalts, deren Versicherungshöhe mittels einer Zusatzversicherung erweitert werden kann. Die in der jährlichen Pauschalen enthaltene Versicherungssumme ist zumeist nicht sehr hoch. Der Mieter (oder von ihm hierzu Bevollmächtigte) erhält Zugang zu seinem Schließfach unter Nutzung seines Schlüssels (Codes). Um die notwendige Sicherheit zu erreichen, verfügt auch die Bank über einen Schlüssel (Code). Nur unter Nutzung beider ist ein Zugriff möglich.
weiterlesen...

Bargeld zählt im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen. Wenn Sie Ihr Bargeld nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür) aufbewahren, gilt eine besondere Entschädigung.
weiterlesen...

Bei der Beitragskalkulation durch Ihre Versicherung spielt die Bauartklasse eine wichtige Rolle für die Kalkulation des Feuerrisikos. Es gibt fünf Bauartklassen (BA-Klassen). Entscheidend für die Einstufung in die Bauartklassen sind die Bauweise der Außenwände und des Daches. Keine Rolle spielen hingegen die Art der Beheizung oder die sonstige Nutzung des Gebäudes. Einige Versicherungen verzichten auf die Unterteilung des Tarifes nach Bauartklassen. Andere erheben nur einen Zuschlag für Ried- , Stroh- oder Holzdach.
weiterlesen...

D

Die Dampfheizung ist eine nicht mehr zeitgemäße Heizungsart. Heute trifft man in der Regel die Warmwasserheizung an. Für die Hausratversicherung gilt jedoch, dass der Austritt von Wasserdampf aus dem Heizungssystem dem Austritt von Leitungswasser gleichgestellt wird.
weiterlesen...

Immer mehr Versicherungsgesellschaften bieten mehrere alternative Deckungskonzepte an (z.B. Basis-, Komfort- und Optimalschutz) Diese Deckungskonzepte bauen aufeinander auf und können auch noch mit Sonderklauseln ergänzt werden. Meistens ist es günstiger, ein umfassenderes Deckungskonzept zu wählen als ein schwächeres mit zusätzlichen Einschlüssen.
weiterlesen...

Im Rahmen der Hausratversicherung ist die Gefahr Einbruchdiebstahl versichert. Werden Ihnen Sachen gestohlen, in deren Besitz man durch leichten Zugriff kommt, spricht man von einfachem Diebstahl.
weiterlesen...

E

Edelsteine zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit einer Entschädigungsgrenze. Schmucksteine, teilweise auch als Edelsteine bezeichnet, sind Minerale, Gesteine oder Glasschmelzen, die im Allgemeinen als schön empfunden werden und als Schmuck Verwendung finden, aber auch Stoffe organischer Herkunft, wie beispielsweise Bernstein, Pechkohle oder relativ kleine und formschöne Fossilien. Entsprechend der Definition der internationalen Handelsorganisation CIBJO zählen außerdem Perlen, Perlmutt und Korallen zu den Schmucksteinen.
weiterlesen...

Einbruchdiebstahl gehört zu den versicherten Gefahren in der Hausratversicherung. Bei Verlusten durch einfachen Diebstahl besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung, es muss ein Einbruchdiebstahl vorliegen. Einbruchdiebstahl ist gebäudegebunden. Es muss also ein Einbruch in einen Raum Ihres Wohngebäudes erfolgen oder in einem Raum Ihres Wohngebäudes ein Behältnis widerrechtlich geöffnet werden. Werden von Ihrem Balkon, Ihrer Loggia oder Veranda Hausratgegenstände entwendet, dann liegt kein ersatzpflichtiger Einbruchdiebstahlschaden vor, da der Täter nicht in den Raum Ihres Gebäudes eingedrungen ist.
weiterlesen...

Ein Dieb schleicht sich ein, wenn er heimlich - unbemerkt vom Ihnen oder einem Dritten - Ihre Wohnung betritt. Zum Zeitpunkt der Wegnahme der Sachen muss die Wohnung verschlossen sein.
weiterlesen...

Unter Einwirkungsschäden versteht man in der Sachversicherung Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung einer versicherten Gefahr entstanden sind. Beispiel: Austretendes Leitungswasser beschädigt unmittelbar einen wertvollen Teppich in Ihrer Wohnung.
weiterlesen...

Als Elementarschäden bezeichnet man Schäden, die durch Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck verursacht wurden. In der Hausratversicherung sind Elementarschäden generell ausgeschlossen. Es gibt allerdings Versicherungsunternehmen, die hier eine spezielle Elementarschadenversicherung anbieten.
weiterlesen...

F

Fahrraddiebstahl müssen Sie nach Klausel 7110 "Einschluss Fahrraddiebstahl" zusätzlich auf besonderen Antrag in Ihre Hausratversicherung einschließen. Wird Ihr Fahrrad aus einem verschlossenen Keller oder Schuppen auf dem Versicherungsgrundstück gestohlen, liegt ein Einbruchdiebstahl vor. Das Fahrrad ist als Hausrat zum vollen Wert mitversichert. Wird Ihr Fahrrad aber auf der Straße, aus offenen Fahrradständern oder aus gemeinschaftlichen Fahrradabstellräumen gestohlen, liegt nur ein einfacher Diebstahl vor, selbst wenn das Fahrrad abgeschlossen war.
weiterlesen...

Wenn Sie ein nicht ständig bewohntes Ferien-, Jagd- oder Wochenendhaus in unbewohnten Gebieten besitzen, müssen Sie beachten, dass diese wegen des erhöhten Einbruchrisikos für die Hausratversicherung ein besonderes Gefahrenmerkmal darstellen. Wenn Sie Ihr Ferienhaus mitversichern möchten, ist ein Beitragszuschlag erforderlich.
weiterlesen...

Da in der Hausratversicherung im Beitragsanteil für die Feuerversicherung auch die Feuerschutzsteuer enthalten ist, bleibt der Einsatz der Feuerwehr oder anderer öffentlicher Organisationen bei einem Brand kostenfrei. Die Leistung der Feuerwehr liegt im öffentlichen Interesse, da das Feuer auf andere Gebäude übergreifen könnte. Andere Leistungen der Feuerwehr (z. B. Auspumpen einer Wohnung nach einem Leitungswasserschaden) können hingegen durchaus gebührenpflichtig sein, wenn das öffentliche Interesse nicht berührt wird.
weiterlesen...

In der Hausratversicherung sind auch Folgeschäden versichert. Ein Folgeschaden besteht beispielsweise dann, wenn durch Sturmeinwirkung Ihr Hausdach abgedeckt wird und nachfolgender Regen Ihre Hausratgegenstände beschädigt bzw. zerstört.
weiterlesen...

Fremdes Eigentum, das Sie gerade benutzen, ist grundsätzlich mitversichert. Dazu gehört beispielsweise die vom Freund geliehene Stereoanlage. Die Anlage des Freundes fällt als fremdes Eigentum mit unter die versicherten Sachen. Aber es gilt hier das Prinzip: "Eigenversicherung/Außenversicherung vor Fremdversicherung", d. h., hat Ihr Freund eine eigene Hausratversicherung, so wird die Stereoanlage im Schadenfall von seiner Versicherung im Rahmen der Außenversicherung übernommen.
weiterlesen...

G

Versichert sind Gebäudebestandteile wie Täfelungen, Teppichböden, sanitäre Anlagen und sonstige in das Gebäude eingefügte Sachen, die Sie als Mieter auf Ihre Kosten beschaffen oder vom Vormieter übernommen haben und für die Sie die Gefahr tragen.
weiterlesen...

Versichert sind im Rahmen der Hausratversicherung auch Gebäudebeschädigungen an Fenstern, Türrahmen, Türschlössern etc., wenn sie auf einen Einbruch oder Einbruchdiebstahl-Versuch zurückzuführen sind.
weiterlesen...

Zur Gebäudeverglasung gehören Scheiben von Fenstern, Türen, Wintergärten usw. aus Normalglas, Isolierglas, sowie aus Kunststoff. Diese sind grundsätzlich nicht versichert. Gebäudeverglasungen können ebenso wie Mobiliarverglasungen und Glaskeramik-Kochplatten über eine separate Glasversicherung versichert werden.
weiterlesen...

Von einer Gebündelten Versicherung spricht man, wenn zwei selbstständige Verträge, wie die Hausrat- und die Glasversicherung, in einer einzigen Police dokumentiert werden. Es handelt sich dabei trotzdem um zwei rechtlich selbstständige Verträge. Für jeden einzelnen Vertrag wird eine gesonderte Prämie ausgewiesen und Sie können die Verträge einzeln kündigen.
weiterlesen...

Sie müssen als Versicherungsnehmer alle Antragsfragen wahrheitsgemäß beantworten, da diese Angaben für die Übernahme der Gefahr durch Ihre Versicherung erheblich sind. Aber auch spätere Erhöhungen von Gefahren müssen Sie unverzüglich schriftlich Ihrem Versicherungsunternehmen mitteilen.
weiterlesen...

H

Durch Hagelschlag können schlimme Schäden verursacht werden. Hagelschäden sind grundsätzlich mitversichert. Gleichzeitiger Sturm ist dabei nicht Voraussetzung. Wenn Sie als Schadenursache Hagel nachweisen müssen, gilt dasselbe wie beim Nachweis von Sturmschäden. Hagel ist eine Form von Niederschlag, der aus Eisklumpen besteht und überwiegend in warmen Jahreszeiten und Gegenden auftritt. Zur Abgrenzung spricht man erst bei einem Durchmesser von über 0,5 Zentimetern von Hagel bzw. Eishagel, darunter von Graupel. Bei Aggregaten von Schneeflocken mit einem Durchmesser unter einem Millimeter spricht man von Griesel.
weiterlesen...

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung umfasst Ihren gesamten Hausrat. Dazu zählen alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen; außerdem Bargeld. Einrichtungsgegenstände sind Möbel, Gardinen, Teppiche, Pflanzen, Bilder, Gobelins etc. Gebrauchsgegenstände sind Kleidung, Wäsche, Geschirr, Besteck, Haushaltsgeräte, Radio, TV, Video, Sammlungen, Schmuck etc. Verbrauchsmittel sind Lebensmittel, Putz- und Waschmittel, Vorräte, Heizmaterial, Bargeld etc.
weiterlesen...

Der Hausratindex resultiert aus dem amtlichen Preisindex für Lebenshaltungskosten des Statistischen Bundesamtes, der jährlich veröffentlicht wird. Er dient als Grundlage zur Anpassung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung. Verändert sich dieser, wird die neue Versicherungssumme auf volle Tausend EUR aufgerundet und die neue Prämie berechnet. Auf diese Weise soll der tatsächliche Wert einer versicherten Sache erhalten bleiben bzw. eine Unterversicherung vermieden werden, damit im Schadenfall im vollem Umfang Schadenersatz geleistet werden kann.
weiterlesen...

Ihr bewegliches Hab und Gut ist Gefahren ausgesetzt: Durch Feuer, Blitz, Sturm, Wasser und Einbruchsdiebstahl kann großer Schaden entstehen. Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen. Sie übernimmt übrigens auch Kosten, um den Schaden gering zu halten oder zu beseitigen - Aufräumungskosten zum Beispiel. Die Hausratversicherung schützt das Eigentum des Versicherungsnehmers gegen die oben aufgeführten Gefahren, die eine Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen zur Folge haben. Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und auch Nahrungsmittel und Fahrräder.
weiterlesen...

Haustiere, die Sie ausschließlich zu privaten Zwecken halten, sind in der Hausratversicherung versichert. Deshalb sind Zierfische, Vögel, Hunde, Katzen ebenso versichert wie Pferde. Der Wert dieser Tiere spielt dabei keine Rolle. Sie müssen jedoch bei der Ermittlung der Versicherungssumme beachtet werden.
weiterlesen...

I

Schäden, die durch innere Unruhen verursacht wurden, gehören zu den allgemeinen Ausschlüssen. Auch durch eine Erweiterung des Versicherungsumfangs ist es nicht möglich, einen entsprechenden Schutz zu erhalten.
weiterlesen...

K

Keller gehören zum Versicherungsort, wenn sie von Ihnen, als Versicherungsnehmer, allein und nicht gemeinschaftlich von einer Mieter- oder Wohnungseigentümergemeinschaft genutzt werden. Bei Mehrfamilienhäusern kommt es nicht selten vor, dass die einzelnen Kellerbereiche mit Holzverschlägen separiert werden. Einige Versicherer bieten in solch einem Fall nur dann einen Versicherungsschutz, wenn die Verschläge ordentlich besichert sind, beispielsweise indem Vorhängeschlösser angebracht werden. Des Weiteren kann es erforderlich sein, dass ein Sichtschutz angebracht wird, damit Außenstehende nicht über die Möglichkeit verfügen, sich einen Einblick zu verschaffen und Wertsachen zu erblicken.
weiterlesen...

Schäden, die durch Kernergie verursacht wurden, gehören zu den allgemeinen Ausschlüssen. Sollte es zu einem Unfall kommen, bei welchem atomare Strahlung frei gesetzt wird, die wiederum den Hausrat beschädigt (durch eine Kontaminierung wäre er auf jeden Fall unbrauchbar und müsste als Sondermüll behandelt werden – und zwar unabhängig von der Art der Strahlung bzw. der Halbwertzeit der Isotope), so müssen die Kosten aus eigener getragen und ggf. gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden.
weiterlesen...

Kraftfahrzeugbestandteile, wie z. B. Winterreifen, die Sie in einer verschlossenen Garage lagern, sind in der Hausratversicherung versichert.
weiterlesen...

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger gehören nicht zum Hausrat. Ausnahmen siehe Hausrat. Hausrat ist unter bestimmten Voraussetzungen auch in Ihrem KFZ versichert. Beispiel: Sie haben Ihr KFZ in einem Parkhaus abgestellt. Nach dem Einkauf bemerken Sie, dass eine Scheibe eingeschlagen und Ihre Lederjacke vom Rücksitz gestohlen wurde. Die Lederjacke ist über die Außenversicherung versichert.
weiterlesen...

Krankenfahrstühle sind in der Hausratversicherung mitversichert. Grundsätzlich sind in der Hausratversicherung Kraftfahrzeuge aller Art nicht versichert. Eine Ausnahme sind jedoch motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge.
weiterlesen...

L

Versicherungstechnisch umfasst der Umfang der Leitungswasserversicherung den Ersatz von Schäden, die dadurch entstehen, dass Leitungswasser aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, den mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder deren Wasser führenden Teilen, Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung oder Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig austritt.
weiterlesen...

Loggien gehören zum Versicherungsort, werden jedoch bei der Berechnung der Wohnfläche nicht mitgerechnet. Als Loggia (aus dem Italienischen) wird in der Architektur ein Raum in einem Gebäude bezeichnet, der sich mittels Bögen oder anderer Konstruktionen zum Außenraum öffnet. Auf der Erdgeschossebene schaffen Loggien einen Übergangsbereich zwischen Außen- und Innenraum, im Obergeschoss werden sie als Verbindungsgang oder Freisitz genutzt.
weiterlesen...

M

In das Gebäude eingefügte Sachen, die Sie als Mieter auf eigene Kosten beschafft oder übernommen haben und für die Sie auch die Verantwortung tragen, sind versichert. Sie tragen also immer dann die Gefahr für eingefügte Sachen, wenn Sie diese selbst angeschafft und mit dem Vermieter vereinbart haben, dass Sie dafür verantwortlich sind und sie nach Beendigung des Mietverhältnisses aus der Wohnung wieder entfernen.
weiterlesen...

Zur Mobiliarverglasung zählen Scheiben aus Glas und Kunststoff von Bildern, Schränken, Spiegeln usw. Dazu zählen auch Glastischplatten. Die Glasversicherung (auch: Glasbruchversicherung) ist eine eigenständige Sachversicherung und wird üblicherweise zusammen mit einer Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.
weiterlesen...

Münzen zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Für Münzen, die Sie nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauet.
weiterlesen...

N

Unter Neuwert versteht man den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Im Gegensatz dazu würden Sie bei Erstattung zum Zeitwert durch Alter, Abnutzung und Gebrauch eine sehr viel geringere Entschädigung bekommen.
weiterlesen...

Die Nutzung Ihrer Wohnung wirkt sich wegen der unterschiedlichen Gefährdung auf den Prämiensatz aus. Üblicherweise unterscheidet man:
weiterlesen...

O

Unter Obliegenheiten versteht man die vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, denen Sie als Versicherungsnehmer unterliegen. Dazu gehört, dass Sie: Ihrer Versicherung den Schaden unverzüglich anzeigen müssen, Einbruchdiebstahl- , Vandalismus- und Raubschäden der Polizei melden, der Polizei ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einreichen, abhanden gekommene Sparbücher oder andere Urkunden sperren lassen, Ihrer Versicherung ein Verzeichnis der vom Schaden betroffenen Sachen mit Angabe des Versicherungswertes oder des Anschaffungspreises und -jahres einreichen.
weiterlesen...

P

Planschwasser ist ebenso wie Reinigungswasser im Rahmen der Leitungswasserversicherung ausgeschlossen. Obwohl Planschwasser im eigentlichen Sinne auch Leitungswasser ist, schließt die Hausratversicherung Schädigungen allerdings aus. Es gibt einige Versicherungen, die Planschwasser-Schäden ohne zusätzliche Beitragskosten mit in die Hausratversicherung aufnehmen. Diese sind jedoch die Ausnahme.
weiterlesen...

R

Rabatte auf den Beitrag können Ihnen u.a. gewährt werden für Vertragsdauer (z. B. fünf Jahre), Selbstbeteiligung im Schadenfall, Einbruchmeldeanlage, einbruchhemmende Sicherungen wie z.B. Fenstergitter etc.
weiterlesen...

Rechtsfähig sind alle natürlichen und juristischen Personen. Die Rechtsfähigkeit beginnt bei natürlichen Personen mit der Geburt. Rechtsfähigkeit bedeutet, selbstständiger Träger von Rechten und Pflichten sein zu können.
weiterlesen...

Reinigungswasser ist ebenso wie Planschwasser im Rahmen der Leitungswasserversicherung ausgeschlossen. Die Hausratversicherung deckt die meisten durch Leistungswasser verursachten Schäden am Hausrat ab. Nicht berücksichtigt werden vorsätzlich verursachte Beschädigungen, die beim Verbrauch oder der Verwendung von Wasser auftreten.
weiterlesen...

Wenn Ihre beschädigten Sachen noch reparaturfähig sind, werden die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles übernommen. Verbleibt nach der Reparatur eine Wertminderung, so erhalten Sie auch dafür Entschädigung.
weiterlesen...

Als Repräsentanten gelten in der Regel Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin oder auch Ihr Lebensgefährte/Ihre Lebensgefährtin. Außerdem zählen dazu andere volljährige Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnen.
weiterlesen...

S

Wenn der Schadenfall eingetreten ist, ist es oft schwierig die genaue Schadenhöhe zu bestimmen. Hier kann ein Sachverständiger helfen. Die Kosten, die hierdurch entstehen, sollten in der Hausratversicherung eingeschlossen sein.
weiterlesen...

Verlassen Sie, als Versicherungsnehmer, die bisherige gemeinsame Wohnung und beziehen eine neue, so sind bis zur nächsten Änderung des Vertrages, höchstens jedoch für drei Monate nach der nächsten Prämienfälligkeit, beide Wohnungen Versicherungsort.
weiterlesen...

Versichert sind Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Türen, die zur versicherten Wohnung gehören, durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind.
weiterlesen...

Schmuck zählt im Sinne der Hausratversicherung zu Ihren Wertsachen und unterliegt damit der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen. Sollten Sie Ihren Schmuck oder Ihre Perlen nicht in einem entsprechenden Behältnis (verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg.
weiterlesen...

Als Schwamm wird ein allmählicher, durch Pilzbefall bedingter Verfall des Gemäuers bezeichnet. Er wird durch Feuchtigkeit und schlechte Belüftung begünstigt. Derartige Schäden werden von der Hausratversicherung nicht übernommen.
weiterlesen...

T

Ein Faktor, der den Prämiensatz beeinflusst, sind die Tarifzonen. Sie sind nach Postleitzahlen geordnet. Die Tarifzonen richten sich nach der Gefährdung durch Einbruch.
weiterlesen...

Ihre Hausratversicherung versichert nicht nur Ersatz oder Reparatur Ihrer versicherten Sachen sondern leistet auch für bestimmte Kosten Ersatz. Zu diesen Kosten gehören auch die Transport- und Lagerungskosten, die entstehen, wenn Hausrat nach einem Schaden bei einem Spediteur untergestellt werden muss. Diese Unterstellungskosten übernimmt die Versicherung für max. 100 Tage.
weiterlesen...

U

Schäden durch Überschwemmung sind im Rahmen der Hausratversicherung nicht mitversichert. Als Überschwemmung bezeichnet man einen Zustand, bei dem eine normalerweise trockenliegende Bodenfläche vollständig von Wasser bedeckt ist.
weiterlesen...

Schäden durch Blitzschlag sind mitversichert. Jedoch sind Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gerade solche Schäden sind aber häufig die Folge von Gewittern. Entlädt sich der Blitz in der Luft oder schlägt er in ein Stromkabel ein, kann ein hoher Stromstoß in elektrische Geräte gelangen. Kommt es dann zum Brand, so ist dieser als Brandschaden ersatzpflichtig. Bleibt es beim reinen Überspannungsschaden, so erhalten Sie nur eine Entschädigung, wenn Sie solche Schäden gemäß Klausel 7111 (92) in Ihren Vertrag eingeschlossen haben.
weiterlesen...

Sie sind immer dann unterversichert, wenn die vereinbarte Versicherungssumme kleiner ist als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Dieser tatsächliche Wert des Hausrates heißt Versicherungswert. Die Entschädigung, die Ihre Versicherung leisten muss, hängt vom Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert ab. Sie wird nach folgender Formel ermittelt:
weiterlesen...

Nach Klausel 7712 können Sie im Rahmen der Hausratversicherung einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist, dass pro qm Wohnfläche mindestens eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart wird. Bei vielen Versicherungen beträgt dieser Wert 650?. Die Vorteile des Unterversicherungsverzichts bestehen darin, dass im Schadenfall auf die Anrechnung einer evtl. bestehenden Unterversicherung verzichtet wird. D.h., Sie erhalten Ihren Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme zzgl. Vorsorge ohne Kürzung ersetzt. Befinden sich in Ihrer Wohnung besonders wertvolle Sachen, müssen Sie jedoch einen höheren Wert zur Bestimmung der Versicherungssumme berücksichtigen, damit auch bei einem Totalschaden die Versicherungssumme ausreichend ist.
weiterlesen...

Urkunden zählen im Sinne der Hausratversicherung zu den Wertsachen und unterliegen damit der allgemeinen Entschädigungsgrenze für Wertsachen, die marktüblich auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt ist.
weiterlesen...

V

Vandalismus liegt vor, wenn der Täter in Ihre Wohnung eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz an wesentliche Voraussetzungen gebunden ist:
weiterlesen...

Die versicherten Gefahren einer Hausratversicherung sind ein fester Bestandteil der allgemeinen Versicherungsbedingungen. Im entsprechenden Paragraphen werden sämtliche Gefahren aufgeführt, die von der Versicherung abgedeckt sind: Es wird genau definiert, welche einzelnen Risiken die Hausratversicherung absichert.
weiterlesen...

In der Hausratversicherung werden auch die durch einen Versicherungsfall entstandenen Kosten ersetzt, wie Aufräumkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten, Schlossänderungskosten, Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen und Hotelkosten. Darüber hinaus sind durch zahlreiche Klauseln weitere Kosten versicherbar. Je nach Ihrem individuellen Versicherungsbedarf sollten Sie spezielle Einschlüsse beachten.
weiterlesen...

Versicherungsschutz besteht in der im Vertrag bezeichneten Wohnung (einschließlich Keller- und Bodenräumen), zu der aber auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück zählen, soweit sie ausschließlich von Ihnen, als Versicherungsnehmer, oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
weiterlesen...

In der Hausratversicherung beträgt die Versicherungssteuer zurzeit 17,70 % und nicht wie üblicherweise 19 %. Das liegt daran, dass im Beitragsanteil für die Feuerversicherung bereits die Feuerschutzsteuer eingerechnet ist.
weiterlesen...

W

Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Gemeinschaftsräumen versichert. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch Ausnahmen existieren können. Bevor man eine Versicherung abschließt oder entsprechende Geräte in Gemeinschaftsräumen aufstellt, sollte man sich noch mit dem Versicherer in Verbindung setzen und genau in Erfahrung bringen, wie es um den Versicherungsschutz bestellt ist.
weiterlesen...

Wasserdampf steht in der Hausratversicherung Leitungswasser gleich. In der Umgangssprache versteht man unter Wasserdampf meist die sichtbaren Dampfschwaden von teilweise bereits kondensierendem Wasserdampf (Nassdampf), wie er als Nebel oder in Wolken vorkommt.
weiterlesen...

Mit Ausnahme von Surfgeräten sowie Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchbooten einschließlich ihrer Motoren sind Wasserfahrzeuge in der Hausratversicherung nicht mitversichert.
weiterlesen...

Ihre versicherten Sachen oder die Sachen einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind versichert, wenn Sie sich für maximal drei Monate vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Bei vorübergehendem Aufenthalt wegen Ausbildung oder wenn Sie Ihren Wehr- oder Zivildienstes an einem anderen Ort ableisten müssen, gilt diese Zeitgrenze nicht, solange dort kein eigener Haushalt gegründet wird.
weiterlesen...

Z

Das Zivilrecht - auch Privatrecht genannt - ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen. Sie regeln die Beziehungen einzelner Personen untereinander. Damit grenzt sich das Zivilrecht vom öffentlichen Recht ab. Wichtigste Gesetzesgrundlage ist das BGB.
weiterlesen...

  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken