Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Berlin - In einem am Montag ausgestrahlten TV-Beitrag des Magazins „Report Mainz" hatte Professor Dr. Gerd Glaeske eine Absenkung des Apothekenhonorars um einen Euro auf 4,80 Euro gefordert, dies aber nicht weiter begründet. Auf Nachfrage erklärte der Bremer Gesundheitsökonom schriftlich gegenüber apotheke adhoc: „Wir haben in einem älteren Gutachten aus dem Jahre 2002/2003 die Situation der Honorierung von Apotheken diskutiert, in dem wir einen Betrag von 4,80 Euro als ausreichend für die Finanzierung der Distributionskosten errechnet haben."
Milliardeneinsparung möglich: Professor Dr. Gerd Glaeske will das Apothekenhonorar um ein Viertel kürzen. Foto: Elke Hinkelbein
Bezogen auf die abgegebenen Packungsmenge würde ein Honorar von 4,80
Euro nach Glaeskes Berechnungen heute Einsparungen von 610 Millionen
Euro ermöglichen. Weiteres Sparpotenzial liegt demnach beim
prozentualen Aufschlag: „Im Jahre 2008 'kosteten' die Apotheken die GKV
rund 4,2 Milliarden Euro inklusive der 3 Prozent 'Einkaufsaufschlag'.
Im Rahmen der GKV bedeutet dies etwa 600 Millionen Euro. Dieser
Aufschlag kann aus meiner Sicht um die Hälfte gekürzt werden", so
Glaeske weiter. „Zusammengenommen würde dies bei der derzeitigen Anzahl
von Apotheken zu etwa 1 Milliarde Euro Einsparpotenzial führen."
In seinem Gutachten für das Bundesgesundheitsministerium hatte Glaeske
2002 untersucht, wie das Apothekenhonorar ohne Zusatzkosten von den
Arzneimittelpreisen abgekoppelt werden könnte: Ohne Kassenabschlag,
führte Glaeske damals aus, lasse sich „bei den aktuell vorgefundenen
Mengen und Strukturen im Arzneimittelmarkt ein Fixzuschlag für die
Apotheken kostenneutral gestalten, indem man ihn mit 4,85 € je Packung
festlegt".
Eine betriebswirtschaftliche Begründung, wieso die Apotheken heute auf
ein Viertel ihres Honorars verzichten könnten oder wieso der vor sieben
Jahren errechnete Betrag „nach wie vor ein gutes Auskommen" für die
Apotheken sei, lieferte Glaeske vorerst nicht mit. Am Freitag will sich
der Experte noch einmal zu den Berechnungen äußern.
Zusammen mit den Hochrechnungen liefert Glaeske aber bereits neue
Reformvorschläge: Experten seien sich einig darüber, dass
Nachfragemacht und Einkaufskooperationen bei Apotheken stärker
zugunsten der GKV genutzt werden könnten. Darum hätten Sachverständige
im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, „dass gar keine fixe
Abgabepauschale erhoben werden sollte, sondern sich an den
Einkaufskonditionen der Apotheken orientieren müsse". Über diesen Weg
könne ein Vertragswettbewerb auch mit Apotheken intensiviert werden, so
Glaeske.
Und gespart werden: „Je nach Einkaufskonditionen kann die Apotheke in einem populationsbezogenen Versorgungsnetz aber auch mit einer 'Funktionspauschale' pro Arzneimittel auskommen, die deutlich unter der derzeitigen Abgabepauschale liegt ('Apothekenindividuelle Handelsspanne')", so Glaeske im Sachverständigengutachten aus dem vergangenen Jahr. (apotheke adhoc)
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