Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
ZAHL DES MONATS: 42 CENT
Berlin - Man mag es kaum
glauben: Es gibt einen Festbetrag für ein Arzneimittel, der auf der
Ebene des einheitlichen Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers
(ApU) lediglich 42 Cent beträgt. Und das ist der ApU einer Packung mit
10 Tabletten mit dem Wirkstoff Doxycyclin. Dieses hoch wirksame
Antibiotikum wird gegen eine Vielzahl bakterieller Infektionen
eingesetzt. Der Apothekenverkaufspreis (AVP) dieses Präparats beläuft
sich auf 10,22 Euro. Wegen des intensiven Preiswettbewerbs im
Generikamarkt bringen mehrere Hersteller es jedoch sogar für 38 Cent auf
den Markt, wodurch sich der AVP auf 10,17 Euro reduziert.
Die hohe Differenz zwischen dem ApU und dem AVP ist einerseits der seit
2004 geltenden Arzneimittelpreisverordnung, die die Apothekenspannen für
rezeptpflichtige Arzneimittel neu geregelt hat, und andererseits der
Belegung der Arzneimittel mit dem vollen Mehrwertsteuersatz geschuldet.
Die Apotheke erhält für die Abgabe dieser Präparate jetzt einen
variablen Apothekenzuschlag von 3 Prozent auf ihren Einkaufspreis
zuzüglich eines Fixums von 8,10 Euro. Dieser „Kombi-Zuschlag", der für
die Apotheken bei seiner Einführung einkommensneutral war, hat den
früheren Apothekenzuschlag abgelöst, der allein vom Preis des
Arzneimittels abhängig war. Diese Neustrukturierung entlastet die
Krankenkassen im Hochpreissegment ganz erheblich. Die Kehrseite der
Medaille: Der AVP preisgünstiger Medikamente hat zur Kompensation der
Einnahmeeinbußen der Apotheken bei den hochpreisigen Arzneimitteln einen
Riesensatz nach oben gemacht.
Im Doxycyclin-Beispiel errechnet sich der AVP wie folgt: Wenn der
Hersteller die Packung mit 10 Tabletten zum „Festbetrags-ApU" von 42
Cent abgibt, kauft die Apotheke sie für 48 Cent ein
(Großhandelszuschlag: 6 Cent). Die Apothekenspanne schlägt mit insgesamt
8,11 Euro zu Buche. Der Fiskus verlangt 19 Prozent (1,63 Euro)
Mehrwertsteuer. Er kassiert damit fast viermal so viel wie der
Hersteller für sein Produkt erlöst.
Auf den AVP von 10,22 Euro erhalten die Krankenkassen von den Apotheken
kraft Gesetzes einen Abschlag, der derzeit 2,30 Euro beträgt. Unter dem
Strich zahlen die Krankenkassen für die 10er-Packung Doxycyclin, die der
Hersteller für 42 Cent in Verkehr gebracht hat, also 7,92 Euro.
Das entspricht einem Wertschöpfungsfaktor von immerhin 18,86.
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Pro Generika e.V.
Thomas Porstner
Pressesprecher
Telefon: 030/81616090
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(APOTHEKE ADHOC) (GESUNDHEIT ADHOC)
WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE
APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil
der Aufgaben von Ärzten übernehmen
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Existenzgründung, Kauf oder Pacht:
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Entscheidung fürs Leben
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