Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GKV-ÄNDERUNGSGESETZ
Berlin - Im Vorfeld der am
19. Mai 2010 stattfindenden Anhörung zum GKV-Änderungsgesetz erklärt
Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika:
„Mit dem Preismoratorium soll ausweislich der Gesetzesbegründung
sichergestellt werden, dass die vorgesehene Erhöhung des
Herstellerabschlags nach § 130a Abs. 1 von 6 Prozent auf 16 Prozent den
Krankenkassen tatsächlich zugute kommt. Pharmazeutische Unternehmen, die
den erhöhten Zwangsrabatt abzuführen haben, könnten versucht sein,
diese Mehrbelastung durch entsprechende Preisanhebungen ganz oder
teilweise zu kompensieren. Einer solchen Strategie will die Koalition
einen Riegel vorschieben, indem sie solche Preiserhöhungen durch einen
speziellen Abschlag (§ 130a Abs. 3a SGB V) abschöpft.
Die in Rede stehende Erhöhung gilt generell nicht für unter Festbetrag
stehende Arzneimittel. Damit sind etwa 90 Prozent der Generika von
dieser Maßnahme nicht betroffen. Auf festbetragsfreie Generika müssen
ihre Hersteller den Herstellerrabatt sowohl nach § 130a Abs. 1 SGB V als
auch nach § 130a Abs. 3b SGB V, den so genannten Generikarabatt,
zahlen. Auf diese Arzneimittel ist also bereits jetzt ein Rabatt von 16
Prozent zu leisten. Den zehnprozentigen Generikarabatt können die
pharmazeutischen Unternehmen zwar durch eine entsprechende Preissenkung
ablösen, für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ergibt sich aber
in beiden Fallgestaltungen eine Entlastung von 16 Prozent auf den
einheitlichen Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU).
Die Koalition geht zu Recht davon aus, dass eine Erhöhung des Abschlags
für nicht festbetragsgebundene Generika auf 26 Prozent unangemessen
wäre. Sie hat diese Medikamente, die ebenso wie die Festbetragsgenerika
auf breiter Front Gegenstand von Arzneimittelrabattverträgen sind,
deshalb von der Erhöhung des Herstellerabschlags nach § 130a Abs. 1 SGB V
ausgenommen. Für nicht festbetragsgeregelte Generika bleibt es beim
Zwangsrabatt von 16 Prozent.
Die Koalition will die Überregulierung im Arzneimittelmarkt abbauen. Sie
sollte daher keine neuen unnötigen Regulierungen beschließen und die
Generika konsequenterweise vom Preismoratorium freistellen."
Pro Generika e.V.
Thomas Porstner
Pressesprecher
Telefon: 030/8161609-40
E-Mail: info@progenerika.de
http://www.progenerika.de
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