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Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind die Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder, Sachverständigengebühren und Gutachten sowie die Vollstreckungskosten, außerdem die Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese Kosten zu tragen hat. Der Versicherer gewährt auch zinslose Darlehen für Strafkautionen. Der Versicherungsschutz gilt uneingeschränkt in Europa und den Mittelmeerstaaten. Nach den neuen Versicherungsbedingungen (ARB 2000) gibt es darüber hinaus - mit einer etwas geringeren Versicherungssumme und bei nicht beruflich bedingten Aufenthalten von bis zu 6 Wochen - weltweiten Versicherungsschutz. Ältere Verträge lassen sich problemlos auf diese neuen Bedingungen umstellen.
Für die verschiedenen Lebensbereiche hält die Rechtsschutzversicherung diese Leistungsbausteine bereit:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Wenn der Versicherte Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen
Schädiger durchsetzen will.
Arbeits-Rechtsschutz
Wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis
kommt.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Etwa bei Mieterhöhungen und Kündigungen oder bei
Belästigungen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen
Lebens geltend gemacht oder abgewehrt werden müssen. Beispiel: Kaufvertrag,
Reparaturauftrag, Versicherungsvertrag.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Wenn wegen Steuern oder anderer Abgaben ein Prozess
notwendig wird.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Für Prozesse vor dem Sozialgericht, weil beispielsweise die
gesetzliche Krankenversicherung nicht angemessen leistet.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Wenn es beispielsweise Ärger um den Führerschein gibt.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Wenn der Versicherte zum Beispiel Beamter ist und ihm ein
Dienstvergehen vorgeworfen wird.
Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Wenn man sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger
Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen
muss.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Wenn der Versicherte sich im Familien- und Erbrecht beraten
lässt, z. B. wegen einer Scheidung oder im Erbfall.
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
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