ApoRisk® | Sparen Sie Zeit und Geld mit unseren Versicherungsvergleichen
Wie günstig unsere Versicherungsangebote sind, können Sie sich hier gleich einmal bei einigen Versicherungsparten online ausrechnen. Und wenn Sie von diesem Angebot überzeugt sind, können Sie auch gleich online den Antrag für die jeweilige Versicherung stellen.
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Nehmen Sie doch für Ihren Wechsel einfach unseren Beratungs-Service in Anspruch!
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Oder senden Sie uns eine E-Mail: info@aporisk.de
Wir freuen uns darauf, Sie bald als einen zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen!
Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung (in Österreich auch
Reisestornoversicherung genannt), schützt den Versicherten vor Gebühren,
die entstehen können, wenn die bereits gebuchte Reise nicht angetreten
werden kann. Dabei werden unter gewissen Voraussetzungen wie etwa
Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen
die Stornogebühren zum Ganzen oder teilweise übernommen.
Reiseabbruchversicherung
Eine Reiseabbruchversicherung deckt jene Kosten ab, die entstehen, wenn
eine Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden muss. Es werden je
nach Versicherungsvertrag Rückreisekosten und Stornierungskosten für die
restliche Reise in voller Höhe oder teilweise erstattet
Reisekrankenversicherung
Eine Reisekrankenversicherung schützt den Versicherten vor Arzt- und
Behandlungskosten, die im Ausland im Falle einer Krankheit entstehen
können. Es wird jener Betrag teilweise oder zum Ganzen übernommen, der
durch die gesetzliche Krankenversicherung (durch
Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten) nicht gedeckt ist. Ein
Heimtransport des Versicherten infolge einer schweren Krankheit oder
eines Unfalls kann ebenfalls durch eine Reisekrankenversicherung gedeckt
sein.
Reiseunfallversicherung
Eine Reiseunfallversicherung kommt für entstandene finanzielle Nachteile
in Verbindung mit einem Unfall auf Reisen auf. Leistungen von Seiten
des Versicherers erhält man meistens bei dauernder Invalidität, für
Bergungs- und Rückholkosten und im Todesfall.
Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung ersetzt auf Reisen abhanden gekommenes
Gepäck unter gewissen Bedingungen (z. B. Überwachung des Gepäcks) bis zu
einer vereinbarten Höchstgrenze.
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
... fragen Sie uns!
Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.