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Basis-Information

 

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter (letztere soweit für den Haushalt tätig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen für den Einzelnen auf der Hand. Die Privathaftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflicht- sondern freiwillige Versicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines entstandenen Schadens nach § 823 BGB ab.

Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für jeden Privatkunden. Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden die man -absichtlich oder versehentlich- Anderen zufügt.
Die Ersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt und kann daher existenzbedrohliche Größenordnungen erreichen. Die Privathaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar.

Die Privathaftpflichtversicherung kennt jedoch auch Ausschlüsse für die ggf. spezielle Haftpflichtversicherungen benötigt werden. Die wichtigsten Beispiele hierfür sind:

  • Haftpflichtversicherungen für den beruflichen und gewerblichen Bereich
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Kfz-Versicherungen
  • Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht (z.B. für den Öltank der Heizungsanlage)
  • Wassersporthaftpflicht (z.B. Surfbrett)
  • Jagdhaftpflicht

Andere Ausschlüsse sind hingegen zusätzlich im Rahmen der Privathaftpflicht versicherbar. Die wichtigsten Beispiele:

  • von deliktunfähigen Kindern verursachte Schäden (i.d.R. Kinder unter 7 Jahre)
  • Schäden an geliehen und gemieteten Sachen
  • Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten (z.B. Nachbarschaftshilfe)

Darüber hinaus bietet die Privathaftpflicht oft Erweitungen die nicht direkt mit der Haftung in Zusammenhang stehen, aber durchaus interessant sein können.
Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Ausfalldeckung. Hier werden eigene Schäden versichert, die einem durch Andere zugefügt werden, die den Schaden nicht ersetzen können.

In der Single-Privathaftpflicht wird lediglich der Versicherungsnehmer selbst versichert. In der Familienprivathaftpflicht sind alle in einer Wohnung lebenden Familienmitglieder mitversichert. Kinder jedoch nur bis zur Vollendung des 27.ten Lebensjahres oder der Vollendung der ersten Berufsausbildung (je nachdem was früher eintritt).

 

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