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Eine Reisekrankenversicherung schützt den Versicherten vor Arzt- und
Behandlungskosten, die im Ausland im Falle einer Krankheit entstehen
können. Es wird jener Betrag teilweise oder zur Gänze übernommen, der
durch die gesetzliche Krankenversicherung (durch
Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten) nicht gedeckt ist. Ein
Heimtransport des Versicherten infolge einer schweren Krankheit oder
eines Unfalls kann ebenfalls durch eine Reisekrankenversicherung gedeckt
sein.
Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten nicht aufschiebbarer
medizinischer Versorgung im Ausland und -soweit notwendig den
Rücktransport nach Deutschland. Die Kosten einer medizinisch notwendigen
Rückführung aus dem Ausland im Sanitätsflugzeug können leicht in die
Hunderttausende gehen. Auch die Kosten einer Notfall-OP im Ausland sind
nicht zu unterschätzen. Die deutschen Kassen kommen für diese Kosten in
der Regel nicht auf.
Aus diesem Grund ist die Reisekrankenversicherung für Reisen in das Ausland unverzichtbar.
Wer selten reist oder eine Reise plant, die über durchschnittliche
Reisedauern deutlich hinausgeht, sollte seine Reisekrankenversicherung
von Fall zu Fall vereinbaren. Hierbei empfiehlt es sich, im Zweifel ein
paar Tage mehr zu versichern. Wird die Rückreise früher angetreten als
ursprünglich erwartet, erstatten die meissten Versicherer den zuviel
gezahlten Beitrag unter Vorlage der Reisenachweise zurück.
Wer
hingegen häufig oder regelmäßig jährlich ins Ausland reist, ist mit
einer preiswerten Dauer-Reisekrankenversicherung gut beraten. Diese
schützt den Versicherten im Ausland jederzeit für Reisen die am Stück
nicht länger als 6 Wochen dauern (je nach Anbieter auch ein paar Tage
mehr).
Gerade beim schnellen spontanen Grenzübertritt - beispielsweise für einen Tagesausflug - ein wichtiger Faktor.
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
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