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Von vielen Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften werden für
gesetzlich Pflegeversicherte private Pflegezusatzversicherungen
angeboten, die das Risiko von privaten Zuzahlungen abfangen oder
abmildern sollen. Es gibt auch Gesellschaften, die keine
Gesundheitsfragen stellen. Solche Zusatzversicherungen werden auf drei
Arten angeboten:
Pflegerentenversicherung: Sie wird als Lebensversicherung angeboten und zahlt, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird, je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus. Bei dieser Versicherungsart gibt es viele Vertragsvarianten.
Pflegekostenversicherung: Die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung verbleibenden Kosten werden erstattet. Es gibt Tarife, die die Restkosten ganz oder teilweise übernehmen. Ein Nachweis ist erforderlich.
Pflegetagegeldversicherung: Gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein vereinbarter fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt. Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Belastungen durch die Pflege überwiesen.
Die Pflegezusatzversicherung ist - neben der privaten Haftpflicht und
der Berufsunfähigkeitsversicherung - die wichtigste Risikoabsicherung.
Die Situation:
Im Rahmen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht
eine leistungsmäßig identische Grundabsicherung über die
Pflegepflichtversicherung.
Durch die gestiegene Lebenserwartung und bessere medizinische Versorgung
wird sich die jetzige Pflegedauer von durchschnittlich 5 Jahren
deutlich verlängern. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung werden jedoch
immer weniger Beitragszahler immer mehr Pflegebedürftige finanzieren
müssen. 2005 lagen die Ausgaben bei 16,5 Mrd. Euro, 2030 werden sie bei
66 Mrd. Euro liegen. Heute sind etwa zwei Mio. Menschen pflegebedürftig,
2020 werden es voraussichtlich drei Mio. und 2050 fünf Millionen sein.
Pflege ist zudem nicht nur ein Thema für Ältere: Ca. 10 % der
Pflegebedürftigen sind unter 50 Jahre alt.
Die Pflegepflichtversicherung leistet je nach stationärer oder professioneller Pflege zuhause folgende Sätze:
bei Pflegestufe 1:
stationär 1.023 € , zuhause 450 €
bei Pflegestufe 2:
stationär 1.279€ , zuhause 1.040 €
bei Pflegestufe 3:
stationär 1.510 € , zuhause 1.510 €
In finanziellen Härtefällen kann die Leistung stationär auf bis zu 1.825 €.
Aufgrund der finanziellen Situation der Pflegepflichtversicherung
erfolgen die Einstufungen in die Pflegestufen äußerst streng und
restriktiv.
(obige Zahlen stammen aus dem Deutschland Report 2030, einer Erhebung der Finanztest und dem Statistischen Bundesamt)
Wie werden die Zusatzkosten gedeckt?
Zur Deckung des Pflegebedarfs wird jegliches Einkommen des
Pflegebedürftigen (gesetzliche Rente, private Rente, Zinseinnahmen,
Miete etc.) sowie jegliches Vermögen (vorhandenes Kapital, Sachwerte,
Immobilien etc.) herangezogen. Reichen Einkünfte und Vermögen des
Pflegebedürftigen nicht aus, werden zunächst das Einkommen und Vermögen
des Ehegatten herangezogen. Danach gilt „Kinder haften für ihre Eltern":
Bis auf enge Freigrenzen wird auch das Einkommen der Kinder
herangezogen.
Möglichkeiten privater Vorsorge:
Private Versicherungen bieten im Wesentlichen zwei Wege:
Die Pflegetagegeldversicherung ist in der Regel preiswerter, kann aber
seitens der Versicherung bei steigenden Kosten erhöht werden. Der
Abschluss ist schon in jungen Jahren möglich und dann besonders günstig.
Die Pflegerentenversicherung ist in der Regel teurer, bietet dafür aber
garantierte Beiträge, die nicht erhöht werden können. Bei den meisten
Anbietern ist der Abschluss erst ab 40 Jahren möglich.
Worauf müssen Sie inhaltlich achten?
Fazit:
Die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, ist inzwischen
deutlich höher als die, berufsunfähig zu werden. Die Pflegekosten sind
zumeist deutlich höher als angenommen, so dass privates Einkommen und
Vermögen schnell aufgebraucht sein können. Eine Absicherung ist deshalb
notwendig und sinnvoll, und sie ist in jungen Jahren wesentlich
günstiger als im Alter. Vor Vertragsabschluss findet zudem eine
Gesundheitsprüfung statt, und nach einer schweren Erkrankung ist eine
Aufnahme nicht mehr möglich.
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