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Kraftfahrzeug, das nach Bauart und Einrichtung nicht zur Beförderung
von Personen, sondern zur Beförderung von Ladungen (Gütern) bestimmt
ist. Für Lkw über 7,5 t ist Begrenzung der Arbeitszeit des
Kraftfahrzeugführers und Führung eines Fahrtschreibers (§ 57 a StVZO)
vorgeschrieben (§ 15 a StVZO). - Fahrverbot: An Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lkw
über 7,5 t auf öffentlichen Straßen des Bundesgebietes nicht verkehren
und Anhänger hinter Lkw (jeder Art) nicht mitgeführt werden; Ausnahmen:
kombinierter Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum
nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof, Beförderung von frischen
Lebensmitteln und dazugehörigen Leerfahrten (§ 30 III StVO).
Weitergehende Verkehrsverbote im Ferienreiseverkehr. - Vorschriften über
die Abmessungen in der StVZO; zahlreiche Sondervorschriften im
grenzüberschreitenden Güterverkehr.
Die Kfz-Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben.
Sie unterscheidet sich in 3 Versicherungsbereiche:
Für Haftpflichtschäden und für Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) findet eine Anrechnung der bisher schadensfrei gefahrenen Jahre statt. Fahranfänger zahlen aufgrund fehlender Fahrpraxis einen erheblich erhöhten Beitrag. Anders als früher lässt sich dies auch nicht mehr umgehen, indem der Fahranfänge das Fahrzeug der Eltern nutzt oder sein Fahrzeug von den Eltern angemeldet wird, da dies dann unmittelbar auf die Prämie der Eltern durchschlägt.
Während Kfz-Haftpflicht und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
immer vereinbart werden sollten, hängt die Fahrzeugvollversicherung
(Vollkasko) vor allem am Alter des LKW und am Verhältnis zwischen
Wiederbeschaffungswert und Einkommen des Fahrzeughalters. Als Faustregel
kann man sagen, dass die Fahrzeugvollversicherung in den ersten 3
Jahren bei Neufahrzeugen immer sinnvoll ist. Für hochwertige Fahrzeuge
kann dies bis zu 8 Jahren sinnvoll sein. Über diese Zeiträume hinaus
übersteigt die zu zahlende Prämie oft den Nutzen des
Versicherungsschutzes.
Eine jährliche Überprüfung des Versicherungsschutzes ist sinnvoll, da
die Tarifierungsmerkmale jährlich Änderungen unterliegen. Das
Preis-/Leistungsverhältnis zwischen den Versicherern unterliegt somit
ständigen Änderungen.
Besonders wichtig ist die Überprüfung unmittelbar zum Jahreswechsel,
wenn im laufenden Jahr ein Versicherungsschaden gemeldet wurde, denn mit
der nach Schadensregulierung verbundenen Rückstufung (Verlust
angerechneter schadensfreier Jahre) verändert sich der zu zahlende
Beitrag erheblich. Durch den Wechsel der Versicherung ergeben sich in
der Folge oft nicht nur erheblich günstigere Beiträge als nach der
Rückstufung beim bisherigen Versicherer, vielmehr führen günstigere
Rückstufungen bei anderen Versicherern oft zum Erhalt wertvoller
schadensfreier Jahre.
Die Kfz-Versicherung kennt eine Reihe
wesentlicher Ausschlüsse und Einschränkungen, die jedoch von einigen
Anbietern als besondere Einschlüsse hinzugefügt werden können.
Der wichtigste Ausschluss ist die Leistung bei grober Fahrlässigkeit,
die unter Umständen bereits gegeben sein kann, wenn eine rote Ampel
übersehen oder mit dem Handy telefoniert wurde.
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
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