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Unter Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte,
dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall
oder Invalidität.
Bei Berufsunfähigkeit kann man den zuletzt ausgeübten Beruf bzw. die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1. Januar 2001 die Berufsunfähigkeit nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, und das der Höhe der Rentenleistung nach nur in Form der vollen/teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI.
Gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Als Eintritt des Leistungssfalles wird diesbezüglich im Allgemeinen das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent angesehen. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag sind automatisch die Erwerbsunfähigkeit sowie die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit versichert.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Privathaftpflicht für jeden Berufstätigen die wichtigste Absicherung.
Im Schadensfall zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine vorab
vereinbarte Rente, sobald mindestens 50% der für den jeweils
versicherten Beruf erforderlichen Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden
können.
Die Tarifierung erfolgt im wesentlich anhand des aktuell ausgeübten
Berufs. Für jeden versicherten Beruf wird exakt festgestellt welche
Tätigkeiten mit ihm verbunden sind. Daraus folgt: Je exakter der Beruf
bezeichnet und versichert wird, desto genauer stimmt das
Anforderungsprofil mit dem der versicherten Person überein. Eine
Leistung erfolgt bei einer sehr genauen Berufszuordnung somit u.U.
bereits erheblich eher, als wenn die Berufsbezeichnung allgemein
gehalten wurde.
Einer exakten Berufsbeschreibung ist somit eine ebenso hohe Bedeutung
beizumessen, wie der Qualität der Versicherungsbedingungen.
Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten sollte die zu
versichernde Rente sich am tatsächlichen Bedarf im Falle eines
gesundheitsbedingten Einkommensausfalls bemessen. Insbesondere von zu
niedrigen Renten -„erster Schritt in die richtige Richtung"- ist zu
warnen, da der Staat private Berufsunfähigkeitsrenten im Falle von
Sozialhilfe in voller Höhe anrechnet.
Renten die unterhalb der für den Sozialfall zu erwartenden
Sozialleistungen liegen haben somit allenfalls für Familien einen Wert
in denen das Einkommen eines weiteren Partners im Schadensfall somit
entlastet würde. Für Alleinstehende hingegen ergäbe sich hingegen kein
Nutzen. Als Faustformel kann man sagen, dass Berufsunfähigkeitsrenten
1.000 Euro monatlich für Alleinstehende grundsätzlich nicht
unterschreiten sollten.
Die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind
vielfältig. Anders als es oft von Rating-Agenturen oder
Testzeitschriften suggeriert wird, kommt es für die Wahl einer guten
Versicherung weniger darauf an, möglichst viele „gute" Bedingungen
anzuhäufen, sondern viel mehr darauf auf die Bedingungen zu achten, die
für Ihre persönliche Lebensplanung- &-situation Bedeutung haben.
Insbesondere folgende Fragen sind durch die Bedingungen
unterschiedlich geregelt und haben massgeblich Einfluss auf die Qualität
des Versicherungsschutzes: Definition der versicherten Tätigkeit,
Verweisung (Verzicht auf abstrakte Verweisung?), Leistungsbeginn (ab dem
ersten Monat?), Geltungsbereich (weltweit?), Zahlung (auch
rückwirkend?), versichererseitige Rücktrittsmöglichkeiten (Verzicht?),
Nachversicherungsmöglichkeiten, Anerkenntnis (unbefristet?),
Arztanordnung (möglich?), Meldefrist (erweitert?), Beitragszahlung
während der Leistungsfallprüfung, Karenzzeit (ohne?), Rentenstaffelung,
Dynamik, gefährliche Hobbys, Kriegsereignisse, Pflegefall, Berufswechsel.
Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus
gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen
unerschwinglich sein, bieten sich verschiedene Alternativen, die (nur)
für diesen Fall geprüft werden können und müssen:
Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Grundunfähigkeitenversicherung, Dread
Disease - Versicherung, Unfallrentenversicherung.
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
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