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Wir freuen uns darauf, Sie bald als einen zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen!
Trotz der Freude darüber, einen Studienabschnitt an einer
ausländischen Hochschule verbringen zu können, sollte nicht
vergessen werden, sich vor Antritt des Auslandsstudiums um einen
ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.
Studierende, die bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben eine europäische Krankenversicherungskarte. Bezüglich der Reichweite des Versicherungsschutzes ist es jedoch ratsam, sich von der eigenen Krankenkasse beraten zu lassen.
Studierende, die bei einer Privaten Krankenkasse versichert sind, erkundigen sich bitte ausführlich bei ihrer Kasse, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz im Ausland gewährleistet ist, oder ob eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss.
Da in beiden Fällen der Umfang der abgedeckten Leistungen oftmals nicht ausreicht, wird empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese Empfehlung gilt erst Recht für Länder, mit denen kein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen existiert.
Mit der Immatrikulation sind Studierende der Freien Universität Berlin automatisch und kostenlos unfall- und betriebshaftpflichtversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht im Ausland!
Da der Stipendiengeber (weder die EU-Kommission noch der DAAD Bonn oder die Freie Universität Berlin) nicht für Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem ERASMUS-Auslandsaufenthalt entstehen, empfiehlt es sich generell, für die Dauer des Auslandsstudienaufenthaltes folgende Versicherungen abzuschließen.
Zu den bekanntesten Reiseversicherungen gehören die Auslandsreisekrankenversicherung, die Reiserücktrittsversicherung, die
Reiseabbruchversicherung, die Reisegepäckversicherung und die
Reiseunfallversicherung.
Die wichtigste Reiseversicherung ist die
Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten medizinischer
Heilversorgung im Ausland, sowie die Rückführung per Sanitätsflugzeug
soweit erforderlich. Die u.U. enormen Kosten hierfür werden nur im
Ausnahmefall von den deutschen Krankenkassen getragen, was nicht nur die
finanziellen Verhältnisse gefährdet, sondern im Ausland auch dazu
führen kann, dass man nicht behandelt wird.
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist daher unverzichtbar.
Abhängig vom Reisepreis und der persönlichen Situation kann es
sinnvoll sein eine Reiserücktrittsversicherung oder eine
Reiseabbruchversicherung zu vereinbaren.
Die Versicherungen übernehmen die Kosten, wenn eine Reise vor Art
abgebrochen werden muss (unerwartete Rückreisekosten)oder gar nicht erst
angetreten werden kann (Stornogebühren).
Versicherte Risiken schließen in der Regel Krankheit oder Tod der
versicherten Person ein. Je nach Bedingungen können auch Krankheit, tot
oder Pflegebedürftigkeit erstgradig Angehöriger oder der
Einbruchdiebstahl im Eigenheim versichert sein. Dies ist jedoch von
Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und sollte bei bedarf im Einzelfall
geprüft werden.
Als eher unwichtig gilt die
Reisegepäckversicherung. Die Reisegepäckversicherung ersetzt abhanden
gekommenes Reisegepäck, wenn dies aufgrund von Diebstahl oder Raub
geschieht. Die Versicherung ist bei Reisenden sehr beliebt, die in
Länder der dritten Welt oder mit hoher Kriminalitätsrate reisen.
Jedoch macht diese Versicherung allenfalls sinn, wenn sehr hochwertiges
Reisegepäck mitgeführt wird, denn die Anforderung an den Schadensersatz
sind hoch, so darf das Gepäck zu keinem Zeitpunkt öffentlich zugänglich
unbeaufsichtigt geblieben sein.
Die Reiseunfallversicherung ist
eine gute Lösung, um das erhöhte Risiko eines Unfalls auf Reisen
abzudecken, soweit noch kein anderweitiger Unfallschutz besteht.
Dies gilt insbesondere für Reisen bei denen Bergungs- oder Rettungskosten möglich erscheinen.
Besteht jedoch eine solide Unfallversicherung, so kann auf die Reiseunfallversicherung getrost verzichtet werden.
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
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