Das Lexikon mit Begriffen aus der Unfallversicherung
Das Versicherungslexikon bietet Ihnen eine alphabetische Übersicht der
Begriffe, die oftmals im Zusammenhang mit einer Unfallversicherung genannt werden oder für den Versicherungsvertrag
von Bedeutung sind.
Beachten Sie, dass die Versicherungen in der privaten Unfallversicherung von folgenden Altersgrenzen ausgehen:
Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ändern, dann müssen Sie dies Ihrer Versicherung mitteilen. Allerdings nicht, wenn Sie Ihren Pflichtwehr-, Zivildienst oder Reserveübungen ableisten.
Wenn Sie in einen niedrigeren Tarif wechseln (z.B. Wechsel von Gefahrengruppe B nach A), dann müssen Sie nach Ablauf eines Monats ab Meldung nur noch den niedrigeren Beitrag zahlen.
Wechseln Sie in einen höheren Tarif (z.B. Wechsel von A nach B), so besteht noch zwei Monate nach dem Zeitpunkt der Änderung Versicherungsschutz zu den niedrigen Beiträgen. Wenn Sie nach Ablauf dieser zwei Monate die Änderung nicht angezeigt haben, dann vermindern sich im Schadenfall die Versicherungssummen im Verhältnis zum erforderlichen Betrag.
Ein Ausschluss von der privaten Unfallversicherung besteht, bei Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Trunkenheit, Schlaganfällen, epileptischen oder anderen Krampfanfällen, wenn Sie eine Straftat vorsätzlich ausführen, bei Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen, inneren Unruhen, wenn Sie als Versicherter auf der Seite der Unruhestifter waren, wenn Sie Luftfahrzeuge als Luftfahrzeugführer benutzen, Sie eine mit Luftfahrzeugen verbundene berufliche Tätigkeit ausüben (z.B. Fotograf, der Luftaufnahmen macht) oder Sie aktiv an einer Rennveranstaltung mit Motorfahrzeugen teilnehmen. Ferner bei Schäden durch Kernenergie, bei Gesundheitsschäden durch Strahlen, außer sie sind durch einen Unfall verursacht, bei Heilmaßnahmen oder Eingriffen, die Sie als Versicherter selbst vornehmen oder vornehmen lassen, bei Infektionen, sofern diese nicht durch einen Unfall verursacht wurden, bei geringfügigen Haut- oder Schleimhautverletzungen, Vergiftungen (nicht Verätzungen) durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund, Bauch- und Unterleibsbrüche, Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen an inneren Organen, sofern diese nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind sowie krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen.
Vereinbarte Bergungskosten sind üblicherweise beitragsfrei mitversichert und ersetzen die Aufwendungen für Suchaktionen von Unfallverletzten und Toten sowie den Transport in das nächste Krankenhaus oder die Überführung zum Heimatort.
Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Die Beiträge zur GUV (Gesetzliche Unfallversicherung) zahlt der Arbeitgeber.
Es gibt einige Berufszweige, in denen Sie auch als Selbstständiger kraft Gesetzes versichert sind, z.B. Landwirte, Gärtner, Küstenfischer, Küstenschiffer, Künstler und Artisten.
Jede Berufsgenossenschaft hat eine eigene Satzung. Daraus können sich Leistungs- und Beitragsunterschiede ergeben.
Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung auf Antrag. Die Versicherungssummen können bis zur Höchstgrenze der betreffenden BG selbst bestimmt werden
(§ 85 SGB VII).
Berufskrankheiten müssen von der Berufsgenossenschaft als solche anerkannt werden. Dazu zählen beispielsweise Asbestose, Staublunge (§ 9 SGB VII). Krankheiten sind nicht Gegenstand der PUV (Private Unfallversicherung).
im Sinne der Gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 SGB VI) sind Versicherte berufsunfähig, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit und Behinderung auf weniger als die Hälfte derjenigen von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten gesunken ist. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 1. Januar 2001 (BGBl. I S. 1827 vom 20. Dezember 2000) wurde die gesetzliche Vorschrift, die einen Rentenanspruch bei Berufsunfähigkeit regelt, neu gefasst. Die Begriffe Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind vollständig entfallen und damit grundsätzlich auch der bisherige Berufsschutz.
Lediglich die vor dem 2. Januar 1961 geborenen Versicherten ( § 240 SGB VI ) erhalten über eine Sonderregelung noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist nur noch über eine private Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll abzusichern.
Die Bezugsgröße ist ein Orientierungswert für viele Entgeltgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung. Als Ausgangswert für die Berechnung von Leistungen und Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung wird u.a. die Bezugsgröße im Sinne des § 18 Sozialgesetzbuch IV verwendet. Sie ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag. Die Bezugsgröße wird jährlich bekannt gegeben und beträgt 2006 monatlich 2.450? (neue Länder: 2.065?). In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die Bezugsgröße einheitlich 2.450?.
Der Bezugsberechtigte ist derjenige, der im Todesfall die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erhält. Zu unterscheiden sind das widerrufliche und das unwiderrufliche Bezugsrecht.
Der widerruflich Bezugsberechtigte erwirbt erst bei Eintritt des Falles, für den er bezugsberechtigt ist, den Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung. Bis dahin können Sie als Versicherter die Bezugsberechtigung jederzeit ändern.
Der unwiderruflich Bezugsberechtigte erwirbt den Rechtsanspruch sofort. Der Versicherte behält zwar die Gestaltungsrechte (Außerkraftsetzung, Kündigung), doch steht der Anspruch auf alle Leistungen (Versicherungsleistungen) allein dem unwiderruflich Bezugsberechtigten zu. Die unwiderrufliche Bezugsberechtigung müssen Sie ausdrücklich beantragen.
Abkürzung für Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Die Leistungen der BfA bestehen im folgenden: Rehabilitation, Renten und Beitragserstattungen. Zusatzleistungen der BfA sind: Zuschüsse zu den Aufwendungen für die freiwilligen Krankenversicherungen, Rentenabfindungen bei Wiederheirat von Witwen und Witwern, Aufklärung, Auskunft und Beratung.
Dauernd pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf, d.h., dass die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie z.B. Waschen, Anziehen und Essen, überwiegend nicht ohne fremde Hilfe bewältigt werden können (§ 3 I AUB).
Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen, wird die Versicherungssumme so gewählt, dass sie den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorsorgeerfordernissen entspricht. Dabei ist zu beachten, dass steigende Lebenshaltungskosten und steigende Einkommen auch einen steigenden Versorgungsbedarf bewirken.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Versicherungssumme in Ihrem Interesse auf Aktualität überprüfen lassen. Einige Versicherungen bieten drei Modelle einer dynamischen Unfallversicherung an. Wenn Sie sich für eines der Modelle entschieden haben, sind Sie aber dennoch nicht verpflichtet, die jährliche Anpassung der Versicherungssumme mitzumachen. Sie können der jährlichen Erhöhung widersprechen, und zwar innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Mitteilung der Anpassung.
Als Unfall gilt auch, wenn Sie sich durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenken oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerren oder zerreißen.
Hinweis:
Beachten Sie, dass Bandscheiben- und Meniskusschäden, die auf Verschleiß beruhen, nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Bandscheibe und Meniskus sind weder als Muskel noch als Sehne, Band oder Kapsel anzusehen.
Hier kann sich die ganze Familie bei den meisten Versicherern zu sehr günstigen Prämien versichern.
Im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung wird in zwei Gefahrengruppen (A und B) unterschieden. Unter der Gefahrengruppe A fallen alle Erwerbstätigen ohne körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit bzw. alle, die einer kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeit im Innen- oder Außendienst nachgehen, z.B. leitend oder aufsichtsführend im Betrieb oder auf Baustellen, tätig im Laden, Labor, im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.) oder in der Schönheitspflege, auch Fotografen, Künstler, Optiker, Rechtsanwälte, Reporter, Schneider, Studenten und Uhrmacher. Unter der Gefahrengruppe B fallen alle, die einer körperlichen oder handwerklichen Berufsarbeit nachgehen oder mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen beschäftigt sind. Dazu gehören beispielsweise Bergleute, Berufskraftfahrer und -beifahrer, Kellner, Landwirte, Tänzer, Tierärzte, Turn- und Sportlehrer, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Angehörige der Polizei, der Feuerwehr, der Post, Forst-, Steuer-, und Zollverwaltung. Wenn Ihre Tätigkeiten sowohl zu Gefahrengruppe A als auch B gehören, dann muss Ihr Beitrag nach dem höheren Risiko also der Gefahrengruppe B berechnet werden.
In der PUV (Private Unfallversicherung) gehören Geisteskranke zu den nicht versicherbaren Personen. Geisteskrank sind Personen, die länger andauernde schwere Störungen der Verstandstätigkeit, des Willens, des Gefühls oder Trieblebens haben.
Der Unfallbegriff umfasst nahezu alle Bereiche, in denen Sie eine Tätigkeit ausüben. Ganz gleich, ob Sie einen Schaden bei der Arbeit, bei Sport und Spiel, im Haushalt oder bei Ihrem Hobby erleiden, die Unfallversicherungsbedingungen gewähren Ihnen immer Schutz. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Dazu gehört auch, dass Ihr Versicherungsschutz nicht zeitlich oder räumlich eingeschränkt wird. Das bedeutet für Sie, dass Sie nach § 1 II AUB rund um die Uhr und in der ganzen Welt Versicherungsschutz genießen.
Genesungsgeld erhalten Sie für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage und zwar:
für den 1. - 10. Tag 100 %
für den 11. - 20. Tag 50 %
für den 21. - 100. Tag 25 %
des Krankenhaustagegeldes (§ 7 V, 1 AUB).
Hinweis:
Beachten Sie, dass einige Versicherer das Genesungsgeld für längstens 150 Tage ohne Abstufung anbieten. Die Staffeln können in Art und Umfang je nach Versicherung unterschiedlich sein.
Mehrere vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalls gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt (§ 7 V (2) AUB). Der Anspruch auf Genesungsgeld wird fällig, wenn Sie aus dem Krankenhaus entlassen werden (§ 7, V AUB).
Der Anspruch auf Genesungsgeld hängt also immer von der Zahlung des Krankenhaustagegeldes ab, ist jedoch auf 100 Tage begrenzt. Der Anspruch entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus.
Die Invaliditätsgrade sind für wesentliche Beeinträchtigungen in der so genannten Gliedertaxe festgelegt.
Als feste Invaliditätsgrade gelten - unter Ausschluss des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität - bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen. Um dies genau feststellen zu können, muss in diesem Fall ein vom Versicherer ausgesuchter Gutachters eingeschaltet werden.
Werden Körperteile durch den Unfall betroffen, die in der Gliedertaxe nicht erwähnt werden, so wird unter ärztlichen Gesichtspunkten beurteilt, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Sind mehrere Körperteile durch den Unfall betroffen, werden die Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch nicht angenommen.
Invalidität ist eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.
Wenn Sie einen Unfall erleiden, der zu einer dauernden Beeinträchtigung hrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) führt, haben Sie Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Haben Sie bereits das 65. Lebensjahr vollendet, wird die Leistung als Rente erbracht.
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
Liegt eine Invalidität vor, entsteht ein Anspruch auf Kapitalzahlung. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und der versicherten Summe.
Bei den meisten Versicherungen können Sie für Ihre Kinder von Geburt an bis zum Alter von 16 Jahren eine Kinderunfallversicherung abschließen.
Hierfür gibt es einen besonderen Kindertarif, der aber mit Vollendung des 18. Lebensjahr endet. Mit Ablauf des Versicherungsjahres wird dieser Kinderunfalltarif dann auf einen Erwachsenenunfalltarif umgestellt.
Wenn Sie einen Unfall erleiden, der nach Abschluss der Heilbehandlung eine kosmetische Operation erfordert, übernimmt die Versicherung die hierdurch entstehenden Kosten für
Arzthonorare
sonstige Aufwendungen bei der kosmetischen Operation
Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in der Klinik, deren Höhe insgesamt auf den im Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt ist.
Die kosmetische Operation und die klinische Behandlung müssen bis zum Ablauf des 3. Jahres nach dem Unfall erfolgt sein.
Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger für die Kosten eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen die Versicherung nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie sich unmittelbar an Ihre Versicherung halten.
Krankenhaustagegeld (KHT) wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem Sie sich wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger, vollstationärer Heilbehandlung befinden. Dies jedoch längstens für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet. Dabei zählen Aufnahme- und Entlassungstag als je ein Tag.
Das Krankenhaustagegeld steht Ihnen grundsätzlich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu. Bei längerem Krankenhausaufenthalt haben Sie die Möglichkeit, eine Abschlagszahlung des Krankenhaustagegeldes zu beantragen.
Nicht als Krankenhäuser gelten: Sanatorien, Erholungsheime, Kuranstalten. Dazu zählen auch Bundeswehr-Sanitätsstationen. Ihre Versicherung hält für detailliertere Informationen einen speziellen Katalog bereit.
Hinweis:
Einige Versicherungen am Markt bieten eine Zahlung des Krankenhaustagegeldes von längsten drei Jahren vom Unfalltag gerechnet an.
Wenn Sie unfallbedingt innerhalb von drei Jahren nach einem Unfallereignis eine Kur belegen, sind die Mehrkosten, die die Gesetzliche Unfallversicherung nicht übernimmt, versicherbar. Teilweise gibt es Angebote, die die versicherte Summe unabhängig von den tatsächlichen Kosten auszahlen.
Die Kurkostenbeihilfe wird nicht von allen Versicherungen angeboten.
Die private Unfallversicherung verfügt über verschiedene Leistungsarten. Die Invaliditätsleistung muss immer Bestandteil des Vertrages sein.
Alle anderen Leistungsarten können zusätzlich vereinbart werden, wie z.B.:
Wegen des erhöhten Risikos kann der Versicherungsschutz nur über eine der folgenden Versicherungen erfolgen:
den Deutschen Luftpool (DLP-Rückversicherungsgemeinschaft) für Flugzeugpersonal, Fallschirmspringer, Drachenflieger etc. die namentliche Luftfahrt-Unfallversicherung für Luftfahrzeugführer, Begleiter oder Fluggast
die obligatorische Passagier-Unfallversicherung (OPUV), die Luftfahrtunternehmen für Fluggäste abschließen müssen.
Ein geringer Invaliditätsgrad führt nur selten zu hohen Einkommensverlusten. Anders ist es bei schweren Invaliditätsschäden. Liegt bei Ihnen ein hoher Invaliditätsgrad vor, müssen Sie nicht nur große körperliche Behinderungen, sondern zusätzlich hohe finanzielle Belastungen auf sich nehmen.
Deshalb wurden die Mehrleistungsmodelle geschaffen, die mit Erreichen eines bestimmten Invaliditätsgrades die Invaliditätsleistung vervielfachen.
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke (§ 3 I AUB ).
Der Versicherungsschutz erlischt, sobald Sie im Sinne von § 3, I AUB nicht mehr versicherbar sind, also zu den o.g. Personengruppen gehören. Gleichzeitig endet die Versicherung (§ 3 II AUB).
Der für dauernd pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke seit Vertragsabschluss bzw. Eintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichtete Beitrag wird von der Versicherung zurückgezahlt (§ 3 III AUB).
Unter Obliegenheiten versteht man die gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten besonderer Art, die Sie als Versicherter beachten müssen. Eine schuldhafte Verletzung dieser Obliegenheiten zieht üblicherweise die Leistungsfreiheit und die Kündigung Ihrer Versicherung nach sich.
Es gibt Obliegenheiten, die Sie bereits vor dem Versicherungsfall erfüllen müssen (vorvertragliche Anzeigepflicht) und solche, die nach dem Versicherungsfall zu erfüllen sind (Schadenabwendungspflicht).
Nach einem Unfall mit voraussichtlichem Leistungsanspruch müssen Sie folgende
Verpflichtungen beachten (§ 9 AUB):
Die Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Progressionsmodelle an. Meistens zwischen 300% und 500 %.
Gebräuchliche Abkürzung für Private Unfallversicherung.
Das Ziel von Rehabilitationsmaßnahmen ist die Wiedereingliederung von Verunfallten in den Berufsalltag. Folgende medizinische Leistungen stehen zur Verfügung und werden von der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) getragen:
Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
Soweit erforderlich, wird die Heilbehandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einem Krankenhaus oder in einer Kur- oder Spezialeinrichtung gewährt. Heilbehandlung wird auch dann gewährt, wenn für die Gefahr besteht, dass eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert.
Die private Unfallversicherung (PUV) bietet auch Steuervorteile. So können Sie die Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Beachten Sie jedoch, dass bei vielen Arbeitnehmern durch die Beiträge zur Sozialversicherung die abzugsfähigen Höchstbeträge bereits ausgeschöpft sind.
Gezahlte Kapitalleistungen aus der PUV sind einkommenssteuerfrei.
Besteht eine PUV mit "Rund um die Uhr Versicherungsschutz" (also nicht nur für den beruflichen Bereich), können Sie 50% der Beiträge als Werbungskosten geltend machen.
Führt der Unfall zu einer Beeinträchtigung Ihrer Arbeitsfähigkeit, so erhalten Sie für die Dauer der ärztlichen Behandlung Tagegeld.
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht ein Anspruch auf die vereinbarte Todesfallleistung (§ 7, 4 AUB).
Der Unfalltod ist innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzuzeigen (§ 9 VI AUB).
Bei Unfällen mit Invaliditätsfolgen zahlt die Versicherung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Vorschüsse auf die Invaliditätsleistung. Der Vorschuss auf die Invaliditätsleistung wird maximal bis zur Höhe der Todesfallsumme geleistet und kann nur beansprucht werden, wenn eine Todesfallsumme versichert ist (§ 11, II AUB).
Wenn bei Ihnen nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50 % besteht und hat diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden, so wird die im Vertrag vereinbarte Übergangsleistung erbracht (§ 7 II AUB).
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
Diese Definition enthält die fünf Merkmale des Unfallbegriffes:
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, so liegt kein Unfall im Sinne der AUB vor.
Unfallversicherungsträger haben die gesetzliche Verpflichtung, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu sorgen. Hierzu haben sie durch fachlich besonders ausgebildete Technische Aufsichtsbeamte die Durchführung der Unfallverhütung zu überwachen und die Unternehmer zu beraten. Unfallverhütungsvorschriften bieten hierzu die
Rechtsgrundlage.
Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge:
Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt sind, werden in der Regel nach den "Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" betreut.
Erste Hilfe:
Die Unternehmen haben eine wirksame erste Hilfe bei Arbeitsunfällen, insbesondere durch die Ausbildung von Ersthelfern, sicherzustellen (Unfallverhütungsvorschrift "erste Hilfe").
Verstoßen Unternehmer oder Versicherte vorsätzlich oder fahrlässig gegen Unfallverhütungsvorschriften, so kann der Vorstand der Berufsgenossenschaft eine Geldbuße bis zu 20.000 DM festsetzen. Dasselbe gilt bei Zuwiderhandlungen gegen vollziehbare Anordnungen der Berufsgenossenschaft.
Die meisten Unfälle passieren leider in der Freizeit: Und da zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Eine Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Mit den Leistungen werden Zusatzkosten finanziert - etwa notwendige Umbauten in der Wohnung oder im Auto.
Sie wird von einigen Versicherungsunternehmen angeboten und ist eine Kombination aus einer Risiko-Unfallversicherung und einer Kapital-Versicherung.
Die Versicherung macht hierbei die Zusage, unabhängig von einer eventuellen Leistung während der Vertragsdauer, die eingezahlten kapitalbildenden Beiträge (also ohne Gebühr, Steuer und Ratenzahlungszuschläge) zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten Termin oder beim Tod der versicherten Person in voller Höhe zuzüglich Gewinnbeteiligung zu erstatten.
Wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der durch einen Unfall hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 % beträgt (§ 8 AUB).
Wird durch den Unfall eine körperliche oder geistige Funktion betroffen, die schon vorher dauernd beeinträchtigt war, so wird ein Abzug in Höhe der Vorinvalidität vorgenommen (§ 7 I, 3 AUB 94).
Zahlungsweise
Die Zahlung des Jahresbeitrages in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten erfordert einen Ratenzuschlag (für Zinsverlust und höhere Verwaltungskosten) üblicherweise von
für alle Antragsarten.
Monatliche Zahlungsweise setzt meist voraus, dass die Beiträge im Lastschriftverfahren abgebucht werden. Ist dies nicht möglich, so ist eine andere Zahlungsweise zu vereinbaren.
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