ApoSecura® Unfallversicherung | Beruflich und privat bestens geschützt
Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Nur die private Unfallversicherung schützt umfassend vor den oft existenzbedrohenden Folgen eines schweren Unfalls. Sie ist unverzichtbar - und preiswert. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige, auch Hausfrauen oder -männer, tragen das mit einem Unfall verbundene Risiko sogar zu 100 Prozent selbst: Sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. Nicht Berufstätige können in der Regel auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das trifft übrigens auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen oft auch für ältere Berufstätige zu. Die Unfallversicherung ist hier die einzige Alternative: Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung - oft ist gar kein Gesundheits-Check notwendig - schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen.
Man unterscheidet Unfallversicherungen
Unfallversicherungen werden teilweise mit folgenden Zusatzoptionen angeboten
In vielen Fällen werden zusätzliche Leistungen mitversichert
Darüber hinaus unterscheidet sich der konkrete Leistungsumfang der verschiedenen Versicherungsgesellschaften teils erheblich. Vielerorts läßt sich der Versicherungsschutz gegen Prämienerhöhung erweitern. So kann mitunter eine sogenannte Ökoleistung mitversichert werden, die bei Unfällen während der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufkommt. Oft bestehen auch Leistungseinschränkungen, wie etwa bei alkoholbedingten (Verkehrs-)Unfällen, oder es gelten unterschiedlich
Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der
Unfall. Wesensmerkmale des Unfalles im Sinne der Versicherung sind das
plötzlich von außen auf den Versicherten wirkende Unfallereignis und
die dadurch verursachte Verletzung. Die übliche Definition des
Unfallbegriffes lautet: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte
Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis
(Unfallereignis) unfreiwillig eine längerdauernde oder bleibende
Gesundheitsschädigung erleidet.
In aller Regel bieten die Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz an für Fälle, in denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung - also ohne plötzliche Einwirkung von außen - an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen. So liegt ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition auch vor, wenn die versicherte Person ein schweres Möbelstück anhebt und durch die dabei aufgewendete erhöhte Muskelkraft die Bizepssehne reißt, wohingegen die häufig eintretenden Bandscheibenschädigungen (z.B. Diskusprolaps) zumeist nicht versichert sind.
Manche Versicherer bieten an, den Versicherungsschutz aufgrund besonderer Bedingungen um weitere Fälle zu erweitern. Hierdurch können z. B. auch tauchtypische Erkrankungen (sogenannte Caissonkrankheit) oder das erstmalige Auftreten bestimmter Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Krebserkrankung einem Unfall gleichgestellt werden.

Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die
finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der
körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge
(Invalidität) hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer
einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Durch
Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe
der Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden
überproportional ansteigt.
Neben dem Invaliditätsrisiko können auch andere Unfallfolgen gegen Mehrprämie versichert werden. So kann z. B. ein fester Kapitalbetrag für den Fall des Unfalltodes des Versicherten vereinbart werden (Todesfallleistung). Die Todesfallleistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt. Die Vereinbarung einer Todesfalleistung zusätzlich zur Invaliditätsleistung ist unter anderem deshalb sinnvoll, weil anderenfalls bei unfallbedingtem Ableben des Versicherten trotz schwerer Verletzungen kein Leistungsanspruch entsteht. Denn nach den Versicherungsbedingungen kann eine Invaliditätsleistung in der Regel frühestens 12 Monate nach dem Unfallereignis verlangt werden. Wenn neben der Invaliditätsleistung auch eine Todesfallleistung versichert ist, kann bereits vor Fälligkeit der Invaliditätsleistung ein Vorschuss auf die Invaliditätsleistung beantragt werden. Die Höhe des Vorschusses wird maximal in Höhe der versicherten Todesfallsumme fällig.
Um den Finanzbedarf im Zeitraum bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden. Dabei handelt es sich um einen festen Kapitalbetrag, der bei schweren Verletzungen fällig wird, wenn der Versicherte wegen der Unfallfolgen in seiner Leistungsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum erheblich beeinträchtigt ist (zum Beispiel drei Monate 100 %; 6 Monate mindestens 50 %).
Darüber hinaus kann eine Vielzahl weiterer Leistungsarten vereinbart werden. Hierzu gehören das Krankenhaustagegeld und das nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fällig werdende Genesungsgeld, welches in der Regel für die gleiche Anzahl von Tagen wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird. Ferner das Unfall-Tagegeld, das hauptsächlich der Absicherung von Selbständigen dient. Es wird prozentual nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit abgestuft fällig.
Weiterhin werden von vielen Versicherern sogenannte Sofortleistungen angeboten. Diese beinhalten feste Kapitalbeträge bei bestimmten schweren Verletzungsarten. Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch ein vertragliches Schmerzensgeld an. Dieses beinhaltet für genau definierte Verletzungen feste Prozentsätze der versicherten Schmerzensgeldsumme.
Als weitere Leistungsarten bietet der Versicherungsmarkt den Ausgleich von Kosten für kosmetische Operationen an, die z. B. zur Behebung von Entstellungen nach einem Unfall anfallen oder die anteilige Erstattung unfallbedingter Bergungskosten, welche von den Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen werden (z. B. Eigenbeteiligungen zum Rettungstransport mit dem Krankenwagen oder Hubschrauberrettungsflüge im Ausland nach einem Skiunfall).
Im Rahmen sogenannter Seniorenpolicen werden als versicherbare Leistungen zunehmend bestimmte zeitlich befristete Serviceleistungen wie Hausbesorgungen, Hausputz, 'Essen auf Rädern' etc. angeboten, falls die versicherte Person hierzu wegen der Unfallfolgen nicht selbst in der Lage ist.
Außer der Rundum-24-Stunden-Deckung gibt es auch sogenannte
Ausschnittsdeckungen. Dazu gehören namentlich die
Insassenunfallversicherung, die in Verbindung mit der KFZ-Versicherung
abgeschlossen wird, die Boots-Insassenunfallversicherung oder die
Bauhelferunfallversicherung. Ein weiteres Beispiel hierfür sind die bei
Pauschalreisen eingeschlossenen oder extra abschließbaren
Reiseunfallversicherungen.
Kreditkartenunternehmen bieten häufig als Zusatzleistung eine Verkehrsmittelunfallversicherung an, welche nur für Unfälle bei der Benutzung von Verkehrsmitteln oder im Hotel eintritt, wenn die Kreditkarte als Zahlungsmittel vereinbart wurde.
Eine besondere Form der privaten Unfallversicherung ist die
Unfallversicherung mit Beitrags- bzw. Prämienrückgewähr (abgekürzt: UBR
oder UPR). Diese Versicherungsform ist eine Kombination aus einer
Unfall- und einer Lebensversicherung (genau: einer steigenden
gemischten Versicherung).
Bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr werden zwar wesentlich höhere Beiträge fällig, da neben der reinen Unfallkomponente auch die Lebensversicherungskomponente bedient werden muss. Die Kosten für die Abdeckung des Unfallrisikos sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers werden mit den Kapitalerträgen der Lebensversicherungskomponente bezahlt, auf diese Weise ist es dem Versicherungsunternehmen möglich, die einbezahlten Prämien nach Ablauf des Vertrages oder im Todesfall garantiert (abzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer und eventueller Ratenzahlungszuschläge) zuzüglich nicht garantierter Überschussanteile zurückzuerstatten.
Die UBR kann auch als Versicherung für eine andere Person abgeschlossen werden: Ein Versorger (im häufigsten Fall der Vater) kann so für ein Kind eine Unfallversicherung mit einem Ansparplan etwa zur Studienfinanzierung verbinden, wobei im Falle des Todes des Versorgers alle noch ausstehenden Prämien als bereits bezahlt gelten.
» Tipps zur richtigen Absicherung
» Die gesetzliche Unfallversicherung![]()
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie
da noch den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche
Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich
kompetent beraten?
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Die private
Unfallversicherung
Ein Unfall ist schnell passiert. Ein falscher Schritt, eine unüberlegte
Bewegung, einen Moment nicht aufgepasst und schon ist es geschehen. Schnell
kann so ein dummer Zufall schwere finanzielle Folgen haben. Meist gehen Unfälle
glimpflich aus, sie können jedoch auch zu Arbeitsunfähigkeit und einem damit
verbundenen Verdienstausfall führen. Damit Sie neben den gesundheitlichen
Folgen eines Unfalls nicht auch noch wirtschaftliche Schwierigkeiten bekommen,
empfiehlt sich eine Unfallversicherung.
Schutz rund
um die Uhr
Den Großteil des Jahres sind Sie völlig ungeschützt: Ihre gesetzliche
Unfallversicherung ist nur während der Arbeitszeit und auf dem direkten Weg
zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wirksam. Sind Sie Selbstständiger,
Ruheständler oder Hausfrau, gehen Sie sogar jeden Tag ein
vierundzwanzigstündiges Risiko ein. Für Sie als Apotheker trifft in der Regel
genau dies zu. Mit einer privaten Unfallversicherung dagegen haben Sie
Rundum-Schutz: Rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, zu Hause, unterwegs und
weltweit.
Invaliditätsleistung
Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Ist als Folge
eines Unfalls die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ganz oder zum
Teil dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität), wird bei vollständiger Invalidität
die volle, bei Teilinvalidität der dem Grade der Invalidität entsprechende Teil
der Invaliditätssumme als Kapital, in bestimmten Fällen als Rente, gezahlt. Die
Invalidität ist in der Regel nach festen Prozentsätzen zu bemessen.
Die Invaliditätsentschädigung hat den Zweck, bei gesundheitlichen Dauerschäden
(Invalidität) als Folge eines Unfalls dem Versicherten finanzielle Mittel zur
Verfügung zu stellen.
Diese finanzielle Unterstützung benötigen Sie, um:
Mit der
privaten Unfallversicherung der ApoRisk® haben Sie lückenlose
Sicherheit, ob im Beruf oder in der Freizeit:
Auf die finanziellen Folgen eines Unfalls sind Sie mit der ApoSecura® Unfallversicherung bestens vorbereitet. So hilft sie beispielsweise
Rund um die
Uhr
Unfälle ereignen sich Tag für Tag. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur
bei Unfällen, die während der beruflichen Tätigkeit, in der Schule und im
Kindergarten oder auf den Wegen dorthin und nach Hause passieren. Unsere
private Unfallversicherung gilt dagegen rund um die Uhr und weltweit: bei der
Arbeit, in der Schule und im Kindergarten, bei Sport und Spiel, beim Hobby, auf
Reisen und im häuslichen Bereich.
Kapitalzahlung
bei Invalidität
Im Fall der Fälle erhalten Sie von uns eine Kapitalzahlung, mit der Sie
Einkommenseinbußen auffangen und Spezialbehandlungen finanzieren können. Bei
Vollinvalidität erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme. Bei
Teilinvalidität leisten wir entsprechend dem Invaliditätsgrad.
Unfall-Rente
Bei einer unfallbedingten Dauerbeeinträchtigung der körperlichen und/oder
geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) von mindestens 50% erhalten Sie eine
lebenslange feste monatliche Rente.
Krankenhaustagegeld
...
Wird innerhalb von 3 Jahren nach einem Unfall ein Krankenhausaufenthalt als
Folge des Unfalls notwendig, wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld fällig.
Bei Unfall und Krankenhausaufenthalt im Ausland verdoppelt sich das
Krankenhaustagegeld.
... plus
Genesungsgeld
Nach dem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt erhalten Sie für die gleiche
Anzahl von Kalendertagen, für die das Krankenhaustagegeld gezahlt wurde, ein
zusätzliches Genesungsgeld in Höhe des Krankenhaustagegeldes (für bis zu 100
Tage).
Übergangsleistung
Ein Viertel der als Übergangsleistung vereinbarten Versicherungssumme wird
gezahlt, wenn Ihnen 3 Monate nach einem Unfall ununterbrochen die normale
körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch zu 100% fehlt. Die weiteren
drei Viertel werden gezahlt, wenn die Leistungsfähigkeit 6 Monate nach dem
Unfall ununterbrochen noch zu 50% oder mehr beeinträchtigt ist.
Kosmetische
Operationen
Wir übernehmen die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen und
kieferorthopädische Maßnahmen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme,
die nach Abschluß der Heilbehandlung erforderlich werden.
Mitversicherte
Zusatzleistungen
Wenn Invalidität versichert ist, dann sind Bergungskosten für Rettung,
Transport und Suchaktionen ohne zusätzlichen Beitrag bis zu 5.000 EUR ebenso
mitversichert wie Kosten bis zu 2.500 EUR für Kurmaßnahmen nach einem
mindestens 21tägigen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt.
Kapitalzahlung
an Hinterbliebene
Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall an den Unfallfolgen sterben,
erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Kapitalzahlung.
Familienfreundliche
Sicherheit
Ob Sie heiraten oder ein Baby bekommen - neu hinzukommende Familienmitglieder sind in unserer Unfallversicherung 6 Monate lang ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert, wenn Sie uns innerhalb von 3 Monaten die Eheschließung oder die Geburt mitteilen. Das dritte und jedes weitere Kind sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert.

Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur Unfallversicherung
Unabhängig
und kompetent
Als unabhängiges Unternehmen nehmen wir Ihre Interessen als Apotheker In wahr.
Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen
darauf, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf langfristige
Sicherheit, indem Versicherungsverträge ausschließlich bei namhaften
Versicherungsgesellschaften speziell mit Gruppen- und Rahmenverträgen platziert
werden.
Professionelles
Risiko-Management
In den einzelnen Versicherungssparten ergeben sich zum Teil sehr
unterschiedliche Leistungsbedingungen. Bei unseren Vorschlägen achten wir
insbesondere auch darauf, dass neben einem günstigen Preis ein guter und
umfangreicher Versicherungsschutz erreicht wird. Mit modernster Software und
unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Sie das beste Angebot.
Ein Unfal kann Sie als Apotheker In schnell aus der Bahn werfen
Ein Unfall kann sich unverhofft, zu jeder Zeit und überall ereignen. Und gerade in diesen Fällen sind Sie und Ihre Mitarbeiter nicht ausreichend gesetzlich abgesichert. Ein Unfall kann dann zu großen finanziellen Belastungen führen. Wenn Umbauten an Haus, Wohnung oder Auto notwendig werden, sind Kosten von mehreren hunderttausend Euro keine Seltenheit. Und häufig kommt es zusätzlich zu Einkommenseinbußen durch den Verlust der Arbeitskraft.
Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoRisk in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.

Vorteile der Gruppenversicherung sind:
100.000 € Invaliditätssumme
300.000 € bei Vollinvalidität
75,00 Jahresbeitrag
45,00 Jahresbeitrag für Kinder

200.000 € Invaliditätssumme
600.000 € bei Vollinvalidität
150,00 Jahresbeitrag
90,00 Jahresbeitrag für Kinder
1.000 € UnfallRente
38,40 Jahresbeitrag
38,40 Jahresbeitrag für Kinder
100.000 € Todefall-Leistung
30,00 Jahresbeitrag
1,44 Jahresbeitrag für Kinder (bis 8.000 Euro)
50 € Krankenhaustagegeld
22,50 Jahresbeitrag
13,50 Jahresbeitrag für Kinder
10.000 € Übergangsleistung
10,00 Jahresbeitrag
6,00 Jahresbeitrag für Kinder
Pro Person sind in Höhe von 2.500,- € kosmetische Operation, 5.000,-
€. Bergungskosten sowie 2.500,- € Kurkosten prämienfrei mitversichert.
Ab drei versicherten Personen wird ein Beitragsnachlass von 10 % eingeräumt.
Alle Beiträge verstehen sich bei jährlicher Zahlungsweise zzgl. der gesetzlichen Versicherungssteuer.
Ausführliche Tarifinformationen erhalten Sie auf Anfrage.
Die ApoRisk® bietet Ihnen eine verbesserte Leistungen speziell für Heilberufe.
Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung
für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr
Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und
gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren
Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen
Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden
Versicherungspartner.
Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden, sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so oft unter den Tisch fällt.
Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.
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Mit unserem Vergleichsrechner können Sie Ihr persönliches Angebot berechnen und - wenn Sie wünschen - gleich beantragen.
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Alle Informationen die wir erhalten, werden nur in unserem Hause bearbeitet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt, wenn überhaupt, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen.
Es findet bei uns kein Adressenhandel bzw. auch kein Adressenverkauf statt!
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