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Strahlenschäden sind Schäden, die durch ionisierende Strahlung an Lebewesen oder Material hervorgerufen werden. Die Strahlung kann aus natürlichen oder künstlichen Quellen stammen. Neutronen wirken nur indirekt ionisierend, verursachen aber ebenfalls Strahlenschäden. Wegen der Einschränkung auf ionisierende Strahlung sind Schäden durch thermische Wirkung von Strahlung in Materie in der Regel nicht miterfasst.
Beim Eindringen der Strahlung in Materie gibt sie Energie an die umgebenden Atome oder Moleküle ab. Dabei werden unter anderem Elektronen aus den Atomhüllen geschlagen und chemische Bindungen aufgebrochen, wobei Radikale entstehen, die ihrerseits wieder Schäden hervorrufen können.
In toter Materie sammeln sich solche Strahlenschäden an, bis es schließlich zu sichtbaren Veränderungen (beispielsweise Ausbleichen) und/oder Veränderungen der Materialeigenschaften, oft in Richtung einer Versprödung, kommt.
Lebende Organismen - wie auch der Mensch - verfügen über komplexe, bislang nur im Ansatz verstandene Reparatursysteme, die die meisten dieser Schäden rückgängig machen können. Aber auch hier sammeln sich die verbleibenden mikroskopischen Schäden an. Generell können niedere Lebewesen wie Bakterien sehr viel stärkere Strahlungsdosen als höhere Lebewesen wie Säugetiere ertragen. So kann das Bakterium Deinococcus radiodurans sogar im Kühlwasser von Kernreaktoren leben.
Strahlenschutzvorschriften regeln in den meisten Ländern den Umgang mit Strahlen und mit Stoffen, die ionisierende Strahlung abgeben, und setzen - meist sehr emotional umstrittene - Grenzwerte für die maximale Belastung (Strahlendosis) der Bevölkerung fest.
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