Kfz : Schaden Checkliste
Es passiert rund vier Millionen
mal im Jahr auf unseren Straßen: ein Unfall mit dem Auto. In den meisten
Fällen geht es dabei nur um Blechschäden. Aber wenn man dabei nicht aufpasst,
kann es eine Menge Ärger geben. Weil dadurch plötzlich ein zweiter Unfall
entsteht. Oder weil der Unfall-Gegner vielleicht nicht der allernetteste
Mensch ist. Und dann kann es richtig schön ins Geld gehen. Davor möchten wir
von der ApoRisk Sie nur zu gern bewahren. Deshalb haben wir hier ein paar
Tipps für Sie zusammengestellt, die Sie bei einem Unfall beachten sollten.
Am besten, Sie drucken sich diese Tipps gleich einmal aus und legen sie sich
ins Handschuhfach.
Im "Ernstfall" wissen Sie dann schneller, was zu tun ist und
bewahren einen kühlen Kopf.
Diese Hilfsmittel sollten Sie immer an Bord haben.
Vorgeschrieben sind eigentlich nur Verbandskasten und Warndreieck. Erst für
Kfz über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist eine zusätzliche Warnleuchte
erforderlich. Wir raten dennoch dazu, ständig eine dabei zu haben, um schwere
Folgeunfälle zu vermeiden.
-
Die folgenden Dinge müssen Sie zwar nicht dabeihaben - aber wir raten
ausdrücklich dazu.
- Ein Fotoapparat. Die einfachste
Kamera reicht. Sie sollte ein Blitzlicht haben. So können Sie immer sicher
beweisen, was sich abgespielt hat.
- Ein Stück Ölkreide. Zum Markieren
von Bremsspuren z.B. vor dem Fotografieren.
- Der "Europäische Unfallbericht".
Kostenlos bei uns zu haben. Vereinfacht den Papierkrieg enorm.
- Unsere Liste mit den Tipps zum
richtigen Verhalten am Unfallort: einfach ausgedruckt dabeihaben - das lässt
besonnener reagieren.
So sorgen Sie dafür, dass nicht noch mehr passiert.
- Als erstes: die Warnblinkanlage
einschalten.
- Warndreieck in ausreichender
Entfernung hinter der Unfallstelle platzieren. Auf Straßen mit schnellem
Verkehr wenigstens 100 Meter Distanz einhalten. Um sich selber dabei nicht zu
gefährden, bitte das Warndreieck in der Dunkelheit vor dem Körper tragen.
- Warnleuchte auf das Wagendach
stellen. Und zwar so, daß sie die herannahenden Fahrzeuge anblinkt.
- Kümmern Sie sich um die
Verletzten, benachrichtigen Sie Arzt oder Krankenwagen.
- Sofern nur ein "geringfügiger
Schaden" entstanden ist: die beschädigten Autos unverzüglich beiseite
fahren.
- Sich nicht in langatmige
Diskussion verwickeln lassen - der Schutz des eigenen Lebens hat Vorrang.
Auch vor jeder eigenen Unfallaufnahme. Gefahrenstelle so gut wie möglich
sichern und dann die Polizei rufen.
Polizei rufen - oder selber regeln?
In diesen Fällen sollten Sie immer die Polizei rufen:
- Hoher Sachschaden
- Manövrierunfähige Autos
- Der Unfall-Gegner weigert sich,
seine Papiere vorzuzeigen und seinen Haftpflicht- Versicherer zu benennen
- Der andere hat eine schwere
Verkehrssünde begangen - er ist zum Beispiel betrunken gefahren oder über ein
Stoppschild gebraust - bevor er Ihren Wagen gerammt hat.
Bei so genannten Bagatelldelikten wird die Polizei nur die Namen der
Beteiligten festhalten. Sie können in solchen Fällen zunächst einfach
versuchen, vernünftig miteinander zu reden und den Sachverhalt selbst zu
dokumentieren.
Beweismittel sichern: Notizen machen und fotografieren.
Notizen machen und fotografieren, damit Sie nicht unnötig in
"Beweisnot" kommen.
- Notieren Sie sich das amtliche
Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich
auch ruhig die Ausweispapiere zeigen.
- Notieren Sie sich die
Versicherungsgesellschaft und die Nummer des Versicherungsscheins.
- Falls das gegnerische Fahrzeug im
Ausland zugelassen ist: fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte.
- Bemühen Sie sich um die Sicherung
von Beweismitteln.
- Fotografieren Sie die Szene zuerst
in einer Übersicht. Es sollte erkennbar sein: Positionen der beteiligten
Fahrzeuge, Lichtmaste und Verkehrszeichen. Dann kommen die Nahaufnahmen:
fotografieren Sie die Beschädigungen des eigenen und des anderen Wagens, aber
auch auffällige Unfallspuren.
- Halten Sie Personalien und
Fahrzeugdaten des Unfall-Gegners schriftlich fest. Notieren Sie sich den
Unfallhergang und machen Sie sich noch eine kleine Skizze.
- Wenn es Zeugen zu Ihren Gunsten
gibt: gleich Name und Anschrift festhalten.
- Auch wenn Sie sich mit Ihrem
Unfallgegner über den Hergang völlig einig sind: unbedingt alle Fakten
notieren.
Bitte vermeiden Sie:
- ein Schuldanerkenntnis gegenüber
dem anderen abzugeben. Dann könnte es nämlich Probleme mit der
Schadenregulierung - auch Ihrer eigenen Ansprüche - geben.
- dass beschädigte Gegenstände ohne
unsere vorherige Zustimmung vernichtet oder repariert werden. Sie sind
Beweismaterial.
Bitte melden Sie uns den Schaden so schnell wie
möglich, am besten telefonisch:
Schließlich haben Sie in uns den Partner, der die Verhandlungen und
Abwicklungen für Sie übernimmt. Alle nötigen Informationen dazu geben Sie uns
ja mit Ihrer Schadenmeldung!
- Anzeige von Kleinschäden: Wenn Sie
einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt, selbst
regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst
anzeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.
"Unfallhelfer": lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen.
Abschleppdienste: lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen.
So genannte Unfallhelfer sind oftmals verblüffend schnell zur Stelle. Hier
ein paar Tips für den Umgang mit ihnen.
- Hüten Sie sich davor, eine so
genannte Abtretungserklärung oder ähnliches zu unterschreiben. Es kann
saftige Mehrkosten und andere Nachteile bedeuten.
- Seriös sind z.B. Firmen, die im
Auftrag der Versicherer arbeiten.
- Sind Sie Inhaber eines
Schutzbriefes? Dann sagen Sie es dem Fahrer. Und geben Sie ihm den Auftrag,
den Wagen zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt abzuschleppen.
- Bei größeren Entfernungen müssen
Sie in der Regel zuzahlen, auch als Schutzbrief-Inhaber oder schuldloser
Geschädigter.
Wer muss wen informieren?
Diese Leute müssen Sie unbedingt sofort in Kenntnis setzen:
- Den Haftpflicht- Versicherer des
Unfall-Gegners. Denn Sie müssen ja Ihre Ansprüche anmelden und das weitere
Vorgehen abstimmen. Rufen Sie einfach dessen örtliche Niederlassung an.
- Falls der Schadenschnelldienst der
gegnerischen Versicherung in Ihrer Nähe ist: gleich den Umfang des Schadens
feststellen lassen.
- Sie können den Wagen auch in Ihre
oder die nächstgelegene Werkstatt bringen. Sagen Sie der gegnerischen
Versicherung, dass sie den Schaden dort begutachten kann.
- Wurde eine Person schwer verletzt:
unbedingt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragen.
- Haftpflicht- Versicherer des
Schadensverursachers nicht bekannt? Sie können ihn beim Zentralruf der
Autoversicherer (Tel.: 0180-25026) erfragen. Dazu müssen Sie angeben: Ihre
eigene Anschrift, das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, den Namen des
Halters und das Unfalldatum.
- Der Schadensverursacher ist im
Ausland versichert? Melden Sie den Schaden an:
Deutsches Büro Grüne Karte
Postfach 101402
20009 Hamburg
Telefon: 040-33 44 00
Fax: 040-33 44 07040
- Der Unfallverursacher hat
Fahrerflucht begangen, ist nicht haftpflichtversichert oder hat den Schaden
vorsätzlich herbeigeführt? Wenden Sie sich an:
Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Telefon: 040-30 18 00
Fax: 040- 30 18 07070
- Für den Fall, dass der andere
Forderungen an Sie hat - oder dass Sie auf Ihre Vollkaskoversicherung
zurückgreifen müssen: bitte sofort uns informieren.
- Nicht für alle Unfallfolgen ist
übrigens die Haftpflicht- Versicherung allein zuständig. Oft müssen noch
andere Versicherungen - z.B. die gesetzliche Krankenversicherung, die Unfall-
Versicherung, die Schutzbriefversicherung etc. - informiert werden. Fragen
Sie uns auch in diesen Fällen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
- Informieren Sie auch Ihren
Rechtsschutzversicherer - falls Sie zusätzlich eine solche Versicherung
abgeschlossen haben. Denn vielleicht brauchen Sie die Zusage für die Beratung
durch einen Rechtsanwalt.
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