ApoRisk® Ratgeber | Gut informiert die richtigen Entscheidungen treffen!
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Die Bauherrenhaftpflicht heute
Nicht jeder Bauherr ist sich der Bauherrenhaftpflicht bewusst. Doch
jeder Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden sollte sich vor
Schadenersatzansprüchen und Schäden mit den entsprechenden Haftpflicht-
oder Gebäudeversicherungen absichern. Dabei ist zu beachten, dass der
Versicherungsschutz immer erst nach der Fertigstellung beginnt. Eine
Baustelle, oder Bauarbeiten sind in diesen Versicherungen nicht
eingeschlossen.
Auf der Baustelle gibt es jedoch viele Gefahren und
es kann schnell etwas passieren. Die oft verbreitete Meinung, wenn
Firmen beauftragt werden, ist keine zusätzliche Absicherung bzgl. der
Bauherrenhaftpflicht notwendig, ist falsch. Sie kann im Schadensfall
teuer werden. Der Grundstückseigentümer ist immer voll haftbar. Er ist
verantwortlich, dass die Baustelle genügend gesichert ist und keine
Gefahren ausgehen. Er ist auch verantwortlich, wenn trotz umfangreicher
Absicherung Personen oder insbesondere Kinder die Baustelle
unberechtigt betreten und Schaden erleiden - so zumindest sagt es die
Bauherrenhaftpflicht.
Eigentlich ist es unmöglich eine Baustelle gegen alle Gefahren zu sichern. Hier bietet nur eine Bauherrenhaftpflichtversicherung Sicherheit. Diese Versicherung sichert in der Bauphase bis zur Fertigstellung den Bauherren vor Haftpflichtansprüchen ab. Die Absicherung im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht sollte immer so hoch sein, dass sie im Schadensfall auch ausreichend ist. Eine Unterversicherung kann persönliche Zuzahlung bedeuten. Oft wird die Bausumme als Höchstgrenze angeboten.
Der Bauherr muss wissen, dass diese Versicherung bei eventuellen
Eigenleistungen für ihn keine Absicherung bietet. Er sollte eine extra
Versicherung für diesen Fall der Bauherrenhaftpflicht abschließen.
Wichtig ist, dass die Laufzeit des Vertrages so gewählt wird, dass er
erst endet, wenn alle Bauarbeiten abgeschlossen sind.
Einige
Versicherer bieten flexible Laufzeiten an, wo die Bauherrenhaftpflicht
nach Abschluss der Bauphase automatisch in eine Gebäudeversicherung
übergeht. Damit ist ein reibungsloser Übergang gesichert.

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