ApoRisk® Ratgeber | Gut informiert die richtigen Entscheidungen treffen!
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wer eine Immobilie bauen oder kaufen will, erwartet eine faire Gegenleistung für das viele Geld, das er zu zahlen bereit ist.
Doch zuvor muss der Vertrag mit dem Bauträger oder Verkäufer geschlossen werden. Der geschlossene Vertrag gibt dem Bauherren einen vermeintlich sicheren Rahmen, dennoch lauern für Bauherrn Vertragsfallen, die das Traumhaus schnell zum Albtraum werden lassen. Schließlich ist ein formal korrekter Vertrag nicht per se bauherrenfreundlich.
Der rechtliche Hintergrund beim Immobilienerwerb ist der erste Schritt zum Traumhaus. Für Bauherren sind zumeist folgende zentrale Fragen offen:
Und beim Kauf einer bereits erbauten Immobilie:
Die ApoRisk bietet die Prüfung von Bauträgerverträgen vor Vertragsabschluss auf schriftlichem Weg an. Ein spezialisierter Rechtsanwalt führt diese Vertragsprüfung durch. In seinem Antwortschreiben erläutert er die problematischen Klauseln und gibt Tipps zur Vertragsgestaltung. Der Wert eines „guten" Vertrags lässt sich nicht beziffern, die schlimmen Folgen eines nachteiligen Vertrags zeigen sich meist erst, wenn es schon zu spät ist und teure Prozesse verloren werden.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an 0800. 919
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besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu
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Mit der ApoRisk® steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits über 4.900 Apotheker Innen in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.
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