ApoRisk® Ratgeber | Gut informiert die richtigen Entscheidungen treffen!
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Hypothekenkunden, die von ihrer Bank nicht bestellte Gutachtertermine aufgedrängt bekommen, sollten sich nicht verunsichern lassen. Auch wenn die Besichtigung unter dem Vorwand bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften angekündigt wird, braucht das Kunden nicht zu kümmern - sie müssen nicht zustimmen.
Besonders dreist sind Fälle, in denen das Kreditinstitut bei unauffälligen Kunden, die ihre Verpflichtungen immer pünktlich erfüllen, auf eine Innenbesichtigung drängt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, gelassen zu bleiben. Solange die Raten pünktlich bezahlt werden, hat die Bank keinerlei rechtlichen Anspruch auf derartige Überprüfungen. Wer den unerwünschten Besichtigungstermin ablehnt, braucht deswegen auch keine Kündigung des Hypothekendarlehens zu befürchten.
Im Falle einer Neufinanzierung hingegen kann die Bank ihr Kreditangebot durchaus von einer Besichtigung der Immobilie abhängig machen. Allerdings darf sie die Kosten für ein solches Wertgutachten nicht dem Kunden in Rechnung stellen.
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