ApoRisk® Ratgeber | Gut informiert die richtigen Entscheidungen treffen!
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Die Berufshaftpflichtversicherungen decken all jene Schäden ab, die im Kontext der gesetzlichen Haftungspflicht bei der Ausübung des Berufes gegenüber Dritten oder auch gegenüber Sachen entstehen können. Bei berechtigten Ansprüchen kommen sie für die finanziellen Forderungen auf und schützen darüber hinaus vor Forderungen, die ungerechtfertigt oder gegebenenfalls überhöht sind.
Versichert sind hierbei bzgl. der Berufshaftpflicht die Personenschäden, zum Beispiel in Form von Schmerzensgeld oder Heilbehandlungskosten, weiterhin die Sachschäden, beispielsweise hierbei anfallende Kosten für die Wiederbeschaffung oder aber die Reparatur von Sachen und darüber hinaus die so genannten Vermögensschäden. Bei den Vermögensschäden geht es um die konkreten Folgen, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren können, wie etwa ein Verdienstausfall.
Berufshaftpflichtversicherungen sind in aller Regel nur bei bestimmten Berufen erforderlich, da üblicherweise der Arbeitnehmer über die Berufshaftpflichtversicherung seiner Firma versichert ist. Eine reguläre Betriebshaftpflicht beinhaltet jedoch keine Risiken, die ausschließlich auf Grund eines spezifischen beruflichen Profils gegeben sind.
Typische Berufsgruppen, die in der Regel auf Berufshaftpflichtversicherungen zurück greifen, sind zum Beispiel Psychologen, Rechtsanwälte (sind gesetzlich zu dieser Versicherung verpflichtet), Architekten und Ärzte (typisches Risiko: Behandlungsfehler). Haftpflichtschäden können für spezielle Berufsgruppen mit einer Gefährdung der Existenz einhergehen. Die Berufshaftpflichtversicherungen sind für konkrete Berufsgruppen jeweils individuell zugeschnitten und beinhalten versicherungsrelevante Punkte, die vor allem auf den spezifischen Beruf und die mit diesem verbundenen Risiken bzgl. der Berufshaftpflicht ausgerichtet sind.
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