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VergleichsrechnerKrankenversicherung

 

Eine Krankenversicherung erstattet für den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für Behandlung nach Unfällen, bei Erkrankungen und bei Mutterschaft. Sie ist Teil des Gesundheits- und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungssystems. In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob die Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder einer speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch geregelt.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie die Private Krankenversicherung (PKV). Grundsätzliche Unterschiede sind:


Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz

  • auf Basis weitgehend staatlich festgelegter Leistungen kalkuliert, der Leistungsumfang ist lt. SGB V auf „wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Leistungen" beschränkt 
  • nicht risiko-, sondern einkommensabhängig, 
  • beinhaltet eine Umverteilungskomponente, die die Bezieher mittlerer Einkommen zugunsten Geringerverdienender oder beitragsfrei Versicherter (z.B. Familienmitglieder) belastet, 
  • umlagefinanziert (d. h. es werden keine (Alters-) Rückstellungen für die höheren Kosten älterer Versicherter gebildet), 
  • nicht demographiegesichert (d. h. die Alterung der Bevölkerung führt zu tendenziell immer höheren Beitragssätzen).


In der
Privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsprämie

  • kalkuliert auf Basis individuell zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung vereinbarter Leistungen, 
  • risikobezogen und einkommensunabhängig, 
  • rücklagebildend (d. h. vorhersehbare Kostensteigerungen durch die Altersentwicklung innerhalb einer Tarifgruppe werden durch eine Rücklagenbildung gemindert),
  • demographiefest, da die Prämien jeweils für die versicherte Tarifgruppe berechnet werden und nur für diese risikogerechte Beiträge erhoben werden und Zahlungen erfolgen. Die Altersentwicklung wird sich auch in diesen Tarifgruppen in der Risikokalkulation niederschlagen und daher ebenso zu höheren Beiträgen führen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings nicht für alle im selben Maße,
  • tarifgruppenbezogen kalkuliert und damit vergreisungsgefährdet (d. h. sie beinhaltet nur einen Risikoausgleich innerhalb einer Tarifgruppe, aber keine Umverteilung mit weiteren Versichertengruppen im gleichen Versicherungsunternehmen).

Beide Versicherungsarten verhalten sich gleich bzgl. Kostensteigerungen in der medizinischen Versorgung und der zunehmenden Langlebigkeit der Bevölkerung.

In Deutschland sind 87 % der Krankenversicherten Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bzw. Krankenversicherung, 13 % sind privat krankenversichert (Stand 2009).

 

Geschichte


Die gesetzliche Krankenversicherung wurde als erste Leistung aus dem Bereich der Sozialversicherungen von Bismarck eingeführt, um die Arbeiterschaft für den Staat zu gewinnen.[2] Zunächst bestand die Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse nur für diese Bevölkerungsgruppe mit meist geringem Einkommen. Da zwei Drittel der Leistungen lohnabhängig waren, wurden die Beiträge lohnabhängig erhoben. Im Laufe der Zeit stieg der Anteil der lohnunabhängigen Leistungen stetig.

1911 erging das Versicherungsgesetz für Angestellte. Damit wurde die Mitgliederbasis ausgeweitet. Für die Zielgruppe der Personen mit höherem Einkommen sowie für Selbstständige entwickelten private Krankenversicherungsunternehmen Angebote mit niedrigem Einstiegsbeitrag. Dies gilt jedoch nur für jüngere Versicherte. Mit zunehmendem Alter der Versicherten steigen bei den privaten Versicherungen die Beiträge entsprechend dem zunehmenden Risiko dramatisch. Am höchsten sind sie ab dem Rentenalter.

 

Gesetzliche Krankenversicherung


Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des Solidarsystems. Anders als bei den privaten Versicherern zahlen alle Versicherten gleichermaßen, ob sie alt sind oder jung, dauerhaft krank oder gesund. Gesetzliche Grundlage ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V).

Die Versicherten erhalten Versicherungsleistungen in Form von Sachleistungen. Hierfür erhält der Versicherte eine Krankenversicherungskarte, die 2006 durch die Gesundheitskarte abgelöst werden sollte. Zu deren Einführung läuft seit einem Jahr ein Feldversuch in Trier, der sich nur mäßiger Beteiligung erfreut. Dabei steht wohl die Technik noch in den Kinderschuhen.

Die Versicherungspflicht gilt insbesondere für:

  • abhängig Beschäftigte (unterhalb gewisser Einkommensgrenzen), 
  • Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld II u.a.), 
  • Studenten, 
  • bestimmte Familienangehörige von Pflichtversicherten (siehe auch Familienversicherung).

Eine Sonderregelung für freischaffende Künstler und Publizisten ist die Künstlersozialversicherung.

Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern (Freiwillige Krankenversicherung), insbesondere für:

  • selbstständig Tätige, 
  • Bezieher von Einkünften über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und 
  • Personen nach dem Ende der Versicherungspflicht (geschiedene Ehepartner, Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld u.a.).


Siehe auch §§ 5, 9 und 10 des fünften Sozialgesetzbuches.

Sofern keine vorherige Pflichtversicherung bestand, können der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitreten

  • Selbstständige, 
  • Beamte, 
  • Asylbewerber und 
  • Sozialhilfeempfänger.

Seit 2005 besteht die Möglichkeit, dass Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger Versicherungskarten zu Abrechnungszwecken von einer gewählten Krankenkasse erhalten. Dies wird aus Steuer- und nicht aus Versicherungsmitteln bezahlt. (Siehe auch § 264 des fünften Sozialgesetzbuches.)

Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden bis Ende 2008 jeweils im Entstehungsmonat direkt an die angegebene Krankenkasse abgeführt, ab 1. Januar 2009 ist der Gesundheitsfonds der Empfänger der Geldleistung. Bisher erfolgen die Einnahmen nahezu ausschließlich aus Beiträgen, künftig wird nach Anzahl der Versicherten je Krankenkasse aufgeschlüsselt. Die Beiträge wurden bisher paritätisch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt. Der zum 1. Juli 2005 eingeführte Sonderbeitrag (Beitragssatz bis 2008: 0,9 %) wird von den Arbeitnehmern alleine getragen. Um die Beiträge und somit auch die so genannten Lohnnebenkosten zu begrenzen, sowie um die Versicherten zu motivieren, einen gesunden Lebensstil zu führen, müssen Versicherte Zuzahlungen leisten, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen. Der Begriff Zuzahlungen bezeichnet einen Eigenanteil von 10 % der Arzneimittelkosten je Verordnungszeile des ärztlichen Rezeptes, der Begriff Eigenanteil einen klar abgrenzbaren Anteil am Gesamtaufwand des Genesungsprozesses und der medizinischen Versorgung. Es gibt jedoch keine Untersuchung, die zeigt, dass Zuzahlungen die Versicherten zu einem gesünderen Verhalten verleiten oder das System billiger machen. Es kann auch sein, dass durch Zuzahlungen Krankheiten verschleppt werden und die Kosten im System steigen.

Zur Beurteilung von medizinischen Fachentscheidungen steht den Krankenkassen ein unabhängiger Ärztedienst zur Verfügung: MDK.

Ebenfalls wird eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Quartal erhoben, die bei Vorsorgeuntersuchungen und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) Impfungen, sowie allgemeiner Kontrolle beim Zahnarzt nicht erhoben werden darf.

Offiziell wegen der Deckelung der Arzneimittelausgaben durch den Spitzenverband der Krankenkassen, in Wahrheit wegen der Amortisierung der teuren Anschaffung medizinischer Geräte der Ärzte, werden sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) den Patienten privat in Rechnung gestellt. Diese müssen jedoch im Vorfeld mit dem Patienten abgeklärt sein und dürfen nicht aus heiterem Himmel abgerechnet werden.

Prospekt ApoSana Krankenversicherung

 

Private Krankenversicherung


In der privaten Krankenversicherung versichern sich vor allem Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören:

  • Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (siehe Tabelle); die Grenze bezieht sich auf das Jahresbruttogehalt und wird bei einem Einkommen von derzeit 44.550 € erreicht, 
  • Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss, da sie eine staatliche Beihilfe erhalten) und 
  • Selbstständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens.

In der privaten Krankenversicherung wird für jede versicherte Person ein separater Beitrag erhoben. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund der Faktoren Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand (bei Vertragsabschluss) und der zu erbringenden Leistung. Sollte sich der Gesundheitszustand während der Versicherungsdauer ändern, bleibt der Beitrag für den Versicherten deshalb unverändert. Beitragsanpassungen erfolgen für eine Tarifgruppe und nicht für den einzelnen Versicherten.

Aufgrund der allgemein höheren Lebenserwartung von Frauen und einer anderen Risikobewertung bei der Gesundheitseinschätzung zahlen Frauen in der Regel höhere Beiträge als Männer. Letzteres wird sich ab dem 1. Januar 2008, aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), welches am 18. August 2006 in Kraft getreten ist, leicht ändern, da unterschiedliche Behandlung bei den Beiträgen und Leistungen nur zulässig ist, wenn die PKV-Unternehmen den Nachweis erbringen, dass die Rechnungsgrundlagen beispielsweise für Männer und Frauen unterschiedlich sind. Dies gilt explizit nicht für Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten. Zur Vermeidung einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts sind die Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten zukünftig in den Beiträgen nicht mehr nur von Frauen zu tragen, sondern zu gleichen Teilen von Frauen und Männern.

In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Leistungserbringung nach dem Kostenerstattungsprinzip, das heißt, die Behandlung und die Therapie ist nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegeben, sondern kann vom Arzt, in Abstimmung mit dem Patienten, weitgehend frei bestimmt werden. Der Arzt stellt seine Rechnung dann nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Die Rechnung stellt der Arzt dem Patienten, da dieser sein Vertragspartner ist. Behandlungskosten eines Arztbesuches werden im Rahmen einer eventuellen Selbstbeteiligung (ab 1. Januar 2009 bis zu 5000 € im Jahr) vom Versicherungsnehmer übernommen. Der darüber hinausgehende Betrag wird dem Versicherungsnehmer von der Krankenversicherung erstattet, der Versicherungsnehmer bezahlt daraufhin den Arzt. Bei einer Krankenhausbehandlung rechnet das Krankenhaus im Normalfall direkt mit der Krankenversicherung ab, da der Versicherte durch seine Unterschrift auf der Versichertenkarte alle Ansprüche gegenüber der Krankenversicherung an das Krankenhaus abgibt. In der Apotheke geht der Versicherte meist in Vorleistung, da wenige Apotheken Medikamente auf Rechnung verkaufen.

 

Krankenversicherung im Rentenalter


Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie in der zweiten Erwerbslebenshälfte zu mindestens 90% der Zeit gesetzlich krankenversichert waren. Sie können die Krankenkasse frei wählen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Stellung des Rentenantrags (§ 186 Abs. 9 SGB V).

Während es bis 1997 noch einen einheitlichen Beitragssatz für alle Rentner gab, ist für krankenversicherte Rentner nunmehr der allgemeine Beitragssatz ihrer jeweiligen Krankenkasse maßgeblich (§ 247 Abs. 1 SGB V), der je zur Hälfte von dem Rentner und dem Rentenversicherungsträger zu tragen ist (§ 249 a SGB V). Neben dem Beitrag müssen Rentner den Zusatzbeitrag von 0,9% nach § 241 a SGB V zahlen, den sie jedoch allein tragen müssen.

Auch von Versorgungsbezügen, die neben oder anstelle der gesetzlichen Rente bestehen, müssen Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden (§ 229 SGB V). Diese muss der Empfänger der Versorgungsbezüge allein tragen (§ 250 SGB V).

Seit 2004 sind Rentner bei Medikamenten zuzahlungspflichtig, wie alle gesetzlich Versicherten.

» Unterschiede zwischen GKV und PKV
» Gesetzliche Krankenversicherung

 

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Leistungen

Die Qual der Wahl - Wie finden Sie die richtige Krankenversicherung?

 

Die passende Versicherung auszuwählen, wird immer schwieriger. Unüberschaubar viele Versicherungen werben mit mehr oder weniger seriösen Angeboten um Kunden. Der Ruf von Versicherungsvertretern ist alles andere als gut. Sind Sie nicht auch verunsichert, ob Sie vollständig und richtig informiert sind, ob Sie lückenlos abgesichert sind und  ob Ihre Prämie angemessen ist, kurz, ob Sie das optimale Angebot erhalten? Wir beraten Sie unabhängig und kompetent!


Auf den Partner kommt es an


Bei der Auswahl Ihrer Krankenversicherung sollten Sie nicht nur die Leistungen und die Beiträge auf den Prüfstand stellen, sondern auch die Gesellschaft, bei der Sie sich versichern wollen. Denn von deren Finanzkraft, deren Rücklagen und deren Kostenstruktur  hängt nicht nur Ihre aktuelle Prämie und deren zukünftige Entwicklung ab, sondern auch, ob Ihr Schadensrisiko auch langfristig sicher abgedeckt ist.

Durch unsere umfassende Zusammenstellung von Informationen zu Versicherungen und deren Produkten sorgen wir für mehr Transparenz. Zwar bleibt die Qual der Wahl bestehen, doch Sie wählen auf einer sicheren Informationsgrundlage, mit genauen Kenntnissen über den Versicherungsumfang, die Leistungen im Schadensfall und die Bonität Ihres Partners. Wir liefern Ihnen eine solide Basis für Ihre Entscheidung!


Der Weg zur richtigen Entscheidung


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Unabhängig und kompetent

Unsere Aufgabe als unabhängiger Versicherungsmakler ist es, einen auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmten Preis- und Leistungsvergleich durchzuführen. Neben unzähligen Tarif- und Leistungskombinationen spielen für uns auch Faktoren wie langfristige Beitragsstabilität oder die Bonität und Sicherheitsrückstellungen der Gesellschaften eine entscheidende Rolle.
Unverbindlich und Kostenfrei
Sie erhalten von uns eine kostenlose und unverbindliche Analyse verschiedener privater und gesetzlicher Krankenversicherungen sowie Empfehlungen, welche Versicherer Ihre Erwartungen und Bedürfnisse an eine Krankenversicherung optimal erfüllen. Nutzen Sie durch unseren Vergleich die Möglichkeit, viel Geld zu sparen und sich dennoch deutlich besser abzusichern.


Richtig und rechtzeitig kündigen

Wer seine Krankenversicherung wechseln will, ist gut beraten, sich frühzeitig darum zu kümmern. Haben auch Sie es versäumt, sich im letzten Jahr rechtzeitig darum zu kümmern? Handeln Sie rechtzeitig, um in den Genuss verbesserter Leistungen bei günstigeren Beiträgen zu kommen. In der Regel ist eine private Krankenversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres sowie bei jeder Beitragserhöhung kündbar. Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können mit einer Frist von zwei vollen Monaten kündigen.

Wichtig ist, dass Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz erst dann kündigen sollten, wenn Sie bereits die Annahmebestätigung oder die Police Ihrer neuen Versicherung erhalten haben. Da sich das Annahmeverfahren je nach Versicherer und Ihres Gesundheitszustandes über mehrere Wochen, sogar Monate hinziehen kann und Sie, wie erwähnt eine 3-monatige Kündigungsfrist haben, sollten Sie ca. 6 Monate vor dem geplanten Wechsel die Initiative ergreifen.


Mit der richtigen Strategie zu einer vernünftigen Absicherung bei Krankheit.

Prospekt ApoSana Krankenversicherung


Gesetzlich oder Privat?
Dies ist nur die erste Frage!

Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können sich jederzeit für die private Krankenversicherung entscheiden. Das betrifft alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungs-pflichtgrenze von 4.050 EUR pro Monat (Stand 2009) sowie Selbstständige und Beamte einkommensunabhängig. Angestellte und Arbeiter, deren Entgelt unter dieser Grenze liegt, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können ihren Schutz durch private Zusatzversicherungen verbessern.


Lohnt der Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung?

Pauschal lässt sich sagen, dass sich ein Wechsel meist nur in den ersten 10 Jahren lohnt. Sollten Sie bereits länger bei einer Privaten Krankenversicherung versichert sein, rechnet sich ein Wechsel wegen der gebildeten Altersrückstellungen nur selten. Dennoch lohnt sich ein detaillierter Vergleich.


Wechsel in einen anderen Tarif Ihrer Privaten Krankenversicherung?

Lohnt sich ein Wechsel zu einer anderen Privaten Krankenversicherung nicht, können wir dennoch für Sie Prämie und Absicherung optimieren. Wir beraten Sie ausführlich und helfen Ihnen Ihre laufenden Ausgaben zu reduzieren und Ihren bestehenden Schutz effizienter zu gestalten.


Welche Gesetzliche?

Gerne helfen wir Ihnen als Mitglied einer gesetzlichen Kasse auch bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung. Sie können so bei gleichen Leistungen bis zu 400,- EUR im Jahr sparen und dieses Geld zum Beispiel in Ihre private Krankenzusatzversicherung investieren.


Private Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Mit einer privaten Zusatzversicherung können Sie auch bei weiteren Leistungseinschränkungen der gesetzlichen Krankenkassen sicher sein, dass Ihre medizinische Versorgung auf höchstem Niveau bleibt.

Im Gegensatz zu gesetzlichen Kassen sind die Leistungen von privaten Krankenversicherungen garantiert und können, einmal abgeschlossen, nicht gekürzt werden. Eine private Krankenzusatzversicherung besteht aus verschiedenen Leistungs-bereichen, die sich frei zu der von Ihnen gewünschten Absicherung zusammenstellen lassen.

Kombinieren Sie frei nach Ihren Bedürfnissen Leistungen für Zahnersatz und Inlays, Brillen, Kontaktlinsen, Urlaubskrankenschutz, Behandlung beim Heilpraktiker und natürlich die Chefarztbehandlung. Ziehen Sie auch eine private Pflegeversicherung in Ihre Überlegungen mit ein.

Lassen Sie sich ausführlich und unabhängig beraten, wir finden aus den über 700 Tarifen in Deutschland das passende Angebot zur individuellen Absicherung Ihrer Gesundheit.


Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur Krankenversicherung

 

Unsere Verpflichtung für Ihre Zukunft und Sicherheit


Unabhängig und kompetent

Als unabhängiges Unternehmen nehmen wir Ihre Interessen als Apotheker In wahr. Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen darauf, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf langfristige Sicherheit, indem Versicherungsverträge ausschließlich bei namhaften Versicherungsgesellschaften speziell mit Gruppen- und Rahmenverträgen platziert werden.

Professionelles Risiko-Management
In den einzelnen Versicherungssparten ergeben sich zum Teil sehr unterschiedliche Leistungsbedingungen. Bei unseren Vorschlägen achten wir insbesondere auch darauf, dass neben einem günstigen Preis ein guter und umfangreicher Versicherungsschutz erreicht wird. Mit modernster Software und unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Sie das beste Angebot.

Prämien

Lohnt sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung?

 

Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig vom Einkommen in eine private Krankenversicherung wechseln. Angestellte und Arbeitnehmer können sich privat versichern, wenn das Einkommen über der Einkommensgrenze von 49.500 Euro jährlich oder 4.125 monatlich liegt. Abhängig von der gewählten Tarifkombination sind möglich:

  • Behandlung als Privatpatient 
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl 
  • Einbettzimmer, Chefarzt-Behandlung 
  • Volle Kostenerstattung bei Zahnersatz 
  • Keine Zuzahlung auf Medikamente und Heilmittel (z.B. Massagen) 
  • Erstattung für Sehhilfen (Kontaktlinsen, Brillen)

 
Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoRisk in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.

Namhafte Standesorganisationen_Rahmenvertrag

Vorteile der Gruppenversicherung sind:

  • Ermäßigte Beiträge im Vergleich zur Einzelversicherung
  • Keine Wartezeiten (sofortiger Versicherungsschutz)
  • In der Regel Annahmegarantie
  • Gleiche Bedingungen auch für Familienangehörige

 

Aufgrund der zahlreichen Tarifvarianten ist ein Preisvergleich oft nur schwer möglich. Vor Abschluss der Versicherung sollten Sie daher möglichst klar skizzieren, welchen Absicherungsbedarf Sie tatsächlich haben.

Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.

Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden, sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so oft unter den Tisch fällt.

Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.

* Unsere Referenzen weisen wir Ihnen produktbezogen gerne im Einzelnen nach.

 

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