Beiträge
Die PKV erhebt, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), einkommensunabhängige Versicherungsprämien.
Der Anfangsbeitrag richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Geschlecht - Frauentarife sind aufgrund der höheren Lebenserwartung
und einer anderen Risikoeinstufung teurer. Ab dem 1. Januar 2008 sind
Kosten für Geburten und Schwangerschaftsvorsorge aufgrund des AGG
auf Männer und Frauen zu verteilen. Ab dem 21. Dezember 2012 müssen die
Beiträge neuer Tarife unabhängig von dem Geschlecht sein
(Unisex-Tarif); intern darf weiterhin geschlechtsabhängig kalkuliert
werden.
- Eintrittsalter der versicherten Person.
- Berufsgruppe - z. B. gibt es für Angehörige des öffentlichen Dienstes Vergünstigungen, für manche Berufe auch Risikozuschläge
- Tarifliche Leistungen - Höhere Leistungen (z. B. Chefarzt-Behandlung) ergeben einen höheren Beitrag.
- Gesundheitszustand - Entsprechende Vorerkrankungen führen zu:
- Risikozuschläge sind meist prozentuale Aufschläge auf den
Normalbeitrag. Diese können unter Umständen - jedoch nur auf Antrag des
Versicherungsnehmers - je nach Gesundheitszustand nach geraumer Zeit
überprüft und gegebenenfalls reduziert werden.
- Leistungsstaffelung - Der Versicherer gewährt, zumeist im
Zahnersatzbereich, eine in den ersten Versicherungsjahren gestaffelte,
summenmäßig begrenzte Erstattung.
- Leistungsausschlüsse schließen die Behandlungskosten für die Diagnose einer bestimmten Vorerkrankung aus.
- Ablehnung -
Private Krankenversicherer können im Gegensatz
zur GKV einen Antragsteller aufgrund seines Gesundheitszustandes auch
ganz ablehnen (eine Ausnahme ist die Nachversicherung eines
Neugeborenen).
Besteht für ein Elternteil seit mindestens drei Monaten eine
Vollversicherung, muss das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten ab dem
1. des Geburtsmonats unabhängig von seinem Gesundheitszustand ohne
Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vom Versicherer akzeptiert
werden (Kontrahierungszwang). Dies gilt in ähnlicher Form auch bei
Adoption; hier kann jedoch ein Risikozuschlag von bis zu 100 % erhoben
werden.
- Kontrahierung aufgrund gesetzlicher Regelung - Seit dem 1.
Juli 2007 müssen unversicherte Personen auch mit risikoerheblichen
Vorerkrankungen ohne Beitragsaufschlag in den modifizierten
Standardtarif (seit 1. September 2009 "Basistarif") aufgenommen werden.
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