Kleines Lexikon zur Rechtsschutzversicherung

 

Ausschlüsse: Diese Ereignisse sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, zum Beispiel Baurechtsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus dem Kartell- oder Wettbewerbsrecht oder vor internationalen Gerichtshöfen.

Beitragsangleichung: Wenn im Vertrag vereinbart, kann sich der Beitrag während der Laufzeit erhöhen oder auch vermindern.

Bußgelder: Geldstrafen, aus einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, die der Versicherte selbst aufbringen muss.

Erfolgsaussichten: Bevor der Versicherer das Kostenrisiko übernimmt, prüft er, ob der Rechtsstreit Chancen auf Erfolg hat.

Geltungsbereich: Bezeichnet die Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt. Verträge nach den Versicherungsbedingungen ARB 2000 haben zeitlich begrenzt weltweite Gültigkeit.

Risikoveränderung: Wenn sich das versicherte Risiko verändert, zum Beispiel das versicherte Auto verkauft wird oder sich der Kunde selbständig macht, muss dies der Versicherung gemeldet werden.

Versicherungssumme: Die Rechtsschutzversicherung trägt Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.

Vorsätzliche Straftaten: In diesen Fällen, zum Beispiel bei Beleidigung, Diebstahl oder Betrug, gibt es keinen Versicherungsschutz.

Vorvertraglichkeit: Wenn sich der Anlass für den Rechtsstreit vor dem vertraglichen Beginn der Versicherung ereignet hat, wird kein Versicherungsschutz gewährt.

Wartezeit: Für einige Leistungsbausteine gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Dies bedeutet, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn, also innerhalb der Wartezeit, ereignet hat.

 

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