ApoVita® | Kapital fürs Alter bilden und Ihre Familie finanziell absichern
Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall - meist Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) - an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.
Als Lebensversicherungen werden nur Individualversicherungen bezeichnet; die hiervon klar zu trennende Sozialversicherung sichert ähnliche Risiken ab, die aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruhen.
Lebensversicherungen zählen zu den Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Sie werden fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle.
Je nach vertraglicher Vereinbarung kann neben oder statt Tod oder Erleben auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.
Insbesondere wird die (private) Rentenversicherung als reine Erlebensfallversicherung auch zur Lebensversicherung gezählt und nicht nur Todesfallversicherungen. Sie wird versicherungstechnisch genauso kalkuliert und betrieben. Als Leistung einer Rentenversicherung wird eine regelmäßige Zahlung seitens des Lebensversicherers fällig, daher der Name „Rentenversicherung". Es gibt noch andere Erlebensfallversicherungen, die aber auf dem deutschen Markt keine Bedeutung haben.
Lebensversicherungen, wie sie in Deutschland angeboten werden, lassen sich nach verschiedenen Kriterien in Grundformen einteilen oder sind Kombinationen von diesen:
Unterscheidung nach dem Versicherungsfall
Unterscheidung nach der Kapitalbildung
Unterscheidung nach der Art der Versicherungsleistung
Unterscheidung nach Förderbarkeit durch spezifische staatliche Förderverfahren
Bei diesen Einteilungen ist zu beachten, dass ein einzelner Lebensversicherungsvertrag kompliziert gestaltet sein kann und jeweils mehrere Grundformen kombinieren kann. So gibt es Verträge, die sowohl Kapital- als auch Rentenleistungen vorsehen; es können auch Todesfall- und Erlebensfallkomponenten im Vertrag vereint sein.
Daneben werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten. Die bedeutendste ist dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung, die in diesem Zusammenhang als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Abkürzung BUZ) bezeichnet wird. Weitere Zusatzbausteine sind die Unfalltod-Zusatzversicherung, bei der ein Mehrfaches der einfachen Todesfallleistung für den Fall des Unfalltodes versichert wird, und Pflegeversicherungsleistungen.
Kapitalbildende Lebensversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie, meist neben sehr unsicheren Leistungen, auch sichere oder fast sichere Leistungen vorsehen. Diese sicheren oder fast sicheren Leistungen müssen für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Der Versicherer muss also für jeden einzelnen Vertrag das zur (fast) sicheren Leistung benötigte Kapital bis zu der Fälligkeit der Leistung bilden. Nur unsichere Leistungen können nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden, wo die wenigen Leistungsfälle aus den Beiträgen der nicht Betroffenen bezahlt werden. Kapitalbildende Versicherungen sind also solche, die wegen der hohen Wahrscheinlichkeit der Leistungsfälligkeit einen wesentlichen Sparprozess beim Versicherer erfordern. Diese Beschreibung zeigt aber zugleich, dass es keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen kapitalbildenden Versicherungen und anderen gibt, sondern es sich um eine traditionelle Unterscheidung. Versicherer müssen für alle Versicherungen Kapital bilden, als kapitalbildend werden diejenigen bezeichnet, für die dies in einem besonders hohen Umfang gilt.
Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Da auf jeden Fall eine Leistung erbracht wird, nämlich entweder bei Tod vor oder Erleben des Vertragsendes, muss die mindestens zu erbringende Leistung vom Versicherer für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Stirbt der Versicherte aber sehr früh, kommt es zu einer wesentlich höheren Leistungspflicht als der bisher angesparte Betrag, die nur nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden kann.
Die gemischte Lebensversicherung in ihren verschiedensten Formen, auch z. B. fondsgebunden, ist in vielen Ländern die vorherrschende Form der Lebensversicherung. In Deutschland führte unter anderem die in der Vergangenheit günstige steuerliche Behandlung der Erträge zu deren Erfolg. Bei Vertragsbeginnen ab dem 1. Januar 2005 sind die in Auszahlungen von Lebensversicherungen enthaltenen Kapitalerträge allerdings nicht mehr steuerfrei sondern nur noch steuerbegünstigt.
Die deutsche Form der kapitalbildenden Lebensversicherung ist vorrangig zur langfristigen und sicherheitsorientierten Geldanlage, insbesondere für die Altersvorsorge gedacht und auf dieses Ziel optimiert.
Auch die aufgeschobene Rentenversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung. Bei vorzeitigem Tod wird meist wenigstens die Summe der bisher gezahlten Beiträge als Todesfallleistung gezahlt, so dass traditionelle Rentenversicherungen kein tatsächliches Todesfallrisiko beinhalten, sondern ein Erlebensfallrisiko. Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine gewisse Zahl von Rentenzahlungen erfolgt, da ein vorheriger Tod unwahrscheinlich ist. Daher müssen diese Renten für jeden einzelnen Vertrag angespart werden. Die weiteren Rentenzahlungen werden dann immer unwahrscheinlicher, so dass die Finanzierung nach dem Versicherungsprinzip schleichend gegenüber dem Ansparen Vorrang erhält. Bei zufällig sehr langem Leben ergeben sich aber wesentlich höhere Gesamtleistungen, als tatsächlich Beiträge gezahlt wurden.
In allen Fällen, wo Kapitalerträge nur im Rahmen von Rentenzahlungen zufließen, werden diese nur nach Ertragswert der Rente, ohne Rücksicht auf gegebenenfalls schon vor Beginn der Rentenzahlung in der Aufschubzeit erzielte Kapitalerträge versteuert. Damit bleiben im Ergebnis Kapitalerträge aus der Aufschubzeit, also der Vertragslaufzeit vor dem Rentenbeginn, steuerfrei. Häufig besteht das Wahlrecht, sich den Gegenwert der Rente, die sogenannte Kapitalabfindung, in einem Betrag auszahlen zu lassen (Kapitalwahlrecht). Für diesen Fall gelten die gleichen steuerlichen Regeln, wie für die gemischte Lebensversicherung. Inzwischen gibt es auch gemischte Rentenversicherungen, bei denen unter Einräumung eines Kapitalwahlrechts im Erlebensfall kein Kapital sondern standardmäßig eine Rente gezahlt wird, im Todesfall während der Aufschubzeit aber eine Todesfallleistung in der vereinbarten Höhe bei Tod gezahlt wird. Diese Verträge haben während der Aufschubzeit Todesfall-, danach Erlebensfallcharakter.
Vor allem die Riester-Rente und Rürup-Rente werden steuerlich gefördert, insbesondere auch mit staatlichen Zulagen. Dann besteht allerdings kein Kapitalwahlrecht; auch verbietet es das Alterseinkünftegesetz, diese geförderten Verträge zu beleihen, auf andere zu übertragen und diese vor dem vollendeten 60. Lebensjahr zu verwerten. Siehe auch Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgabenabzug, Altersvorsorgezulage. Nur unter diesen Aspekten sollten die Nachsteuer-Renditen mit anderen Anlagen zu verglichen werden.
In Österreich wird die gemischte Lebensversicherung (wie auch die fondsgebundene Lebensversicherung) als Ab- und Erlebensversicherung bezeichnet.
Die gemischte Lebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen:
Will man die kapitalbildende Lebensversicherung in verschiedene Ausprägungen und Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen und Versicherungsformen zu trennen. Versicherungstechnisch gehören beispielsweise die Erbschaftsteuer-, die Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Versicherungsform und unterscheiden sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende technische Unterteilung:

In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
... fragen Sie uns!
Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.
Klassischer Schutz mit Spareffekt
Absichern oder sparen -
diese Frage müssen Sie sich mit uns nicht mehr stellen. Wir bieten
Ihnen beide Optionen kombiniert in einem Produkt! Mit unserer
klassischen Kapitalversicherung schützen Sie zuverlässig Ihre Familie
und sorgen gleichzeitig für das Alter vor. Oder bauen Sie sich auch mit
50 Jahren noch ein zusätzliches Finanzpolster für den Ruhestand auf.
Mit günstigen Beiträgen machen wir Ihnen die Entscheidung extra-leicht.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Schon gewusst? So nutzen Sie den Steuerbonus:
Wenn Ihr Vertrag fällig wird...
... nach einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren
... und nach Erreichen des 60. Lebensjahrs,
bleibt die Hälfte der Erträge aus der Kapitalversicherung einkommenssteuerfrei!
Die klassische Kapitalversicherung ist die richtige Wahl,
... Sicherheit geht vor: Zuerst sich und seine Familie in der „Ansparphase“ absichern
Ihre gesamte Altersvorsorge basiert darauf, dass Sie bis zu Ihrem geplanten Ruhestand Geld auf die Seite
legen – im Wesentlichen ist dies Lohn aus Ihrer Tätigkeit als
Apothekerin oder Apotheker. Doch was, wenn Sie wegen Unfall oder
Krankheit für längere Zeit nicht mehr arbeiten können? Hier gibt es
Möglichkeiten, wie z.B. dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auch
die Beitragszahlung für Ihre Rentenversicherung übernimmt.
... Persönlicher Risikomix: Ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Rendite
Bei
der Geldanlage müssen Sie sich immer entscheiden. Entweder Sie gehen
auf Nummer sicher und nehmen dafür geringere Renditen in Kauf, oder Sie
wählen Produkte mit höheren Renditechancen, die dann allerdings auch
ein höheres Risiko mit sich bringen. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je
weiter der Zeitpunkt Ihres Renteneintritts enfernt liegt, je mehr
Risiko können Sie heute eingehen. ApoRisk
berät Sie mit Unterstützung modernster Software um Ihr persönliches
Rendite-Risikomix zu ermitteln.
... Stabilität durch Streuung: Unterschiedliche Instrumente optimal
aufeinander abstimmen
Bei Ihrer Altersversorgung sollten Sie nicht alles auf eine Karte setzen. Durch
den Einsatz von verschiedenen Instrumenten zur privaten Altersversorgung, wie
Lebens- und Rentenversicherungen, Investmentfonds oder Immobilienerwerb,
erreichen Sie eine gute Risikostreuung. ApoRisk® hat die komplette Bandbreite dieser
Produkte bei sich im Programm, und kann Sie so objektiv beraten und die
verschiedenen Anlageformen optimal aufeinander abstimmen.
... Rendite nach Steuern: Nutzen Sie die Möglichkeiten staatlicher Förderung
voll aus.
Der Staat unterstützt Sie bei Ihrer Altersversorgung. Doch je nach Anlageform
oder Berufsstatus kann diese Unterstützung unterschiedlich hoch ausfallen. Was
Sie hierbei immer im Auge behalten sollten ist die Rendite nach Steuern.
Bereits ein zehntel Prozentpunkt kann über Anlagezeiträume von 30 Jahren ein
beträchtliches Sümmchen ergeben.

Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur Kapital-Lebensversicherung
Beim
Vermögensaufbau für Ihre private Altersvorsorge stehen Sie immer vor der
Entscheidung: Rendite oder Sicherheit. Die Antwort: Ihr Anlageerfolg ist eine
Frage der Balance. Bereits ein Prozent mehr Rendite pro Jahr macht bei einem
Anlagehorizont von 20 Jahren und mehr, wie er bei der Rentenvorsorge üblich
ist, ein kleines Vermögen aus.
Doch gerade wenn es um die Absicherung im Alter geht, will man
verständlicherweise kein Risiko eingehen. Klar ist, es gibt keinen Königsweg.
Deshalb bieten wir Ihnen innovative Produktkonzepte, die auf Ihre individuellen
Anlageziele und Ihre Risikoeinstellung angepasst sind - Individuell, flexibel,
chancenreich und durchdacht.
Analyse
Ihrer individuellen Situation
Mit unserer Vorsorgeanalyse bieten wir Ihnen schnell und direkt einen Ausblick
auf Ihre persönliche Vorsorgesituation in der Zukunft. Und das übergreifend für
die Bereiche Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, sowie die Berufsunfähigkeits-
und Pflegeabsicherung. Denn gerade bei der Altersvorsorge gilt - Je
individueller und flexibler, desto besser.
Unabhängig
und kompetent
Als unabhängiges Unternehmen nehmen wir Ihre Interessen wahr. Wir sind an keine
Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen darauf, dass das
Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf langfristige Sicherheit, indem
Versicherungsverträge ausschließlich bei namhaften Versicherungsgesellschaften
speziell mit Gruppen- und Rahmenverträgen platziert werden.
Professionelles
Risiko-Management
In den einzelnen Versicherungssparten ergeben sich zum Teil sehr
unterschiedliche Leistungsbedingungen. Bei unseren Vorschlägen achten wir
insbesondere auch darauf, dass neben einem günstigen Preis ein guter und
umfangreicher Versicherungsschutz erreicht wird. Mit modernster Software und
unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Sie das beste Angebot.
Wir freuen
uns, dass Sie die Leistungen der klassischen Lebensversicherung überzeugen.
Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoRisk® in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.

Vorteile der Gruppenversicherung sind:
Aufgrund der zahlreichen Tarifvarianten ist ein Preisvergleich oft nur schwer möglich. Vor Abschluss der Versicherung sollten Sie daher möglichst klar skizzieren, welchen Absicherungsbedarf Sie tatsächlich haben.
Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.
Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der
Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur
die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden,
sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so
oft unter den Tisch fällt.
Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders
günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner
Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das
Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist
eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die
Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu
finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.
* Unsere Referenzen weisen wir Ihnen produktbezogen gerne im Einzelnen nach.
Nutzen Sie unsere
Erfahrung und rufen Sie uns an 0800. 919 0000 oder
faxen Sie uns unter 0800. 919 66666, besonders dann, wenn Sie weitere
Informationen oder
Antragsformulare zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits über 4.900 Apotheker Innen in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.
Nehmen Sie doch für Ihren Wechsel einfach unseren Beratungs-Service in Anspruch!
Rufen Sie uns an 0800. 919 0000 oder faxen Sie uns 0800. 919 6666
Oder senden Sie uns eine E-Mail: info@aporisk.de
Wir freuen uns darauf, Sie bald als einen zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen!
Informationen zum Datenschutz.
Bei der elektronischen Speicherung von Daten, werden von uns die Richtlinien des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) beachtet. Zum 01.07.1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen unter anderem personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Person gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Durch betätigen der Eingabeschaltflächen "Abschicken" oder "Senden" in unseren Formularen erklären Sie sich damit einverstanden.
Sie haben ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß § 3 Abs. 6 des (TDDSG) Teledienstedatenschutz-Gesetzes.
Alle Informationen die wir erhalten, werden nur in unserem Hause bearbeitet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt, wenn überhaupt, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen.
Es findet bei uns kein Adressenhandel bzw. auch kein Adressenverkauf statt!
Das garantiere ich als geschäftsführender Gesellschafter der ApoRisk GmbH
Arslan Günder
Im Download-Bereich können Sie alle Produktformulare und Dokumente einfach herunterladen und ausdrucken. Das geht schnell und spart Zeit und Geld.
» Angebot/Antrag
::
» Prospekt
:: ApoVita® ZukunftsVorsorge
:: ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben
» Kleingedrucktes/Bedingungen
::
» Informationen
:: Versicherungslexikon
:: So sicher ist Ihre Lebensversicherung - Topanbieter im Test (FocusMoney)
In diesem Bereich können Sie viele Formulare bzw. Dokumente - z. B.
unsere ApoRisk-Prospekte - einsehen,
herunterladen sowie ausdrucken.