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Investment-Fonds


Für Ihre Vermögensplanung ist die Anlage in Investmentfonds eine attraktive Alternative zu anderen Anlageformen. Das Anlagevermögen wird von professionellen Fondsmanagern verwaltet, die für Sie Erfolg versprechende Wertpapiere auswählen. Und da ein Fonds in viele verschiedene Wertpapiere investiert, wird das Risiko bei Kursschwankungen einzelner Wertpapiere minimiert. Vertrauen Sie also der Kompetenz unserer Finanz-Experten.


Offener Investmentfonds


Ein Offener Investmentfonds, kurz als Fonds bezeichnet, ist eine Form der Geldanlage. Eine Investmentgesellschaft (deutscher Fachbegriff: Kapitalanlagegesellschaft) sammelt das Geld der Anleger, bündelt es in einen Investmentfonds und investiert es in unterschiedlichen Anlagebereichen. Es existiert keine Begrenzung des Fondsvermögens und der Zahl der Anteilscheine. Die Anteilscheine können in der Regel an jedem (Börsen-)Tag gehandelt werden. Anders als bei Aktien steht der Preis, zu dem das Geschäft ausgeführt wird, in der Regel jedoch erst einen oder mehrere Tage nach der Kauf- oder Verkaufsorder fest. Das Geld im Fonds wird nach vorher festgelegten Anlageprinzipien z. B. in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt. Investmentfonds müssen bei der Geldanlage den Grundsatz der Risikomischung beachten, das heißt es darf nicht das gesamte Fondsvermögen in nur eine Aktie oder nur eine Immobilie investiert werden. Durch die Streuung des Geldes auf verschiedene Anlagegegenstände wird das Anlagerisiko reduziert.

Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Bei Offenen Immobilienfonds gilt eine juristische Besonderheit: Hier ist die Investmentgesellschaft formal Eigentümerin des Fondsvermögens, und wird deshalb als Eigentümerin der Immobilien ins Grundbuch eingetragen.

Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird professionell verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft. Das Sondervermögen steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen oder Verluste.


Geschlossener Investmentfonds


Das Gegenstück zu offenen Investmentfonds sind geschlossene Fonds (engl. closed-end Fonds). Sie unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit, jederzeit Anteile handeln zu können. So muss eine Investition in der Regel während des Platzierungszeitraums erfolgen, auch eine Rückgabe von Anteilen ist nicht oder nur beschränkt möglich.

In rechtlicher Hinsicht unterscheiden sich offene und geschlossene Fonds in Deutschland dadurch, dass es nur für offene Investmentfonds eine spezielle Regelung gibt, nämlich das Investmentgesetz (InvG). Deutsche geschlossene Fonds werden meist als Gesellschaften, z. B. GmbH & Co KG ausgestaltet und unterliegen den allgemeinen Regelungen für die jeweilige Gesellschaftsart.

Offene Fonds und die Kapitalanlagegesellschaften, die sie verwalten, unterliegen gemäß § 5 InvG der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für deutsche geschlossene Fonds existiert keine vergleichbare Aufsicht. Wenn Anteile an geschlossenen Fonds öffentlich angeboten werden sollen, prüft die BaFin zuvor allerdings, ob dafür ein Prospekt nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes erstellt wurde.


Unterscheidungsmerkmale


Eine Möglichkeit, offene Investmentfonds zu kategorisieren, ist, sie nach der empfohlenen Anlagedauer zu sortieren. Es gibt Investmentfonds mit kurzfristigem, mittelfristigem oder langfristigem Anlagehorizont.

Ein typisches Beispiel für Fonds, die vor allem für langfristig orientierte Anleger geeignet sind, sind Offene Immobilienfonds. Im Gegensatz dazu können z. B. viele Geldmarktfonds gut genutzt werden, um Geld nur kurzfristig zu "parken".

Auch unterscheiden sich offene Fonds in ihrer Kostenstruktur (siehe auch unten "Kosten"). Es gibt Fonds ohne Ausgabeaufschlag (Agio). Diese werden oft unter der Bezeichnung Tradingfonds geführt. Diese Fonds haben üblicherweise höhere jährliche Verwaltungsgebühren. Auf der anderen Seite gibt es Fonds mit Ausgabeaufschlag (bis ca. 5 - 6%), diese werden manchmal als Classicfonds (CF) oder Anteilsklasse A bezeichnet.

Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit bieten die Vermögensgegenstände und Regionen, Länder oder Kontinente, in die ein Fonds nach seinen Anlagebedingungen investieren darf. Hier lassen sich Gruppen bilden wie "europäische Aktienfonds" oder "global investierende Rentenfonds". Dachfonds sind Fonds, die ihr Vermögen größtenteils in Anteile an anderen Fonds anlegen (siehe auch unten "Arten offener Investmentfonds").

Eine weitere Unterscheidung ist die Art, wie der Fonds gemanagt wird. Bei einem aktiv gemanagten Fonds entscheiden Fondsmanager darüber, welche Wertpapiere oder anderen Vermögensgegenstände für den Fonds gekauft werden sollen. Sie versuchen dabei, im Rahmen der Anlagebedingungen möglichst gewinnversprechende Anlagen "herauszupicken". Der Wertzuwachs des Fonds hängt hier wesentlich von der Einschätzung und den Fähigkeiten des Fondsmanagements ab. Bei sogenannten passiv gemanagten Fonds wird hingegen ein bestimmter Index genau nachgebildet, oder die Anlage des Fondsvermögens erfolgt auf Basis festgelegter Formeln. Dadurch sind niedrigere Kosten möglich, weil das Fondsmangement weniger aufwendig ist. Auf der anderen Seite besteht im Gegensatz zum aktiven Management keine Möglichkeit zum "Rosinenpicken".

Man kann offene Fonds auch danach unterscheiden, ob sie eine Börsenzulassung haben ("Exchange-traded funds", kurz ETF) oder nicht. Wenn Fondsanteile an der Börse gehandelt werden dürfen, besitzen sie eine größere Fungibilität. Das heißt, man kann sie leichter kaufen und verkaufen. Außerhalb der Börse können Anteile von der Investmentgesellschaft direkt oder über Banken oder Finanzvertriebe gekauft werden (siehe auch unten "Erwerb von Fondsanteilen"). Wenn man die Anteile wieder verkaufen möchte, kommt meist nur die Rückgabe an die Investmentgesellschaft in Frage. Der Weiterverkauf von Anteilen an eine andere Person ist zwar zulässig; in der Praxis geschieht dies jedoch sehr selten.

Eine weitere Klassifikationsmöglichkeit sind die Anleger, für die ein Fonds aufgelegt wird. Spezialfonds sind laut Investmentgesetz Fonds, die ausschließlich für juristische Personen Institutionelle Anleger wie z. B. Versicherungen, Stiftungen oder Banken aufgelegt werden. "Natürliche Personen", also einzelne Menschen, dürfen keine Anteile an diesen Fonds erwerben. Hingegen sind Publikumsfonds Fonds, deren Anteile auch den Kleinanlegern zum Kauf angeboten werden können.

Schließlich kann man offene Investmentfonds auch danach unterscheiden, in welchem Land sie aufgelegt wurden. In Deutschland werden nicht nur deutsche Fonds angeboten, sondern auch eine Vielzahl von Anteilen an ausländischen Fondsprodukten, insbesondere aus Luxemburg. Dabei wird lediglich der öffentliche Vertrieb der Fondsanteile in Deutschland durch das deutsche InvG geregelt und unterliegt der Aufsicht der BaFin. Der ausländische Fonds ist dagegen nach den Regeln seines Heimatstaats ausgestaltet, und steht unter der Aufsicht der dortigen Behörden.


Kosten


Die Kosten eines Fonds setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

  • Ausgabeaufschlag und/ oder Rücknahmeabschlag,
  • Verwaltungsgebühr der Investmentgesellschaft,
  • ggf. erfolgsabhängige Vergütung der Investmentgesellschaft,
  • Depotbankgebühr.

Bei Festsetzung des Ausgabepreises für neue Fondsanteile rechnen die Investmentgesellschaften dem Anteilwert meist einen Ausgabeaufschlag hinzu. Der Aufschlag wird in % des Anteilwertes berechnet. Wenn also z. B. der Anteilwert 100 Euro ist und der Ausgabeaufschlag 3 % beträgt, zahlt der Anleger für einen Anteil 103 Euro. Davon fließen 100 Euro in den Fonds und 3 Euro an die Investmentgesellschaft. Der Ausgabeaufschlag stellt im Wesentlichen eine Vergütung für den Vertrieb der Anteile dar. Im Schnitt liegen die Ausgabeaufschläge von Aktienfonds und Immobilienfonds bei 5 %, in Rentenfonds bei 3 % und in Geldmarktfonds bei 0 %. Im Direktvertrieb über das Internet wird teilweise auf Ausgabeaufschläge verzichtet, wobei dann die Verwaltungsgebühr des Fonds höher ausfallen kann. In der Verwaltungsgebühr ist unter anderem eine Bestandsprovision enthalten, von der sich Discountanbieter im Wesentlichen finanzieren.

Falls die Anlagebedingungen eines Fonds Rücknahmeabschläge vorsehen, wird bei Rückgabe von Fondsanteilen an die Investmentgesellschaft eine Art "umgekehrter Ausgabeaufschlag" berechnet: Beträgt der Anteilwert z. B. 100 Euro und der Rücknahmeabschlag 3 %, bekommt der Anleger für seinen Anteil nur 97 Euro ausgezahlt. 3 Euro verbleiben im Fondsvermögen und dienen meist dazu, Transaktionskosten in Zusammenhang mit der Anteilsrückgabe zu decken.

Die jährlichen Verwaltungsgebühren der Investmentgesellschaft stellen deren Entgelt für die Verwaltung des Fonds dar. Sie liegen im Allgemeinen bei 0,1 bis 1,75 %, die sich aus dem Nettoinventarwert des Fonds berechnen und aus diesem entnommen werden. Die jährlichen Managementgebühren von Indexfonds liegen bei durchschnittlich nur etwa 0,45 % p. a.

Bei einigen Fonds sehen die Anlagebedingungen neben der Verwaltungsvergütung noch besondere Erfolgsvergütungen für die Investmentgesellschaft vor. Diese Erfolgsprämien erhält die Investmentgesellschaft aus dem Fondsvermögen nur, wenn festgelegte Ereignisse eintreten, z. B. Übertreffen eines bestimmten Vergleichsmaßstabs (Benchmark) oder Erzielung eines bestimmten Gewinns für den Fonds.

In Deutschland ist -wie in vielen anderen Ländern- gesetzlich vorgeschrieben, dass die Vermögensgegenstände eines Fonds bei einer Depotbank hinterlegt werden müssen. Die Depotbank berechnet dem Fonds dafür eine jährliche Gebühr, deren Berechnung in den Anlagebedingungen geregelt ist. Meist wird sie als Promillesatz des Fondsvermögens berechnet.

Schließlich können die Anlagebedingungen vorsehen, dass bestimmte Kosten, die für den Fonds entstehen, von der Investmentgesellschaft separat aus dem Fondsvermögen bezahlt werden dürfen. Hierbei kann es sich z. B. um das Honorar des Wirtschaftsprüfers handeln, der den Jahresbericht des Fonds prüft.

Alle Umschichtungen des Fondsvermögens verursachen zudem Transaktionskosten. Bei Aktienfonds geht man von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote (PTR - Portfolio Turnover Ratio) von 1,5 aus. Da die Bank, die die Transaktionen durchführt und dafür Gebühren erhält, oftmals zum Konzern der Kapitalanlagegesellschaft gehört, können Interessenkonflikte auftreten, wenn zu viele Umschichtungen erfolgen oder die vereinbarten Gebührensätze überhöht sind.

Bei Indexfonds sind Umschichtungen nur erforderlich, wenn sich die Zusammensetzung des zugrundeliegenden Indexes ändert oder das Fondsmanagement auf Mittelzu- oder -abflüsse reagieren muss. Bei Indexfonds geht man daher von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote von nur 0,2 aus.

 
Vorteile eines offenen Investmentfonds

Über Investmentfonds können auch Kleinanleger in Vermögensgegenstände und Märkte investieren, die ihnen ansonsten verschlossen blieben. Geldanlage in Investmentfonds ist sowohl mit Sparplänen ab ca. 25 € monatlich möglich, als auch mit Einmalanlagen. Aufgrund der Bündelung von vielen u. U. sehr kleinen Anlagebeträgen im Fonds kann dieser an den Finanzmärkten als Großkunde auftreten. Die Investmentgesellschaft kann dann günstigere Konditionen aushandeln und wirtschaftlicher bzw. kostengünstiger investieren, als dies dem einzelnen (Klein-)Anleger möglich wäre. Hinzu kommt, dass die Investmentgesellschaften die Auswahl von Anlagegegenständen, Beobachtung von Märkten etc. professionell betreiben und der Anleger davon profitiert, ohne sich selbst entsprechendes Fachwissen aneignen zu müssen.

Da Investmentfonds den Grundsatz der Risikostreuung beachten müssen, ist das Anlagerisiko geringer als bei einem direkten Investment in einen einzigen Vermögensgegenstand.

Fondsanteile können in der Regel börsentäglich zum Anteilwert (ggf. abzüglich eines Rückgabeabschlags, siehe "Kosten") an die Investmentgesellschaft zurückgegeben werden. Das heißt, der Anleger kann schnell und ohne großen Aufwand wieder "aussteigen", wenn er Geld benötigt oder meint, eine bessere Anlageform gefunden zu haben.

Da die Anlegergelder zu einem Sondervermögen gehören und nicht Teil des Vermögens der Investmentgesellschaft sind, ist selbst im Falle eines Konkurses der Investmentgesellschaft oder der Depotbank das Geld der Anleger sicher. Im Falle einer Insolvenz der Investmentgesellschaft kümmert sich die Depotbank um die Liquidierung der Gelder und die sofortige Auszahlung an die Anteilseigner. Fonds unterliegen in Deutschland der staatlichen Genehmigung und Aufsicht durch die BaFin. Kaum eine andere Anlageart ist in dieser Hinsicht so sicher und gut überwacht.

Die Kosten sind transparenter als bei vergleichbaren anderen Anlageformen. Die maximale Höhe der Verwaltungsvergütung und der Depotbankvergütung werden bereits in den Vertragsbedingungen festgelegt, ebenso eine Liste der Kosten, die aus dem Fondsvermögen gezahlt werden dürfen. In den Jahresberichten wird die konkrete Höhe der tatsächlich angefallenen Vergütungen und Kosten genau ausgewiesen. Demgegenüber sind die Kosten von Zertifikaten für einen Anleger nicht ersichtlich, denn sie werden vom Emittenten als Differenz zwischen Emissionspreis und einem fairen Marktwert gleich bei Ausgabe der Zertifikate einbehalten und an keiner Stelle veröffentlicht. Auch bei Lebensversicherungsverträgen fehlt es an einer auch nur halbwegs vergleichbaren Transparenz.

 
Nachteile eines offenen Investmentfonds

Entgegen den von Kapitalanlagegesellschaften geweckten Erwartungen übertrifft nur ein gutes Drittel aller aktiv gemanagten Aktienfonds seinen jeweiligen Vergleichsindex. Auch führt das sogenannte Windowdressing zu Nachteilen für die Anleger. Diese Nachteile gelten nicht für die Indexfonds.

Gemäß § 32 Abs. 1 InvG übt die Kapitalanlagegesellschaft Stimmrechte aus im Fonds befindlichen Aktien aus. Fondsanleger haben also keine Möglichkeit, an Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften teilzunehmen und Stimmrechte auszuüben, obwohl sie Miteigentümer der Aktien sind. Allerdings ist § 32 Abs. 1 InvG nicht nur als Nachteil zu sehen. Denn bei einem Fonds mit vielen tausend Anlegern, die sich gegenseitig nicht kennen und die auch der Kapitalanlagegesellschaft nicht bekannt sein müssen, dürfte es praktisch kaum möglich sein, sich vor jeder Hauptversammlung darauf zu einigen, wie abgestimmt werden soll.

Im Vordergrund steht aber das Risiko, das mit der Investition des Fonds in bestimmte Vermögensgegenstände verbunden ist, bzw. das spezifische Risikopotential des jeweiligen Sektors, in den der Fonds investiert. Wenn ein Fonds gemäß seinen Anlagebedingungen und seinem Verkaufsprospekt z. B. schwerpunktmäßig in europäische Aktien investiert, sind die Anleger dem entsprechenden Marktrisiko ausgesetzt. Fallen die Kurse für europäische Aktien, so verringert sich auch der Wert ihrer Fondsanteile.

Ein anderer Nachteil von offenen Fonds ist der Umstand, dass der einzelne Anleger -zumindest bei Publikumsfonds- keinen Anspruch auf individuelle Informationen oder Auskünfte der Investmentgesellschaft über den Fonds hat. Rechtsprechung und Literatur gehen davon aus, dass einzelne Anleger nicht verlangen können, über den Fonds mehr zu erfahren, als die Investmentgesellschaft laut Gesetz in den Vertragsbedingungen, Verkaufsprospekten und Berichten offenzulegen hat. Dahinter steht der Gedanke, dass alle Anleger eines Fonds gleich behandelt werden sollen, und dass das Investmentgesetz ein "Informationspaket" festlegt, das allen Anlegern zusteht. Daher ist es einem Anleger insbesondere unmöglich, die in einem Fonds über einen bestimmten Zeitraum angefallenen Transaktionskosten zu erfahren, mag er auch ein noch so berechtigtes Interesse hieran haben. Die deutsche Gerichtspraxis zeigt, dass u. a. der Wortlaut des § 41 InvG als Argument gegen einen Anspruch des Anlegers auf Auskunft ausgelegt wird, unterstützt auch durch die Kommentarliteratur. Entsprechend ist kein Fall bekannt, in dem ein Anleger diese Auskunft erfolgreich erstreiten konnte. Dies führt dazu, dass ein Anleger kaum die Möglichkeit hat zu überprüfen, ob eine enttäuschende Wertentwicklung seiner Fondsanteile auf übertrieben hohe Transaktionskosten zurückzuführen ist.

 

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Aktienfonds

Aktienfonds legen das Fondsvermögen vorwiegend in Aktien börsennotierter Unternehmen an. Dabei gibt es Fonds, die nur in einem einzigen Land, in einer bestimmten Region, weltweit oder nur in Aktien einer bestimmten Branche investieren. Manche Aktienfonds erwerben beispielsweise überwiegend Aktien großer, etablierter Unternehmen (so genannte Blue Chips), andere investieren stärker in Nebenwerte (Small and Mid Caps).

Dachfonds
Im Gegensatz zu herkömmlichen Fonds investiert ein Dachfonds das Fondsvermögen nicht direkt in Aktien, fest verzinsliche Wertpapiere, Geldmarktpapiere oder Immobilien, sondern erwirbt andere Investmentfonds - so genannte Zielfonds. Dabei enthält ein Dachfonds mindestens fünf Zielfonds. Zudem darf der Dachfonds nicht mehr als 10% der Anteile von einem Zielfonds halten. Die Gewichtung der im Dachfonds enthaltenen Aktien- und Rentenfondsanteile hängt von der Ausrichtung des einzelnen Dachfonds ab und ist auf die verschiedenen Anlegerbedürfnisse abgestimmt.

Geldmarkt-/ Kurzläuferfonds
Geldmarktfonds investieren in so genannte Geldmarktinstrumente. Das sind vor allem Termingelder, Schuldscheindarlehen und Anleihen mit kurzer Restlaufzeit. Die Anlagen dürfen eine Restlaufzeit von höchstens zwölf Monaten haben. Kurzläuferfonds legen das Vermögen in kurz laufende Rentenpapiere mit in der Regel weniger als drei Jahren Restlaufzeit an, durchschnittlich liegt diese bei ca. zwei Jahren.

Rentenfonds
Rentenfonds investieren das Fondskapital überwiegend in fest verzinsliche Wertpapiere, wie z.B. Staatsanleihen, Pfandbriefe oder Unternehmensanleihen. Anlageschwerpunkt bei Rentenfonds sind entweder Anleihen eines bestimmten Landes, einer bestimmten Währung oder einer festgelegten Region beziehungsweise weltweit. Die in dem Rentenfonds enthaltenen Papiere weisen überwiegend eine feste Laufzeit sowie einen festen Zins- und Rückzahlungspreis aus.

Mischfonds
Bei Mischfonds kann das Anlagevermögen sowohl in Aktien als auch in Rentenpapieren investiert werden. Abhängig von der zugrunde liegenden Anlagestrategie ist das Verhältnis der beinhalteten Renten- und Aktienanteile unterschiedlich, wobei es Mischfonds mit und ohne Anlagegrenzen für die Anteile gibt. Je nach sich bietenden Marktchancen werden beide Wertpapierarten miteinander kombiniert und mehr oder weniger stark gewichtet.

Offene Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds investieren die ihnen von den Anlegern zufließenden Gelder überwiegend in gewerblich genutzte Immobilien an ausgesuchten Standorten. So erfolgt ein breiter Mix der Immobilienbestände nach Nutzungsart, Mieterstruktur, Größenklassen und Standorten. Eine zusätzliche Investition erfolgt in liquide Finanzanlagen wie Wertpapiere und Bankguthaben. Die Liquiditätsguthaben dienen dazu, neue Investitionen zu tätigen sowie die anstehenden Zahlungsverpflichtungen des Fonds und Rücknahmen von Anteilscheinen zu gewährleisten.


Unsere Verpflichtung für Ihre Zukunft und Sicherheit


Unabhängig und kompetent

Als unabhängiges Unternehmen nehmen wir Ihre Interessen als Apotheker In wahr. Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen darauf, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf langfristige Sicherheit, indem Versicherungsverträge ausschließlich bei namhaften Versicherungsgesellschaften speziell mit Gruppen- und Rahmenverträgen platziert werden.

Professionelles Risiko-Management
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Arslan Günder