Das Lexikon mit Begriffen aus der Haftpflichtversicherung
Das Versicherungslexikon bietet Ihnen eine alphabetische Übersicht der
Begriffe, die oftmals im Zusammenhang mit einer Haftpflichtversicherung genannt werden oder für den Versicherungsvertrag
von Bedeutung sind.
Weil die Privat-Haftpflicht keine Pflichtversicherung ist, kann das Versicherungsunternehmen einen Versicherungsantrag ablehnen. Eine Vertragsänderung können Sie als Versicherter ablehnen - etwa wenn Sie mit einer Beitragserhöhung nicht einverstanden sind. Aber auch die Versicherung kann dies zurückweisen, wenn sie nicht bereit ist, ein weiteres Risiko zu übernehmen. In der Schadenregulierung kann nur die Versicherung einen Schaden ablehnen, muss dies jedoch begründen: Zum Beispiel, wenn der Schaden nicht mitversichert war.
Wenn zwischen der Handlung (Tun oder Unterlassen) eines Schädigers und dem eingetretenen Schaden ein unmittelbarer (direkter) Ursachenzusammenhang besteht, nennt man das adäquaten Kausalzusammenhang.
Beispiel: Ein Fahrradfahrer verursacht einen Zusammenstoß mit einem Fußgänger, der sich dabei den Oberschenkel bricht. Zwischen der Handlung des Fahrradfahrers und der Verletzung des Fußgängers besteht ein adäquater Kausalzusammenhang.
Bei der Ermittlung des "adäquaten" Kausalzusammenhanges werden dem Schädiger Folgen seines Handelns dann nicht zugerechnet, wenn der Eintritt dieser Folgen unwahrscheinlich ist und man mit ihnen nicht hätte rechnen müssen.
Beispiel: Der gleiche verletzte Fußgänger erleidet im Krankenhaus bei einer handgreiflichen Auseinandersetzung mit einem Mitpatienten weitere Verletzungen. In diesem Fall besteht kein adäquater Kausalzusammenhang mit der Handlung des Schädigers.
In der Privathaftpflichtversicherung sowie in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind je nach Tarifbedingungen auch Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Dämpfen, Gasen oder Feuchtigkeit entstehen, eingeschlossen.
Beispiel: In einer gemieteten Wohnung entstehen Feuchtigkeitsschäden nicht durch den unmittelbaren Austritt von Wasser (Rohrbruch), sondern langsam durch anhaltende Einwirkung (Schimmelpilzbildung). Diese Schäden wären dann eingeschlossen, wenn die Bedingungen die entsprechende Klausel beinhalten
Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres haften gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht. Solange sie minderjährig sind - also vom 7. bis 18. Lebensjahr - haften sie nur beschränkt. Sind Kinder an einem Unfall oder Schadenfall beteiligt, kann daraus für einen Geschädigten ein besonderer Härtefall werden. Um dies auszugleichen, kann auch derjenige haftbar gemacht werden, der die Aufsichtspflicht über das Kind hatte. In der Regel sind das die Eltern. Aber auch Großeltern, Pflegeeltern, das Kindermädchen oder die Nachbarn können mit der Aufsicht über Kinder betraut sein.
Derjenige, der die Aufsichtspflicht hatte, muss den Schaden ersetzen, den das beaufsichtigte Kind einem Dritten widerrechtlich zugefügt hat. Diese so genannte Ersatzpflicht gilt nur wenn aufsichtspflichtige Personen ihrer Aufsichtspflicht "schuldhaft nicht nachgekommen sind".
Wichtig zu wissen: Vom Gesetzgeber wird im Schadenfall zunächst immer eine schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht vermutet.
Wenn Sie aufsichtspflichtig sind, können Sie sich von der Schadenersatzpflicht nur in folgenden Fällen entlasten: Wenn Sie nachweisen, dass Sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben oder dass der Schaden auch bei gehöriger (ausreichender) Beaufsichtigung entstanden wäre. Die Beweislast bei der Haftung des Aufsichtspflichtigen nach § 832 BGB bezeichnet man deshalb als "umgekehrte Beweislast". Wie notwendig oder ausreichend die Aufsicht über ein Kind zu sein hat, wird nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes beurteilt.
Beispiel: Ein 5-jähriges Kind hat sich von der Hand seiner Mutter losgerissen und ist auf die Straße gerannt. Die Mutter hat in diesem Fall ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Der Autofahrer, der beim Ausweichen seinen Wagen beschädigt hat, erhält für seine Reparaturkosten keinen Schadenersatz.
Als Versicherungsnehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag Auskunft zu erteilen. Im Schadenfall müssen Sie dem Versicherer jede Auskunft geben, die dieser zur Feststellung seiner Leistungspflicht für erforderlich hält.
Abkürzung für die "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht". Die BAFin ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. Sie ist die staatliche Behörde, die die privaten Versicherungsunternehmen beaufsichtigt.
Bauherr ist derjenige, der eine bauliche Maßnahme an einem Gebäude vornimmt oder vornehmen lässt. Der Bauherr handelt dabei auf eigene Rechnung und Gefahr, er trägt also das sogenannte Bauherrenrisiko. Ein Bauherr sollte seinen Haftpflichtversicherungsschutz in jedem Fall auf diesen Bereich hin überprüfen und ggf. ausdehnen.
Versicherungsverträge werden in der Regel für eine längere Zeit abgeschlossen. Eine vorzeitige Beendigung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:
Man unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfolgt zum im Versicherungsvertrag festgelegten Kündigungstermin, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Etwa wenn das Kündigungsschreiben wie vereinbart 3 Monate vor Ablauf der Versicherung eingeht.
Die außerordentliche Kündigung erfolgt immer aus einem bestimmten Anlass (Kündigungsgrund) vor Ablauf des Vertrages. Kündigungsgründe können sein: Konkurs, Gefahrerhöhung, Prämienanpassung, Schadenfall, Prämienverzug, Verkauf versicherter Sachen u.a.
Wie ermitteln Versicherungen ihren Prämienbedarf? Die Höhe des Prämienbedarfs hängt von der Schadenhäufigkeit (Verhältnis zwischen Anzahl der Schäden und Anzahl der Risiken) und den durchschnittlichen Aufwendungen pro Schadenfall (Schadenumfang) ab. Auch können sich Faktoren wie etwa das steigende Preis- und Lohnniveau auf die kalkulatorischen Größen des Versicherers auswirken. Gleichzeitig muss dieser aber jederzeit seinen Verpflichtungen nachkommen. Darum gibt es die Möglichkeit der Prämienangleichung.
Wie die Prämienangleichung vorgenommen wird: Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt zum 1. Juli eines jeden Jahres den Prozentsatz, um den sich die durchschnittlichen Schadenzahlungen des Vorjahres aller Haftpflichtversicherer gegenüber dem vorletzten Jahr erhöht oder vermindert haben. Der Veränderungssatz wird auf die nächst kleinere durch 5 teilbare ganze Zahl gerundet (Beispiel: Bei Erhöhung um 8,75 % erfolgt Abrundung auf 5 %). Wurde der Satz um mindestens 5 % erhöht, kann der Versicherer die Prämie erhöhen. Der Versicherte wiederum hat das Recht, dies abzulehnen (siehe Ablehnung) und die Versicherung kündigen. Lag der Satz um mindestens 5 % niedriger, muss der Versicherer die Prämie reduzieren. Liegt der Veränderungswert unter 5 %, entfällt eine Prämienangleichung. Diese Veränderung wird dann in den folgenden Jahren berücksichtigt.
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Anders als beim Eigentümer erhält der Besitzer keine rechtliche Zuordnung der Sache, sondern lediglich eine Beziehung. Anschauliches Beispiel: Ein Dieb erlangt Besitz über eine Sache, die nicht sein Eigentum ist.
Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert das Unternehmen gegen Ansprüche Dritter (natürliche/juristische Personen bzw. Unternehmen).
Dieser Anspruch kann entstehen
Versichert ist der Betrieb mit seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten. Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter des Versicherten sowie Personen, die er zur Beaufsichtigung des Betriebes angestellt hat. Zu den mitversicherten Personen gehören auch alle übrigen Betriebsangehörigen, soweit sie dienstliche Verrichtungen für den Versicherungsnehmer ausführen.
Für einige Gewerbe besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht (siehe Haftpflichtversicherung).
Bundeseinheitliche, staatliche Aufsichtsbehörde für die privaten Versicherungsunternehmen. Sitz ist Bonn. Die BAFin erteilt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und überwacht diesen. Ziel der staatlichen Aufsicht ist, zu gewährleisten, dass die Versicherungsunternehmen ihre Leistungsversprechen gegenüber den Versicherten einhalten. Die Aufsicht erstreckt sich daher in erster Linie auf eine ständige Überprüfung der finanziellen Situation der Versicherungsunternehmen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht verfolgt im Wesentlichen drei Aufsichtsziele: Übergeordnetes Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors in Deutschland sicherstellen. Hieraus lassen sich zwei weitere Ziele ableiten: Zum einen die Solvenzsicherung bei Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen, die in der Vergangenheit vor allem vom BAKred und BAV wahrgenommen wurde, zum anderen der Schutz der Kunden und Anleger.
Kunden des Finanzdienstleistungssektors, also Kunden von Versicherungen, Banken etc., können sich bei Problemen mit einem unter der Aufsicht stehenden Unternehmen direkt an die Bundesanstalt wenden.
Wer kennt es nicht: Das gute alte BGB. Es ist schon seit dem 1.1.1900 in Kraft. Es regelt einen Teil des Zivil- oder Privatrechts. Genauer gesagt das Recht des täglichen Lebens, das jeden in seinen rechtlichen Beziehungen zur Umwelt betrifft.
Es besteht aus 5 Büchern:
Deckung bezeichnet das Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Dabei übernimmt die Versicherung die Deckung für das versicherte Risiko. Es gibt eine Sonderform: die vorläufige Deckung. Dabei erhält der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz schon vor Abschluss der Prüfung durch die Versicherung, also bevor sein Antrag angenommen worden ist. Die vorläufige Deckung ist aber kein Vorvertrag, da die Vertragspartner damit nicht automatisch zum Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sind.
Im Klartext: Die vorläufige Deckung ist ein selbstständiger Versicherungsvertrag, der gültig ist, bis sich die beiden Vertragspartner über den endgültigen Versicherungsschutz geeignet haben. Bedeutung hat die vorläufige Deckung aber eher in den Bereichen Industrierisiken, Lebensversicherung und Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung.
Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag, den die Versicherung im Schadenfall laut Vertrag aufzubringen hat. Es gibt übrigens zwei Arten von Versicherungen: die Schaden- und die Summenversicherungen.
In der Schadenversicherung (Hausrat, Wohngebäude, Rechtsschutz) steht ein Deckungskapital zur Verfügung, bis zu dem die Versicherung für den versicherten Schaden maximal einzutreten hat. In der Summenversicherung hingegen (z. B. Lebens- oder Krankenhaustagegeldversicherung) zahlt das Versicherungsunternehmen im Schadenfall eine vorher vereinbarte Versicherungssumme.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden 3 Stufen der Deliktsfähigkeit unterschieden:
1) die Deliktsunfähigkeit: Deliktsunfähig - und damit nicht haftbar - sind: - Minderjährige unter 7 Jahren (siehe auch § 828 (1) BGB) - geistig Verwirrte und Bewusstlose (§ 827 BGB).
2) die beschränkte Deliktsfähigkeit, das betrifft Kinder bzw. Jugendliche zwischen dem 7. bis 18. Lebensjahr sowie Taubstumme, d. h., sie sind nur dann für eine schädigende Handlung verantwortlich, wenn sie bei der Vornahme der Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten, § 828 Abs. 2 BGB.
3) Die unbeschränkte Deliktsfähigkeit, worunter man die volle Verantwortlichkeit für das eigene Tun oder Unterlassen versteht.
Nur wenn der Schädiger auch deliktsfähig ist, kann er zum Schadenersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB verpflichtet werden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden 3 Stufen der Deliktsfähigkeit unterschieden:
1) die Deliktsunfähigkeit: Deliktsunfähig - und damit nicht haftbar - sind: - Minderjährige unter 7 Jahren (siehe auch § 828 (1) BGB) - geistig Verwirrte und Bewusstlose (§ 827 BGB).
2) die beschränkte Deliktsfähigkeit, das betrifft Kinder bzw. Jugendliche zwischen dem 7. bis 18. Lebensjahr sowie Taubstumme, d. h., sie sind nur dann für eine schädigende Handlung verantwortlich, wenn sie bei der Vornahme der Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten, § 828 Abs. 2 BGB.
3) Die unbeschränkte Deliktsfähigkeit, worunter man die volle Verantwortlichkeit für das eigene Tun oder Unterlassen versteht.
Nur wenn der Schädiger auch deliktsfähig ist, kann er zum Schadenersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB verpflichtet werden.
Im Deutschen Luftpool (DLP) haben sich Versicherungsunternehmen zusammengeschlossen, um die von ihnen gezeichneten Luft- und Raumfahrtrisiken gemeinsam zu tragen. Der Pool wurde bereits 1924 gegründet und besteht in seiner heutigen Form seit 1950. Die Geschäftsführung des Pools obliegt seit der Gründung der Allianz Versicherungs-AG. In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung haben die im DLP zusammengeschlossenen Gesellschaften eine grundlegende Neuausrichtung des Pools beschlossen. Seit dem 1. Januar 2004 wird demzufolge die gemeinsame Rückversicherung der von den Mitgliedsgesellschaften gezeichneten Luftfahrtrisiken eingestellt und der Luftpool nunmehr als reine Servicegemeinschaft fortgeführt. Auslöser für diese Entwicklung sind nachhaltige Änderungen im europäischen Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Im Rahmen der Privat-Haftpflicht ist ein Versicherungsnehmer Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen, z.B. Kindermädchen, Putzfrau oder Gärtner.
Sie sind doppelt versichert, wenn Sie das gleiche Risiko gegen die gleiche Gefahr bei mehreren Versicherungen versichert haben. In der Schadenversicherung (z. B. Hausrat) liegt eine Doppelversicherung nur dann vor, wenn die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen. Wer haftet im Schadenfall? Beide Versicherungen haften gesamtschuldnerisch bis zur Höhe des eingetretenen Schadens. In der Lebensversicherung gelten diese Regeln nicht. Hier erhalten Sie als sog. Bezugsberechtigter die volle Leistung aus allen Verträgen.
Bei der Krankheitskostenversicherung (etwa zur ambulanten oder stationären Heilbehandlung) dürfen Sie ohne Einwilligung Ihrer Versicherung keinen anderen Versicherungsvertrag parallel abschließen. Und Sie dürfen auch von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Gebrauch machen.
Sie sind Eigentümer einer Sache, wenn Sie das grundsätzliche und unbeschränkte Herrschaftsrecht über diese haben. Sie dürfen damit nach Belieben verfahren.
Eigentum ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache.
Ändert sich die Qualität des versicherten Risikos, bezeichnet man das als Risikoerhöhung. In der Haftpflichtversicherung sind Risikoerhöhungen von Anfang an mitversichert. Ein Beispiel aus der Betriebs-Haftpflicht: Wenn ein Betrieb seine manuelle Herstellung auf maschinelle Produktion umstellt.
In der Haftpflichtversicherung sind auch Erweiterungen des versicherten Risikos von Anfang an mitversichert. Es handelt sich um eine Risikoerweiterung, wenn sich die Quantität des versicherten Risikos ändert: Etwa wenn ein Unternehmen seinen Maschinenpark erweitert.
Man unterscheidet zwischen Straf- und Zivilrecht: Im Strafrecht wird der Begriff der Fahrlässigkeit auf die Person des Schuldners bezogen. Beurteilt wird, in welchem Maße jemand Einsicht und Fähigkeit in sein Handeln hatte. Zivilrechtlich handelt lt. § 276 BGB fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Anders ausgedrückt: Wenn er den objektiven Anforderungen seiner Umgebung (d.h. den beteiligten Personen oder gegenüber fremdem Eigentum) nicht gerecht wird. Fahrlässig handelt, wer den Schaden zwar voraussieht, aber hofft, dass er nicht eintritt (sog. bewusste Fahrlässigkeit.). Sowie derjenige, der den Schaden nicht voraussieht, ihn aber bei Beachtung der erforderlichen Umgangsnormen hätte voraussehen müssen (unbewusste Fahrlässigkeit).
Grob fahrlässig handelt derjenige, der selbst einfachste, jedem einleuchtende Überlegungen nicht anstellt, um den Eintritt eines Schadens zu verhindern.
Familienvorstand ist immer der Privathaftpflicht-Versicherte, der für die Aufsicht der Kinder verantwortlich ist. Vor allem im Hinblick auf eine mögliche Verletzung seiner Aufsichtspflicht nach § 832 BGB genießt der Versicherte Versicherungsschutz.
Zum Schutz der Allgemeinheit hat der Gesetzgeber eine besondere Form der Haftung festgeschrieben - die Gefährdungshaftung. Dabei geht es darum, Schadenersatz zu leisten, wenn aufgrund einer bestimmten Gefahrenlage auch ohne persönliches Verschulden ein Schaden eintritt.
Zwei typische Bespiele:
Geschädigter ist derjenige, der durch einen anderen (Dritten) zu Schaden gekommen ist. Der Geschädigte hat nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen - insbesondere § 823 BGB - das Recht auf Schadenersatz.
Hier ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines Heizöltanks (Anlagenrisiko) versichert. Dieses Risiko muss separat versichert und kann nicht in die Privat-Haftpflicht eingeschlossen werden. Mitversichert sind dabei auch Schäden an so genannten unbeweglichen Sachen, z.B. Gemäuer, Fußboden - wenn Sie Ihnen gehören.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist in einigen Sparten vom Gesetzgeber als Pflichtversicherung (PflVersG) vorgegeben. Die bekannteste gesetzliche Versicherungspflicht besteht für Kraftfahrzeuge. Aber auch Architekten, Statiker, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Jäger und Besitzer von Luftfahrzeugen müssen sich gegen das Haftpflichtrisiko versichern. Bei der Haftpflichtversicherung verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Versicherungsnehmer, ihn von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, für die er auf Grund von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen einzustehen hat. Der Haftpflichtversicherer übernimmt dabei Personen-, Sach- oder auch Vermögensschäden. Tritt der Schadenfall ein, überprüft die Versicherung die Rechtmäßigkeit des Schadensersatzanspruches. Ist der Anspruch unberechtigt, weist die Versicherung diesen zurück (passive Rechtsschutzfunktion). Je nach Funktion der versicherten Person wird zwischen Privat-Haftpflicht., Betriebs-Haftpflicht., Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, Kraftfahrt-Haftpflicht, Gewässerschaden-Haftpflicht, Luftfahrt-Haftpflicht u.a. unterschieden. Weil es keinen fixen Versicherungswert gibt - wie etwa bei der Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherung - ist die vereinbarte Versicherungssumme die Höchsthaftungsgrenze für die Versicherung, d.h. der Betrag, den die Versicherung im Schadenfall maximal zahlt.
Der Begriff Haftung wird vielseitig verwendet: Normalerweise ist damit gemeint, dass Sie für eine Schuld einstehen müssen, die aus einem Schuldverhältnis folgt. Sie haften beispielsweise, indem Sie Schadenersatz leisten müssen. Wann dies der Fall ist, regelt das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und weitere Spezialgesetze wie das WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Als Haftung bezeichnet man auch das Rechtsverhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem, das durch einen Schadenfall zu Stande gekommen ist.
Halter ist derjenige, der das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt.
Sie deckt die bei der Jagd entstehenden Haftpflichtrisiken ab. Eingeschlossen sind Schäden, die durch die Jagdtätigkeit und beim erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen entstehen. Mitversichert ist auch das Halten und Führen von bis zu drei Jagdhunden. Diese Versicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Kausalität bedeutet "ursächlicher Zusammenhang": Gemeint ist, dass zwischen Schadenereignis und eingetretenem Schaden ein Zusammenhang bestehen muss. Ist dies der Fall, muss derjenige, der den Schaden verursacht hat, auch haften.
Weil Ihr Kind noch unter sieben Jahre alt ist, kann es nicht haftbar gemacht werden. Die Prüfung auf Deliktsfähigkeit entfällt, wenn Sie die Kinderklausel eingeschlossen haben.
Klauseln sind die allgemeinen Einzelbestimmungen in einem Versicherungsvertrag. Sie konkretisieren, erweitern oder beschränken die Allgemeinen (AVB) und Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB). In der Regel werden Sie zusätzlich vereinbart. In einigen Fällen haben Klauseln den Status genereller und allgemein anerkannter Zusatzvereinbarungen. Dann werden sie als Allgemeine Vertragsbedingungen im Sinne von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet.
Die Kündigung beendet einen Versicherungsvertrag. Sie ist eine sog. einseitige und zugangsbedürftige Willenserklärung. In der Regel erfolgt sie auf dem Postweg und ist wirksam, sobald sie beim Vertragspartner eingegangen ist. Also ab dem Zeitpunkt, an dem dieser die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte. Rechtlich genügt das Absenden per Einschreiben, auch wenn es nach dem Eingang vom Vertragspartner nicht zur Kenntnis genommen wird. Man unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung.
Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für den Betrieb von Luftfahrzeugen. Diese Versicherungspflicht besteht für alle Motor- und Segelflugzeuge, für Flugdrachen, Schirmdrachen und Fallschirme sowie für alle motorbetriebenen Flugmodelle ab 5 kg.
Sie bezieht sich auf alle versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuge (Auto, Motorrad, Moped) innerhalb Europas und erhöht die Haftpflicht-Deckungssummen für das jeweilige Kfz auf das in Deutschland übliche Niveau. In vielen europäischen Urlaubsländern sind die geltenden Deckungssummen nämlich nicht für einen Schaden ausreichend. Ohne eine Mallorca-Police besteht ein hohes finanzielles Risiko.
Als Versicherter haben Sie die Pflicht, einen Versicherungsfall unverzüglich zu melden. In einigen Sparten bestehen besondere Fristen. Bei der Privat-Haftpflichtversicherung müssen Sie den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche anzeigen.
Im Rahmen der Privaten Haftpflicht sind Mietsachschäden mitversichert. Das können sein: Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Etwa die Beschädigung von Badkeramik, Türen, Wänden und Fußböden.
Einige Versicherungen bieten auch Versicherungsschutz für Mobiliar in angemieteten Ferienhäusern oder Hotelzimmern.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche durch Abnutzung, Verschleiss und übermäßige Beanspruchung. Ausgeschlossen sind außerdem Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden, wenn der Versicherte sich gegen diese Schäden besonders versichern kann.
Minderjährig sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Als Haftpflichtversicherter sind Sie - oder eine mitversicherte Person - gesetzlich verpflichtet, einen Schaden so gering wie möglich zu halten, also zur Schadenbegrenzung. Sie sollten zum Beispiel ein kleines Feuer zuerst versuchen zu löschen, bevor Sie die Feuerwehr holen. Oder: Wertsachen retten, wenn dies möglich ist.
Mitversicherte Personen genießen in der Regel den gleichen Versicherungsschutz wie der Versicherte selbst. Wer mitversichert werden kann, ist in den Vertragsbedingungen genau definiert. Üblicherweise sind dies die Kinder, der Ehe- oder Lebenspartner.
Laut Grundgesetz ist jeder Mensch eine natürliche Person. Damit ist jeder ab Geburt auch rechtsfähig. Das bedeutet, dass Sie damit theoretisch Geschäfte oder Kaufverträge abschließen könnten.
Wenn Sie sich in einer Not(stands)situation befinden und fremde Sachen zerstören bzw. beschädigen, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder anderen abzuwenden, handeln Sie nicht widerrechtlich. Sie sind dann auch nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Es sei denn, Sie haben die Gefahr selbst verschuldet.
In Notwehr handelt jeder, der beispielsweise eine andere Person verletzt, um einen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen zu verhindern. Eine durch Notwehr erforderliche Handlung ist nicht widerrechtlich. Es besteht dann auch keine Schadenersatzpflicht.
Obliegenheiten sind besondere Pflichten, die Ihnen gesetzlich oder vertraglich auferlegt werden. Welche Pflichten zählen dazu? Sie müssen zum Beispiel Ihre Prämie zahlen. Oder: jederzeit Auskunft über den Hergang eines Schadenfalls geben. Auch die Wahrheitspflicht gehört dazu.
Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach (sog. schuldhafte Verletzung), kann das folgende Konsequenzen haben: Leistungsfreiheit (die Versicherung stellt die Leistungen ein), Rücktritt oder Kündigung durch die Versicherung. Einige Obliegenheiten müssen vor dem Versicherungsfall erfüllen werden: etwa die vorvertragliche Anzeigepflicht. Andere müssen erfüllt werden, nachdem ein Versicherungsfall eingetreten ist - wie die Schadenminderungspflicht.
Wenn Sie in einem Versicherungsfall Ihre Pflichten gegenüber der Versicherung verletzt haben, können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren.
Dies hängt davon ab, ob
Beispiel: Kann die Versicherung wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung nicht feststellen, ob und in welcher Höhe Sie schadenersatzpflichtig ist, ist der Versicherte von dieser Leistung freigestellt. Verletzt der Versicherte eine Obliegenheit jedoch vorsätzlich, muss die Versicherung nicht zahlen.
Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße ohne kriminellen Gehalt. Sie werden nicht mit Strafe, sondern nur mit Geldbuße geahndet. Soweit es sich nicht um grob fehlerhaftes Verkehrsverhalten handelt, sind die meisten Verstöße im Straßenverkehr Ordnungswidrigkeiten.
Ein Personenschaden ist laut AHB § 1 (Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen) ein ersatzpflichtiger Schaden, der den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat.
Bespiele:
Das PflVersG regelt die gesetzliche Versicherungspflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter. Dies gilt auch für Luftverkehrsunternehmen, den Betrieb von Atomanlagen, den Güterkraftverkehr und für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Notare, Steuerberater).
Wer einen Schaden schuldhaft oder fahrlässig verursacht, ist gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Schadensersatz verpflichtet. Das kann teuer werden - eine Haftpflichtversicherung sollten Sie also unbedingt haben. Damit bekommen Sie gleichzeitig einen passiven Rechtsschutz, weil sie unberechtigte Ansprüche gegen Sie abwehrt.
Damit bezeichnet man die Verletzung der im § 823/1 BGB genannten Rechtsgüter.
Rechtsgüter sind:
Der Rücktritt gemäß § 5b VersVG beendet den Versicherungsvertrag rückwirkend mit Vertragsbeginn. Das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers ist allerdings nur möglich, sofern er innerhalb einer Frist von zwei Wochen keine Kopie seiner Vertragserklärung oder keine Versicherungsbedingungen erhalten hat. Dem Versicherungsunternehmen steht ebenfalls ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Versicherungsnehmer vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt hat. Gemäß § 16 VersVG hat der Antragsteller alle ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzuzeigen.
Dies betrifft die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Daraus entstehen Kosten wie:
Die Pflicht zum Schadenersatz ist gesetzlich geregelt. Sie kann aber auch vertraglich geregelt sein. Schadenersatz müssen Sie leisten, wenn Sie Ihre Vertragspflichten verletzt haben oder wenn Sie wegen unerlaubter Handlungen bzw. Gefährdung haftbar sind.
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Dabei muss der Schadenverursacher den Zustand, der vor dem Schaden bestand, in wirtschaftlich gleichwertiger Weise wiederherstellen Es gilt in erster Linie der Grundsatz der Naturalherstellung, § 249 BGB. Wenn eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde, hat der Geschädigte ein Wahlrecht zwischen der Wiederherstellung des alten Zustandes und Geldersatz.
Die Schadenversicherung ist eine Privatversicherung gegen konkrete Vermögensschäden. (Siehe hierzu auch Sachversicherung., Haftpflichtversicherung). Hier gilt das Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung. Mit anderen Worten: Als Versicherter dürfen Sie sich durch die Versicherungsleistung nicht bereichern.
Die Versicherungsleistung ist der Höhe nach dreifach begrenzt: Durch die Versicherungssumme, den Versicherungswert und die Schadenhöhe. Im Gegensatz dazu gilt bei den Summenversicherungen (Lebens- und Unfallversicherung, Krankentagegeld), dass die Versicherungssumme nicht die maximale Haftungssumme, sondern die festgelegte Versicherungsleistung bezeichnet.
Wer einen Schaden verursacht, wird im Versicherungsrecht als Schädiger bezeichnet. Im Rahmen der sog. Verschuldenshaftung muss der Geschädigte dem Schädiger übrigens beweisen, dass er den Schaden auch tatsächlich verursacht hat.
Wenn Sie zum Zwecke der Selbsthilfe oder der Vereitelung eines Fluchtversuches (§ 229 BGB) eine fremde Sache zerstören oder beschädigen, sind Sie nicht haftbar.
Die Haftpflichtversicherung hat eine soziale Bedeutung: Sie schützt das Vermögen des Schädigers vor Schadenersatzansprüchen. Und sie garantiert dem Geschädigten bei berechtigten Ansprüchen eine Ersatzleistung. Der Gesetzgeber erkennt daher die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzuges (bei der Steuererklärung) an. Die Abzugsmöglichkeit gilt grundsätzlich für alle Beiträge zu privaten Haftpflichtversicherungen.
Neben der Rechtsgutverletzung (siehe Rechtsgutverletzung) - für die Schadenersatz zu leisten ist - gibt es auch die Verletzung eines sonstigen Rechts § 823 BGB. Dazu gehören Verletzungen von Urheberrechten, Namensrechten oder allgemeinen Persönlichkeitsrechten.
Das Strafrecht dient dazu, die sog. allgemeine Friedensordnung aufrecht zu halten. Mit Hilfe von Sanktionen (Strafen) werden für die Existenz des Einzelnen und für das Zusammenleben der Menschen bestimmte wichtige Rechtsgüter geschützt. Das Strafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Außerdem gelten zahlreiche andere Gesetze wie Straßenverkehrsgesetz, Gewerbeordnung, Abgabenordnung etc.
Der § 110 BGB bestimmt den Taschengeldparagraph. Er besagt, dass der von einem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossene Vertrag wirksam ist, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt hat, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind (z.B. regelmäßiges Taschengeld).
Beispiel: Ein 17-Jähriger hat ein Mofa und bezahlt das amtliche Versicherungskennzeichen von seinem Taschengeld, ohne dass die Eltern den Antrag mit unterschreiben.
Gemäß § 833 BGB haftet der Tierhalter für Schäden, die seine Tiere Dritten zufügen. Während die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert ist, gilt das nicht für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder. Für diese Risiken muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter absichert. Falls Sie Tiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken halten (Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben, Hühner, Bienen), müssen Sie ebenfalls eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Kampfhunde müssen extra deklariert werden und sind nur noch bei wenigen Versicherer zu versichern.
Während das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf die Verunreinigung von Gewässern begrenzt ist, wird im Umwelthaftungsgesetz die Haftung für die Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser geregelt. Es gilt stets die Gefährdungshaftung. Haftungsentlastung findet allein bei höherer Gewalt Anwendung. Berücksichtigt wird weder ein Verschulden des Anlagebetreibers noch eine Rechtswidrigkeit des Betriebes. Weiterhin gilt das Prinzip der Verursachervermutung. Das bedeutet: Als Betreiber einer Anlage sind Sie nach dem Umwelthaftungsgesetz bereits Schadenverursacher, wenn die Anlage geeignet ist, einen Umweltschaden zu verursachen. Die Höchsthaftungsbegrenzung liegt bei bis zu 80 Mio. ? für Personen- und Sachschäden.
Der Verband der Sachversicherer (ehemals HUK-Verband) vertritt die gemeinsamen Interessen der privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen in Deutschland, soweit sie die Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- sowie Rechtsschutzversicherung betreffen. Sitz ist Hamburg.
Als Mitglied eines Vereins sind Sie damit insbesondere bei Veranstaltungen wie Versammlungen, Festlichkeiten oder Wettbewerben versichert.
Ein privatrechtlicher Anspruch unterliegt grundsätzlich der Verjährung. Ausnahmen können sein: Grundbuchangelegenheiten, einige nachbarrechtliche Ansprüche oder Ansprüche bei Auseinandersetzung innerhalb einer Gemeinschaft (z. B. Erbengemeinschaft). Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Abweichungen hierzu können Sie in § 195 BGB nachlesen.
Dies bedeutet, dass derjenige, der eine Gefahr schafft, auch die notwendigen Vorkehrungen treffen muss, um Dritte vor Schäden zu schützen. Im Einzelnen folgt daraus
Haben Sie diese Pflicht schuldhaft verletzt, müssen Sie gemäß § 823 BGB auch für den Schaden haften.
Ein Vermögensschaden ist weder auf einen Personen- noch auf einen Sachschaden zurückzuführen. Man bezeichnet diese Schäden auch als echte Vermögensschäden.
Vermögensschäden, die mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen, bezeichnet man als unechte Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden regelt die Haftpflichtversicherung durch die im Vertrag festgelegten Deckungssummen für Personen- oder Sachschäden. Soll der Versicherungsschutz auf echte Vermögensschäden oder auf das Abhandenkommen von Sachen ausgedehnt werden, bedarf es einer besonderen Vereinbarung mit dem Versicherer.
Dabei geht es um Versicherungsschutz für alle Personen und Firmen, bei denen ein Berufsversehen in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden, sondern echte Vermögensschäden zur Folge hat. Beispiel: Wenn ein Unternehmen einen beträchtlichen Schaden durch fehlerhafte Beratung erleidet. Sie wird als eigenständiger Vertrag abgeschlossen. Zielgruppen sind Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare usw.
Von Verschulden spricht man, wenn man einer Person rechtswidriges Handeln oder Unterlassung vorwerfen kann. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Nachweisbares Verschulden ist eine Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Schadenersatz.
§ 823 im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) liefert die Hauptgrundlage für die sog. Verschuldungshaftung. Dort sind die Tatbestände beschrieben, die eine Schadenersatzpflicht zur Folge haben. Das sind:
Dies können sein:
Der Versicherungsfall hat immer einen Schaden zur Folge, für den das Versicherungsunternehmens objektiv eine Leistung erbringen muss. Der Versicherungsfall wird in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) festgelegt. Für einzelne Versicherungszweige gilt auch das VVG (Versicherungsvertragsgesetz). In der Haftpflichtversicherung kann ein Schadenereignis Haftpflichtansprüche gegen den Versicherten zur Folge haben.
VN ist der Versicherungsnehmer, also der Vertragspartner der Versicherungsunternehmen im Rahmen eines abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Das VU (Versicherungsunternehmen) übernimmt das vereinbarte Risiko. Der VN zahlt dafür die jeweilige Prämie.
Der Versicherungsvertrag zwischen Versicherung und Versichertem wird durch den Versicherungsschein oder die Versicherungspolice beurkundet. Dort sind die getroffenen Vereinbarungen festgehalten. Damit ist der Versicherungsschein stets Beweisurkunde für einen bestehenden Vertrag. Er ist gleichzeitig Schuldschein, in dem die geschuldete Leistung dokumentiert ist.
Ihre Versicherungsbeiträge sowie sonstige vom Versicherer erhobene Gebühren unterliegen der Versicherungssteuer. Das ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, ähnlich der Umsatzsteuer beim Verkauf von Waren. Sie beträgt zurzeit 16 %.
Ausgenommen davon sind:
beides sind reine Geschäftsversicherungen: Die Feuerversicherung zahlt für den Wiederaufbau; die Feuerbetriebs-Unterbrechungsversicherung zahlt bei Betriebsunterbrechung für fixe und laufende Kosten,
Das VVG ist die wichtigste Rechtsgrundlage für den Versicherungsvertrag. Als Spezialgesetz gilt es noch vor den allgemeinen Rechtsvorschriften (z. B. BGB) und ergänzt sie. Das VVG ist gegliedert in vier Teile: den allgemeinen Teil für sämtliche Versicherungszweige, die Vorschriften für die gesamte Schadenversicherung, die Vorschriften zu einzelnen Schadenversicherung wie Feuer, Hagel, Tier, Transport, Haftpflicht und Rechtsschutz sowie die Vorschriften zu den Personenversicherung wie LV (Lebensversicherung), KV (Krankenversicherung) und Unfallversicherung.
Vorsatz ist das Wissen und Wollen einer Person, dass ihre Handlung einen gewünschten rechtswidrigen Erfolg bringt. Es genügt bereits, dass die Person den für möglich gehaltenen Erfolg billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz).
Mit der Vorsorgeversicherung erhalten Sie Versicherungsschutz für neue Haftpflichtgefahren, wenn Sie gerade einen Haftpflichtvertrag abgeschlossen haben. Etwa, wenn Sie sich einen Monat nach Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung einen Hund anschaffen.
Der Versicherungsschutz aus der Vorsorgeversicherung ist beitragsfrei. Fordert der Versicherer Sie auf, neue Risiken anzuzeigen, sind Sie verpflichtet, diese innerhalb eines Monats nach Aufforderung zu melden. Kommen Sie dem nicht nach oder können sich mit Ihrer Versicherung nicht über die Prämie für das neue Risiko einigen, entfällt der Versicherungsschutz. Und zwar rückwirkend nach Gefahreneintritt.
Die Versicherungsunternehmen haben den Umfang des Versicherungsschutzes in der Vorsorgeversicherung begrenzt. Nach § 2 (3) AHB (Allgemeine Haftpflicht-Versicherungsbedingungen) sind die dort aufgeführten Risiken vom Vorsorgeversicherungsschutz ausgeschlossen.
Im WHG ist die Haftung derjenigen Personen festgelegt, die Tätigkeiten ausüben, die mit den Gefahren für den Wasserhaushalt verbunden sind. Das betrifft in erster Linie das Einleiten von Stoffen in ein Gewässer (auch Grundwasser). Hier gilt die Gefährdungshaftung, nach der z. B. der Besitzer eines Öltanks auch ohne Verschulden haftet, wenn Öl aus seiner Anlage Grundwasser verunreinigt.
Sie handeln widerrechtlich, wenn Sie Rechtsgüter eines anderen verletzen, ohne dafür Rechtfertigungsgründe zu haben.
Rechtfertigungsgründe können sein:
In allen Versicherungssparten - außer der Lebensversicherung - wird dem Antragsteller ein gesetzliches Widerrufsrecht gewährt. Das gilt jedoch nur für Versicherungen mit einer längeren Laufzeit als einem Jahr. Der Widerruf muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrages schriftlich erfolgen. Über das Widerrufsrecht ist der Versicherte schriftlich zu belehren. Dieser muss die Belehrung durch Unterschrift bestätigen. Erfolgt dies nicht, erlischt das Widerrufsrecht erst 1 Monat nach Zahlung der Erstprämie. Bei Gewährung eines sofortigen Versicherungsschutzes direkt nach Antragstellung entfällt das Widerrufsrecht.
Das Zivilrecht - auch Privatrecht genannt - ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen. Sie regeln die Beziehungen einzelner Personen untereinander. Damit grenzt sich das Zivilrecht vom öffentlichen Recht ab. Wichtigste Gesetzesgrundlage ist das BGB.
Die Zwangsvollstreckung ist das Verfahren, in dem Leistungs- und Haftungsansprüche durch staatlichen Zwang verwirklicht werden. Hier müssen sich der Gläubiger (auch Vollstreckungsgläubiger genannt) und der Schuldner (auch Vollstreckungsschuldner genannt) auseinander setzen.
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