ApoRecht® Police | Rechtsschutzversicherung | Schadenbeispiele
Streitfälle aus der täglichen Praxis zeigen, wie schnell Sie in einen
Rechtsstreit verwickelt werden können. Mit den Schadenbeispielen geben
wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen Leistungsbausteine
innerhalb des Produktangebots der Rechtsschutz-Versicherung. So können
Sie sich ein Bild machen, welcher Rechtsschutz zu Ihnen passt.
Im Apothekenbereich:
Der Betriebsinhaber oder ein leitender
Angestellter verunglückt auf einer Dienstreise mit einem öffentlichen
Verkehrsmittel oder im Auto des Geschäftsfreundes • Der Betrieb
erleidet durch fehlerhafte Anordnungen der zuständigen
Verwaltungsbehörde Nachteile und macht Schadenersatzansprüche wegen
Amtspflichtverletzungen geltend • Weil ein Stromkabel auf einem fremden
Grundstück durch Unachtsamkeit zerstört wird, müssen Sie die Arbeit
zeitweilig einstellen und verlangen Ersatz des entgangenen Gewinns.
Im Privatbereich:
Ein Familienmitglied kommt in einer Gaststätte
zu Fall, weil keine ausreichende Beleuchtung vorhanden oder eine
Gefahrenquelle nicht abgesichert ist • Im Krankenhaus wird eine falsche
Diagnose gestellt • Ihr Segelboot wird durch Unachtsamkeit eines
anderen beschädigt.
Im Verkehrsbereich:
Ihr Kombiwagen weicht einem Kind aus und
kommt von der Fahrbahn ab • Sie fordern vergeblich Ersatz der
Reparatur- und Mietwagenkosten, Wertminderung Ihres Wagens,
Schmerzensgeld, zusätzliche Heilungskosten sowie Schadenersatz für die
beschädigte Ware im Fahrzeug.
Keine Wartezeit!
Im Apothekenbereich:
Spielende Kinder verunglücken auf dem
Betriebsgrundstück • Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil
angeblich Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten oder gefährliche
Produkte verkauft worden sind • Dem Apotheker In wird ein "Kunstfehler"
bei der Berufsausübung vorgeworfen • Angebliche Verstöße gegen das
Wasserhaushaltsgesetz, die Gewerbeordnung, das
Beschäftigtenschutzgesetz, das Einzelhandelsgesetz, das
Gerätesicherheitsgesetz, das Abfallbeseitigungsgesetz, das
Chemikaliengesetz, das Immissionsschutzgesetz, das Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das
Berufsbildungsgesetz, das Umweltschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz.
Im Privatbereich:
Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung beim Segeln, Skilaufen, Jagen, Rad fahren oder bei der Hundehaltung.
Im Verkehrsbereich:
Sie haben sich wegen fahrlässiger oder
vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt und Gefährdung anderer Autofahrer zu
verantworten • Sie sehen einen Fußgänger nicht rechtzeitig -
fahrlässige Körperverletzung.
Keine Wartezeit!
Sie haben zu viele Punkte in der Verkehrsdatei oder sind angeblich
krank oder zu alt - man entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis • Vor
Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis sollen Sie Ihre
Fahrtüchtigkeit nachweisen.
Keine Wartezeit!
Versicherungsschutz für das Widerspruchs- und Verwaltungsgerichtsverfahren.
Im Apothekenbereich:
Streit wegen Kündigungsschutz,
Zeugniserteilung, Lohnfortzahlung oder Urlaubsgeld • Sie machen einen
Arbeitnehmer für abhanden gekommene Ware oder den Verlust eines
Großkunden regresspflichtig.
Im Privatbereich:
Ihre Ehefrau oder Ihre Tochter in der Berufsausbildung wehren sich gegen Ungerechtigkeiten am Arbeitsplatz.
3 Monate Wartezeit!
Im Apothekenbereich:
Sie sind mit der Berechnung der
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nicht einverstanden •
Meinungsverschiedenheiten mit der Berufsgenossenschaft über die
betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen • Streit, ob der Mitarbeiter bei
seiner Tätigkeit für den Betrieb oder in der Freizeit verunglückt ist.
Im Privatbereich:
Ansprüche nach einem Wehrdienst- oder Berufsunfall oder nach einem Schaden im Kindergarten oder in der Schule.
Im Verkehrsbereich:
Unfall auf dem Weg zur Arbeit - es entsteht
Streit mit der zuständigen Berufsgenossenschaft darüber, ob ein
sogenannter Wegeunfall vorliegt, aus dem sich ein Anspruch auf
Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ergeben würde.
Keine Wartezeit im Fahrzeugbereich, ansonsten 3 Monate Wartezeit! Versicherungsschutz für das Sozialgerichtsverfahren.
Im Apothekenbereich:
Nicht versicherbar - Ausnahme unter 14.
Im Privatbereich:
In Ihre Wohnung wird eingebrochen - der
Hausratversicherer ersetzt nur einen Teil Ihres Schadens • Sie buchen
eine teure Urlaubsreise und werden schlecht untergebracht • Die Heizung
wird nicht ordnungsgemäß repariert • Sie machen Aufwendungen für den
Nachbarn, der im Urlaub ist • Das über das Internet erworbene
Mobiltelefon wird nicht oder nur beschädigt geliefert • Schwierigkeiten
mit der Unfall-, Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung.
Im Fahrzeugbereich:
Streit bei Kauf, Verkauf oder Reparatur Ihres Wagens.
Keine Wartezeit im Fahrzeugbereich, ansonsten 3 Monate Wartezeit!
Im Apothekenbereich:
Nicht versicherbar.
Im Privatbereich:
Sie sollen ein wertvolles Bild oder eine
Briefmarkensammlung herausgeben, die Ihnen der verstorbene Großvater
geschenkt hat • Die Behörde erhebt Einwendungen gegen Ihren Hund, Ihre
Fernmeldeanlage oder sonstigen Besitz.
Im Verkehrsbereich:
Sie sollen ein Fahrtenbuch führen.
Keine Wartezeit im Fahrzeugbereich, ansonsten 3 Monate Wartezeit!
Der Streit im Zusammenhang mit Immobilien und Grundstücken ist über den Rechtsschutz für die Wohnung und die Apothekenräume (Nr. 13) versichert.
Nur im Apothekenbereich:
Der Versicherte wurde von seinem
verstorbenen Vater enterbt. Nach anwaltlicher Beratung macht er seinen
Pflichtanteilanspruch ohne Mithilfe des Anwalts gegenüber seinen
Geschwistern geltend • Der Versicherte lehnt die Forderung nach höherem
Unterhalt nach anwaltlicher Beratung selbst ab.
Keine Wartezeit! Versicherungsschutz, wenn nur Beratungskosten anfallen und die Beratung notwendig ist, weil sich die Rechtslage verändert hat.
Im Apothekenbereich:
Das Finanzamt erkennt Apothekenausgaben oder Abschreibungen nicht an.
Im Privat- und Verkehrsbereich:
Der Steuer- oder Abgabebescheid ist fehlerhaft, der Einspruch erfolglos.
Keine Wartezeit im Fahrzeugbereich und bei Steuer-Bußgeldverfahren, ansonsten 3 Monate Wartezeit!
Versicherungsschutz für das Gerichtsverfahren, bei Steuer-Bußgeldverfahren auch im außergerichtlichen Bereich.
Im Apothekenbereich:
Ein früherer Kunde fordert Auskunft über gespeicherte Daten.
3 Monate Wartezeit!
Versicherungsschutz für das Gerichtsverfahren.
Im Privatbereich und im Bereich des Arbeitnehmers:
Die Tochter
oder der Sohn sind mit der Prüfungsentscheidung der Schule oder
Hochschule nicht einverstanden • Die Behörde will den Jagdschein
entziehen • Das Gewerbeaufsichtsamt verhindert die weitere
Berufsausübung eines Kochs.
3 Monate Wartezeit!
Versicherungsschutz für das Verwaltungsgerichtsverfahren (nicht für Asyl- und Ausländerrecht und Bundessozialhilfegesetz).
Der
Streit wegen des Eigentums ist - auch schon im außergerichtlichen
Bereich - über den Eigentums-Rechtsschutz und Wohnungs-Rechtsschutz
versichert. Bei Schadenersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzungen
von Behörden hilft der Schadenersatz-Rechtsschutz.
Im Beruf und Privatbereich:
Beteiligung des Opfers einer
Gewaltstraftat z.B. als Nebenkläger im Strafverfahren gegen den Täter:
Sie wurden bei einem Schlichtungsversuch zwischen Streitenden von
diesen selbst angegriffen und so schwer verletzt, dass Sie Ihre
Sehkraft einbüßen • Ihre Frau wurde am Arbeitsplatz von einem Kollegen
sexuell belästigt bzw. genötigt • Ihr Kind wurde Opfer eines sexuellen
Missbrauchs • Bei einem Polizeieinsatz wegen einer Großdemonstration
gerieten Sie als Passant zufällig ins Visier der Einsatzkräfte, wurden
ohne ersichtlichen Grund absichtlich von Einsatzkräften attackiert und
erlitten dabei einen bleibenden Hörschaden.
Keine Wartezeit!
Im Apothekenbereich:
Nachbarn fühlen sich belästigt • Die
Behörde fordert Sicherheitsvorkehrungen • Lieferanten, Nachbarn oder
Fremde verursachen Schäden an den baulichen Einrichtungen auf dem
Betriebsgrundstück • Streit nach der Pachtkündigung wegen
Wertverbesserungen am Grundstück.
Im Privatbereich:
Störungen im Nachbarschaftsverhältnis • Ärger wegen Mieterhöhung, Kündigung oder Renovierung • Schäden an Ihrem Haus.
3 Monate Wartezeit!
Versicherungsschutz besteht für alle selbst bewohnten Wohnungen und alle selbst genutzten Betriebsgrundstücke und Betriebsräume in Deutschland, wenn Sie im Antrag mit Anschriften angegeben werden.
a) Spezial-Straf-Rechtsschutz:
Der Versicherer trägt die Kosten
für Privatgutachten in Straf- und Bußgeldverfahren, mit denen sich der
Apotheker In gegen die Ermittlungsbehörde wehrt • Wenn die
Staatsanwaltschaft vorsätzliche Körperverletzung, vorsätzliche Wasser-
oder Luftverunreinigung, vorsätzliche umweltgefährdende
Abfallbeseitigung oder andere vorsätzliche Straftaten vorwirft, besteht
Versicherungsschutz, es sei denn, der Vorsatz wird rechtskräftig
festgestellt.
Keine Wartezeit!
Als Versicherungsfall gilt die Einleitung des Ermittlungsverfahrens!
b) Vertrags-Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte zur Einrichtung, Ausstattung und Erhaltung der Büro-, Praxis-, Betriebs- und Werkstatträume: Streit beim Kauf oder Verkauf von Büromaschinen und Datenverarbeitungsanlagen • Verspätete Lieferung der neuen Praxiseinrichtung • Überhöhte Rechnung für die Reparatur einer im Handwerksbetrieb verwendeten Maschine • Mangelhaftes Anbringen von Werbeeinrichtungen und Firmenschildern • Streitigkeiten bei der Instandsetzung oder Modernisierung der Betriebsräume • Streit mit Feuer-, Inhalts- und Haftpflichtversicherungen.
3 Monate Wartezeit!
c) Dienstreise-Rechtsschutz:
Bei einer Dienstfahrt mit dem
Privat-Pkw wird einer Ihrer Angestellten bei einem unverschuldeten
Verkehrsunfall verletzt • Bei einer Dienstfahrt mit einem gemieteten
Pkw wird einer Ihrer Angestellten wegen überhöhter Geschwindigkeit
"geblitzt".
Keine Wartezeit!
Versicherungsschutz bei der Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen und bei der Verteidigung in Straf- oder
Ordnungswidrigkeitenverfahren!
Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur ApoRecht-Police
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
... fragen Sie uns!
Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.
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