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VergleichsrechnerEin Rechtsstreit kann Sie teuer
zu stehen kommen

 

Sicher ist aber, dass Ihr gutes Recht Sie immer Geld kosten wird. Ihren Rechtsanwalt müssen Sie immer bezahlen, ganz gleich, ob er den Prozess gewinnt oder verliert. Ihr Gegner trägt die Kosten nur dann, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen - vorausgesetzt, er ist dazu in der Lage. Unterliegen Sie, tragen Sie nicht nur Ihre eigenen Anwaltskosten, sondern auch noch die der Gegenseite. Hinzu kommen noch die Kosten für das Gerichtsverfahren, wie etwa Gerichtsgebühren, Zeugenauslagen und die Kosten für ein Sachverständigengutachten.

Gerade im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als Apotheker In ist man besonders häufig der Gefahr von Rechtsstreitigkeiten und damit einem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt. Deshalb bieten Versicherungen Rechtsschutzpolicen für Selbstständige an.

 

Kombipakete - Rundum-Rechtsschutz für selbstständige ApothekerInnen


Die meisten Versicherer bieten Rechtsschutzpakete für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige an. Sie sind speziell auf den Versicherungsbedarf dieser Zielgruppe zugeschnitten und decken Rechtsgebiete sowohl aus dem beruflichen als auch aus dem privaten Bereich ab.
Mitversichert sind der Ehepartner bzw. der nichteheliche Lebenspartner, die Kinder, sofern sie in Ihrem Haushalt leben und minderjährig oder unter 25 Jahren und nicht berufstätig sind. Auch die Mitarbeiter Ihres Betriebes sind mitversichert.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Rechtsstreitigkeiten, die Sie als Arbeitgeber führen, Rechtsstreitigkeiten um privat und/oder gewerblich genutzte Grundstücke und Wohnungen sowie auf die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeits- und Disziplinarverfahren. Im Paket sind außerdem Verkehrsrechtsschutz sowie eine anwaltliche Beratung im Familien- und Erbrecht enthalten.

Der Versicherungsschutz umfasst jeweils die Gebühren für einen von Ihnen bestimmten Anwalt (auf Wunsch hilft Ihnen der Versicherer bei der Anwaltssuche) und, soweit erforderlich, die Kosten für das Gerichtsverfahren und die der Gegenseite. Nur im Familien- und Erbrechtsschutz trägt der Versicherer lediglich die Kosten für eine anwaltliche Beratung.

Die Prämie für diese Versicherung bemisst sich meist nach der Zahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen.

Alternativ können Sie jedoch den beruflichen und den privaten Bereich auch voneinander trennen.

 

Recht haben und Recht bekommen...


... muss nicht dasselbe bedeuten. Häufig ist das Recht auf der Seite des Stärkeren - womit natürlich die finanzielle Stärke gemeint ist - mit der es natürlich leichter ist sein Recht durchzusetzen. Um nicht schon aus Kostengründen auf sein Recht verzichten zu müssen, stellt eine Rechtsschutzversicherung eine sinnvolle Abrundung des unternehmerischen Versicherungsschutzes dar.

Vorliegend werden wichtige Entwicklungen im Bereich der Rechtsschutzversicherung vorgestellt. Die Absicherung der Kosten eines Rechtsstreites durch ihre Rechtsschutzversicherung spielt für die Mandanten, welche entsprechenden Versicherungsschutz eingekauft haben eine entscheidende Rolle.

» Recht haben und Recht bekommen ist oft zweierlei

Es ist uns ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass Sie die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung Kostendeckung für Ihren Rechtsstreit oder die Rechtsberatung zu übernehmen hat, nicht der Rechtsschutzversicherung selbst überlassen sollten. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Versicherer kein Interesse hat, einen angefragten Rechtsstreit zu finanzieren und insofern sehr bemüht ist, Möglichkeiten zu finden, um nicht eintreten zu müssen.

Leider sind die Methoden der Verweigerung von Versicherungsschutz in den letzten Jahren bei einigen Rechtsschutzversicherungen eher ruppiger geworden. Wenn Versicherte selbst anfragen, ob sie sich mit ihrem Rechtsproblem an den Anwalt ihres Vertrauens wenden können, werden sie teilweise zunächst - bedingungswidrig - auf sog. telefonische „Anwaltshotlines" verwiesen, die u.U. eine äußerst fragwürdige Hilfe darstellen. In Einzelfällen wird sogar schlicht behauptet, dass angefragte Risiko sei nicht versichert. Es sei her angemerkt, dass solche eher unseriöse Praktiken noch eher die Ausnahme als die Regel darstellen.

Entscheidend bleibt jedoch der folgende Hinweis: Über die Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, eine Beratung- bzw. einen Rechtsstreit zu finanzieren sollten Sie nicht die Rechtsschutzversicherung sondern allein den Anwalt Ihres Vertrauens entscheiden lassen. Wenn Sie sich mit einem Rechtsproblem an unsere Fachabteilung wenden, sind wir in der Lage verbindlich einzuschätzen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung den angefragten Rechtsstreit übernehmen muss. Gleichzeitig übernehmen wir die sog. Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

 

Sicherheit für Ihr gutes Recht  
Überlassen Sie den Kampf mit Paragraphen getrost unseren Anwälten


In erster Linie sind Sie Apotheker In und befassen sich weniger gern mit der juristischen Seite Ihres Berufs. Dennoch können Sie Rechtsauseinandersetzungen nicht immer aus dem Wege gehen und gütliche Einigungen sind nicht immer möglich. Dabei entstehen hohe Kosten, die ärgerlich und gelegentlich sogar schmerzlich sind.
Der ApoRisk® Rechtsschutz bietet Ihnen eine Rechtsschutzversicherung, die auf Ihren Beruf und Ihre Rechtsprobleme zugeschnitten ist. So ist sie besonders vorteilhaft.

Deutsche Gerichte verhandeln jährlich fast 20 Millionen Verfahren. Allein der Straßenverkehr ist dafür eine unerschöpfliche Quelle: Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall usw. Wer da um sein gutes Recht kämpft, stellt schnell fest: Der Dschungel der Paragraphen ist unübersichtlich, kaum zu durchdringen und der Umgang mit ihnen ist auf jeden Fall ziemlich teuer. Es ist daher sehr beruhigend, sich auf einen guten Anwalt verlassen zu können, der Sie berät und das Beste für Sie herausholt.

Wir zahlen für Ihr gutes Rechts!

  • Kosten für den eigenen Rechtsanwalt
  • Kosten für den Anwalt des Gegners
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht.
  • Kosten für selbst beauftragte Sachverständige in Strafsachen, sowohl im beruflichen Bereich als auch im Verkehrsbereich.
  • Kosten für einen zweiten Anwalt am auswärtigen Gerichtsort.
  • Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers, die Ihnen das Gericht auferlegt.

 

Recht haben und Recht bezahlen sind zweierlei.
Das moderne Rechtsschutzkonzept mit der ApoRecht® Police.


Schadenersatz-Rechtsschutz

Ihnen wird ein Schaden zugefügt. Sie fordern z.B.:
Verdienstausfall, Kosten für einen Vertreter, Schmerzensgeld, Reparatur- oder Wieder-beschaffungskosten, Wertminderung.

Straf-Rechtsschutz
Sie müssen sich verteidigen. Vorgeworfen wird Ihnen:
Eine Ordnungswidrigkeit oder eine vorsätzliche oder fahrlässig begangene Verkehrsstraftat, eine fahrlässig begangene Straftat im Privatbereich, eine fahrlässig  oder vorsätzlich begangene Straftat bei Ihrer beruflichen Tätigkeit als ApothekerIn (solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes vorliegt).

Führerschein-Rechtsschutz
Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Sie wehren sich im Widerspruchs- und Verwaltungsgerichtsverfahren.

Arbeits-Vertrags-Rechtsschutz
Sie wollen sich durchsetzen, beispielsweise bei Kündigung und überzogenen Ansprüchen von Mitarbeitern.

Sozialgerichts-Rechtsschutz
Streit mit Sozialversicherungsträgern vor den Sozialgerichten, z. B. wegen Unfallverhütungsvorschriften oder Beitragsberechnung.

Vertrags-Rechtsschutz
Vertragliche Zusagen werden nicht eingehalten, Zahlungen nicht geleistet, z.B. bei: Vermögensanlagen, privaten Versicherungs-
verträgen einschließlich Unfall- und BUZ- Versicherungen, Urlaubsreisen, Kauf, Verkauf,  Leasing, Reparatur privat genutzter Gebäude und Einrichtungsgegenstände bzw. Geräte und Einrichtungen in der Apotheke, Streit mit Großhändlern oder Ersatzkassen wegen Arzneilieferungsverträgen (in diesen Fällen Versicherungsschutz über den Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz, das heißt nur bei Gerichtsverfahren).

Eigentums-Rechtsschutz
Im Privat- und Fahrzeugbereich: Es geht um Ihr Eigentum. Sie wollen eigene Ansprüche geltend machen, Ansprüche anderer abwehren.

Beratungs-Rechtsschutz
Richtiges Verhalten im Familien- und  Erbrecht. Beratungskosten z.B. bei Unterhaltsansprüchen, Pflichtteilsansprüchen, Erbauseinandersetzungen.

Steuer-Rechtsschutz
Die Steuern und Abgaben sind zu hoch.
Verfahren von Finanz- und Verwaltungsgerichten Steuer-, Straf- und Bußgeldverfahren.

Daten-Rechtsschutz
Gerichtliche Abwehr von Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsansprüchen.

Grundstücks-, Miet- und Pacht-Rechtsschutz
Ärger mit Nachbarn, Vermietern, Verpächtern, Behörden, Schadenstiftern, z.B. wegen Lärmbelästigung, Bäumen, Mauern, Zäunen, Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, Schäden an Grundstückseinrichtungen oder Apothekenräumen, Auflagen bei der Grundstücksbenutzung, geforderte Sicherheitsvorkehrungen.

 

5 gute Gründe für eine
Rechtsschutzversicherung von ApoRisk


Hier bietet ApoRisk 5 gute Gründe, warum ein Apotheker oder Apothekerin auf die Unterstützung des unabhängigen Maklers zurückgreifen sollte:

 

  1. Fachkompetenz im pharmazeutischen Berufsstand mit langjähriger Spezialisierung auf die Nische Apotheken / Apotheker/Innen

  2. Modernes Rechtsschutzkonzept als ganzheitliche Lösung, die von verschiedenen Standesorganisationen empfohlen wird, mit u.a. preiswerten Beiträgen in dieser separierten Gemeinschaft

  3. Mit diesem berufsständischen Rechtsschutz werden Rechtsstreitigkeiten weitestgehend abgedeckt, bis auf wenige Ausnahmen. Die Absicherung ist inklusive Spezial-Strafrechtsschutz und viele Besonderheiten für die Pharmazie.

  4. Kostenfreie Prüfung der bestehenden Betriebsversicherungen – Ermittlung der wirtschaftlich sinnvollsten Lösung im Sinne von Beitrag und Leistung

  5. Kontinuierliche Betreuung während der gesamten Laufzeit eines Vertrages (mit z.B. Hilfe im Schadensfall oder Optimierung der Rechtsschutzversicherung bei neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen)

 

Weitere Information


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Wir kennen Ihr Geschäft, ...
... das garantiert individuelle und kompetente Beratung.


In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?

Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
... fragen Sie uns!

Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.

Leistungen

Rechtsschutz-Programm für Apotheker

 

Wir haben speziell für Ihre Berufsgruppe die neue Rechtsschutzversicherung entwickelt. Dieser Vertrag räumt sehr günstige Beiträge und ein umfangreichen Versicherungsschutz ein - exklusiv für alle Mitglieder der Standesorganisationen. Außerdem sind diese Sonderverträge ganz auf die Bedürfnisse der Verbandsmitglieder eingestellt.

Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoRisk in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.

Wir empfehlen, folgenden Versicherungsschutz zu vereinbaren:

 

Pauschale Rechtsschutz-Versicherung für selbstständige Apotheker


1. Verkehrs-Rechtsschutz

Der Versicherungsschutz umfasst Rechtsauseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Fahren von Fahrzeugen. Versichert sind alle berechtigten Fahrer der versicherten Fahrzeuge sowie alle Insassen. Im Einzelnen erhalten Sie Versicherungsschutz für

a) die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche

b) die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren

c) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

d) Kfz.-Vertragsstreitigkeiten, auch aus Versicherungsverträgen

e) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

f) Steuersachen vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten

g) Verfahren vor den Sozialgerichten

Versichert sind alle Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger einschließlich Wohnwagen sowie alle privat genutzten Motorwasserfahrzeuge und Motorflugzeuge, die auf den Namen der versicherten Firma, des versicherten Selbstständigen, seines Ehegatten bzw. eingetragenen oder sonstigen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartners, der minderjährigen Kinder oder der volljährigen Kinder (ledig, bis zur erstmaligen Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt) zugelassen bzw. mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind oder als Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge zum vorübergehenden Gebrauch gemietet sind.

Der Verkehrs-Rechtsschutz schließt den Fahrer-Rechtsschutz ein. Die genannten Personen erhalten daher auch Versicherungsschutz beim Fahren fremder Fahrzeuge.


2. Berufs-Rechtsschutz für Apotheker

Von der Vielzahl der rechtlichen Auseinandersetzungen, die auf einen freiberuflich Tätigen zukommen können, besteht Versicherungsschutz für besonders schwer wiegende Angelegenheiten, nämlich für

a) die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Schuldverhältnisse

b) die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, jedoch nicht beim Vorwurf vorsätzlicher Straftaten

c) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

d) arbeitsrechtliche Streitigkeiten

e) Verfahren vor den Sozialgerichten

f) die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft über gespeicherte Daten, Berichtigung, Sperrung und Löschung

g) Steuersachen vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten

Versichert sind die Apotheke selbst, die Apothekeninhaber sowie die Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für die Apotheke. Der Arbeits-Rechtsschutz ist nur für den Arbeitgeber, nicht für die Mitarbeiter bestimmt.

Nach unserer Ansicht ist dieser Versicherungsschutz besonders wertvoll. Bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen und in Straf- und Bußgeldverfahren werden von den Gerichten oftmals teure Sachverständigengutachten angefordert. Bei Arbeitsgerichtsprozessen ist zu berücksichtigen, dass nach der gesetzlichen Regelung in der I. Instanz auch dann Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie einen Prozess gewinnen. Die unterlegene Partei braucht Ihnen Ihre Rechtsanwaltskosten nicht zu erstatten. Nur die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen diese Kosten ab.

 

3. Privat-Rechtsschutz

Der Privat-Rechtsschutz ist für den privaten Bereich des Apothekeninhabers außerhalb seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit bestimmt. Falls die Apotheke mehrere Inhaber hat, kann jeder von ihnen den Privat-Rechtsschutz abschließen. Versichert ist der Apothekeninhaber selbst, sein Ehegatte bzw. eingetragener oder sonstiger mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner, seine minderjährigen Kinder und seine volljährigen Kinder (ledig und nicht in einer nicht ehelichen Lebenspartnerschaft lebend, längstens bis zur erstmaligen Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt). Der Versicherungsschutz ist auch für Alleinstehende von Bedeutung.

Der Privat-Rechtsschutz umfasst

a) die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche

b) die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, jedoch nicht beim Vorwurf vorsätzlicher Straftaten

c) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

d) arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen als Arbeitnehmer

e) Verfahren vor den Sozialgerichten

f) Vertragsstreitigkeiten, auch aus Versicherungsverträgen

g) die Beratung in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes

h) Steuersachen vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten; soweit ein Zusammenhang mit Grundstücken besteht, verweisen wir auf den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

i) bei Opfern von bestimmten Gewaltstraftaten die Beteiligung als Nebenkläger an Strafverfahren

j) Verfahren vor Verwaltungsgerichten im privaten Bereich und als Arbeitnehmer.

 

4. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für Apotheker nach Spezialklausel 102

Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, beispielsweise mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern. Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf gerichtliche Auseinandersetzungen; es muss sich herausgestellt haben, dass eine außergerichtliche Regelung nicht möglich ist.

 

5. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (Wohnungs-Rechtsschutz)

Der Wohnungs-Rechtsschutz ist für alle selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland bestimmt, die sich im Eigentum der versicherten Personen befinden oder von Ihnen angemietet werden. Versichert sind

a) Rechtsauseinandersetzungen mit Vermietern und Miteigentümern

b) nachbarrechtliche Streitigkeiten

c) Steuersachen vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten, nicht aber beim Streit wegen Anliegerbeiträge oder Erschließungskosten

d) Meinungsverschiedenheiten mit Behörden unter Ausschluss von Enteignungs- und Planfeststellungsverfahren

e) falls Sie Eigentümer sind: Schadenersatzansprüche wegen Schäden am Gebäude oder Grundstück.


6. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken für die selbst genutzten Geschäftsräume und Geschäftsgrundstücke

Dieser Versicherungsschutz ist für die selbst genutzten Geschäftsräume sowie die dazugehörigen Grundstücke vorgesehen. Versichert sind

a) Rechtsauseinandersetzungen mit Vermietern und Miteigentümern

b) nachbarrechtliche Streitigkeiten

c) Meinungsverschiedenheiten mit Behörden unter Ausschluss von Enteignungs- und Planfeststellungsverfahren

d) falls Sie Eigentümer sind: Schadenersatzansprüche wegen Schäden am Gebäude oder Grundstück.

 

7. Ergänzungs-Rechtsschutz für Apotheker

Der Versicherungsschutz besteht aus:

a) Spezial-Straf-Rechtsschutz auf der Grundlage der Sonderbedingungen für den Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR)

Versicherungsschutz besteht in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie in standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren.

Versichert ist der Apothekeninhaber und die in der Apotheke beschäftigten Personen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Außerdem sind der Apothekeninhaber und die im Rahmen des Privat-Rechtsschutzes (Ziffer 3.) mitversicherten Familienangehörigen im privaten Lebensbereich, im beruflichen Bereich als Nichtselbstständige und bei der Ausübung eines Ehrenamtes versichert.

Der Versicherungsschutz umfasst auch die Verteidigung in Strafverfahren, wenn dem Versicherten ein vorsätzlich begangenes Vergehen vorgeworfen wird.

Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat hat der Versicherungsnehmer die erbrachten Leistungen zu erstatten. Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat bestehen. Beim Vorwurf vorsätzlicher Ordnungswidrigkeiten ist der Versicherungsschutz in jedem Fall gegeben. Ein Rückforderungsrecht besteht nicht.

Der Rechtsschutzversicherer trägt nicht nur die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltes (des Verteidigers) des Versicherten, sondern in angemessener Höhe Auch die Gebühren, die auf einer Gebührenvereinbarung beruhen.

In gleicher Weise sind die Kosten eines Sachverständigen versichert, den der Versicherungsnehmer beauftragt, um beispielsweise einem Gutachten der Staatsanwaltschaft entgegenzutreten.

Der Rechtsschutzversicherer übernimmt ferner die Kosten für die Stellungnahme eines Rechtsanwaltes für den Betrieb oder die Praxis des Versicherungsnehmers (Firmenstellungnahme), wenn sich das strafrechtliche Ermittlungsverfahren noch nicht gegen bestimmte Personen richtet. Ebenso besteht Versicherungsschutz für die Kosten des Anwalts, der Zeugenbeistand leistet, um sicherzustellen, dass sich die versicherte Person bei einer Zeugenvernehmung nicht ohne Grund selbst belastet.

Die Risikoausschlüsse des § 3 Abs. 1, 2 und 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) werden - mit Ausnahme der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Kartellrechts (§ 3 Abs. 2 e) ARB) - aufgehoben.

b) Vertrags-Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte im Zusammenhang mit der Einrichtung, Ausstattung und Erhaltung der Apothekenräume

Versichert sind u.a. Streitigkeiten aus dem Kauf, Verkauf oder der Reparatur von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten, die für die Tätigkeit oder für die Berufsausübung in den versicherten Räumen benötigt werden. Hierunter fällt auch Die Renovierung und Wartung der Praxisräume mit den dort befindlichen Anlagen und Außeneinrichtungen.

Der Streit aus Versicherungsverträgen, die die Einrichtung, Ausstattung und Nutzung der Apothekenräume absichern, ist ebenfalls mitversichert.

c) Dienstreise-Rechtsschutz

Für die beim Berufs-Rechtsschutz für Apotheker mitversicherten Arbeitnehmer des Betriebes besteht bei Dienstfahrten mit eigenen oder angemieteten Kraft- fahrzeugen Versicherungsschutz. Versichert sind die Geltendmachung von eigen- en Schadenersatzansprüchen und die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren.

d) Rechtsschutz im kollektiven Arbeits- und Dienstrecht

Versicherungsschutz besteht für Sie als Arbeitgeber bei Rechtsauseinandersetzungen aus dem Bereich des kollektiven Arbeits- und Dienstrechts.

e) AGG-Rechtsschutz

Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG-Rechtsschutz) im Zusammenhang mit der An- bahnung von Arbeitsverhältnissen.

f) Verwaltungs-Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren und vor Gerichten

Verwaltungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Widerspruchsverfahren und vor Verwaltungsgerichten in den Bereichen Gewerbe-, Handwerks- und Zulassungsrecht freier Berufe.

 

8. Rechtsschutz für Vorverfahren beim Regress der Krankenkassen

Die Leistungen des Sozialgerichts-Rechtsschutzes im Abschnitt 2. d) erweitern wir dahingehend, dass Versicherungsschutz auch im Vorverfahren vor sozialgerichtlichen Verfahren wegen Regresse der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen besteht. Diese Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 750 € übernommen.


9. Zusatzleistungen gemäß Spezialklausel 104

Bei Vereinbarung der Zusatzleistungen erhalten Sie und die Privat-Rechtsschutz mitversicherten Personen im privaten und beruflichen Bereich als Arbeitnehmer einen weitergehenden Versicherungsschutz. Folgende Leistungen kommen hinzu:

a) Bei der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Sachschäden einschließlich der sich aus den Sachschäden ergebenden Vermögensschäden ist die Versicherungssumme unbegrenzt.

b) In familien-, lebenspartnerschafts und erbrechtlichen Angelegenheiten ist die über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes bis zur Höhe von insgesamt 1.000,-- € versichert.

c) Beim Arbeits-Rechtsschutz werden die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber angestrebten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bis 1.000,-- € übernommen, auch wenn es an einem Rechtsschutzfall nach § 4 Abs. 1 ARB fehlt.

d) Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung gegen Sie oder eine mitversicherte Person; Kostenübernahme bis 1.000,-- €.

e) Versicherungsschutz besteht für Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit den Vorbereitungen einer mitversicherten nichtselbstständig tätigen Person zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit stehen. Sofern der Wohnungs- Rechtsschutz für die selbst bewohnte Wohneinheit nach § 29 ARB vereinbart wird, ist auch die Anmietung der für die selbstständige Tätigkeit vorgesehenen Praxis- oder Geschäftsräume versichert (Spezialklausel 112 ARB).

f) Der Wohnungs-Rechtsschutz nach § 29 ARB schließt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Anliegerbeiträgen und Erschließungskosten für die selbst bewohnten Wohneinheiten im Eigentum der Versicherten ein.

 

Prospekt ApoRecht-Police Rechtsschutzversicherung

Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur ApoRecht-Police

Unsere Verpflichtung für Ihre Zukunft und Sicherheit


Unabhängig und kompetent

Als unabhängiges Unternehmen nehmen wir Ihre Interessen als Apotheker In wahr. Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen darauf, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf langfristige Sicherheit, indem Versicherungsverträge ausschließlich bei namhaften Versicherungsgesellschaften speziell mit Gruppen- und Rahmenverträgen platziert werden.

Professionelles Risiko-Management
In den einzelnen Versicherungssparten ergeben sich zum Teil sehr unterschiedliche Leistungsbedingungen. Bei unseren Vorschlägen achten wir insbesondere auch darauf, dass neben einem günstigen Preis ein guter und umfangreicher Versicherungsschutz erreicht wird. Mit modernster Software und unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Sie das beste Angebot.

Prämien

Pauschale Rechtsschutz-Versicherung

 

Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziert werden, sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so oft unter den Tisch fällt.

Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.


Für den oben beschriebenen Versicherungsschutz berechnen wir folgende Beiträge inkl. Steuer (ohne Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall):

Ohne beschäftigen Personen pauschal

816,00 €

1 - 3 beschäftigen Personen pauschal

849,00 €

4 - 6 beschäftigen Personen pauschal

930,00 €

7 - 10 beschäftigen Personen pauschal

1.237,00 €

11 - 15 beschäftigen Personen pauschal

  1.587,00 €

16 - 20 beschäftigen Personen pauschal

1.927,00 €

21 - 30 beschäftigen Personen pauschal

2.212,00 €

 

Bei Ausschluss des unter Ziffer 4. beschriebenen Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit dem Apothekenbetrieb berechnen wir folgende Beiträge inkl. Steuer (ohne Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall):

Ohne beschäftigen Personen pauschal

680,00 €

1 - 3 beschäftigen Personen pauschal

707,00 €

4 - 6 beschäftigen Personen pauschal

782,00 €

7 - 10 beschäftigen Personen pauschal

  1.046,00 €

11 - 15 beschäftigen Personen pauschal

1.253,00 €

16 - 20 beschäftigen Personen pauschal

1.493,00 €

21 - 30 beschäftigen Personen pauschal

1.879,00 €


Versicherungsschutz besteht im privaten Lebensbereich für einen Apothekeninhaber. Für die Mitversicherung jedes weiteren Inhabers ist ein Zuschlag zu berechnen.

Zuschlag je weiteren ApothekenInhaber 187,00 €


Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung vermindern sich alle oben genannten Beiträge wie folgt:

Namhafte Standesorganisationen_Rahmenvertrag

150 € Selbstbeteiligung: -22,5 %
250 € Selbstbeteiligung: -37,5 %
500 € Selbstbeteiligung: -50,0 %
750 € Selbstbeteiligung: -55,0 %


Hinweis zur Beitragsberechnung:

Der namentlich genannte Inhaber des Betriebes und die mittätigen Familienangehörigen bleiben bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt. Als 1 Beschäftigter zählen 4 Teilzeitarbeiter (bis 30 Wochenstunden je Teilzeitkraft), 4 geringfügig Beschäftigte, 4 Aushilfen, 4 Heimarbeiter, 2 Saisonarbeiter, 2 Leiharbeiter und 2 Auszubildende.


Die genannten Beiträge sind Jahresbeiträge und enthalten derzeit 19 % Versicherungsteuer. Nebengebühren werden nicht erhoben.

Die Beiträge gelten in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira für eine unbegrenzte Versicherungssumme beim Schadenersatz-Rechtsschutz wegen Personenschäden einschließlich der sich aus den Personenschäden ergebenden Vermögensschäden und ansonsten für eine Versicherungssumme von 600.000 € je Rechtsschutzfall. Strafkaution im Ausland zahlen wir darlehensweise bis zu einem Betrag von 100.000 €, die auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Bei Überseereisen beträgt die Versicherungssumme 155.000 €.

Neben der Möglichkeit, sich im Rechtsschutzfall an einen Anwalt vor Ort zu wenden, erhalten Sie auch über unser bundesweit erreichbares „AnwaltsTelefon" umgehend fachkundige anwaltliche Hilfe, und zwar ausdrücklich auch in nicht versicherten Rechtsangelegenheiten. Die Beratungsleistung über das „AnwaltsTelefon" ist kostenlos. Es entstehen lediglich die Verbindungskosten von 14 Cent/Minute aus dem Festnetz der T-Com (Mobilfunk max. 42 Cent/Min.). Eine gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht berücksichtigt.

Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.

* Unsere Referenzen weisen wir Ihnen produktbezogen gerne im Einzelnen nach.

 

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Mit der ApoRisk® steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits über 4.900 Apotheker Innen in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

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Wir freuen uns darauf, Sie bald als einen zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen!

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Es findet bei uns kein Adressenhandel bzw. auch kein Adressenverkauf statt!

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Arslan Günder

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