Information

VergleichsrechnerBetriebliche Altersversorgung

 

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.

 
Durchführungswege der bAV


Für die bAV stehen folgenden Durchführungswege zur Verfügung:

  • Direktzusage (der Arbeitgeber verpflichtet sich direkt, seinem Mitarbeiter später eine Rente zu zahlen) 
  • Unterstützungskasse (rückgedeckt oder „reservepolsterfinanziert"; gewährt formal keinen Rechtsanspruch) 
  • Pensionskasse (gewährt Rechtsanspruch; wertgleiche Gegenleistung; ist steuerlich limitiert) 
  • Pensionsfonds (gewährt Rechtsanspruch; geringere garantierte Gegenleistung möglich) 
  • Direktversicherung (Versicherungsprodukt, viele Analogien zur Pensionskasse)

Die Durchführungswege Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung werden auch als mittelbare Durchführungswege bezeichnet, da die Durchführung bei einem rechtlich selbstständigen Unternehmen erfolgt.

Für den Abschluss von betrieblicher Altersversorgung und die Auswahl des Durchführungsweges sind neben steuerlichen und handelsrechtlichen (z.B. deutsche und internationale Rechnungslegungsvorschriften) Aspekten auch die soziale Verantwortung und Bindung an das Unternehmen entscheidungsrelevant. Hinzu kommen arbeitsrechtliche Besonderheiten, Kostenaspekte, personalpolitische Zielsetzungen und weiteres.
Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge handelt der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung als Treuhänder für einen Dritten, seinen Mitarbeiter, und muss dessen Interessen im Auge behalten. Insbesondere bei der Entgeltumwandlung muss er darauf achten, dass dem umgewandelten Entgelt auch eine wertgleiche Zusage gegenübersteht.

 
Unverfallbarkeit


Scheidet ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls (Erreichen der Altersgrenze, Tod oder Invalidität) aus dem Unternehmen aus, bleibt ihm eine Anwartschaft erhalten, wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Seit 2001 gelten folgende Fristen: Bei Entgeltumwandlung sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen sofort erfüllt (§ 1b Abs. 5 BetrAVG), bei arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersversorgung (vgl. §§ 1b BetrAVG), wenn der Arbeitnehmer bei Austritt das 30. Lebensjahr vollendet hat und die Zusage mindestens 5 Jahre bestand. Für arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Zusagen, die vor 2001 erteilt wurden, gilt (§ 30f BetrAVG): Alter 35/Zusagedauer 10 Jahre oder Alter 35/Zusagedauer 3 Jahre/Betriebszugehörigkeit 12 Jahre. Mit Ablauf des 31. Dezember 2005 sind aber auch Zusagen, die vor 2001 erteilt wurden, gesetzlich unverfallbar, wenn sie fünf Jahre bestanden haben (siehe § 30f BetrAVG) und der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet hat. Die Höhe der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft errechnet sich anteilig oder aus dem aus den Beiträgen gebildeten Vermögen (Deckungskapital, § 2 BetrAVG). Unabhängig von den gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine frühere vertragliche Unverfallbarkeit vereinbart werden.

Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen von Arbeitnehmern sind bei der Direktzusage, der Unterstützungskasse und dem Pensionsfonds über den Pensionssicherungsverein innerhalb bestimmter Grenzen gegen Verlust in Insolvenz geschützt. Die Höchstgrenze der Insolvenzsicherung beträgt 2006 für laufende Renten 7.350 Euro pro Monat und 889.000 Euro bei Einmalkapitalleistungen. Für Inhaber von verfallbaren Versorgungsanwartschaften oder für Nicht-Arbeitnehmer (z.B. Organmitglieder von Kapitalgesellschaften, z.B. Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften) bieten sich stattdessen oder zusätzlich Insolvenzsicherungsmöglichkeiten über die Verpfändung von Rückdeckungsversicherungsverträgen oder die sogenannte Contractual Trust Arrangements, kurz CTA genannt, an.

 

Finanzierungsformen


Je nachdem, wer die Beiträge bezahlt, spricht man von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer finanzierten Versorgungen. Mischformen sind üblich.

Die heutzutage am häufigsten anzutreffende Finanzierung ist die Entgeltumwandlung. Hierbei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Einkommens zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Entgeltumwandlung steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt, ist diese Variante für mittlere und höhere Einkommen normalerweise sehr vorteilhaft. Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung ist allerdings dem so genannten Tarifvorrang untergeordnet. Beschäftigte, für die ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag gilt, können ihren Tariflohn nur umwandeln, wenn der Tarifvertrag das ausdrücklich vorsieht. Zum Beispiel waren Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes lange Zeit von der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung ausgeschlossen.

Erfolgt die betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse, so können die Zuwendungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse bis zu einer bestimmten Grenze (dem "zulässigen Kassenvermögen") gewinnmindernd berücksichtigt werden (§ 4d EStG).

Ein ähnliches Vorgehen kommt bei Direktzusagen zum Tragen. Die Pensionszusagen gehen mit dem so genannten Teilwert (§ 6a EStG) in die Bilanz ein und mindern das Betriebsergebnis. Allerdings ist der zur Errechnung der Teilwerte zu verwendende Zinssatz von 6 % sehr hoch, so dass dieses Verfahren bei den Arbeitgebern sich keiner großen Beliebtheit erfreut.

Alle mittelbaren Durchführungswege finanzieren sich aus den Beiträgen von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Es kann das Kapitaldeckungsverfahren oder das Umlageverfahren verwendet werden. Beim Kapitaldeckungsverfahren sind die Beiträge und deren Erträge eindeutig einem Leistungsanwärter zugeordnet, während beim Umlageverfahren die Beiträge und Erträge zur Bedarfsdeckung aller Leistungsanwärter verwendet wird. In letzter Zeit erfolgt zunehmend eine Umstellung auf kapitalgedeckte Vorsorge, da beim Umlageverfahren durch eine Veränderung des Verhältnisses von Leistungsempfängern zu Beitragszahlern die Belastung der Träger steigt.

Prospekt ApoVita Betriebliche Altersvorsorge

 

Steuerliche Förderung


Steuerliche Vergünstigungen erhöhten die Attraktivität der bAV für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Siehe hierzu

  • § 3 Nr. 62 EStG für Direktversicherungen und berufsständische Versorgungswerke oder öffentlich-rechtliche Versorgungswerke, 
  • § 3 Nr. 63 EStG für Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, 
  • § 4d EStG für Unterstützungskassen, 
  • § 4e EStG für Pensionsfonds, 
  • § 6a EStG für Direktzusagen, 
  • § 10a und Abschnitt XI EStG für bestimmte Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen,
  • § 40b EStG für Pensionskassen.

Politisches Ziel ist der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, d.h. die Beiträge zur bAV sind steuerfrei oder mindern das zu versteuernde Einkommen, dafür müssen die späteren Versorgungsleistungen in voller Höhe versteuert werden.

Problematisch aus Sicht der betrieblichen Altersversorgung sind dabei Riester-Renten. Die Beiträge bleiben zwar bis zu einer gewissen Höhe frei von Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Beiträge aber weiter an.

 

Auswirkungen für den Arbeitgeber


Je nach Durchführungsweg ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen:

Der Arbeitgeber haftet für die erteilte Versorgungszusage. Dadurch kann es im Leistungsfall zu einer Nachschusspflicht des Arbeitgebers kommen. Bei Direktversicherungen und Pensionskassen ist die Haftungsfrage nahezu bedeutungslos, da diese wie Lebensversicherungsunternehmen derzeit maximal 2,75 % (ab 2007 2,25 %) p.a. Verzinsung garantieren. Bei Pensionsfonds kann diese Haftung in der Praxis relevant werden.
Bei einer Entgeltumwandlung werden Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur Berufsgenossenschaft auf die umgewandelten Beiträge gespart, jedoch nur bis zur jährlichen Beitragshöhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.
Bei einer Direktzusage muss der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen in seiner Bilanz ausweisen. Dies kann auch bei anderen Durchführungswegen der Fall sein.

Die Mitarbeiter werden durch die Zusage stärker an das Unternehmen gebunden.

 

Weitere Information


Dokument öffnen» Die empfohlene Branchenlösung - ApothekenRente


Dokument öffnen» ApothekenRente - Fragen und Antworten


 

Wir kennen Ihr Geschäft, ...
... das garantiert individuelle und kompetente Beratung.


In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?

Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
... fragen Sie uns!

Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.

Leistungen

Die beste Lösung für Sie als Arbeitgeber

 

Gute Grunde sprechen für die Mitarbeiter-Rente:

  • Bares Geld sparen durch geringere Sozialversicherungsbeiträge und keinerlei Zusatzkosten über die Beitragszahlung hinaus
  • Einfache Handhabung durch einheitliche Beratung und Verwaltung sowie durch einheitliche Anmeldung
  • Kein Haftungsrisiko aus der betrieblichen Altersversorgung
  • Positives Betriebsklima durch motivierte Mitarbeiter
  • Vergünstigte Konditionen und damit besonders gute Leistungen für Ihre Mitarbeiter durch Gruppenvertrag

 
So funktioniert es

Sie zahlen Ihrem Apothekenpersonal einen Zuschuss zur Altersversorgung oder vereinbaren mit Ihnen, einen Teil des Bruttogehaltes in die MitarbeiterRente einzuzahlen. Im letzteren Fall reduzieren sich für Sie die zu zahlenden Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge.

Ihre Apothekenmitarbeiter können sich beim Abschluss der MitarbeiterRente auf eine attraktive Rendite und damit auf ein zusätzliches Kapitalpolster zur Ergänzung ihrer Altersversorgung freuen. Bei Einsatz der vermögenswirksamen Leistungen ist das sogar ohne Einbußen beim Nettogehalt möglich.

Was die MitarbeiterRente Ihnen noch zu bieten hat, erfahren Sie von unseren kompetenten Beratern. Fordern Sie am besten gleich Ihr persönliches Angebot an.

Prospekt ApoVita Betriebliche Altersvorsorge


Mögliche Umsetzung einer betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Unternehmen

 

Wie baut man eine bedarfsgerechte betriebliche Altersversorgung auf? 


Als Einstieg in eine solide betriebliche Altersvorsorge empfiehlt sich die Pensionskasse bzw. Direktversicherung als Grundversorgung. Der Arbeitnehmer kann von seinem Gehalt jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West (2.592 Euro im Jahr 2009) einkommenssteuerfrei in die Pensionskasse einzahlen. Außerdem sparen Sie und Ihre Mitarbeiter die Sozialversicherungsbeiträge auf den gezahlten Beitrag. Das Produktspektrum der Pensionskasse bzw. Direktversicherung reicht von der klassischen bis zur fondsgebundenen Rentenversicherung.

Sind Sie bereit, Ihren Mitarbeitern mehr Spielraum zur Altersversorgung zu geben?
Hier empfiehlt sich ebenfalls die Einrichtung einer Pensionskasse bzw. Direktversicherung als Aufbauversorgung. Ihre Mitarbeiter können idR. zusätzlich zu der bereits dargestellten Grundversorgung nochmal bis zu 1.800 Euro investieren. Der Vorteil: Auch hier sparen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter die Steuern auf die Beitragszahlung. Allerdings sind auf die Beitagszahlungen Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Das Produktspektrum der Pensionskasse bzw. Direktversicherung reicht von der klassischen bis zur fondsgebundenen Rentenversicherung.

 

Ihre Mitarbeiter verdienen überdurchschnittlich gut?


Pensionskasse und Direktversicherung werden - aufgrund der begrenzten Beitragszahlung - nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard dieser Mitarbeiter auch im Alter aufrechterhalten zu können. Möchten Sie diesen Mitarbeitern helfen, optimiert für ihr Alter vorzusorgen, empfehlen wir Ihnen die Einrichtung einer Unterstützungskasse bzw. einer Direktzusage.

In beiden Durchführungswegen können Sie bzw. Ihre Mitarbeiter nahezu unbegrenzt steuerfrei Beiträge zahlen. Begrenzungen werden lediglich hinsichtlich der Leistungen gesetzt. Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage gibt es Leistungsobergrenzen, die entweder durch die Satzung der Unterstützungskasse bzw. durch eine allgemeine Begrenzung der Versorgungsleistungen vorgegeben sind.

 

Die Gretchenfrage: Zulagen ja oder nein?


Wird die betriebliche Altersversorgung über die Durchführungswege Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung angeboten, dann kann Ihr Mitarbeiter die sog. "Riester-Rente" verlangen. Hierbei entsteht für Sie als Arbeitgeber durch das Zulagenverfahren allerdings ein immenser Verwaltungsaufwand sowie aus falsch übermittelten Informationen ein großes Haftungspotential.

Die Lösung: Sie bieten Ihren Mitarbeitern die Riester-Rente über einen privaten Riestervertrag an. Hierzu schließen Sie - als Arbeitgeber - mit dem Versicherer eine Rahmenvereinbarung ab, die Ihren Mitarbeitern günstige Rahmenkonditionen für ihren Privatvertrag bietet.

 

Wer finanziert die betriebliche Altersversorgung?

Prospekt Versicherungslösungen für Angestellte


Macht Ihr Mitarbeiter seinen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung geltend, so werden die Beiträge natürlich durch Ihren Mitarbeiter finanziert. Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit sich als Arbeitgeber an der Finanzierung der Beitragszahlungen zu beteiligen oder sogar eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung zu erteilen.


Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur Mitarbeiter-Versicherung

 

Unsere Verpflichtung für Ihre Zukunft und Sicherheit

Unabhängig und kompetent
Als unabhängiges Unternehmen nehmen wir Ihre Interessen als Apotheker In wahr. Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und achten zum einen darauf, dass das Preisleistungsverhältnis stimmt, zum anderen auf langfristige Sicherheit, indem Versicherungsverträge ausschließlich bei namhaften Versicherungsgesellschaften speziell mit Gruppen- und Rahmenverträgen platziert werden.

Professionelles Risiko-Management
In den einzelnen Versicherungssparten ergeben sich zum Teil sehr unterschiedliche Leistungsbedingungen. Bei unseren Vorschlägen achten wir insbesondere auch darauf, dass neben einem günstigen Preis ein guter und umfangreicher Versicherungsschutz erreicht wird. Mit modernster Software und unserer langjährigen Erfahrung finden wir für Sie das beste Angebot.

Prämien

Das Beste für Sie und Ihre Mitarbeiter:
Betriebliche Altersvorsorge.

 

Schnell und bequem zu Ihrem persönlichen Angebot

Wir freuen uns, dass Sie die Leistungen unserer Mitarbeiter-Rente als ideale betriebliche Altersvorsorge überzeugen.

Als Apothekerin oder Apotheker sind Sie bei der ApoRisk in guten Händen - und in bester Gesellschaft: Durch unsere Gruppenversicherungstarife speziell für Apotheker stehen Ihnen besonders wertvolle Leistungen zu.

Namhafte Standesorganisationen_Rahmenvertrag

Vorteile der Gruppenversicherung sind:

  • Ermäßigte Beiträge im Vergleich zur Einzelversicherung
  • Keine Wartezeiten (sofortiger Versicherungsschutz)
  • In der Regel Annahmegarantie
  • Gleiche Bedingungen auch für Familienangehörige


Aufgrund der zahlreichen Tarifvarianten ist ein Preisvergleich oft nur schwer möglich. Vor Abschluss der Versicherung sollten Sie daher möglichst klar skizzieren, welchen Absicherungsbedarf Sie tatsächlich haben.

Gerne erarbeiten wir kostenfrei die individuelle Absicherung für Sie als Apotheker In, Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Wir analysieren nach Ihren Angaben sorgfältig und gewissenhaft Ihren Bedarf, ordnen ihn den Tarifstrukturen und unseren Sondervereinbarungen zu und ermitteln daraus den optimalen Versicherungsschutz und den oder die entsprechenden Versicherungspartner.

Als unabhängige Versicherungsmakler stellen wir alle Angebote der Versicherer für Sie auf den Prüfstand. Wir untersuchen dabei nicht nur die vordergründigen Aspekte, die oft in den Medien publiziertwerden, sondern auch das „Kleingedruckte", das in der werblichen Darstellung so oft unter den Tisch fällt.

Unsere intensive Analyse entlarvt auch diejenigen Tarife, die besonders günstig zu sein scheinen, in denen aber nur ein realitätsferner Sonderfall „schöngerechnet" wird, um Sie als Kunden zu gewinnen. Das Ergebnis aus der Auswertung von Leistungen, Bedingungen und Tarifen ist eine stets aktuelle Vorschlagsliste zu allen Versicherungsbereichen, die Ihnen helfen soll, Ihren Weg durch den Versicherungs-Dschungel zu finden. Gerne erläutern wir Ihnen unsere Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe in einem persönlichen Gespräch, am besten anhand Ihrer persönlichen Aufgabenstellung.

* Unsere Referenzen weisen wir Ihnen produktbezogen gerne im Einzelnen nach.

 

Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an 0800. 919 0000 oder
faxen Sie uns unter 0800. 919 66666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen oder
Antragsformulare zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits über 4.900 Apotheker Innen in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

Beratung

Erfahren Sie mehr über unsere umfassenden Beratungskonzepte
für einen Rundumschutz im geschäftlichen und privaten Bereich.

 

Nehmen Sie doch für Ihren Wechsel einfach unseren Beratungs-Service in Anspruch!
Rufen Sie uns an 0800. 919 0000 oder faxen Sie uns 0800. 919 6666

Oder senden Sie uns eine E-Mail: info@aporisk.de
Wir freuen uns darauf, Sie bald als einen zufriedenen Kunden begrüßen zu dürfen!

Anfrage

Herr   Frau

*

*

*

Bitte um Rückruf

Apotheke
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

verification code

Bitte tragen Sie den Anti-Spam Code aus der Grafik ein.


Informationen zum Datenschutz.

Bei der elektronischen Speicherung von Daten, werden von uns die Richtlinien des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) beachtet. Zum 01.07.1997 trat das neue Multimediagesetz in Kraft. Danach dürfen unter anderem personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Person gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Durch betätigen der Eingabeschaltflächen "Abschicken" oder "Senden" in unseren Formularen erklären Sie sich damit einverstanden.

Sie haben ein Recht auf jederzeitigen Widerruf dieser Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gemäß § 3 Abs. 6 des (TDDSG) Teledienstedatenschutz-Gesetzes.

Alle Informationen die wir erhalten, werden nur in unserem Hause bearbeitet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt, wenn überhaupt, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen.
Es findet bei uns kein Adressenhandel bzw. auch kein Adressenverkauf statt!

Das garantiere ich als geschäftsführender Gesellschafter der ApoRisk GmbH
Arslan Günder

Download

Im Download-Bereich können Sie alle Produktformulare und Dokumente einfach herunterladen und ausdrucken. Das geht schnell und spart Zeit und Geld.


» Angebot/Antrag

:: 

» Prospekt
:: ApoVita® BAV - Betriebliche Altersvorsorge
:: Die empfohlene Branchenlösung - ApothekenRente
:: ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben

» Kleingedrucktes/Bedingungen
:: Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge

» Informationen
:: Versicherungslexikon Lebensversicherung
:: Versicherungslexikon Rentenversicherung

 

:: Acrobat Reader Download

Acrobat Reader
 Download


Downloadservice


In diesem Bereich können Sie viele Formulare bzw. Dokumente - z. B. unsere ApoRisk-Prospekte - einsehen, herunterladen sowie ausdrucken.

  zum 
Downloadservice-Bereich» zum Download-Bereich