Nichts Wichtiges wird vergessen ...
Und was passiert, wenn Sie ... plötzlich nicht mehr arbeiten können?
- Eine gute Frage! Millionen Berufstätige finanzieren ihren
Lebensunterhalt und ihre Lebensqualität durch das regelmäßige Einkommen
aus ihrem Job. Wenn dieses Einkommen plötzlich wegfällt, weil jemand
aufgrund eines Unfalls oder schwerwiegenden Erkrankung nicht mehr zu
arbeiten in der Lage ist, dann können die persönlichen Fixkosten und
laufenden Kosten in den finanziellen Ruin treiben. Eine BU / Berufsunfähigkeitsversicherung
kann Abhilfe schaffen, doch sollten Sie einiges vor dem Abschluss
beachten, denn es konkurrieren eine Menge verschiedener Angebote für
diverse Berufsunfähigkeitsversicherungen am Markt.
Der Begriff der abstrakten Verweisung wird als für den
Versicherungsnehmer nachteilige Klausel in
Berufsunfähigkeitsversicherungen verwendet. Sofern eine solche Klausel
im Versicherungsvertrag enthalten ist, kann die Versicherung im Falle
einer Berufsunfähigkeit den Versicherten anhalten, einen anderen als
den ehemalig erlernten oder ausgeübten Beruf auszuführen. Der neue
Beruf muss für die Versicherung lediglich im Rahmen der bisherigen
Ausbildung und Erfahrung liegen sowie den persönlichen Lebensumständen
entsprechen.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Handwerker aufgrund von Gelenkproblemen seinen Beruf nicht mehr ausüben, wohl aber noch als Nachtwächter arbeiten kann. Gleiches gilt für einen Arzt, der im Falle einer Berufsunfähigkeit noch als Vertreter der Pharmaindustrie oder zum Beispiel in einem Augenlaserzentrum beschäftigt werden kann.
Der Betroffene kann die abstrakte Verweisung in einen anderen Beruf lediglich ablehnen, wenn das neue Einkommen deutlich (mindestens 20%) unter dem bisherigen Einkommen liegt.
Sofern die Klausel der abstrakten Verweisung also im Vertrag einer ganz bestimmten Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten ist, kann und wird die Versicherung die Leistung verweigern, wenn eine Beschäftigung in einem anderen Beruf irgend möglich ist. Daher ist es wichtig, dass Antragsteller einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft auf die Klausel der abstrakten Verweisung verzichtet.
Aufgrund des großen Wettbewerbs unter den Versicherungsgesellschaften findet man diese Klausel daher meist nur noch in Altverträgen. Die meisten Neuverträge werden ohne diese abgeschlossen.
Die Berufsunfähigkeit kann jedermann aus heiterem Himmel treffen.
Einmal im Straßenverkehr oder bei der Ausübung seiner Lieblingssportart
nicht aufgepasst und schon nimmt die Verkettung unglücklicher Umstände
seinen Lauf und nimmt dem Einzelnen seine Erwerbsfähigkeit. Damit
dieser Umstand den Einzelnen nicht in eine finanzielle Notlage bringen
kann, empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Tritt der unerfreuliche Fall der Berufsunfähigkeit ein, ist der Weg zum Hausarzt unumgänglich. Dieser nimmt die erste Untersuchung vor. Erhärtet sich tatsächlich der Verdacht der Berufsunfähigkeit, wird der behandelnde Arzt den Grad der Berufsunfähigkeit ermitteln und dem zuständigen Versicherer mitteilen. Sowohl dieser als auch der Versicherte können gegen das Attest des Arztes selbstverständlich Einspruch erheben. Daraufhin wird der Sachverhalt einem unabhängigen Ärztegremium übergeben, die aus den verschiedensten Fachärzten bestehen. Einer der Ärzte kann vom Versicherten frei gewählt werden, ein anderer wird von der Versicherungsgesellschaft berufen und ein unabhängiger Gutachter rundet das Gremium ab. Diese prüfen dann abschließend ob einer Anerkennung der Berufsunfähigkeit statt gegeben werden kann. Die Kosten für einen solchen Einspruch trägt im Übrigen ausschließlich die Versicherungsgesellschaft.
Die Zahlung von Leistungen einer BU wird zumeist in Form einer monatlichen Rente gewährt und tritt an dem Zeitpunkt der Meldung und der Anerkennung der Berufsunfähigkeit in Kraft.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Übrigen optional und vor allem bei jungen Menschen recht empfehlenswert, da die Beiträge risikoabhängig gemacht werden und somit von Lebensalter zu Lebensalter steigen. Im Grunde kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Unfallversicherung ersetzen, da zumeist Unfälle Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind. Jedoch sind die tatsächlichen Leistungen im speziellen Falle einer Berufsunfähigkeit bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ungleich besser als bei einer vergleichbaren Unfallversicherung.
Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden im Übrigen für die Dauer des im Vertrag festgehaltenen Zeitraumes bezahlt, natürlich sofern sich die Erwerbsfähigkeit nicht bereits vorher wieder einstellt. Jeder Antrag auf die Anerkennung der Berufsunfähigkeit wird als Einzelfall betrachtet und als solcher behandelt. Es kann im Übrigen vom Einzelnen verlangt werden, einen anderen Beruf zu erlernen oder auszuüben, wenn dadurch eine Berufsunfähigkeit umgangen werden kann. Beispielsweise ist die Umschulung eines gelernten Handwerkers auf eine vorwiegend sitzende Tätigkeit durchaus zumutbar. Gute BUs verzichten jedoch auf diese so genannte abstrakte Verweisung bzw. sollte man heutzutage nur noch Berufsunfähigkeitsversicherungen abschließen, die einen Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit zusagen.
Bei der Betrachtung des Risikos der Berufsunfähigkeit ist es erstmal
wichtig, dass man sich vor Augen führt, was denn Berufsunfähigkeit
überhaupt bedeutet. Berufsunfähig bedeutet, dass man im Vergleich zu
seinen Arbeitskollegen zu 50 % oder weniger nur noch in der Lage ist,
seinen Beruf auszuüben. Im Falle der Berufsunfähigkeit geht es wirklich
nur um den ausgeübten Beruf, unabhängig davon, ob man in der Lage wäre,
in einem anderen Bereich Geld zu verdienen.
Entgegen vieler Meinungen ist das Berufsunfähigkeitsrisiko höher als man denkt. Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland wird laut Statistken in seinem Leben berufsunfähig, was zeigt, dass die Gefahr allgegenwärtig ist.
Das Risiko berufsunfähig zu werden, ist auch lange nicht mehr besonders abhängig von Unfällen. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit liegen in gesundheitlichen Problemen, insbesondere was den Gelenkapparat und die Psyche des Menschen angeht. Daher kann sich auch niemand mehr vor dem Risiko verstecken, indem man sagt, dass einem sowas schon nicht passieren wird, weil man ja aufpasst.
Das große Problem, das mit dem Berufsunfähigkeits Risiko zusammenhängt, ist die Tatsache, dass man nach der Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber und die anschliessende, zeitlich begrenzte Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenkasse kein Einkommen mehr erhält. Auch von staatlicher Seite haben dann alle nach dem 01. Januar 1961 Geborenen keinen Anspruch mehr auf finanzielle Unterstützung. Daher sollte man dieses Risiko der Berufsunfähigkeit besonders ernst nehmen und sich privat gegen diesen Einkommensverlust absichern, um dann auch weiterhin seine laufenden Kosten bezahlen zu können.
Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält man nämlich im Falle der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente, mit der man dann beispielsweise seine Miete weiter zahlen und auch den Kühlschrank füllen kann. Selbst wenn man nur vorübergehend berufsunfähig wird und vielleicht nur zwei Jahre braucht, um dann wieder arbeiten zu können, muss man diese zwei Jahre finanziell überbrücken. Es wird deutlich, dass es für jeden unverzichtbar ist, sich durch eine entsprechende Absicherung den Einkommensersatz zu sichern, damit man neben den gesundheitlichen nicht auch noch mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat.
Im Gegensatz zu Angestellten der freien Wirtschaft haben Beamte
einen Dienstherren und können nicht berufsunfähig sondern vielmehr
dienstunfähig werden. Die anschließende Versorgung bei
Dienstunfähigkeit durch den Staat ist verhältnismäßig gut, so dass die
Erfordernis einer zusätzlichen Vorsorge zwar geringer ist, aber dennoch
überlegenswert ist.
Im allgemeinen bekommen Beamte ein mit jedem Dienstjahr ansteigendes Ruhegehalt, wobei eine Tätigkeit von 40 Jahren etwa 70% des Einkommens ergibt und so mit einem Alter um die 50 Jahre eine ausreichende Versorgung gedeckt ist. Da die staatliche Absicherung der Beamten erst nach 5 Jahren greift, kann in der Zwischenzeit deshalb eine zusätzliche BU abgeschlossen werden. Auch nach den 5 Jahren empfiehlt es sich für Beamte zusätzliche Vorsorgen zu treffen, da die Beamtenabsicherung im Zuge der Inflation an Wert verliert und dann eventuell im Notfall nicht mehr ausreicht. Vor allem Akademiker, die eine Laufbahn als Beamte ins Auge gefasst haben, sollten sich am Ende ihrer Studienzeit über Berufsunfähigkeitsversicherung informieren, da die Aufnahme nach der langen Ausbildungszeit in die Beamtenschaft erst sehr spät erfolgt und so die Absicherungen geringer ausfallen als für Früheinsteiger. Außerdem wird es empfohlen sich schon in jungen Jahren um solche Vorsorgemaßnahmen zu kümmern, da mit zunehmenden Alter die ersten Beschwerden auftreten und es immer schwieriger wird überhaupt ein passenden Versicherungsunternehmen zu finden.
Als Beamter sollte man beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung besonders auf das Vorhandensein einer Dienstunfähigkeitsklausel achten, welche eine Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt. Hier gilt es verschiedene Umschreibungen der Versicherer zu beachten, da nicht alle Tarife eine allgemeine Dienstunfähigkeit miteinschließen. In manchen Fällen kann dies bedeuten, dass Versicherungen sich aufgrund medizinischer Gründe weigern zu zahlen, da der Beamte auch in ein anderes Amt versetzt werden und so weiter arbeiten könnte. Vor allem bei Beamte im Außendienst, wie zum Beispiel Polizisten sollte darauf geachtet werden, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einfach auf eine weitere Tätigkeit im Innendienst bestehen kann und die Zahlung verweigert (vergleiche auch den Artikel zum Thema abstrakte Verweisung).
Wenn man darüber spricht, dass man aus gesundheitlichen Gründen
nicht mehr arbeiten kann, muss man ganz klar unterscheiden zwischen der
Berufsunfähigkeit
und der Erwerbsunfähigkeit. Denn diese beiden Formen werden oft
verwechselt und das kann bei einer Fehleinschätzung des Risikos zu
schweren finanziellen Folgen führen.
Erwerbsfähig ist man dann, wenn man weniger als drei Stunden in der Lage ist, irgendeinem Beruf nachzugehen. Voraussetzung für die Berufsunfähigkeit ist also der Verlust der Arbeitskraft in jedem Bereich. Wer erwerbsunfähig ist, erhält vom Staat eine finanzielle Unterstützung in Form der Erwerbsunfähigkeitsrente.
Die Berufsunfähigkeit bezieht sich ganz speziell auf die Möglichkeit, in seinem zur Zeit ausgeübten Beruf arbeiten zu können. Man spricht dann von Berufsunfähigkeit, wenn man im Verhältnis zu seinen Arbeitskollegen nur noch 50% oder weniger in seinem Beruf arbeiten kann. Um den Unterschied Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit deutlich zu machen, bietet sich das Beispiel des Bäckers an. Sollte dieser plötzlich an einer Mehlallergie erkranken, ist er nicht mehr in der Lage, den Beruf des Bäckers weiter auszuüben. Da er aber jeden anderen, mehlfreien Beruf ausüben kann, gilt er zwar als berufsunfähig aber nicht als erwerbsunfähig.
Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit spielt auch eine große Rolle, was die staatliche Unterstützung angeht. Wie eben schon angesprochen erhält der Erwerbsunfähige eine kleine finanzielle Unterstützung des Staates. Für alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gibt es dagegen keinerlei staatliche Unterstützung im Falle der Berufsunfähigkeit. Für diesen Fall muss jeder privat für sich eine Absicherung treffen, um dann nicht ohne Einkommen dazustehen. Allerdings muss man hier auch sagen, dass die Gelder, die man im Falle der Erwerbsunfähigkeit erhält, auch nicht so große Summen sind, dass man allein damit auskommen kann. Vor allem muss man auch schon sehr schwer gesundheitlich getroffen sein, um vom Staat eine solche Unterstützung genehmigt zu bekommen. Daher sollte jeder für jeden Fall private Vorkehrungen treffen, um jederzeit in der Lage zu sein, sein Einkommen zu ersetzen und die laufenden Kosten bezahlen zu können.
Laut Statistik sind knapp 7,5 Prozent aller Zahnärzte von einer Berufsunfähigkeit
während ihres Arbeitslebens betroffen. In den meisten Fällen tritt
diese statistisch gesehen erst im höheren Alter auf. Doch was nützt es
einem Zahnarzt, wenn eine plötzlich auftretende Krankheit nicht der
Statistik gehorcht und schon in jungen oder mittleren Jahren auftritt,
obwohl man noch jahrelang im Berufsleben stehen müsste? Urplötzlich
wird der Zahnarzt durch die Berufsunfähigkeit mit einer Situation
konfrontiert, die für ihn erhebliche Umstellungen in seinem Leben
bedeuten.
Viele Zahnärzte haben sich den Traum der Selbstständigkeit erfüllt und verfügen über eine eigene Praxis mit teurem, zum Teil noch nicht abbezahltem technischem Inventar. Auf einmal fallen feste Einnahmen weg, Kredite müssen aber dennoch weiterhin abbezahlt werden. Ohne Absicherungen kann der Lebensstandard nicht mehr gehalten werden. Sogar der finanzielle Ruin droht. Eine Situation, die nicht nur den direkt betroffen en Zahnarzt, sondern auch das Familienleben in eine ernsthafte Krise stürzen kann.
Eine Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten wird hauptsächlich durch die enorm hohen und sehr einseitigen Belastungen herbeigerufen. Schwere Wirbelsäulenschäden durch die einseitige Beanspruchung sind nicht selten. Aber auch schwere Gelenkerkrankungen in Form von Arthrose an den Händen oder speziell an den Fingern treten häufig bei Zahnärzten auf und führen zur Berufsunfähigkeit.
Die Zahnärzte können dadurch ihre Instrumente nicht mehr ohne Schmerzen führen und werden förmlich von Schmerztabletten abhängig, um weiterhin einigermaßen ihre Patienten versorgen zu können. Ein unhaltbarer Zustand, weder für den Zahnarzt, noch für die Patienten.
Viele Zahnärzte sind zudem dem stetig wachsenden Stress nicht gewachsen, woraus Nerven- und Herz-Kreislauferkrankungen resultieren können. Aber auch plötzlich auftretende Allergien, zum Beispiel ausgelöst durch die täglich verwendeten Füllmaterialien, führen schnell zur Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten. Insofern sollten sich Zahnärzte unbedingt gegenüber Berufsunfähigkeit mit einer speziellen Versicherung absichern, die im Versicherungsfall finanzielle Schäden abwenden kann. Die Beiträge variieren und sind nicht nur vom Geschlecht, Eintrittsalter und Austrittsalter, Gesundheitszustand und natürlich dem Leistungsumfang abhängig. Man sollte sich vor dem Abschluss einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten genauestens die Verträge durchlesen. Häufig sind kleine Fallstricke eingebaut. Vor allem die Möglichkeit der Verweisung auf die Ausübung eines anderen Berufs sollte ausgeschlossen sein.
Vom Staat wurde die Berufsunfähigkeitsrente 2001 wesentlich
eingeschränkt. Alle Berufstätigen, die nach 1961 geboren wurden, sind
staatlich nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit versichert. Sie können nur
noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minimalrente beziehen, wenn ein
Facharzt das bestätigt und der Patient nur noch weniger als 3 Stunden
am Tag arbeiten kann. Bei 3-6 Stunden gibt es von der Minimalrente nur
einen Teilbetrag.
In den ersten drei Jahren der Berufstätigkeit gibt
es keine Absicherung. Wird in einer Familie der Hauptverdiener davon
betroffen, kann dass den sozialen Abstieg bedeuten.
Jeder 4. Arbeitnehmer ist in seinem Berufsleben von Berufsunfähigkeit
betroffen. Über 30000 Arbeitnehmer unter 40 Jahre werden im Jahr
berufs- oder erwerbsunfähig. Bei 90% ist die Ursache kein Unfall,
sondern eine Krankheit.
Die private Berufsunfähigkeitsrente ist für Erwerbstätige eine der wichtigsten Absicherungen.
Gewerbetreibende und Freiberufler müssen wissen, dass sie keine andere Absicherung bei Berufs-, oder Erwerbsunfähigkeit haben.
Beim
Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsrente ohne Verweisrecht wird
die vereinbarte Rente gezahlt, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt
werden kann.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer so abgeschlossen
werden, dass im Schadensfall die Rente bis zum Anschluss an die
Altersrente gezahlt wird.
Die
Beitragshöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter, eventuellen
gesundheitlichen Risiken, den ausgeführten Beruf und den
Versicherungsbedingungen der Versicherung. Die Beitragshöhe ist zum
abgesicherten Risiko eher gering.
Die Berufsunfähigkeitsrente kann ein selbständiger Vertrag, oder ein Zusatz zu einer anderen Versicherung sein. Bei der Zusatzversicherung muss der Versicherungsnehmer beachten, dass beim Ablauf des Hauptvertrages auch der BU Schutz weg ist.
Vor dem Vertragsabschluß sollte der Versicherungsnehmer einen Vergleich der Anbieter durchführen, um die günstigste Versicherung zu ermitteln.
Der Berufsunfähigkeitsversicherungsschutz für Heilberufe
gesetzlicherseits entfällt seit der Rentenreform, welche zum 01.01.2001
umgesetzt worden ist, auch für Mediziner, welche nach dem 01.01.1961
geboren worden sind. Es gilt also auch konkret bei der
Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilberufe, dass die
Versicherungslücke seitens der Betroffenen eigeninitiativ gefüllt
werden sollte. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für
Heilberufe ist also notwendig.
Dem Problem einer möglichen Berufsunfähigkeit müssen grundsätzlich alle Heilberufe begegnen, seien es Ärzte oder Zahnärzte, auf einer Station tätige Ärzte oder Ärzte in einer eigenen Praxis. Auch Pharmazeuten in Forschungslaboratorien sind einem nicht geringen Berufsunfähigkeitsrisiko ausgesetzt.
Die spezif. Belastungssituationen in Heilberufen unterscheiden sich von den Belastungssituationen anderer Berufe. Laut Statistik ist in Heilberufen das Risiko aufgrund von zu hohen physiologischen oder psychischen Belastungen an einer Berufsunfähigkeit zu erkranken bei Ärzten besonders hoch.
Ein Versicherungsvergleich der verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherungen für Heilberufe ist sinnvoll, da sich diese oft in wesentlichen Tarifbedingungen unterscheiden. Die Entscheidung für eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilberufe ist immer eine Kombination des richtigen Preises, eines passenden Tarifes sowie den passenden Vertragklauseln. So sollte beispielsweise beachtet werden, dass der Vertrag keine Verweisklausel enthält. Das bedeutet nämlich, dass wenn der Versicherungsnehmer berufsunfähig werden sollte, er in einem anderen Beruf arbeiten muss, insofern er diesen Beruf noch ausüben kann, auch wenn er als Arzt berufsunfähig ist.
Es empfiehlt sich außerdem, ganz konkret eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wählen, welche sich auf Heilberufe spezialisiert hat, da die Wahrscheinlichkeit dort höher ist, dass diese auch die gewünschten Konditionen Zusatzleistungen bietet.
In aktuellen Diskussionen bezüglich der Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilberufe kommt verstärkt die Frage auf, ob sich nicht schon Medizinstudenten während des Studiums gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko versichern sollten. Ein Vorteil liegt hier sicherlich in niedrigeren Einstiegstarifen.
Da Selbstständige selten in der gesetzlichen Rentenversicherung
versichert sind, haben diese auch bei einer Berufsunfähigkeit keine
Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente. Hierbei gibt es nur eine
Ausnahme, wenn der Selbstständige vor dem Jahr 1984 mindestens 60
Monate freiwillig Beträge in die gesetzliche Krankenkasse eingezahlt
hat und dies noch heute tut. Ohne eine freiwillige Mitgliedschaft in
der gesetzl. Rentenversicherung, ist das Existenzgefährdungspotential
sehr hoch. Sollte der Selbstständige krank werden, ist er u.U. nicht
mit einem Mindestmaß abgesichert und kann damit seine Existenz
verlieren. Die BU / Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige
sollte zwei Dinge erfüllen. Zum einen sollten die privaten
Lebenshaltungskosten abgesichert sein und zum anderen sollten für das
Unternehmen die Fixkosten abgesichert sein. Sollte keine Tätigkeit mehr
in seinem Betrieb nachgegangen werden, ist eine
Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Durch verschiedene
Rechtssprüche wurden diese Kriterien bestärkt, auch wenn in den meisten
Verträgen der Berufsunfähigkeitsversicherung dieses nicht benannt wird.
Innerhalb der selbstständig Tätigen bilden Handwerker eine Ausnahme. Sie sind solange in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, bis sie mindestens 216 Beiträge eingezahlt haben. Danach können die Handwerker selber entscheiden, ob sie austreten wollen oder weiterhin bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein möchten.
Ein Selbstständiger gilt erst dann berufsunfähig, wenn in seinem Betrieb keine Möglichkeiten mehr bestehen, trotz Erkrankung, zu arbeiten. Sollte dieser Fall eintreten, hat er volle Ansprüche aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das Risiko, erwerbsunfähig zu werden, hat in den letzten Jahrzehnten
stark zugenommen. Die Gründe dafür liegen in einer sich verändernden
Arbeitswelt, die den täglichen Stress immer größer werden lässt und in
neuen Zivilisationskrankheiten, beispielsweise dem Burn-out-Syndrom.
Erwerbsunfähigkeit kann aber auch eintreten, wenn der Arbeitnehmer
einen Unfall hat und deshalb seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben
kann.
Mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung können sich Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen der Aufgabe der Erwerbstätigkeit absichern (siehe auch Berufsunfähigkeitsversicherung). Dies ist gerade für junge Arbeitnehmer von großer Bedeutung, da der gesetzliche Schutz gar nicht oder nur in einem geringen Maße greift.
Arbeitnehmer, die nach dem 1.1.1961 geboren wurden, erhalten nur eine geringe Erwerbsunfähigkeitsrente, die zudem auch nur unter besonderen Bedingungen gewährt wird. In den ersten Jahren der Arbeitstätigkeit erhält dieser Personenkreis gar keine staatliche Unterstützung, da innerhalb einer Wartefrist von fünf Jahren mindestens drei Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden muss.
Die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung
soll dem Versicherten helfen, seinen Lebensstandard zu halten. Die
vereinbarte Rente sollte daher zwischen 60 und 75 Prozent des letzten
Bruttoeinkommens liegen. Bestehen Ansprüche aus der gesetzlichen
Erwerbsunfähigkeitsrente, kann der versicherte Rentenbetrag auch
reduziert werden. Grundsätzlich gilt für die Versicherungsprämie: Je
früher ein Arbeitnehmer sich für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung
entscheidet, desto günstiger ist der Beitrag - dies analog wie für die
private Krankenversicherung.
Bevor der Versicherungsvertrag unterschrieben wird, ist ein Vergleich mehrerer Angebote sinnvoll. Bei den Versicherungsbedingungen ist es wichtig, dass die Versicherungsgesellschaft den Versicherten nicht in einen anderen Beruf verweisen kann (abstrakter Verweis) und das die Versicherung die Rente bereits ab einer ärztlichen Prognose der Erwerbsunfähigkeit von voraussichtlich 6 Monaten zahlt.
Statistiken zum Thema Berufsunfähigkeit
belegen leider eindrucksvoll, dass es jeden Berufstätigen zu jeder Zeit
treffen kann. Fast jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens laut
Statistik berufsunfähig. Dabei spielt es absolut keine Rolle, welchen
Beruf man ausübt. Krankheiten, die einen Menschen derart in seiner
Schaffenskraft einschränken, dass er berufliche Tätigkeiten, für die er
jahrelang ausgebildet wurde, nicht mehr ausüben kann, können sowohl
Arbeiter, als auch Angestellte befallen. Sogar anfänglich lapidar
erscheinende Verletzungen können sich im Laufe der Zeit zu chronischen
Erkrankungen mit gravierenden und existenzbedrohenden Auswirkungen
entwickeln, die meist einen sozialen Abstieg zur Folge haben. Insofern
kann schon eine Verletzung des Knies zur Berufsunfähigkeit führen.
Gerade bei Profisportlern führte eine Verletzung des Knies in vielen Fällen zur Berufsunfähigkeit und somit zum Ende einer vielversprechenden Karriere. Sehr schmerzhafte rheumatische Erkrankungen äußern sich zum Beispiel zu allererst an den Fuß- und Handgelenken sowie an den Sehnen des Knies. Die Berufsunfähigkeit lässt dann nicht lange auf sich warten, vor allem dann nicht, wenn die Betroffenen handwerklichen Tätigkeiten nachgehen müssen.
Für Dachdecker, die täglich auf dem Dach balancieren und ständig Leitern hochklettern müssen, bedeuten derartige Knieprobleme die Berufsunfähigkeit. Gleiches gilt für Arthrose, eine oftmals durch Gelenkverschleiß hervorgerufene, äußerst schmerzhafte Erkrankung. Sehr häufig ist auch das Knie davon betroffen. Im Kniegelenk reiben dann Knochen an Knochen und rufen Entzündungen an den Sehnen und Bändern im Knie hervor. Für viele bedeutet dies die Berufsunfähigkeit, wie zum Beispiel für einen Postboten, für den jeder Schritt zur Qual und Treppenstufen zu unüberwindbaren Hindernissen werden.
Vor allem die Berufsgruppe der Arbeitnehmer im Alter zwischen 55 und 59 Jahren ist besonders gefährdet. In diesem Alter machen sich besonders Verschleißerscheinungen an der Muskulatur und dem gesamten Skelett bemerkbar. Sehr häufig führt dann sogar ein Problem zu weiteren Folgeproblemen und letztendlich zur Berufsunfähigkeit. Schmerzen im Knie führen dazu, dass man Lasten anders hebt und andere Gelenke stärker und einseitiger beansprucht. Die Folge sind oftmals zusätzliche Probleme mit dem Rücken, im schlimmsten Fall Bandscheibenvorfälle. Darum sollte jeder Arbeitnehmer nicht nur Rücksicht auf seine Gesundheit nehmen, sondern sich vor allem auch gegen den schlimmsten Fall absichern, damit unter Umständen eine kleine Verletzung am Knie nicht zur Berufsunfähigkeit und somit zum finanziellen Desaster führen kann.
Die Erwerbsminderungsrente hilft Menschen, die ihren Beruf in Folge
einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr oder nicht mehr
vollständig ausüben können. Diese erhalten u.U. die staatliche
Erwerbsminderungsrente. Sie wird an alle Menschen gezahlt, die
sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Selbstständige und
Freiberufler, die keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung
abführen, erhalten die Erwerbsminderungsrente jedoch nicht.
Die Erwerbsminderungsrente wird in Deutschland seit Januar 2005 gezahlt und löste damit die vorher geltende staatliche Berufsunfähigkeitsrente ab. Zwar sichert die Erwerbsminderungsrente zum Teil den Verdienstausfall, der durch die Berufsunfähigkeit entsteht, ab. Nachfolgend wird jedoch beschrieben, warum dies für die meisten Menschen trotzdem keine ausreichende Vorsorge ist.
So wird bei der Erwerbsminderungsrente zwischen drei verschiedenen Graden der Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Es liegt zum Beispiel eine teilweise Erwerbsunfähigkeit vor, wenn der Betroffene noch mindestens drei oder sechs Stunden arbeitsfähig ist. Diese Arbeitsfähigkeit ist zudem unabhängig vom gelernten oder ausgeübten Beruf. Diese Praxis wird auch als Verweisbarkeit bezeichnet. Ein ehemaliger Dachdecker zum Beispiel, der aufgrund eines Bandscheibenvorfalls in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, kann trotzdem noch als Pförtner oder Nachtwächter eingesetzt werden, sofern er hier drei oder mehr Stunden arbeiten kann. Dies stellt einen erheblichen Nachteil der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente dar.
In Abhängigkeit davon, wie lange der Betroffene noch arbeitsfähig ist, wird die Höhe der Erwerbsminderungsrente festgelegt.
Die
volle Erwerbsminderungsrente erhalten nur die Menschen, die aufgrund
ihrer körperlichen Beeinträchtigungen weniger als drei Stunden pro Tag
arbeiten können.
Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aufgrund der vorgenannten Problematik daher nicht ausreichen wird, den geschaffenen Lebensstandard aufrecht zu erhalten, sollte jeder Mensch, der aktiv im Arbeitsleben steht, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Unter Erwerbsunfähigkeit versteht man die durch physische oder
psychische Krankheitsleiden bedingte, zeitlich unabsehbare Unfähigkeit,
den Lebensunterhalt zu verdienen beziehungsweise durch die Ausübung
einer beruflichen Tätigkeit ein Arbeitseinkommen zu erzielen, das ein
Siebtel der monatlichen Bezugsgröße übersteigt. Diese belief sich bis
zum 31. Dezember auf 630 Euro beziehungsweise auf 322,11 Euro.
Als erwerbsunfähig galten weiterhin Personen, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein konnten. Als erwerbsunfähig galt hingegen nicht, wer selbständig war oder eine Tätigkeit vollschichtig ausüben konnte.
Bis zum Jahr 2000 war die Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung verankert; mit Inkrafttreten der Reformen der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist der Begriff der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit jedoch seit dem 1. Januar 2001 komplett entfallen. Entsprechend wurden seit diesem Datum auch keine Erwerbsunfähigkeitsrenten mehr bewilligt, allerdings wurden die vor diesem Zeitraum gewährten Renten auch weiterhin gezahlt, sofern die für die Bewilligung maßgeblichen Voraussetzungen vorlagen.
Der stattdessen eingeführte Begriff der verminderten Erwerbsfähigkeit beschreibt einen krankheitsbedingten Zustand, durch den die Fähigkeit eines Menschen maßgeblich eingeschränkt wird, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit zu verdienen. Diese Einschränkung lässt sich in Prozentgraden ausdrücken und ist entscheidend für die Ansprüche auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Unterschieden werden ferner teilweise und volle Erwerbsminderung. Gemäß § 43 SGB VI liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor, wenn der Antragsteller nur noch drei bis unter sechs Stunden pro Tag tätig sein kann, während eine volle Erwerbsminderung dann gegeben ist, wenn eine Tätigkeit weniger als drei Stunden täglich ausgeübt werden kann.
Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird gewährt, wenn eine Person aus
medizinischer Sicht nicht mehr erwerbsfähig ist. Bei der medizinischen
Untersuchung wird festgestellt ob noch eine (Rest)-Erwerbsfähigkeit
besteht, denn die Erwerbsunfähigkeitsrente wird nicht gewährt, wenn die
Möglichkeit besteht andere (auch nicht erlernte) Berufe ausgeübten zu
können. So muss ein Kraftfahrer, der das rechte Bein verloren hat, eine
Tätigkeit im Büro ausüben. Eine Anerkennung als Schwerbehinderter zieht
nicht automatisch eine Einleitung der Erwerbsunfähigkeitsrente nach
sich.
Bei der Ausübung des Berufes, wird dieser in vier verschiedene Berufsgruppen aufgegliedert, wobei die Versetzung in eine andere Berufsgruppe als Verweisungstätigkeit beschrieben wird. Des Weiteren ist anzumerken, dass auch die Person, die aufgrund ihrer Krankheit nur Einkünfte von weniger als ca. 300 Euro verdienen kann, ein Anrecht auf die Erwerbsunfähigkeitsrente besitzt. Ein längerer Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit berechtigt nicht zur Erwerbsunfähigkeitsrente, wobei dies genau wie der Schwerbehindertenausweis, allenfalls ein Indiz darstellt.
Ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente liegt nur dann vor, wenn der Patient mindestens 60 Monate versichert war und in den letzten 5 Jahren 36 Versicherungsbeiträge entrichtet hat. Falls die Berufsunfähigkeitsrente bezogen wird, darf der Nebenverdienst nicht die Hälfte des damaligen Lohnes überschreiten, wobei ein rentenunschädlicher Verdienst bei 1/7 des damaligen Lohnes liegt.
Die Beantragung der Erwerbsunfähigkeitrente erfolgt bei der jeweiligen Rentenversicherung, wobei der Antrag für diese bei der Kreis- bzw. Gemeindeverwaltung gestellt werden muss und von dort weitergeleitet wird. Zur schnellen Abwicklung des Verfahrens ist es wichtig, dem Dokument direkt ärztliche Atteste beizulegen. Falls die Rentenversicherung den Antrag ablehnt, kann bei der Kreisverwaltung direkt vor Ort Widerspruch eingelegt werden.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert jene Personen, die auf
Grund von Krankheit oder in Folge eines Unfalls ihre Arbeitstätigkeit
dauerhaft aufgeben müssen, in Form einer monatlichen Rentenzahlung.
Hier gilt es zu beachten, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und
die Berufsunfähigkeitsversicherung
entgegen der landläufigen Meinung nicht identisch sind. Es kommt nicht
auf den ursprünglich erlernten Beruf an, nicht auf die zuletzt
ausgeübte Tätigkeit, auch nicht auf die Arbeitsmarktlage, den
bisherigen Lebensstandard oder berufliche Qualifikationen, sondern
ausschließlich auf den dauerhaften Verlust der Arbeitsfähigkeit,
unabhängig von der Art und Weise der Beschäftigung. Gemeint ist hiermit
eine 100 prozentige Invalidität. Sollte zu irgend einem Zeitpunkt
während eines bereits eingetretenen Versicherungsfalls doch wieder eine
regelmäßige Tätigkeit zur Sicherung des Einkommens aufgenommen werden,
erlischt der Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung.
Die konkrete Entscheidung für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung lohnt sich nur für jene Personen, die auf Grund gravierender Vorerkrankungen oder besonders gefährlicher Berufe (zum Beispiel Sprengmeister oder Dachdecker) keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Darüber hinaus eignet sich die Versicherung für Auszubildende und Studenten, die noch keinen abgeschlossenen Beruf haben, des Weiteren auch für Selbständige.
Der Umfang des Versicherungsschutzes bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist erheblich geringer, als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dem gegenüber sind auch die Beiträge deutlich niedriger.
Die Versicherung kann in zwei Varianten abgeschlossen werden: als Zusatz zur Lebensversicherung oder als eigenständige Versicherung.
Die Laufzeit sollte so gewählt werden, dass ein Schutz bis mindestens zum Beginn der Rentenzeit gegeben ist. Versicherungsnehmer, die zu einem späteren Zeitpunkt eine Berufsausbildung abgeschlossen haben werden, sollten den so genannten Umwandlungspassus mit in die Police aufnehmen, damit sie später ohne Probleme die Erwerbsunfähigkeits- in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln können.
Seit die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft und durch
die Erwerbsminderungsrente ersetzt wurde, sind die Leistungen, die ein
Mensch im Falle seiner Arbeitsunfähigkeit erhält, deutlich herabgesetzt
worden. Schon alleine die Begrifflichkeit zieht eine enorme
Leistungskürzung nach sich: "Berufsunfähigkeit" bedeutet, dass eine
Person ihren angestammten Beruf nicht mehr ausüben kann,
"Erwerbsunfähigkeit" hingegen bedeutet, dass eine Person überhaupt
keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann.
Es kann also durchaus sein, dass man zwar in seinem angestammten Beruf nicht mehr arbeiten kann, eine Zahlung aber auch nicht erfolgt, da man z.B. eine Schreibtischtätigkeit durchaus noch ausüben könnte. Mit dieser Regelung führt der Staat etwas ein, für dessen Abschaffung im privatwirtschaftlichen Bereich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Verbraucherschützer lange kämpfen mussten - die abstrakte Verweisung. Wer sich gegen bzw. besser für den Fall der Berufsunfähigkeit versichern will, sollte nur eine Versicherung ohne diese Klausel akzeptieren.
Die Höhe der Zahlungen, die ein Mensch bei voller Erwerbsminderung bekommen kann, liegt bei etwa 37% des letzten Nettoeinkommens. Mit dieser Summe kann aber de facto kaum ein Mensch leben. Die Frage, ob man eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte oder nicht, stellt sich also eigentlich überhaupt nicht - jeder muss eine solche Versicherung haben und sich damit für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichern.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet allerdings nicht nur bei Erwerbsminderung. Wie gesagt wurde vor einiger Zeit die abstrakte Verweisung bei den meisten Versicherungsgesellschaften abgeschafft, es genügt also, wenn man seinen angestammten Beruf nicht mehr ausüben kann und die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt.
Eine Schlussauszahlung, wie etwa bei einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung gibt es in der Regel nicht. Lediglich einige wenige Versicherungsgesellschaften haben Tarife im Angebot bei denen dem Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit ein Schlussüberschussanteil ausgezahlt wird - natürlich nur, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung
schützt einen Arbeitnehmer vor dem Risiko der Arbeitsplatzaufgabe im
Falle einer langwierigen Erkrankung. Statistisch gesehen müssen heute
schon 20 bis 30 Prozent der Arbeitnehmer vor dem Rentenalter ihre
Arbeit krankheitsbedingt aufgeben. Zu den Ursachen zählen
psychosomatische Erkrankungen aber auch Krankheiten am Bewegungsapparat.
Die gesetzliche Unterstützung bei Berufsunfähigkeit wurde in den letzten Jahren stark reduziert. Ein umfassender Schutz besteht nur noch bei Arbeitnehmern, die vor dem 01.01.1961 geboren sind. Für alle anderen Arbeitnehmer gibt es gar keine oder nur eine sehr geringe finanzielle Hilfe. Gerade Berufsanfänger erhalten heute in den ersten fünf Jahren gar keine Leistungen bei Berufsunfähigkeit. Die private Vorsorge für dieses finanzielle Risiko durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird daher immer wichtiger.
Eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Versicherungsfall eine monatliche Rente - entweder bis zur Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit oder bis zum Erreichen der Altersrente. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente richtet sich nach der Höhe der monatlichen Versicherungsprämie. Grundsätzlich sollte die BU-Rente die Differenz zwischen dem bisherigen monatlichen Einkommen und einer möglichen staatlichen Unterstützung ausgleichen. Mögliche Betragsstufen liegen bei 750 Euro, 1.000 Euro und 1.250 Euro.
Neben den Beitragskonditionen der Versicherung sind auch die Versicherungsbedingungen zu beachten, die unter Umständen die Zahlleistung ausschließen. Vor dem Vertragsabschluss sollte deshalb darauf geachtet werden, dass die Versicherung den abstrakten Verweis ausschließt, bei dem vor der Rentenzahlung aus der Versicherung erst die Aufnahme einer Tätigkeit in einem anderen Beruf gefordert wird. Ebenso sollte klar geregelt sein, dass die Versicherung bereits dann zahlt, wenn ein Arzt eine voraussichtliche Berufsunfähigkeit von 6 Monaten prognostiziert. Andernfalls kann die Versicherung die Rentenzahlung auch hier ablehnen oder nur mit Abschlägen vornehmen. Ein Vergleich der Prämien und der Bedingungen kann dabei helfen, die optimale bzw. individuell günstigste Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung
wird von der Versicherungswirtschaft jedem empfohlen. Diese soll im
Falle einer nicht mehr möglichen Arbeitstätigkeit im erlernten und
ausgeübten Beruf dem Versicherten seinen Lebensstandard sichern.
Häufig werden bei genauerem Test Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Risikolebensversicherungen kombiniert. Der Versicherte bekommt bei Eintritt der Berufsunfähigkeit eine festzulegende Rente oder im Falle seines Todes erhalten seine Angehörigen eine bestimmte festgelegte Summe. Es ist allerdings auch möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne diese Risikolebensversicherungvariante abzuschließen, dann ist das Angebot preiswerter.
Bevor man sich um die Preisunterschiede bei den einzelnen Versicherungen kümmert, sollte man sich genau die Vertragsbedingungen ansehen. Sehr wichtig: Die Versicherung muss den Verzicht auf eine mögliche "abstrakte Verweisung" erklären. Damit verzichtet die Gesellschaft auf die Forderung an den Kunden, dass dieser im Falle der Berufsunfähigkeit in einem anderen Beruf zu wechseln hat, da er ja noch arbeitsfähig sei. Denn nur dann macht die Versicherung Sinn; Sie möchten ja dafür eine Kompensation haben, dass Sie in Ihrem angestammten Beruf nicht mehr arbeiten können.
In den Anträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Antragsteller Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Das sollte er zutreffend beantworten. Sonst könnte die Versicherungsgesellschaft später völlig zu Recht jede Zahlung verweigern.
Mit einer betont kurzen Laufzeit können Kunden sehr viel Geld sparen. Man sollte die Laufzeit mit dem 60. Lebensjahr beenden. Denn danach steigen die Risiken aus der Sicht der Versicherungsgesellschaften deutlich an, während die Kunden häufig schon ein gewisses Polster aufgebaut haben (Haus abbezahlt, Lebensversicherung fällig etc.) Wer mit 60 arbeitslos wird, kann dann mit Hilfe der Arbeitsagentur seinen Weg in die Rente gestalten und braucht nicht unbedingt mehr die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Zeitschrift FINANZTEST hat 91 verschiedene Angebote einer Berufsunfähigkeitsversicherung getestet. Infos hierzu und eine Übersicht der Ergebnisse kann man auf der Internetseite hier nachlesen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
wird für Arbeitnehmer immer wichtiger. Zum einen, weil immer mehr
Menschen noch vor dem Erreichen des Rentenalters wegen einer Krankheit
vorzeitig ihren Beruf aufgeben müssen und zum anderen, weil der
gesetzliche Versicherungsschutz in den letzten Jahren deutlich
reduziert wurde. Die finanzielle Lücke zwischen dem normalen Einkommen
und der staatlichen Unterstützung kann durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeglichen werden.
Im Falle der Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung eine monatliche Rente als Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. Berufsunfähigkeitsrente. In der Regel erfolgt die Zahlung für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Erreichen der regulären Altersrente. Die Höhe der Rentenzahlung kann jeder Versicherte individuell festlegen. Die Versicherungen bieten dazu verschiedene Rentenstufen an, beispielsweise 750 Euro, 1.000 Euro oder 1.250 Euro. Nach der gewählten Rentenhöhe, die bei Berufsunfähigkeit gezahlt wird, berechnet sich der monatliche Versicherungsbeitrag für die BU. Hinzu kommen noch individuelle Faktoren, unter anderem das Alter zum Versicherungsbeginn, das Geschlecht, die Art des ausgeübten Berufs - leichte Bürotätigkeit oder körperlich anstrengende Tätigkeit - und gesundheitliche Risikofaktoren wie das Rauchen.
Grundsätzlich gilt bei der Versicherungsprämie der Grundsatz: Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag. Gerade für junge Leute ist die private Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit wichtig, da sie zu Beginn ihres Berufslebens keinen gesetzlichen Schutz genießen. Bei einem Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen können für die gleiche Rentenhöhe durchaus unterschiedliche Monatsbeiträge berechnet werden. Mit einem Vergleich kann jeder Versicherte daher den optimalen Versicherungsschutz zum günstigen Preis finden. Ein solcher Versicherungsvergleich lohnt sich auch bei den Versicherungsbedingungen. Dabei sollte die Versicherung auf den abstrakten Verweis in einen anderen Beruf verzichten und nur eine ärztliche Prognose in Bezug auf die Dauer der Berufsunfähigkeit von voraussichtlich 6 Monaten bestehen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
wird, für den Fall das ein Arbeitnehmer seinen derzeitigen Beruf nicht
mehr ausüben kann, benötigt. Dies ist zum Beispiel bei einem Unfall
oder einer Krankheit der Fall. Denn allen die ab 1961 geboren wurden,
zahlt die gesetzliche Rentenversicherung erst, wenn man voll
erwerbsunfähig wird, eine Minirente. Kann man also einen anderen Beruf
noch ausüben bekommt man vom Staat gar nichts.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt nicht nur die volle Berufsunfähigkeit, sondern auch die teilweise Berufsunfähigkeit ab. Da viele Arbeitnehmer nur teilweise berufsunfähig werden bezahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch Einmalleistungen, wie z.B. eine den behindertengerechten Umbau für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Auch bezahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung Planungen von Reha-Maßnahmen.
Bei den Kosten kommt es natürlich zuerst einmal auf die jeweilige Versicherung an, denn natürlich verlangt nicht jede Versicherung das gleiche. Dann kommt es auf das Alter des zu Versicherten an, wenn man sie abschließt. Je jünger man bei Abschluss ist, desto weniger bezahlt man. Da Frauen sich statistisch gesehen öfter berufsunfähig melden als Männer, bezahlen Frauen etwas mehr.
Eine Versicherungspolice, welche die völlige Berufsunfähigkeit für den Leistungsfall erfordert, kostet auch weniger als eine Berufsunfähigkeitversicherung, die schon zahlt, wenn man noch arbeiten könnte, aber nur in einem anderen Beruf. Desweiteren richtet sich die Höhe der Beiträge auf die zu verlangte Versicherungssumme.
Ebenfalls sei zu den Kosten der Versicherung gesagt, das es auf den jeweiligen Beruf ankommt den ein Versicherter ausübt. Zum Beispiel bezahlt ein Büroangestellter weniger als ein Bauarbeiter oder zum Beispiel ein Augenarzt. Dies liegt natürlich daran, dass das Gesundheitsrisiko nicht so groß ist.
Beim Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man nicht nur auf den Preis achten. Bei Abschluss einer Police für bestimmte Erkrankungen wird in der Regel ein Mehrbetrag berechnet. Es sollte aber fest vereinbart werden, dass dieser Mehrbetrag wieder wegfällt, sobald die Krankheit ausgeheilt ist.
Abschließend sei noch gesagt, das eine Berufsunfähigkeitsversicherung so ziemlich genauso wichtig ist, wie eine Privathaftpflichtversicherung.
Berufsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Erwerbsunfähigkeit.
Letztere bedeutet, dass die betreffende Person aus gesundheitlichen
Gründen generell nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit von
mindestens 3 Stunden pro Tag nachzugehen. Kann nur 3 bis 6 Stunden
gearbeitet werden, liegt eine Teil-Erwerbsunfähigkeit vor.
Berufsunfähigkeit
heißt, dass nicht mehr im erlernten oder vorwiegend ausgeübten Beruf
gearbeitet werden kann. Hier ist jedoch noch Erwerbsfähigkeit gegeben,
wenn auch in einem anderen Beruf.
Berufsunfähigkeit liegt zum
Beispiel bei einer Kosmetikerin vor, die wegen einer Allergie ihren
Beruf aufgeben muss, jedoch durchaus noch in der Lage ist, zum Beispiel
im Büro zu arbeiten.
Bis zum Jahre 2001 waren alle
rentenversicherten Personen sowohl gegen Erwerbs- als auch gegen
Berufsunfähigkeit versichert. Seit diesem Zeitpunkt sind jedoch
Personen, die nach 1961 geboren sind nur noch gegen Erwerbsunfähigkeit
und nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit versichert.
Dieser Personenkreis hat jedoch die Möglichkeit, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung
bei einem Versicherer seiner Wahl abzuschließen.
Berufsunfähigkeitsversicherungen werden sowohl als Einzelversicherung
als auch in Kombination mit anderen Versicherungen angeboten.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung deckt alle Fälle ab, in denen die betreffende Person nachweislich ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige und Freiberufler. Wenn also der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente und das unabhängig davon, ob in einem anderen Beruf weitergearbeitet wird.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann individuell festgelegt werden und sollte auf die persönlichen Bedürfnisse so zugeschnitten sein, dass im Falle von Berufsunfähigkeit keine spürbare Herabsetzung des Lebensstandards droht.
Die monatliche Beitragshöhe für eine derartige Versicherung unterscheidet sich je nach Eintrittsalter, Beruf und der gewünschten Rentenhöhe. Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen die Rente auch, wenn es sich bei der Berufsunfähigkeit um einen vorübergehenden Zustand handelt, zum Beispiel bei einem komplizierten Armbruch einer Sekretärin.
» Fragenkatalog zur Berufsunfähigkeitsvorsorge
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In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
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