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  • 21.03.2014 –  Die elektronische Medikationskarte bietet den vom Gesetzgeber geforderten eKiosk für Gesundheitsdaten als erster Anbieter
    21.03.2014 – Die elektronische Medikationskarte bietet den vom Gesetzgeber geforderten eKiosk für Gesundheitsdaten als erster Anbieter
    BRANCHENNACHRICHTEN Buchholz i.d. Nordheide - Die von der Initiative sichere Medikamentenverwendung e.V. in Zusammenarbeit mit der ordermed GmbH entwickelte elektronische Medikati...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Apotheken:


www.mediaktionskarte.de

Die elektronische Medikationskarte bietet den vom Gesetzgeber geforderten eKiosk für Gesundheitsdaten als erster Anbieter

 

Buchholz i.d. Nordheide - Die von der Initiative sichere Medikamentenverwendung e.V. in Zusammenarbeit mit der ordermed GmbH entwickelte elektronische Medikationskarte (eMK) ist eine private Ergänzung der von den Krankenkassen ausgegebenen Gesundheitskarte. Versicherte können Ihre Medikation, Notfallinformationen zu Vorerkrankungen und Allergien sowie Unverträglichkeiten in einem gesicherten und persönlichen Medikations-Center online hinterlegen. Mit der elektronischen Medikationskarte selbst hat der Versicherte eine Karte in Händen, die er seinem Arzt, oder Apotheker aushändigen kann, damit diese schnell und unkompliziert einen vollständigen Überblick über den Gesundheitszustand des Versicherten erhalten.
 


Vor der Einführung der Gesundheitskarte hat der Gesetzgeber großen Wert darauf gelegt, dass der Versicherte gemäß § 291a SGB V als „Herr seiner Daten“ jederzeit erkennen können soll, wer auf seine Daten zugegriffen hat. Zusätzlich soll er in der Lage sein, bestimmte Daten auszublenden bzw. zu löschen. Damit er diese Versichertenrechte in einer neutralen aber sicheren Arbeitsumgebung wahrnehmen kann, werden so genannte eKioske benötigt, die ihm diese Funktionalität zur Verfügung stellen. Dort soll er auch die Berechtigungen verwalten können, die er einzelnen Leistungserbringern (Apotheken, Ärzten, ...) einräumen oder entziehen möchte.

Dabei ist wesentlich, dass diese eKioske wettbewerbsneutral ausgestaltet werden, so dass der Versicherte nicht beeinflusst wird, wenn es etwa um die Wahl der Apotheke geht, der er ein bestimmtes Recht einräumen möchte. Diese Wettbewerbsneutralität wurde bereits vom BMG zugesichert und wurde nun von der elektronischen Medikationskarte eMK durch die Einrichtung des persönlichen Medikations-Centers vollständig umgesetzt.

Versicherte speichern in ihrem persönlichen Medikations-Center nur die Informationen, die sie auch speichern wollen. Sämtliche Angaben können vom Versicherten jederzeit modifiziert und auch wieder gelöscht werden. Insbesondere ist der Versicherte völlig frei in der Wahl seiner Apotheke und seiner Ärzte. Nur der Versicherte selbst und die von ihm ausgewählte Apotheke können die Daten ständig einsehen. Alle anderen Personen können die Daten immer nur dann einsehen, wenn der Versicherte seine elektronische Medikationskarte physisch übergibt.

Auf der Medikationskarte ist eine Kartennummer und ein Sicherheitscode abgedruckt. Nur durch Eingabe dieser beiden Angaben auf der Webseite www.mediaktionskarte.de ist ein Lese-Zugriff der Daten möglich. Dank dieser Methodik kann der Versicherte sicher sein, dass seine Daten immer nur dann eingesehen werden können, wenn er selbst die Medikationskarte aushändigt. Sobald er die Karte wieder an sich nimmt, ist ein Zugriff nicht mehr möglich.

Ordermed GmbH
Innungsstraße 7
21244 Buchholz

E-Mail: info@ordermed.com
Internet: www.ordermed.com

 

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