Hoher Wirkungsgrad mit
positiven Nebenwirkungen

 

Zur Verbesserung der Altersbezüge haben der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft (ADEXA) den „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter in Apotheken und Auszubildende zur Pharmazeutischkaufmännischen Angestellten" geschlossen. Ab 1. Januar 2012 gilt der Tarifvertrag im gesamten Bundesgebiet, einzige Ausnahme sind die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen.
Die ApothekenRente ist die branchenspezifische, empfohlene Lösung der beiden Tarifparteien. Anbieter ist ein Konsortium der Versicherer R+V, Alte Leipziger und AXA - unter der Federführung der R+V.

 

Art der Anwendung:
der Klassiker Direktversicherung


Als Durchführungsweg wurde die Direktversicherung gewählt. Die Direktversicherung schließt Ihr Arbeitgeber ab, Sie - und in der Folge Ihre Hinterbliebenen - sind bezugsberechtigt.

 

Höhe der Zuschüsse abhängig
vom Beschäftigungsumfang


Dieser Tarifvertrag baut für Sie eine zusätzliche Altersvorsorge auf und ermöglicht es Ihnen, mit der Unterstützung Ihres Arbeitgebers diese Altersvorsorge darüber hinaus zu verbessern. Der Tarifvertrag enthält festgeschriebene arbeitgeberfinanzierte Beiträge.

 

Die Staffelung der Arbeitgeberbeiträge orientiert sich an der wöchentlichen Arbeitszeit

27,50 € bei Mitarbeitern mit mehr als 30 Std./Woche

22,50 € bei Mitarbeitern mit mehr als 20 Std./Woche

15,00 € bei Mitarbeitern mit mehr als 10 Std./Woche

10,00 € bei Mitarbeitern mit bis zu 10 Std./Woche sowie bei Auszubildenden nach der bis zu viermonatigen Probezeit

 

Ihre freiwillige Entgeltumwandlung


Über den geleisteten Arbeitgeberbeitrag hinaus können Sie sich freiwillig für eine zusätzliche Entgeltumwandlung entscheiden.

 

Tarifgebundener Arbeitgeberzuschuss


Für diese zusätzliche Entgeltumwandlung erhalten Sie dann noch einmal einen tarifgebundenen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von pauschal 20 Prozent auf
den von Ihnen freiwillig gewählten Betrag.


Bestmögliche Gesamtleistung für Sie als Arbeitnehmer

Basisbeitrag -
Arbeitgeberleistung

von 10 Euro bis 27,50 Euro

+

Freiwillige Entgeltumwandlung
des Arbeitnehmers

+

Arbeitgeberzuschuss
20 % des Betrags der Entgeltumwandlung

=

ApothekenRente

 


Vorteile der ApothekenRente
auf einen Blick


  • Sie können Ihre Altersvorsorge flexibel ausbauen und erhalten Unterstützung von Ihrem Arbeitgeber.
  • Sie erhalten hervorragende Konditionen - der Mindestbeitrag liegt schon bei gerade einmal 10 Euro monatlich.
  • Sie profitieren von steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträgen (Besteuerung der Leistungen erst im Rentenalter).
  • Sie erhalten die Garantie, dass Ihre Anwartschaften auf die Versicherungsleistung aus Entgeltumwandlung, Arbeitgeberbeitrag und zusätzlichem Arbeitgeberzuschuss ab Vertragsbeginn unverfallbar sind.
  • Sie können bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis den Vertrag privat oder über den neuen Arbeitgeber fortführen, insofern der neue Arbeitgeber auch an den Tarifvertrag gebunden ist.
  • Sie haben ein Kapitalwahlrecht. Nutzen Sie dieses Angebot für Ihre persönliche Altersvorsorge.


Mit dieser von den Tarifparteien ADA und ADEXA empfohlenen ApothekenRente profitieren Sie von einem optimal abgestimmten Produkt.


Zusätzlich finden Sie hier folgende Informationen zur BAV Betriebliche Altersvorsorge

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