ApoVita® | Die empfohlene Branchenlösung - ApothekenRente
Die folgenden Ausführungen dienen nicht zur Umsetzung des Tarifvertrages! Sie ist als Anregung und als interessante Gestalltungsidee von Arbeitsverträgen gedacht, überall dort wo die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Vergütung einer längeren Arbeitszeit übereinstimmen.
Dauerhaft geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer haben eine große Rentenlücke oft aber wenige Möglichkeiten fürs Alter vorzusorgen.
Oftmals wäre es für den Apothekeninhaber (und auch für den Arbeitnehmer) wünschenswert, wenn die bei im beschäftigten „Minijobber" etwas mehr arbeiten könnten, ohne ihren Status und damit die Sozialabgabenfreiheit zu verlieren.
Die ApothekenRente bietet dazu die Lösung
Sofern es sich um ein erstes Arbeitsverhältnis handelt und dieses auf Dauer angelegt ist, vereinbaren der/die 400,-- EUR/Mitarbeiter(innen) mit dem Arbeitgeber eine Arbeitszeiterhöhung. Im Gegenzug investiert der Arbeitgeber die Entlohnung für dese zusätzlichen Stunden vollständig in die ApothekenRente. Natürlich ist bei der Bemessung des Beitrages bzw. der Arbeitszeit darauf zu achten, dass die tarifliche Entlohnung (Stundenlohn) nicht unterschritten wird.
Vorteil beim Abeitnehmer:
Vorteil für den Arbeitgeber:
In Deutschland gibt es zur Zeit über 800 Versicherungsträger. Haben Sie da noch den Überblick?
Oder fragen auch Sie sich des Öfteren: Welche Versicherung bietet welche Police zu welchem Tarif an?
Sind die Policen auch für mich als ApothekerIn geeignet? Werde ich kompetent beraten?
Wenn Sie auch nur eine dieser Fragen nicht mit einem klaren „JA" beantworten können, dann ...
... fragen Sie uns!
Als unabhängiger Versicherungsmakler, der sich auf Ihren Berufsstand spezialisiert hat, können wir Ihnen die besten und umfangreichsten Policen im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen anbieten. Sorgfältig ausgewählt und auf Ihre Bedürfnisse als ApothekerIn zugeschnitten.
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