ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 17.03.2015 – Mähen der Wallhecke ist keine Pflegemaßnahme
    17.03.2015 – Mähen der Wallhecke ist keine Pflegemaßnahme
    GESUNDHEIT – Steuer & Recht Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat auf die Rechtsbeschwerde eines Grundstückseigentümers ein Urteil des Amtsgerichts Auri...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


Steuer & Recht

Mähen der Wallhecke ist keine Pflegemaßnahme

 

Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat auf die Rechtsbeschwerde eines Grundstückseigentümers ein Urteil des Amtsgerichts Aurich aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Der Grundstückseigentümer war vom Amtsgericht zur Zahlung einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt worden, weil er eine, auf seinem Grundstück befindlichen, Wallhecke regelmäßig gemäht hatte. Sein Antrag hatte jetzt vorläufig Erfolg, da das Amtsgericht nicht festgestellt hatte, dass die Wallhecke im dafür vorgesehenen naturschutzrechtlichen Verzeichnis eingetragen war. Im Übrigen ließ der Senat aber erkennen, dass die Verurteilung dann möglich wäre, wenn eine Wallhecke von dem Grundstückseigentümer regelmäßig gemäht worden war.

Wallhecken sind nach der gesetzlichen Definition des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind gesetzlich verboten.

Kern des Streits war das regelmäßige Mähen des Walls. Während es der Grundstückseigentümer und seine Ehefrau nach ihrem eigenen Bekunden gerne "ordentlich ums Haus haben" und deshalb regelmäßig den auf ihrem Grundstück befindlichen Wall mähten, sah die Naturschutzbehörde in Aurich in dem Mähen von Wallhecken einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. Dem folgte der Senat und stellte fest, dass das regelmäßige Mähen einer Wallhecke eine Beschädigung im Sinne des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz ist. Die Auffassung des Grundstückseigentümers, das Mähen stelle eine Pflegemaßnahme dar, teilten die Richter nicht. Das regelmäßige Mähen verhindere das Nachwachsen und den Aufwuchs von Sträuchern und Bäumen und erhalte oder fördere deshalb die Wallhecke nicht, sondern behindere oder zerstöre ihre Entwicklung. Eine Ordnungswidrigkeit liegt darin aber nur, wenn die Wallhecke in das dazu vorgesehene naturschutzrechtliche Verzeichnis (Verzeichnis nach § 14 Abs. 9 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz) eingetragen war. Dies hatte das Amtsgericht nicht geklärt.

Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

OLG Oldenburg, Beschluss 2 Ss (Owi) 24/15 vom 18.02.2015


Weitere Meldungen


PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html

Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html

5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html

Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html

5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html

Bei pharmazeutischen Risiken kommt es auf den fachlich kompetenten Versicherungspartner an
Sind Sie als Apotheker richtig versichert ?
aporisk.de/pressemitteilung-31040-sind-sie-als-apotheker-richtig-versichert.html

Apotheken-Mehrbesitz, Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Ein wirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
aporisk.de/pressemitteilung-26376.html

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken