ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 01.02.2014 – Infektion infolge fehlender Krankenhaushygiene rechtfertigt Schmerzensgeld
    01.02.2014 – Infektion infolge fehlender Krankenhaushygiene rechtfertigt Schmerzensgeld
    GESUNDHEIT – Steuer & Recht Einem Patienten steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu, nachdem er sich im Krankenhaus mit MRSA-Keimen (multiresistenten Staphylo...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


Steuer & Recht

Infektion infolge fehlender Krankenhaushygiene rechtfertigt Schmerzensgeld

40.000 Euro Schmerzensgeld, weil sich ein Patient infolge fehlender Krankenhaushygiene mit MRSA-Keimen infiziert

 

Einem Patienten steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu, nachdem er sich im Krankenhaus mit MRSA-Keimen (multiresistenten Staphylokokken) infiziert hat, weil ein Krankenpflegeschüler beim Entfernen einer Infusionskanüle Hygienevorschriften verletzt hat. Der Krankenpflegeschüler hatte die Infusionsnadel beim Patienten gezogen und dabei - vorschriftswidrig - dieselben Handschuhe getragen, mit denen er zuvor bereits einen Mitpatienten versorgt hatte. Dies hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in seinem dem Klagebegehren stattgebenden Urteil vom 08.11.2013 unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Arnsberg festgestellt.

Der heute 58-jährige Kläger, ein Elektriker aus Brilon, befand sich im März 2008 in stationärer Behandlung im beklagten Krankenhaus in Brilon. Zur Behandlung eines Tinnitus erhielt er Infusionen über eine an seinem linken Arm gelegte Venenverweilkanüle. Nachdem ein Krankenpflegeschüler diese gezogen hatte, erlitt der Kläger eine MRSA-Infektion, die er auf nicht eingehaltene Hygienevorschriften beim Entfernen der Kanüle zurückgeführt hat. Infolge der Infektion litt der Kläger über Monate unter heftigen Schmerzen und zog sich einen Abszess im Bereich der Lendenwirbelsäule zu, der operativ versorgt werden musste. Er hat vom beklagten Krankenhaus Schadensersatz verlangt, u. a. ein angemessenes Schmerzensgeld.

Zu Recht, der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dem Kläger 40.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme stehe fest, dass der Kläger die MRSA-Infektion erlitten habe, weil er im Krankenhaus der Beklagten grob fehlerhaft behandelt worden sei. Der Krankenpflegeschüler habe beim Entfernen der Infusionskanüle grundlegende Hygienevorschriften verletzt, weil er es versäumt habe, die Handschuhe zu wechseln, mit denen er zuvor einen Mitpatienten versorgt hatte. Diesen Ablauf habe der Kläger im Prozess bewiesen. Das Abstöpseln der Infusion ohne vorherige Desinfektionsmaßnahmen sei nach den Gutachten des medizinischen Sachverständigen grob behandlungsfehlerhaft.

Durch den Behandlungsfehler sei der Kläger mit den MRSA-Keimen infiziert worden. Der Sachverständige habe bestätigt, dass die Einstichstelle der Kanüle eine "Eintrittspforte" für Keime sei und der Behandlungsfehler zur Infektion des Klägers mit den danach aufgeführten Komplikationen geführt haben könne. Eine weitere Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für die Infektion müsse der Kläger nicht nachweisen, der grobe Behandlungsfehler führe insoweit zu einer Beweislastumkehr.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sei zu berücksichtigen, dass der Kläger infolge der Infektion arbeitsunfähig geworden sei. Sie habe zu schwerwiegenden Komplikationen geführt und langandauernde ärztliche Behandlungen erforderlich gemacht.

OLG Hamm, Urteil 26 U 62/12 vom 08.11.2013

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken