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  • 28.09.2013 – Einfacher und sicherer zahlen mit SEPA
    28.09.2013 – Einfacher und sicherer zahlen mit SEPA
    FINANZEN – Steuer & Recht Ab Februar 2014 gelten für alle Überweisungen und Lastschriften die neuen Regelungen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA. Doch ...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


Steuer & Recht

Einfacher und sicherer zahlen mit SEPA

 

Ab Februar 2014 gelten für alle Überweisungen und Lastschriften die neuen Regelungen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA. Doch noch zeigen zu wenige Verbraucher daran Interesse, wie kürzlich eine Meinungsumfrage ergab.

Im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Banken befragte die Gesellschaft für Konsumforschung 1.000 Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahren. Demnach zeigen 76 Prozent kein Interesse an dem neuen europäischen Überweisungs- und Lastschriftverfahren.

Die Banken appellieren dringend an die Verbraucher, die Umstellung alsbald in Angriff zu nehmen. Denn den Zahlungsverkehr umzustellen, gehe nicht von heute auf morgen. Einmal umgestellt gibt es sogar Vorteile, da die Verbraucherrechte damit erweitert werden.

Mehr Verbraucherrechte mit der SEPA-Lastschrift
Im Vergleich zur bisherigen Einzugsermächtigungslastschrift bietet die SEPA-Lastschrift besseren Schutz. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten nämlich das Recht, ihrer Bank folgende Aufträge zu erteilen:

  • Lastschrifteinzüge auf einen bestimmten Betrag, eine bestimmte Dauer oder beides zu begrenzen,
  • ein Zahlungskonto ganz für Lastschriften zu blockieren sowie
  • Lastschriften bestimmter Zahlungsempfänger zuzulassen oder auszuschließen.


Schuldner können die SEPA-Basislastschrift zudem ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen nach Buchung rückgängig machen. Diese acht Wochen gelten bereits seit Mitte 2012 auch für das herkömmliche deutsche Einzugsermächtigungsverfahren.

Übrigens: Wenn der Kontoinhaber vorher kein Mandat erteilt hat, kann er noch 13 Monate später einer Abbuchung widersprechen.

IBAN - die neue Kontonummer
Für Verbraucher ändert sich die Kontonummer. Die neue internationale Bankkontonummer IBAN enthält künftig die Bankleitzahl gleich mit. Zusätzlich verfügt sie über eine Länderkennung, zum Beispiel "DE" für Deutschland, und eine Prüfziffer. Es wird damit nicht schwieriger, sich die IBAN zu merken.

Banken dürfen den Verbrauchern für eine Übergangszeit bis Ende Januar 2016 anbieten, dass sie für ihre Inlandszahlungen weiterhin Kontonummer und Bankleitzahl verwenden können. Das tun viele Banken bereits. In diesem Falle "übersetzen" die Banken die Angaben in die IBAN.

Einfach, effizient und sicher
Wer den Zahlungsmodus noch nicht umgestellt hat, kann dies jetzt tun. Man muss und sollte nicht bis Ende Januar warten. Für das SEPA-Lastschriftverfahren muss der Vertragspartner dieses Zahlungsverfahren bereits anbieten.

Weiterhin wird es bis Ende Januar 2016 möglich sein, in Geschäften das elektronische Lastschriftverfahren zu nutzen. Verbraucher können dies - wie gehabt - mit ihrer Girokarte und einer Unterschrift auf dem Beleg tun.

Viele Fehlbuchungen waren Auslöser
Die EU hat bereits 2008 mit SEPA den europaweiten Zahlungsverkehr vereinheitlicht. Denn Zahlungen in und aus dem Ausland waren oft aufwändig. Mitunter gab es wegen der verschiedenen Zahlungssysteme Fehlbuchungen.

Zunächst galten die neuen Regelungen nur für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Ab Februar 2014 werden sie für den gesamten bargeldlosen Zahlungsverkehr verpflichtend.

Quelle: Bundesregierung

 

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